Die Grünen und die Bürgerrechte

Immer noch wird über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) diskutiert. Diese gigantische Datenhalde mit der damals alles begann. Die verantwortlich ist, für die Gründung des AK Vorrat und das Aufleben einer neuen Bürgerrechtsbewegung. Die Bewegung hatte Erfolg: Das Gesetz wurde vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht. Wie realistisch ist nun die Wiedereinführung der Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten der Bundesbürger?

Die Position der CDU dürfte allen klar sein. Die FDP hält dagegen, aber wird sich unter dem Druck des Koalitionspartners auf Kompromisse einlassen, welche es bei den Grundrechten nicht geben darf. Auch eine 7-tägige Vorratsdatenspeicherung, wie von FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger gefordert, bleibt ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff.

Über die SPD brauchen wir gar nicht zu reden, heute hü, morgen hott und im Zweifel gegen die Grundrechte. Interessant bleibt die Position der Grünen. Der Grünen? Die sind doch ganz klar gegen die Vorratsdatenspeicherung?! Leider nein.

Ein Blick in den Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz (PDF), Seite 82 (Hervorhebungen von mir):

Es gibt rechtspolitische Bedenken gegen die Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung aufgestellt. Im geltenden rheinland-pfälzischen POG ist die Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen. Diesbezügliche Änderungen werden die Koalitionspartner nur im Konsens vollziehen.

Die Grünen haben also sowas wie „Bauchschmerzen“ in Sachen VDS. Die Betonung der „hohen Anforderungen“ liest sich für mich, als sei man bereit einer Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung dieser zuzustimmen. Der letzte Satz soll wohl einen Alleingang der SPD verhindern, jedoch befürchte ich, dass sich die Grünen dem Koalitionsfrieden zu liebe beugen werden, wenn die SPD eine Vorratsdatenspeicherung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) festschreiben will. Man will ja schließlich konsensfähig bleiben.

Alles in Allem liest sich eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung anders. Und noch etwas fällt ins Auge: Der ganze Absatz bezieht sich aufs POG, also ein rheinland-pfälzisches Landesgesetz! Auf die Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene, die derzeit viel wahrscheinlicher ist, wird gar nicht eingegangen.

Wie werden sich die Grünen also bei einer Abstimmung im Bundesrat verhalten? Man könnte den Konsensgedanken auch darauf übertragen, was letztendlich bedeutet, dass sich RLP im Bundesrat enthalten wird, wenn sich SPD und Grüne über die VDS uneinig sind. Auf meine diesbezügliche Nachfrage über Twitter habe ich leider keine Antwort bekommen, obwohl die Twitterer der Grünen sonst sehr kommunikativ sind.

Noch düsterer sieht die Situation in Baden-Württemberg aus. Trotz grüner regierungsmehrheit hat sich die SPD das Innenministerium unter den Nagel gerissen und Innenminister Gall prescht weniger Tage vor der Innenministerkonferenz mit seiner Befürwortung einer sechsmonatigen Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten vor. Kein gutes Bild für den Koalitionspartner, der sich in Unschuld wiegt, da dies ja gar nicht die Position der Grünen sei, sondern nur der SPD. Der Minister vertrat auf der Innenministerkonferenz jedoch die Landesregierung und nicht die SPD.

Hat Herr Gall damit gegen den Koalitionsvertrag gehandelt? Nein, denn im Koalitionsvertrag ist überhaupt keine Ablehnung der VDS verankert! Dort heißt es:

Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.

Das liest sich fast schon wie eine Befürwortung. Im Bundesrat wird es im besten Fall wohl auch auf eine Enthaltung hinauslaufen.

Aber der Spaß geht noch weiter: Nicht nur in Sachen Vorratsdatenspeicherung mangelt es den Grünen an einer klaren Bekenntnis zu den Bürgerrechten, sondern auch in Sachen POG Rheinland-Pfalz gibt es klare Versäumnisse. Ich hatte mich mit dem Gesetz, welches die SPD noch schnell vor der Wahl durch den Landtag brachte, ausführlich auseinandergesetzt, auch wenn ich nur einen Teil meiner Erkenntnisse verbloggen konnte.

