Dringend: EU-Abgeordnete kontaktieren, PNR-Abkommen verhindern

Das EU-Parlament steht kurz davor, über den Massen-Transfer von Fluggastdaten an die USA abzustimmen. Wir müssen umgehend handeln, um die Vorratsdatenspeicherung unserer Reisedaten zu verhindern. Kontaktiert eure EU-Abgeordneten!

Das sogenannte EU-USA-PNR-Abkommen wird in Kürze abgestimmt werden. Sollte das Europäische Parlament dem zustimmen, werden umfassende Datenbestände der Fluggesellschaften zur vermeintlichen „Terrorismusbekämpfung“ an die Vereinigten Staaten übermittelt und für 15 Jahre(!) gespeichert. Wen die US-Regierung so alles als Terroristen und Schwerverbrecher betrachtet, dürfte spätestens seit dem Fall Bradley Manning bekannt sein.

Das PNR-Abkommen stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Flugreisenden dar.

Was tun? Wir können das Abkommen noch verhindern, wenn wir die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament überzeugen, dagegen zu stimmen. Denn sie Sozialdemokraten sind sich noch unschlüssig, wie sie abstimmen und das Abkommen steht dadurch auf der Kippe.

Wir müssen deshalb die SPD-Abgeordneten umgehend davon überzeugen, gegen das PNR-Abkommen zu stimmen!

Die Fraktion wird sich voraussichtlich noch diese Woche entscheiden – es ist also Eile geboten.

Eine Liste der Abgeordneten mitsamt Kontaktdaten wurde bereits von der Digitalen Gesellschaft vorbereitet. Bitte nimm dir einen kurzen Augenblick Zeit und schicke mindestens einem von ihnen eine persönliche E-Mail. Vorlagen für Mails gibt es hier auf deutsch und auch auf englisch.

Um nicht im SPAM-Filter zu landen, sollte deine Mail eine persönliche Anrede enthalten und du solltest einen individuellen Betreff wählen und die Mailvorlage nach Möglichkeit anpassen. Je mehr Zeit du dir persönlich nimmst, desto eher wird die Überzeugung gelingen. Wenn du nur wenig Zeit hast, ist eine Standardmail mit abgewandeltem Betreff aber besser als nichts.

Noch besser ist es, wenn du kurz anrufst und dem/der Abgeordneten sachlich erklärst, worum es geht. Argumentationshilfe gibt es ebenfalls auf flugggastdaten.digitalegesellschaft.de

Wir müssen unseren Abgeordneten klar machen, wie wichtig die Ablehnung des Abkommens ist. Je mehr potentielle Wähler sie kontaktieren, desto wirksamer ist die Aktion. Deshalb brauchen wir auch deine Hilfe! Gemeinsam haben wir eine realistische Chance dieses Abkommen noch zu verhindern.

Weitere Infos zum PNR-Abkommen gibt es auf nopnr.org. Dort gibt es auch eine genaue Analyse des Abkommens.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  1. Wähle einen Abgeordneten aus dieser Liste aus
  2. Kopiere diese Mailvorlage in eine Mail an den Abgeordneten
  3. Wichtig: Den Abgeordneten persönlich anreden. Nicht an mehrere Abgeordnete auf einmal schreiben, das landet ungelesen im Müll!
  4. Einen individuellen Betreff wählen (Wenn wir alle den gleichen Betreff wählen, landet es ebenfalls im SPAM-Filter)
  5. Die Mailvorlage individuell anpassen, oder eine komplett eigene Mail schreiben. Eine persönliche Mail von dir, ist überzeugender als eine Massenmail, die zum x-ten Mal im Postfach auftaucht. Bleibe dabei immer sachlich.
  6. Die Schritte 1-6 mit dem nächsten Abgeordneten wiederholen 🙂
  7. Optional aber wirkungsvoll: Die Abgeordnenten zusätzlich anrufen

Auf Vorrat

Der BKA-Chef Jörg Ziercke ist ja dafür bekannt, dass er nicht nur eine Speicherung all unserer Kommunikationsdaten auf Vorrat fordert, sondern diese Forderung, quasi ebenfalls auf Vorrat, auch noch ständig wiederholt. So auch neulich mal wieder.

Ihren Vorrat an Unglaubwürdigkeit stocken derweil die selbsternannten „SPD-Netzpolitiker“ (das Wort müssen die irgendwo aufgeschnappt haben) auf, die fleißig die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vorbereiten.

In Zeiten wie diesen ist es angebracht, ein paar Petitionen auf Vorrat zu unterzeichnen und hier und da mal demonstrieren zu gehen.

