In Ägypten wird gewählt, glaub ich.

Heute in einer Woche wird in Kairo gewählt. So steht es zumindest bei Wikipedia. Und so lese ich es in deutschen Medien.

Interessanterweise konnte mir kein Ägypter, den ich vor Ort befragt habe, einen Wahltermin nennen. Es ist zugegebenermaßen auch recht kompliziert, da es unterschiedliche Wahltermine für unterschiedliche Regionen gibt. Zudem war meine Befragung alles andere als repräsentativ und wissenschaftlich.

Trotzdem war ich erstaunt, als ich Antworten bekam wie „Es steht doch noch gar kein konkreter Wahltermin fest“ und „28.11? Nein davon weiß ich nichts“. Wenn jemand genauer weiß, ob und wie die ägyptische Bevölkerung über die anstehenden Wahlen informiert wurde, her mit den Infos.

Wahlplakate in Kairo, Ägypten (2011)

Wahlplakate wurden schon fleißig aufgehängt, wie die nebenstehenden Bilder zeigen, sowohl in der Hauptstadt Kairo, als auch in abgelegenen Gegenden wie der Oase Dakhla, in der erst im Januar gewählt werden soll. Keines der Plakate enthält einen Wahltermin.

Wahlplakate in Mut, Al-Wadi al-dschadid, Ägypten (2011)

Und nun lese ich auch noch folgendes: „Neue Gewalt gefährdet ägyptische Wahlen

Die Lage auf dem Tahrir-Platz in Kairo bleibt kritisch. Wieder haben sich Demonstranten und Sicherheitskräfte Strassenschlachten geliefert. Fraglich bleibt, ob und wie nächste Woche in Ägypten gewählt werden soll.

Wann und wie auch immer gewählt wird: Essentiell für das Aufkeimen der ägyptischen Demokratie ist auch, wer die Wahl gewinnt. Meinen (ebenfalls nicht repräsentativen) Eindrücken zufolge sind, zumindest in den ländlicheren Regionen, die islamisch geprägten Parteien leider sehr stark. Von denen gibt es neben den hierzulande immer wieder gern erwähnten „Muslimbrüdern“ noch einige weitere, wie zum Beispiel die Partei „Das Licht“. Eine Trennung von Religion und Staat halten die Anhänger dieser Parteien leider nicht für notwendig.

Wahlbanner der Partei "Das Licht" (al-nur) in Mut (2011)

Insgesamt fehlt der ägyptischen Bevölkerung meiner Meinung nach noch das Verständnis vieler demokratischer Grundprinzipien. Ob nun islamische Parteien die Trennung von Religion und Staat verwässern, oder das Militär einen Sonderstatus in der Verfassung erlangen möchte: Ich befürchte, dass den wenigsten Ägyptern die Konsequenzen für die Demokratie bewusst sind. Aber auch das sind nur subjektive Eindrücke eines zweiwöchigen Besuchs. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Vielleicht sorgt die Vernetzung für genug Aufklärung und anhaltende Proteste im Falle einer wie auch immer gearteten Pseudo-Demokratie.

Ägypten: Auf dem Weg zur Demokratie oder in die nächste Diktatur?

Da mein nächster Ägyptenurlaub kurz bevor steht, denke ich, ein kurzer Blick auf die politische Lage seit der Revolution wäre angebracht. Mein letzter Besuch dort war in 2008 und seitdem hat sich ja ein bisschen was getan.

Seit ich 2006 das erste Mal in Ägypten war, dort mit Einheimischen gesprochen und mich im Zuge dessen auch ein wenig mit der Geschichte und Gegenwart Ägyptens befasst habe, bezeichnete ich Mubarak unumwunden als Diktator, während westliche Medien und Politiker noch den „Präsidenten“ heuchelten.

Ich bin sehr froh, dass sich die Ägypter seiner endlich entledigt haben. Gleichzeitig sorge ich mich seit der Machtübernahme des Militärs, dass Ägypten damit in die nächste Diktatur stürzt. Denn wer einmal Macht besitzt, gibt diese nur ungern wieder ab.

Wie ist also nun die Situation in Ägypten? Einen journalistisch fundierten Hintergrundbericht kann ich nicht bieten, sondern derzeit auch nur Infos aus dem Netz zusammentragen. Also denkt selbst und recherchiert selbst, wenn ihr etwas genau wissen wollt. Wenn ich wieder zurück bin, kann ich sicher ein paar Eindrücke von vor Ort bieten, aber soweit sind wir ja noch nicht.