Jedenfalls bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Online-Durchsuchung sicher eins der größten Probleme des neuen POG ist, jedoch bei weitem nicht das einzige. Darüber hatte ich auch mit grünen Politikern gesprochen. Was sich im Koalitionsvertrag wiederfindet ist jedoch erschreckend (Hervorhebungen wieder von mir):

Online-Durchsuchungen begegnen erheblichen rechtspolitischen Bedenken. Daher vereinbaren wir, die im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) getroffenen Regelungen der Online-Durchsuchung zu überprüfen. Die im Paragraphen 100 POG vorgesehene qualitative Evaluierung soll bereits mit Ablauf des Jahres 2013 durch eine externe wissenschaftliche Begutachtung erfolgen. Ebenfalls evaluiert werden die Rasterfahndung und die bisher fehlende Benachrichtigungspflicht sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Unabhängig von der Evaluierung wird die Frist bei der Quellen-TKÜ umgehend auf zwei Monate herabgesetzt.

Da sind sie wieder, die „rechtspolitischen Bedenken“. Zwar behandelt der Absatz einige der meiner Meinung nach schlimmsten Punkte im POG, umso erschreckender ist es jedoch, dass hier lediglich eine Evaluierung vorgesehen ist und sich die Grünen in keiner Weise dafür einsetzten, diese Regelungen wieder zu kippen oder zumindest zu entschärfen. Klar, als kleiner Koalitionspartner kann man nicht erwarten viel durchzusetzten. Es bleibt die Frage, ob eine Partei, die sich als Bürgerrechtspartei definiert, unter solchen Umständen eine Koalition eingehen darf.

Versteht mich nicht falsch, ich kenne viele Grüne persönlich und schätze sie sehr. Trotzdem können wir uns in Sachen Bürgerrechte offenbar nicht zu 100% auf die Grünen verlassen. Das muss offen aufgezeigt werden und das müssen auch diejenigen Grünen eingestehen, die sich sehr für Bürgerrechte engagieren. Gerade jene Grünen sehe ich in der Pflicht diese Entwicklung ihrer Partei offen zu kritisieren und dagegen anzukämpfen. Eine weitere Partei die ihre Prinzipien zur Wahrung der Konsensfähigkeit und des Koalitionsfriedens verkauft, braucht dieses Land nicht.

Gefahrenabwehr über alles!

Die größte Änderung am neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) von Rheinland-Pfalz betrifft § 31. Dieser wird komplett durch die neuen §§ 31 bis 31 e ersetzt. Diese Paragrafen enthalten so ziemlich alles was Bürgerrechtler und Datenschützer hellhörig werden lässt:

  • Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation
  • Identifizierung & Lokalisierung von Mobiltelefonen
  • Datenabfrage bei Providern
  • Online-Durchsuchungen
  • Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen
  • Funkzellenabfrage

Ich lehne nicht alle dieser Maßnahmen generell ab. Zum Beispiel halte ich es im Einzellfall für duchaus gerechtfertig die Telekommunikation eines Verdächtigen zu überwachen. Allerdings schlägt das POG deutlich in Richtung Präventivstaat aus und setzt den Fokus auf eine abstrakte Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen richten sich dabei nicht nur gegen Verdächtige einer Straftat, sondern auch gegen „potentielle Gefährder“, Begleit- und Kontaktpersonen sowie „Nachrichtenmittler“.