 

Die Grünen und die Bürgerrechte

Immer noch wird über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) diskutiert. Diese gigantische Datenhalde mit der damals alles begann. Die verantwortlich ist, für die Gründung des AK Vorrat und das Aufleben einer neuen Bürgerrechtsbewegung. Die Bewegung hatte Erfolg: Das Gesetz wurde vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht. Wie realistisch ist nun die Wiedereinführung der Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten der Bundesbürger?

Die Position der CDU dürfte allen klar sein. Die FDP hält dagegen, aber wird sich unter dem Druck des Koalitionspartners auf Kompromisse einlassen, welche es bei den Grundrechten nicht geben darf. Auch eine 7-tägige Vorratsdatenspeicherung, wie von FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger gefordert, bleibt ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff.

Über die SPD brauchen wir gar nicht zu reden, heute hü, morgen hott und im Zweifel gegen die Grundrechte. Interessant bleibt die Position der Grünen. Der Grünen? Die sind doch ganz klar gegen die Vorratsdatenspeicherung?! Leider nein.

Ein Blick in den Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz (PDF), Seite 82 (Hervorhebungen von mir):

Es gibt rechtspolitische Bedenken gegen die Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung aufgestellt. Im geltenden rheinland-pfälzischen POG ist die Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen. Diesbezügliche Änderungen werden die Koalitionspartner nur im Konsens vollziehen.

Die Grünen haben also sowas wie „Bauchschmerzen“ in Sachen VDS. Die Betonung der „hohen Anforderungen“ liest sich für mich, als sei man bereit einer Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung dieser zuzustimmen. Der letzte Satz soll wohl einen Alleingang der SPD verhindern, jedoch befürchte ich, dass sich die Grünen dem Koalitionsfrieden zu liebe beugen werden, wenn die SPD eine Vorratsdatenspeicherung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) festschreiben will. Man will ja schließlich konsensfähig bleiben.

Alles in Allem liest sich eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung anders. Und noch etwas fällt ins Auge: Der ganze Absatz bezieht sich aufs POG, also ein rheinland-pfälzisches Landesgesetz! Auf die Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene, die derzeit viel wahrscheinlicher ist, wird gar nicht eingegangen.

Wie werden sich die Grünen also bei einer Abstimmung im Bundesrat verhalten? Man könnte den Konsensgedanken auch darauf übertragen, was letztendlich bedeutet, dass sich RLP im Bundesrat enthalten wird, wenn sich SPD und Grüne über die VDS uneinig sind. Auf meine diesbezügliche Nachfrage über Twitter habe ich leider keine Antwort bekommen, obwohl die Twitterer der Grünen sonst sehr kommunikativ sind.

Noch düsterer sieht die Situation in Baden-Württemberg aus. Trotz grüner regierungsmehrheit hat sich die SPD das Innenministerium unter den Nagel gerissen und Innenminister Gall prescht weniger Tage vor der Innenministerkonferenz mit seiner Befürwortung einer sechsmonatigen Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten vor. Kein gutes Bild für den Koalitionspartner, der sich in Unschuld wiegt, da dies ja gar nicht die Position der Grünen sei, sondern nur der SPD. Der Minister vertrat auf der Innenministerkonferenz jedoch die Landesregierung und nicht die SPD.

Hat Herr Gall damit gegen den Koalitionsvertrag gehandelt? Nein, denn im Koalitionsvertrag ist überhaupt keine Ablehnung der VDS verankert! Dort heißt es:

Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.

Das liest sich fast schon wie eine Befürwortung. Im Bundesrat wird es im besten Fall wohl auch auf eine Enthaltung hinauslaufen.

Aber der Spaß geht noch weiter: Nicht nur in Sachen Vorratsdatenspeicherung mangelt es den Grünen an einer klaren Bekenntnis zu den Bürgerrechten, sondern auch in Sachen POG Rheinland-Pfalz gibt es klare Versäumnisse. Ich hatte mich mit dem Gesetz, welches die SPD noch schnell vor der Wahl durch den Landtag brachte, ausführlich auseinandergesetzt, auch wenn ich nur einen Teil meiner Erkenntnisse verbloggen konnte.