Regierung und Wahlen

In Ägypten regiert derzeit der  „Oberste Militärrat„, dessen Vorsitzender Mohammed Hussein Tantawi ist. Interessant ist, dass Tantawi bereits Verteidigungsminister unter Mubarak war, als enger Vertrauter des ehemaligen Diktators gilt und sich deshalb den Spitznamen „Mubaraks Pudel“ eingehandelt hat.

Nichtsdestotrotz hat die Militärregierung freie, demokratische Wahlen versprochen und für die gibt es mittlerweile Termine: 28. November 2011, 14. Dezember 2011 und 03. Januar 2012 (je nach Region). Die Volksversammlung soll dann am 17. März 2012 zum ersten Mal tagen. Präsidentschaftswahlen soll es erst nach Ausarbeitung einer neuen Verfassung geben.

Leicht ist es indessen nicht, an der Wahl teilzunehmen: Nachdem jegliche Opposition jahrzehntelang unterdrückt wurde, müssen sich zunächst einmal Parteien formieren. Die Gründung einer Partei muss gemäß Art. 7 des Parteiengesetzes dem „Committee on Political Parties“ schriftlich bekannt gegeben und Unterschriften von 5.000 (fünftausend) Gründungsmitgliedern müssen vorgelegt werden.

Grund- und Menschenrechte

Mubarak regierte seine gesamte Amtszeit lang unter Anwendung eines Notstandsgesetzes, welches fast sämtliche durch die Verfassung garantierten Grundrechte aufhob. Statt solch diktatorische Vollmachten und Einschränkungen der Freiheit aufzuheben lässt die Militärregierung das Notstandsgesetz jedoch weiter in Kraft.

Und es kommt noch härter: Die Versammlungsfreiheit wurde sogar weiter eingeschränkt!

Offenbar ist die neue Militärregierung keinen Deut besser als Diktator Mubarak. Anfang April flammten daher die Proteste neu auf und die Menschen forderten die Absetzung von Tantawi und des Militärrats. Während sich das Militär bei den Demonstrationen gegen Mubarak noch neutral zurückhielt, zeigte die Militärjunta nun ihr wahres Gesicht und ging gewaltsam gegen die Demonstranten vor.

Auch die Meinungsfreiheit scheint beim Regime unbeliebt zu sein: Ein ägyptischer Blogger, welcher das Militär kritisierte wurde kurzerhand vors Militärgericht gestellt und in einem Schnellverfahren zu drei Jahren (!) Haft verurteilt. Er kritisierte unter anderem, dass der Diktator weg sei, nicht aber die Diktatur, was die Militärregierung mit ihrer Reaktion unweigerlich bestätigte.

Laut des „Hisham Mubarak Law Center“ hat die Militärjunta in nur 7 Monaten rund 12.000 (!) Zivilisten vor Militärgerichte gestellt – Mubarak 2.000 in 30 Jahren.

Eine Frage der Zeit?

Eine Demokratie sieht zweifelsohne anders aus. Aber war ernsthaft zu erwarten, dass ein Rücktritt Mubaraks sogleich zu demokratischen Verhältnissen führt? Ist die Militärregierung nicht vielmehr ein „notwendiges Übel“ um Stabilität bis zu den Wahlen zu gewährleisten und der Demokratisierung die notwendige Zeit zu geben?

Zumindest habe ich ähnliche Argumente nach dem Sturz von Mubarak gehört, als ich damals die Machtübernahme des Militärs anprangerte. Mir fällt es jedoch schwer nachzuvollziehen, wie die Inhaftierung von Kritikern und der Angriff auf Demonstranten für Stabilität und Demokratisierung sorgt.

Werfen wir trotzdem einen Blick auf die Agenda: Wahlen von November bis Januar und konstituierende Sitzung im März. Spätestens im April sollen dann in einer gemeinsamen Sitzung der Vollversammlung und der beratenden Schura 100 Leute gewählt werden, die ein verfassungsgebendes Gremium bilden. Über die entstandene Verfassung soll es eine Volksabstimmung geben. Sobald dies geschehen ist soll innerhalb von maximal 60 Tagen ein neuer Präsident gewählt werden.

Vor Mitte 2012 ist also ohnehin nicht mit einer demokratischen Regierung zu rechnen. Auch nach der Wahl zur Vollversammlung wird die Militärjunta mit den diktatorischen Vollmachten der Notstandsgesetze weiter regieren. Zwar wurde angekündigt den Ausnahmezustand noch vor den Wahlen aufzuheben, dies wurde jedoch schnell zu einem „überdenken“ und mangels konkretem Termin erscheint das ganze wie eine typische Beschwichtigung.