Hier einige immer wiederkehrende Formulierungen aus der POG-Novelle, bei denen sich mir die Haare sträuben:

  • „Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind“
  • „Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass …“
  • „zur Abwehr einer dringenden Gefahr, oder zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“

Es geht fast überhaupt nicht mehr um die Aufklärung von Straftaten und die Ermittlung von Tätern, sondern die Erkennung und Verhinderung von Straftaten im Vorfeld. Minority Report lässt grüßen. Eine wissenschaftlich fundierte Begründung für die Ausweitung der Befugnisse kann ich nicht finden, lediglich den immer wiederkehrenden Verweis auf die Notwendigkeit Gefahren abzuwehren. Und wir wissen ja schließlich alle, dass Gefahr und Terror allgegenwärtig sind…

Die Novelle in der aktuellen Form muss weg. Stattdessen müssen die bisher im POG definierten Polizeibefugnisse wissenschaftlich evaluiert werden. Nur Maßnahmen die sich als notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig herausgestellt haben, dürfen beibehalten werden. Neue Befugnisse sind nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen.

POG-Novelle verfügbar (mehr oder weniger)

Gleich nachdem der Ministerrat die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen hatte, habe ich mich beim Innenministerium nach dem aktuellen Gesetzesentwurf erkundigt, da dieser im Internet nicht auffindbar war. Bis heute blieb meine Mail und ein späteres Nachhaken völlig ohne Antwort!

Mein Vorstandskollege Ingo Höft wandte sich an das Bürgerbüro der Landesregierung und hatte damit deutlich mehr Erfolg, auch wenn der Weg etwas holprig war. Das Bürgerbüro verwies ihn auf den Landtag, und die Mitarbeiterin dort auf das Dokumentenverwaltungssystem „OPAL„. Dort müsse man nur die Drucksachennummer 15/4879 eingeben. Auch das Schlagwort „POG“ funktioniert, man braucht damit aber ein paar Klicks mehr. Eine offene Schnittstelle zum System gibt es nicht und Google kann die Dokumente auch nicht nach Schlagworten indizieren. Mit der Drucksachennummer findet aber auch Google das Dokument (und das Ergebnis 15/4879=0,00307440049).

Um euch den ganzen Quark zu ersparen hier der Link zum Dokument. Es lebe das WWW!

Die Mitarbeiter mit denen Ingo Kontakt hatte waren übrigens allesamt sehr freundlich und hilfsbereit, das soll an dieser Stelle auch mal erwähnt werden! Für das verkorkste System können die nix, vielmehr leiden sie mit darunter.

Jetzt bin ich aber leider noch nicht dazu gekommen, mich auch inhaltlich mit dem Gesetzesentwurf außereinander zu setzen. Die Art und Weise der Veröffentlichung macht dies auch nicht besonders einfach. Wie üblich gibt es nur das Änderungsgesetz (in Paragraph x, Absatz y, Satz z wird Wort 3 durch „foo“ ersetzt…), eine konsolidierte Fassung oder gar ein Diff fehlt. Alles muss man wieder selber machen… Wenn jemand Zeit und Muße hat, immer her damit 😉

SPD will Online-Durchsuchungen und Rasterfahndung in Rheinland-Pfalz

Die SPD in Rheinland-Pfalz, selbsternannte Netzpartei, richtet im Land weiter Schaden an. Während die Staatskanzlei beratungsresistent das Internet kaputt macht, wird gleichzeitig der Überwachungsstaat ausgebaut. Heute hat der Ministerrat die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beschlossen.

Netzpolitik.org hat das wesentliche bereits zusammengefasst:

Erlaubt werden sollen demnach heimliche Online-Durchsuchungen sowie die Überwachung von verschlüsselter Internet-Telefonie (Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Beamte sollen zur Gefahrenabwehr außerdem Telefongespräche unterbrechen dürfen. Zur “Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” sollen weiterhin Rasterfahndungen zugelassen werden. Öffentlichkeitsfahndungen sollen auch bei Gefahr für Dritte möglich sein und nicht mehr nur bei Gefahr für Personen, nach denen selbst gefahndet wird. Die bisher im POG enthaltene Ermächtigung zum automatisierten KFZ-Kennzeichenabgleich wird aufgehoben.