Jedenfalls bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Online-Durchsuchung sicher eins der größten Probleme des neuen POG ist, jedoch bei weitem nicht das einzige. Darüber hatte ich auch mit grünen Politikern gesprochen. Was sich im Koalitionsvertrag wiederfindet ist jedoch erschreckend (Hervorhebungen wieder von mir):

Online-Durchsuchungen begegnen erheblichen rechtspolitischen Bedenken. Daher vereinbaren wir, die im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) getroffenen Regelungen der Online-Durchsuchung zu überprüfen. Die im Paragraphen 100 POG vorgesehene qualitative Evaluierung soll bereits mit Ablauf des Jahres 2013 durch eine externe wissenschaftliche Begutachtung erfolgen. Ebenfalls evaluiert werden die Rasterfahndung und die bisher fehlende Benachrichtigungspflicht sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Unabhängig von der Evaluierung wird die Frist bei der Quellen-TKÜ umgehend auf zwei Monate herabgesetzt.

Da sind sie wieder, die „rechtspolitischen Bedenken“. Zwar behandelt der Absatz einige der meiner Meinung nach schlimmsten Punkte im POG, umso erschreckender ist es jedoch, dass hier lediglich eine Evaluierung vorgesehen ist und sich die Grünen in keiner Weise dafür einsetzten, diese Regelungen wieder zu kippen oder zumindest zu entschärfen. Klar, als kleiner Koalitionspartner kann man nicht erwarten viel durchzusetzten. Es bleibt die Frage, ob eine Partei, die sich als Bürgerrechtspartei definiert, unter solchen Umständen eine Koalition eingehen darf.

Versteht mich nicht falsch, ich kenne viele Grüne persönlich und schätze sie sehr. Trotzdem können wir uns in Sachen Bürgerrechte offenbar nicht zu 100% auf die Grünen verlassen. Das muss offen aufgezeigt werden und das müssen auch diejenigen Grünen eingestehen, die sich sehr für Bürgerrechte engagieren. Gerade jene Grünen sehe ich in der Pflicht diese Entwicklung ihrer Partei offen zu kritisieren und dagegen anzukämpfen. Eine weitere Partei die ihre Prinzipien zur Wahrung der Konsensfähigkeit und des Koalitionsfriedens verkauft, braucht dieses Land nicht.

„Wort halten, FDP“ – Telefonaktion gegen die Vorratsdatenspeicherung

Der AK Vorrat ruft zu einer Telefonaktion gegen die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung auf. Die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat eine solche kürzlich in einem „Eckpunktepapier“ vorgeschlagen und sich damit von der bisherigen FDP-Linie, anlass- und verdachtslose Speicherung konsequent abzulehnen, verabschiedet.

Nun wundert ein Umkippen der FDP sicher niemanden mehr. Trotzdem dürfen wir es nicht tatenlos hinnehmen. Der AK Vorrat bittet daher darum, sich 5 Minuten Zeit zu nehmen und mindestens einen FDP-Bundestagsabgeordneten anzurufen:

Vor diesem Hintergrund sollen heute zahlreiche Telefonanrufe die FDP-Bundestagsabgeordneten an ihre Zusage erinnern, jede „anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat“ abzulehnen. Im AK Vorrat-Wiki gibt es dazu eine Liste der Telefonnummern der Abgeordeten der FDP-Fraktion und eine Handreichung für das Gespräch mit den Abgeordneten. Wenn nur 21 der 93 FDP-Abgeordneten überzeugt werden, Wort zu halten, ist jeder Kompromiss blockiert, weil laut Koalitionsvertrag „wechselnde Mehrheiten ausgeschlossen“ sind. Jeder kann an dieser Aktion teilnehmen und mithelfen!

Die Probleme, die eine anlass- und verdachtsunabhänige Vorratsspeicherung von IP-Adressen mit sich bringt, hat der AK Vorrat nochmal ausführlich in einem offenen Brief an die Justizministerin dargelegt.

„Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“

Die Vorratsdatenspeicherung war Ende 2007 der Anlass für mich, erstmals auf die Straße zu gehen. Durch sie kam ich mit Aktivisten des AK Vorrat und der Piratenpartei in Kontakt. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine große Bürgerrechtsbewegung hervorgebracht und die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten provoziert.

Gestern wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Alle Daten, die noch nicht an Ermittlungsbehörden weitergegeben wurden, müssen umgehend gelöscht werden. Der Provider 1&1 hat nach eigenen Angaben schon damit angefangen.

Eine Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat gibt es damit in Deutschland nicht mehr. Viele Jahre haben wir dafür gekämpft. Dass das Gesetz komplett gekippt wird, habe ich zwar für möglich, aber nicht für sehr wahrscheinlich gehalten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, da sie geeignet ist „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“, begründet das Verfassungsgericht. Die Umstände der Kommunikation seien ebenso schutzbedürftig wie deren Inhalt. Allerdings sei eine anlasslose Speicherung „nicht schlechthin“ mit dem Grundgesetz unvereinbar. Daher greifen die Richter die zugrunde liegende EU-Richtlinie nicht an und verweisen auch nicht an den europäischen Gerichtshof. Laut den Verfassungsrichtern sei eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie möglich.