Ob in einem Staat, in dem praktisch jedem jederzeit die Inhaftierung drohen kann, die unabhängige Ausarbeitung einer Verfassung überhaupt möglich ist, wage ich zu bezweifeln. In den kommenden Monaten hat die Militärjunta viel Zeit, ihre Macht und ihren Einfluss weiter auszubauen und zu festigen. Man darf gespannt sein, inwieweit die neue Verfassung dieser Position in die Hände spielen wird, oder ob die sie dem Machtmissbrauch und der Willkür Einhalt gebieten wird. Einen „Präsidenten Tantawi“ der das Land in der Tradition Mubaraks weiterregiert wünsche ich den Ägyptern jedenfalls nicht.

„Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“

Die Vorratsdatenspeicherung war Ende 2007 der Anlass für mich, erstmals auf die Straße zu gehen. Durch sie kam ich mit Aktivisten des AK Vorrat und der Piratenpartei in Kontakt. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine große Bürgerrechtsbewegung hervorgebracht und die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten provoziert.

Gestern wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Alle Daten, die noch nicht an Ermittlungsbehörden weitergegeben wurden, müssen umgehend gelöscht werden. Der Provider 1&1 hat nach eigenen Angaben schon damit angefangen.

Eine Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat gibt es damit in Deutschland nicht mehr. Viele Jahre haben wir dafür gekämpft. Dass das Gesetz komplett gekippt wird, habe ich zwar für möglich, aber nicht für sehr wahrscheinlich gehalten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, da sie geeignet ist „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“, begründet das Verfassungsgericht. Die Umstände der Kommunikation seien ebenso schutzbedürftig wie deren Inhalt. Allerdings sei eine anlasslose Speicherung „nicht schlechthin“ mit dem Grundgesetz unvereinbar. Daher greifen die Richter die zugrunde liegende EU-Richtlinie nicht an und verweisen auch nicht an den europäischen Gerichtshof. Laut den Verfassungsrichtern sei eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie möglich.

Hohe Anforderungen

An die Ausgestaltung dieser Umsetzung stellen die Richter jedoch sehr hohe Anforderungen: Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren muss die Normenklarheit in Bezug auf Datensicherheit, Datenverwendung, Transparenz und Rechtsschutz gegeben sein. Datensicherheit betrifft dabei sowohl die Aufbewahrung als auch die Übermittlung und Löschung der Daten. Sicherheitsstandards müssen sich am aktuellen Stand der Technik orientieren, die Daten müssen asymmetrisch verschlüsselt werden, die Rechner vom Internet getrennt sein und ein 4-Augen-Prinzip sichergestellt werden. Der Zugriff auf und die Löschung der Daten müssen revisionssicher Protokolliert werden. Um die Transparenz zu wahren muss es zudem Informationspflichten bei Datenschutzverletzungen geben. Der Betroffene muss beim Abruf der Daten informiert werden, falls kein anders lautender richterlicher Beschluss vorliegt. Um einen sicheren Rechtsschutz zu gewährleisten hat der Zugriff zudem unter einem Richtervorbehalt zu stehen und den Betroffenen muss ein Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen wirksam sanktioniert werden.

Eine neue Vorratsdatenspeicherung?

Da das derzeitige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für nichtig erklärt wurde, geht der Gesetzgebungsprozess nun komplett von neuem los, wenn die Regierung denn überhaupt noch eine Umsetzung wünscht. Die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP hätte nun Gelegenheit sich als solche zu beweisen und sich dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie komplett zurück genommen wird. Wir sind in Europa nicht allein: Schweden weigert sich die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, Österreich befindet sich immer noch im Gesetzgebungsprozess und hat sich deshalb schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt, Rumänien hatte die Vorratsdatenspeicherung bereits letztes Jahr für verfassungswidrig erklärt.

Es ist jetzt an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu Fall zu bringen! Leider hat es die CDU immer noch nicht verstanden und behauptet dreist, die Speicherung sei nötig „um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor schweren und schwersten Straftaten schützen zu können“. Ich bin es langsam leid auf solche unsinnigen Behauptungen einzugehen… Muss ich auch nicht, steht ja alles hier.

Ich hoffe doch sehr, dass die CDU mit ihren Bestrebungen die Vorratsdatenspeicherung neu aufzusetzen alleine dasteht. Nicht alles was verfassungsrechtlich machbar ist muss auch umgesetzt werden. Zudem halte ich es für enorm schwierig die umfangreichen Rahmenbedingungen des Bundesverfassungsgerichts wirksam einzuhalten. Allein die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes dürfte eine große Hürde darstellen. Die effektive Umsetzung der Datensicherheits- und Transparenzanforderungen in der Praxis halte ich für Utopie.