Was eine „Online-Durchsuchung“ eigentlich genau sein soll und wie sie technisch durchgeführt werden soll, ist meines Wissens immer noch nicht definiert. Zu dem Thema empfehle ich das Buch von Burkhard Schröder. Interessant ist, dass der Kennzeichenabgleich aufgehoben werden soll. Eine Begründung dafür konnte ich nicht entdecken. Soll mir recht sein, auch wenn es in Anbetracht der anderen Maßnahmen nicht beruhigt.

Der Pirat aus der SPD

Eigentlich wollte ich mich gestern in Karlsruhe nur mit einem interessierten Neupiraten treffen, doch plötzlich lief uns Jörg Tauss (SPD), Mitglied des Bundestags, über den Weg.

Erfreulicherweise hatte er kurz Zeit und setzte sich zu uns . Er schien sogar ganz froh mal ein paar Piraten persönlich kennen zu lernen. „Natürlich“ hatte er schon von uns gehört. Wir sprachen über die aktuelle Zensurdebatte, die diesbezügliche Petition, über Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

Überschneidungen seiner Ansichten mit denen der Piratenpartei sind nicht von der Hand zu weisen. Seine Ämter in der SPD hatte er nach der KiPo-Affäre aufgegeben und auch für den Bundestag kandidiert er dieses Mal nicht. Trotzdem sei er „seiner SPD“ weiterhin treu . Wenn ich ihn richtig verstanden habe geht es ihm dabei auch darum, dass die kritischen Stimmen nicht ganz aus dieser Partei verschwinden. Kann ich irgendwie nachvollziehen, ich habe aber die Hoffnung bei der SPD schon aufgegeben…

Zu seiner KiPo-Affäre gestand er ein, in weiten Teilen „blauäugig“ gehandelt zu haben. Er gibt auch bekanntlich zu, dass er Kontakte in diese Kreise gehabt hat, jedoch um die Vorgehensweise der Szene zu verstehen. Er sei natürlich kein Pädophiler. Seine Familie und Freunde stehen zum Glück hinter ihm, und auch die Nachbarschaft tratsche trotz Hausdurchsuchung nicht und pflegt weiterhin guten Kontakt zu ihm.

Überrascht war ich, dass er damals der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat. Das war mir nicht bewusst und hätte ich auch nicht gedacht. Er begründet es damit, dass er selbst an den Verhandlungen mit den politischen Gegnern beteiligt war und und in stundenlangen Diskussionen einen „Kompromiss“ auf 6 Monate ausgehandelt habe. Alles was weiter als die EU-Richtlinie gehe, kam für ihn nicht in Frage. „Nur über meine Leiche“, habe er damals gesagt. Wenn man aber nun nach solch langwierigen Verhandlungen den selbst ausgehandelten Kompromiss ablehne, würde man sich zum Narren machen, sagt Tauss.

In meinen Augen hätte man dann nie einen solch (faulen!) Kompromiss aushandeln dürfen. Einem Gesetzesvorhaben welches so offensichtlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig ist, darf man einfach nicht zustimmen und sei es 20x EU-Richtlinie. Offenbar lehnt er die VDS aber trotzdem ab und hofft auf einen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht. Er hat ganz klar gegen das BKA-Gesetz gestimmt und auch das Zensurgesetz wird er ablehnen.

Mal gespannt, vielleicht tritt er doch noch irgendwann in die Piratenpartei ein. 🙂 Es war auf jeden Fall ein tolles Gespräch mit ihm und ich bin immer noch über dieses zufällige Treffen überrascht. Wie klein die Welt doch manchmal ist!

Irrtum der Woche: Online-Durchsuchung nur gegen Terroristen

Der Bundestrojaner

Es war das wohl meist geäußerte Argument bei der Diskussion um den „Bundestrojaner“: Eine heimliche Online-Durchsuchung würde ja nur gegen Terroristen eingesetzt. Es ginge schließlich darum, Anschläge zu verhindern und so Leben von unschuldigen Bürgern zu retten.

Dass dieses Argument nur der Beschwichtung dient, haben viele Kritiker schon von Anfang an befürchtet. Nun gesteht Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung ein, dass die Bundesregierung den Zugriff auf die Computer der Bürger auch zur Strafverfolgung erlauben möchte:

Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.