Hohe Anforderungen

An die Ausgestaltung dieser Umsetzung stellen die Richter jedoch sehr hohe Anforderungen: Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren muss die Normenklarheit in Bezug auf Datensicherheit, Datenverwendung, Transparenz und Rechtsschutz gegeben sein. Datensicherheit betrifft dabei sowohl die Aufbewahrung als auch die Übermittlung und Löschung der Daten. Sicherheitsstandards müssen sich am aktuellen Stand der Technik orientieren, die Daten müssen asymmetrisch verschlüsselt werden, die Rechner vom Internet getrennt sein und ein 4-Augen-Prinzip sichergestellt werden. Der Zugriff auf und die Löschung der Daten müssen revisionssicher Protokolliert werden. Um die Transparenz zu wahren muss es zudem Informationspflichten bei Datenschutzverletzungen geben. Der Betroffene muss beim Abruf der Daten informiert werden, falls kein anders lautender richterlicher Beschluss vorliegt. Um einen sicheren Rechtsschutz zu gewährleisten hat der Zugriff zudem unter einem Richtervorbehalt zu stehen und den Betroffenen muss ein Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen wirksam sanktioniert werden.

Eine neue Vorratsdatenspeicherung?

Da das derzeitige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für nichtig erklärt wurde, geht der Gesetzgebungsprozess nun komplett von neuem los, wenn die Regierung denn überhaupt noch eine Umsetzung wünscht. Die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP hätte nun Gelegenheit sich als solche zu beweisen und sich dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie komplett zurück genommen wird. Wir sind in Europa nicht allein: Schweden weigert sich die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, Österreich befindet sich immer noch im Gesetzgebungsprozess und hat sich deshalb schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt, Rumänien hatte die Vorratsdatenspeicherung bereits letztes Jahr für verfassungswidrig erklärt.

Es ist jetzt an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu Fall zu bringen! Leider hat es die CDU immer noch nicht verstanden und behauptet dreist, die Speicherung sei nötig „um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor schweren und schwersten Straftaten schützen zu können“. Ich bin es langsam leid auf solche unsinnigen Behauptungen einzugehen… Muss ich auch nicht, steht ja alles hier.

Ich hoffe doch sehr, dass die CDU mit ihren Bestrebungen die Vorratsdatenspeicherung neu aufzusetzen alleine dasteht. Nicht alles was verfassungsrechtlich machbar ist muss auch umgesetzt werden. Zudem halte ich es für enorm schwierig die umfangreichen Rahmenbedingungen des Bundesverfassungsgerichts wirksam einzuhalten. Allein die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes dürfte eine große Hürde darstellen. Die effektive Umsetzung der Datensicherheits- und Transparenzanforderungen in der Praxis halte ich für Utopie.

Die FDP und die Lobbyisten

Es bleibt zu hoffen, dass die FDP dem Druck der CDU standhält. Mehr Sorgen als der Einfluss der CDU, macht mir jedoch die Musikindustrie, die sich über eine Hintertür des Urteils gerade besonders freut: Für die Identifkation von Nutzern hinter einer IP-Adresse hat das Gericht nämlich deutlich geringere Hürden gesetzt. Begründet wird dies damit, dass bei einer Identifikation ja keine Vorratsdaten herausgegeben würden. Der Anbieter ermittle mittels der Vorratsdaten lediglich intern die zugehörigen Bestandsdaten. Herausgegeben würden nur Bestandsdaten, d.h. Name und Adresse des Kunden. Zudem sei für diese Anfragen weder ein Richterbeschluss nötig, noch beschränke sich der Zugriff auf schwere Straftaten. Die Abfrage von Bestandsdaten zu einer IP-Adresse sei auch bei gewichtigen Ordnungswidrigkeiten erlaubt. In der Urteilsbegründung wird sogar ausdrücklich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genannt.

Die FDP ist nicht gerade für eine liberale Urheberrechtspolitik bekannt. Ich bin gespannt ob sie der Verlockung widersteht eine Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Ich fürchte spätestens bei diesem Stichwort wird die Partei einknicken. Vielleicht wird Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann abermals so stark sein, von ihrem Amt zurückzutreten – nützen wird uns dies jedoch wenig.