Die FDP und die Lobbyisten

Es bleibt zu hoffen, dass die FDP dem Druck der CDU standhält. Mehr Sorgen als der Einfluss der CDU, macht mir jedoch die Musikindustrie, die sich über eine Hintertür des Urteils gerade besonders freut: Für die Identifkation von Nutzern hinter einer IP-Adresse hat das Gericht nämlich deutlich geringere Hürden gesetzt. Begründet wird dies damit, dass bei einer Identifikation ja keine Vorratsdaten herausgegeben würden. Der Anbieter ermittle mittels der Vorratsdaten lediglich intern die zugehörigen Bestandsdaten. Herausgegeben würden nur Bestandsdaten, d.h. Name und Adresse des Kunden. Zudem sei für diese Anfragen weder ein Richterbeschluss nötig, noch beschränke sich der Zugriff auf schwere Straftaten. Die Abfrage von Bestandsdaten zu einer IP-Adresse sei auch bei gewichtigen Ordnungswidrigkeiten erlaubt. In der Urteilsbegründung wird sogar ausdrücklich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genannt.

Die FDP ist nicht gerade für eine liberale Urheberrechtspolitik bekannt. Ich bin gespannt ob sie der Verlockung widersteht eine Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Ich fürchte spätestens bei diesem Stichwort wird die Partei einknicken. Vielleicht wird Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann abermals so stark sein, von ihrem Amt zurückzutreten – nützen wird uns dies jedoch wenig.

Durchatmen und weiterkämpfen

Zunächst einmal haben wir uns jedoch Luft geschaffen. Die Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch und diejenigen sind im Zugzwang, die sie wieder einführen möchten. Ich habe es gestern genossen erstmals wieder vorratsdatenfrei zu kommunizieren (auch wenn das vermutlich ein Trugschluss war, da es sicher noch ein paar Tage dauern wird, bis alles abgeschaltet und gelöscht ist). Das Gesetz ist in Deutschland erstmal vom Tisch. Der AK Vorrat kündigt bereits an, nun auf europäischer Ebene weiter vorzugehen. Wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen, den wir weiter ausbauen können. Zudem gibt es noch weitere wichtige Baustellen denen wir uns widmen müssen: Spontan fallen mir ELENA, JMStV und ACTA ein. Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist nach der Unterschrift Köhlers wieder auf der politischen Tagesordnung. Es gibt also viel zu tun. Packen wirs an!

Weiterführende Links

Das Verfassungsgericht schlägt zurück

Nachdem Schäuble das Verfassungsgericht letzte Woche unsachlich kritisierte, wehrt sich nun der Präsident des Gerichts gegen die Vorwürfe des Innenminsters. Die taz berichtet:

Wer das Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts in Frage stelle, könne dieses gleich abschaffen. Wer einen „Primat der Politik“ fordere, rüttle an den Grundstrukturen des Verfassungsstaats, sagte Papier. […] Papier nannte Schäuble dabei zwar nicht beim Namen, sondern sprach von „vereinzelten“ Positionen, was aber wohl erst recht als Affront wirken dürfte.

Meine Einschätzung: Auf der nächsten Stufe der Dreistigkeitsskala wird Schäuble ihm Befangenheit vorwerfen und alle Urteile des Gerichts aus diesem Grund für nichtig erklären.

Irrtum der Woche: Das BVerfG gestaltet Gesetze mit

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In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen âEUR“ für jene nicht. […] Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.

Das äußerte Innenminister Schäuble Mitte der Woche gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ich bin geschockt, mit wieviel Dreistigkeit Schäuble mittlerweile vorgeht. Es dauert wohl nicht mehr lange, dann stellt er die Notwendigkeit des Gerichts komplett in Frage. Das Bundesverfassungsgericht gestaltet Gesetze nicht mit, es prüft diese auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung. Das ist auch gut so, denn genau das ist die Aufgabe des BVerfG!

Wenn der Gesetzgeber sich an die Grenzen der Verfassung hält, werden sich die Karlsruher Richter auch nicht einmischen. Leider haben Schäuble und Co. in letzter Zeit immer wieder diese Grenzen überschritten. Dass er sich nun darüber beschwert, dass das BVerfG seine Aufgabe wahrnimmt, zeigt zu deutlich, dass ihm das Gericht und die Verfassung ein Dorn im Auge sind.

Foto: kruxmux / flickr.com