Durchatmen und weiterkämpfen

Zunächst einmal haben wir uns jedoch Luft geschaffen. Die Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch und diejenigen sind im Zugzwang, die sie wieder einführen möchten. Ich habe es gestern genossen erstmals wieder vorratsdatenfrei zu kommunizieren (auch wenn das vermutlich ein Trugschluss war, da es sicher noch ein paar Tage dauern wird, bis alles abgeschaltet und gelöscht ist). Das Gesetz ist in Deutschland erstmal vom Tisch. Der AK Vorrat kündigt bereits an, nun auf europäischer Ebene weiter vorzugehen. Wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen, den wir weiter ausbauen können. Zudem gibt es noch weitere wichtige Baustellen denen wir uns widmen müssen: Spontan fallen mir ELENA, JMStV und ACTA ein. Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist nach der Unterschrift Köhlers wieder auf der politischen Tagesordnung. Es gibt also viel zu tun. Packen wirs an!

Weiterführende Links

Gedenktag

Am 9. November ist in der Vergangenheit schon so einiges passiert – Positives wie Negatives. Nicht umsonst wird dieser Tag auch als Schicksalstag der Deutschen bezeichnet. Während insbesondere an den Mauerfall schon hinreichend oft erinnert wurde, möchte ich an dieser Stelle noch ein anderes Ereignis ins Gedächtnis rufen: Den Beschluss der Vorratsdatenspeicherung.

Am 09. November 2007 haben 366 deutsche Abgeordnete für ein Gesetz gestimmt, das alle Bürger unter Generalverdacht stellt und ohne Anlass überwacht. Von uns allen wird gespeichert, wann wir mit wem telefonieren, wie lange das Gespräch dauert, wo wir uns bei Mobilfunkgesprächen und SMS aufhalten, wem wir E-Mails schicken und wann wir uns ins Internet einwählen. Für ein halbes Jahr werden diese Daten anlasslos festgehalten!

Das Gesetz ist immer noch da. Und es ist nicht weniger schlimm geworden, in den zwei Jahren seit Beschluss. Auch die neue Regierung mit der ach so liberalen FDP hat dieses Gesetz nicht wieder abgeschafft. Die Daten werden nach wie vor gespeichert. So lange dieses Gesetz existiert müssen wir dagegen protestieren. Nichts rechtfertigt die anlasslose Überwachung der eigenen Bürger!

Der Pirat aus der SPD

Eigentlich wollte ich mich gestern in Karlsruhe nur mit einem interessierten Neupiraten treffen, doch plötzlich lief uns Jörg Tauss (SPD), Mitglied des Bundestags, über den Weg.

Erfreulicherweise hatte er kurz Zeit und setzte sich zu uns . Er schien sogar ganz froh mal ein paar Piraten persönlich kennen zu lernen. „Natürlich“ hatte er schon von uns gehört. Wir sprachen über die aktuelle Zensurdebatte, die diesbezügliche Petition, über Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

Überschneidungen seiner Ansichten mit denen der Piratenpartei sind nicht von der Hand zu weisen. Seine Ämter in der SPD hatte er nach der KiPo-Affäre aufgegeben und auch für den Bundestag kandidiert er dieses Mal nicht. Trotzdem sei er „seiner SPD“ weiterhin treu . Wenn ich ihn richtig verstanden habe geht es ihm dabei auch darum, dass die kritischen Stimmen nicht ganz aus dieser Partei verschwinden. Kann ich irgendwie nachvollziehen, ich habe aber die Hoffnung bei der SPD schon aufgegeben…

Zu seiner KiPo-Affäre gestand er ein, in weiten Teilen „blauäugig“ gehandelt zu haben. Er gibt auch bekanntlich zu, dass er Kontakte in diese Kreise gehabt hat, jedoch um die Vorgehensweise der Szene zu verstehen. Er sei natürlich kein Pädophiler. Seine Familie und Freunde stehen zum Glück hinter ihm, und auch die Nachbarschaft tratsche trotz Hausdurchsuchung nicht und pflegt weiterhin guten Kontakt zu ihm.

Überrascht war ich, dass er damals der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat. Das war mir nicht bewusst und hätte ich auch nicht gedacht. Er begründet es damit, dass er selbst an den Verhandlungen mit den politischen Gegnern beteiligt war und und in stundenlangen Diskussionen einen „Kompromiss“ auf 6 Monate ausgehandelt habe. Alles was weiter als die EU-Richtlinie gehe, kam für ihn nicht in Frage. „Nur über meine Leiche“, habe er damals gesagt. Wenn man aber nun nach solch langwierigen Verhandlungen den selbst ausgehandelten Kompromiss ablehne, würde man sich zum Narren machen, sagt Tauss.

In meinen Augen hätte man dann nie einen solch (faulen!) Kompromiss aushandeln dürfen. Einem Gesetzesvorhaben welches so offensichtlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig ist, darf man einfach nicht zustimmen und sei es 20x EU-Richtlinie. Offenbar lehnt er die VDS aber trotzdem ab und hofft auf einen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht. Er hat ganz klar gegen das BKA-Gesetz gestimmt und auch das Zensurgesetz wird er ablehnen.

Mal gespannt, vielleicht tritt er doch noch irgendwann in die Piratenpartei ein. 🙂 Es war auf jeden Fall ein tolles Gespräch mit ihm und ich bin immer noch über dieses zufällige Treffen überrascht. Wie klein die Welt doch manchmal ist!

Kandidatenwatch: Filtersysteme, Anonymisierungsdienste und politische Einflussnahme

Zu meiner Antwort zum Thema Inhaltsfilterung gab es Rückfragen:

Meine Frage:
Ihr Parteiprogramm, Inhaltsfilterung:
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur âEUR“ zur Untergrabung
von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu
unterstützen.“

Wie gedenken Sie voannte Initiativen zu unterstützen, respektive
zuerst einmal zu initiieren? Wo liegt Ihre Akzeptanzschwelle zu
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur“?

Ihre Anwort, Auszüge:

Als technische Initiative kann ich mir beispielsweise die Einrichtung > Proxy-Servern
alternativen DNS-Servern
Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Meine Annahme lautet, dass es eine Initiative zur Untergrabung von Filtersystemen gibt, zum Beispiel in Form eines DNS-Servers. Die Kosten sind grundsätzlich von der Initiative zu tragen. Unser Parteiprogramm fordert nun aber genau eine Unterstützung solcher Initiativen, was für mich – neben der besagten ideellen Unterstützung – auch eine finanzielle Unterstützung bedeutet.

Die Kontrolle muss von der Öffentlichkeit ausgehen, d.h. weder die Initiative noch der Staat dürfen die Oberhand über die Funktionsweise der technischen Maßnahme erhalten. Am Beispiel DNS-Server hieße das, dass die korrekte Namensauflösung öffentlich nachprüfbar sein muss, bei Anonymisierungssoftware zum Beispiel, dass der Quellcode offen liegt.

Das Wissen um die Möglichkeit der Eintragung eines alternativen
DNS-Servers qualifiziert mittlerweise ja schon 20% der Internetnutzer in
Deutschland zu „schwer Pädokriminellen“.

Zumindest wenn es nach einer gewissen Ministerin geht, ja. Ich kann nur hoffen das solche Politiker zukünftig keine Stimmen mehr bekommen 😉

Entwicklung von Anonymisierungsdiensten
Brauchen wir diese nur im Rahmen von „außenpolitischen Möglichkeiten“?

Nein definitiv nicht. Ich habe mich in meiner Antwort lediglich auf die Außenpolitik bezogen da sich darauf die von Ihnen zitierte Stelle des Parteiprogramms richtet. Es ist für Demokratie und Meinungsfreiheit unerlässlich, dass man sich auch im Internet frei und unbeobachtet bewegen und äußern kann. Dazu zählt die Möglichkeit der Verschlüsselung und auch der Anonymisierung. Wobei die Anonymisierung in erster Linie durch Datensparsamkeit erreicht werden sollte. Anonymisierungdienste sehe ich dahingehend nur als Ergänzung um die Anonymität zu gewährleisten.

Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Die Entwicklung neuer Anonymisierungsverfahren und darauf aufbauender Dienste kann und soll finanziell durch den Staat unterstützt werden. Durch den dezentralen Aufbau von Anonymisierungsnetzwerken gibt es keine zentrale Kontrollinstanz. Die Kosten sind für die einzelnen Betreiber gering, dennoch kann man auch hier über staatliche Förderung nachdenken.

Wie wollen Sie diese vor den Begehrlichkeiten von Behörden aller Art
schützen, (Tor)?

Begehrlichkeiten entstehen überall dort wo Daten anfallen. Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung die große Datenhalden bilden müssen weg, Daten dürfen nur dort gesammelt werden, wo es unbedingt erforderlich ist. Ein Anonymisierungsserver der keine Rückschlüsse auf Personendaten zulässt, weckt auch keine Begehrlichkeiten. Außer natürlich nach Gesetzen, diese Daten dann doch zu speichern. Da liegt es aber am Wähler, die richtigen Politiker zu wählen, die diesen Unsinn nicht mitmachen. Um vorzubeugen halte ich es aber auch für sinnvoll, das Recht auf Anonymität im Internet und ein allgemeines Kommunikationsgeheimnis gesetzlich festzuschreiben.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit zu Ihrer Zufriedenheit
beantworten..

Nein. Nicht wirklich.

Dann hoffentlich jetzt 🙂 Ansonsten wie gesagt, einfach Rückfragen stellen.

Nach meiner persönlichen Wahrnehmung bedarf es für eine Änderung von
politischen und sozialen Gegebenheiten mehr, als eine breite Zustimmung
bestimmter wohlgesonnener Bevölkerungsgruppen, wie z.B. die
Filesharer-Gemeinde, welche ja nicht unbedingt von altruistischen Motiven
geleitet wird (ich rede an dieser Stelle nicht den „Rechteinhabern“ das
Wort).

Wie gedenken Sie eine politische Teilhabe (Einflussnahme) zu erreichen,
jenseits von bits und bytes.

Ich bitte Sie um eine realistische Antwort.

Die Unterstützung für die Piratenpartei beschränkt sich nicht auf Filesharer. Es gibt auch genauso wenig eine „Filesharer-Gemeinde“ wie es
eine Gemeinde der Autofahrer oder der Vegetarier gibt. Die Unterstützung für die Piratenpartei (genauer: für unsere Ziele, denn darum geht es!) erstreckt sich über mehrere Bevölkerungsgruppen. Die größte Zustimmung finden wir natürlich bei jungen Menschen, die im Umgang mit Technik und insbesondere dem Internet vertraut sind sowie bei Informatikern und anderen technikaffinen Berufsgruppen. Jedoch merke ich selbst, als jemand der regelmäßig an Infoständen teilnimmt und so mit den unterschiedlichsten Leuten auf der Straße in Kontakt kommt, dass auch andere Menschen aufgeschlossen gegenüber unseren Zielen sind, wenn man es ruhig und sachlich erklärt. Größtes Problem ist es derzeit diese Leute großflächig zu erreichen, dazu fehlt es unserer jungen Partei noch an Zeit, Geld und „Personal“. Ich bin jedoch in Anbetracht unseres stetigen Wachstums optimistisch, dass sich dies weiter verbessern wird.

Es ist utopisch innerhalb kurzer Zeit eine politische Veränderung herbeizuführen. Mit jeder einzelnen Stimme für die Piratenpartei, erhöht sich aber der Druck auf die etablierten Parteien sich mit unseren Zielen zu befassen. Derzeit sieht es sogar danach aus, dass die Piratenpartei Schweden einen Sitz im Europaparlament erringt (5,1% laut einer aktuellen Umfrage). Das ist wenig um politisch Einfluss zu nehmen, ermöglicht uns aber immerhin Themen auf die politische Tagesordnung zu bringen die ansonsten wenig Beachtung finden. Es ist ein Anfang.

Im übrigen war ich von Ihrer Antwort zu meiner 1. Frage angenehm
überrascht, hatte mehr mit leeren Worthülsen gerechnet.

Die Worthülsen waren leider ausverkauft, die anderen Parteien haben sich die alle schon unter den Nagel gerissen 😉

Wie Politiker Fragen (nicht) beantworten

fragenDie „Fragerunde“ bei der Rede von Wolfgang Schäuble, die ich vor kurzem besucht habe, war wieder ein Musterbeispiel dafür, wie Politiker es schaffen Fragen nicht zu beantworten. Ich habe sowas jetzt schon des öfteren erlebt und kann nur immer wieder mit dem Kopf schütteln.

Zunächst einmal werden die Fragen nicht direkt beantwortet, sondern es wird ersteinmal „gesammelt“, wie es so schön heißt. Das gibt dem Politiker Möglichkeit sich in aller Ruhe seine Antworten zurechtzulegen. Wenn mehrere Politiker im Spiel sind, gibt ihnen das auch eine prima Gelegenheit sich abzusprechen.

Bei Schäuble durften sage und schreibe drei (3!) Fragen gestellt werden. Für mehr war „leider“ keine Zeit. Als ob vorher niemand wusste wieviel Zeit insgesamt zur Verfügung steht… Nein, da wünsche ich mir zukünftig eine andere Planung: Die Kommunikation mit dem Bürger ist in meinen Augen das wichtigste an solchen Veranstaltungen. Leider nutzen die meisten Poliker es lediglich als Bühne um ihre eigenen, einzig wahren Wahrheiten zu verbreiten. An einer ernsthaften, konstruktiven Diskussion scheint kaum jemand interessiert zu sein.

Mich wundert es, dass Schäuble immerhin zu allen Fragen Stellung genommen hat. Oft werden nämlich solche Sammelaktionen auch genutzt um die ein oder andere Frage unauffällig zu „vergessen“. Gut, bei lediglich drei Stück ist das ziemlich schwierig.

Aber Stellung nehmen heißt nicht antworten. Beantwortet hat Herr Schäuble nämlich keine einzige der drei Fragen. Die erste Bezog sich auf die Vorratsdatenspeicherung. Sinngemäß ging es darum, wie die VDS angesichts der Unverhältnismäßigkeit und der pauschalen Verdächtigung aller Bürger zu verantworten sei. Überlegt ruhig selbst kurz, wie ihr an Schäubles Stelle antworten würdet. Ist ja doch etwas knifflig, ohne sich dabei selbst reinzureiten, oder? Keineswegs! Anstatt die Frage zu beantworten, erklärt Herr Schäuble einfach was die Vorratsdatenspeicherung überhaupt ist! Mit allem drum und dran: Was wie lange gespeichert wird und wer darauf Zugriff hat. Toll! Darauf muss man erstmal kommen!

Ähnlich war es beim Thema Online-Durchsuchung. Wobei der Fragesteller es Herrn Schäuble da sehr leicht gemacht hat, indem er sich selbst disqualifizierte. Da war eine Erklärung der Online-Durchsuchung durchaus angemessen…

Die dritte Frage hat Herr Schäuble einfach zu seinen Gunsten uminterpretiert. Das ist auch eine beliebte Taktik. Einfach die Leute bewusst missverstehen! Gefragt war, ob es nicht viel sinnvoller wäre soziale Ungleichheiten in der Welt zu beseitigen und so die Ursachen von Terrorismus zu bekämpfen, um Anschläge von vorneherein zu verhindern. „Aber natürlich, Prävention ist das wichtigste!“ war Schäubles Antwort.

Ende aus das wars. Schäuble hatte ja auch noch einen extrem wichtigen Termin und konnte unmöglich noch mehr Zeit mit „potentiellen Gefährdern“ verbringen.

Mein Appell an alle Politiker an dieser Stelle lautet: Hört auf die immer gleichen inhaltsarmen Monologe zu führen und tretet endlich in einen Dialog mit den Bürgern. Hört zu, nehmt Kritik ernst und setzt euch damit auseinander. Bezieht den Bürger in eure Veranstaltungen mit ein. Wenn ich nur zuhören möchte, kann ich auch den Fernseher einschalten.

Foto: flickr.com / -bast-

Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Phase

network
Bild: flickr.com / gak

Seit Anfang des Jahres sind bereits alle Anbieter von Telefon und Mobilfunk zur anlasslosen Speicherung der Verbindungsdaten jeglicher Kommunikation verpflichtet. Für Internet, E-Mail und VoIP galt eine Übergangsfrist bis 2009. Das ist morgen! Spätestens ab heute Nacht wird also auch jede Internetverbindung, jede E-Mail und jedes IP-Telefonat protokolliert.

Wirklich jede? Nein, ein kleines gallisches Dorf… äh… der Internetprovider Manitu widersetzt sich der Speicherung weiterhin! Sie stützen sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die schon BT Deutschland vor der Speicherung bewahrt hat:

Allerdings hat sich in jüngster Zeit ein entscheidendes Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Berlin ergeben, welches die Vorratsdatenspeicherung in soweit als verfassungswidrig erklärt hat, da die Anbieter (wie wir) nicht für den Aufwand entschädigt werden. Dieses Urteil gilt zwar nur zugunsten des klagenden Anbieters, dennoch werden wir uns ebenfalls darauf stützen.

Wir haben daher die Bundesnetzagentur als die für uns zuständige Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass wir auch 2009 nicht speichern werden, und haben sie zugleich aufgefordert, uns zu bestätigen, dass sie die Umsetzung, begründet durch die Entscheidung des VG Berlin, nicht erzwingen wird. Sollte die Bundesnetzagentur uns dies nicht, wie zu erwarten, bestätigen, werden wir selbst eine einstweilige Verfügung beim selben Gericht beantragen, von der auszugehen ist, dass ihr stattgegeben wird.

Als einem der wenigen Anbieter geht es Manitu laut eigener Aussage nicht allein um Finanzielles:

Unser Ziel ist es nicht, die Vorratsdatenspeicherung durchzuführen und dafür entschädigt zu werden. Wir möchten lediglich Zeit bis zur endgültigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.

Schade dass nicht mehr Provider ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und sich gegen die VDS wehren.