Der massive Grundrechsteingriff, den eine solche Maßnahme mitbringt, soll also nun auch im Nachhinein möglich sein – wenn die Tat schon passiert ist. Leben werden damit nicht mehr gerettet, und von Terroristen spricht plötzlich auch niemand mehr. Es geht um Strafverfolgung, und das ist höchst problematisch. Denn unter Verdacht geraten auch die, die unschuldig sind und nichts zu verbergen haben. Aber gegen einen heimlichen Eingriff kann sich niemand wehren.

Ich bezweilfe stark, dass die Pläne der Regierung den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Aber das ist ja nichts neues. Auch dass die SPD zunächst zurückrudert, ist keine neue Erscheinung, sondern gehört offenbar in das taktische Kalkül dieser Partei.

Foto: maha-online / flickr.com (Lizenz: cc-by-sa)

Wie Politiker Fragen (nicht) beantworten

fragenDie „Fragerunde“ bei der Rede von Wolfgang Schäuble, die ich vor kurzem besucht habe, war wieder ein Musterbeispiel dafür, wie Politiker es schaffen Fragen nicht zu beantworten. Ich habe sowas jetzt schon des öfteren erlebt und kann nur immer wieder mit dem Kopf schütteln.

Zunächst einmal werden die Fragen nicht direkt beantwortet, sondern es wird ersteinmal „gesammelt“, wie es so schön heißt. Das gibt dem Politiker Möglichkeit sich in aller Ruhe seine Antworten zurechtzulegen. Wenn mehrere Politiker im Spiel sind, gibt ihnen das auch eine prima Gelegenheit sich abzusprechen.

Bei Schäuble durften sage und schreibe drei (3!) Fragen gestellt werden. Für mehr war „leider“ keine Zeit. Als ob vorher niemand wusste wieviel Zeit insgesamt zur Verfügung steht… Nein, da wünsche ich mir zukünftig eine andere Planung: Die Kommunikation mit dem Bürger ist in meinen Augen das wichtigste an solchen Veranstaltungen. Leider nutzen die meisten Poliker es lediglich als Bühne um ihre eigenen, einzig wahren Wahrheiten zu verbreiten. An einer ernsthaften, konstruktiven Diskussion scheint kaum jemand interessiert zu sein.

Mich wundert es, dass Schäuble immerhin zu allen Fragen Stellung genommen hat. Oft werden nämlich solche Sammelaktionen auch genutzt um die ein oder andere Frage unauffällig zu „vergessen“. Gut, bei lediglich drei Stück ist das ziemlich schwierig.

Aber Stellung nehmen heißt nicht antworten. Beantwortet hat Herr Schäuble nämlich keine einzige der drei Fragen. Die erste Bezog sich auf die Vorratsdatenspeicherung. Sinngemäß ging es darum, wie die VDS angesichts der Unverhältnismäßigkeit und der pauschalen Verdächtigung aller Bürger zu verantworten sei. Überlegt ruhig selbst kurz, wie ihr an Schäubles Stelle antworten würdet. Ist ja doch etwas knifflig, ohne sich dabei selbst reinzureiten, oder? Keineswegs! Anstatt die Frage zu beantworten, erklärt Herr Schäuble einfach was die Vorratsdatenspeicherung überhaupt ist! Mit allem drum und dran: Was wie lange gespeichert wird und wer darauf Zugriff hat. Toll! Darauf muss man erstmal kommen!

Ähnlich war es beim Thema Online-Durchsuchung. Wobei der Fragesteller es Herrn Schäuble da sehr leicht gemacht hat, indem er sich selbst disqualifizierte. Da war eine Erklärung der Online-Durchsuchung durchaus angemessen…

Die dritte Frage hat Herr Schäuble einfach zu seinen Gunsten uminterpretiert. Das ist auch eine beliebte Taktik. Einfach die Leute bewusst missverstehen! Gefragt war, ob es nicht viel sinnvoller wäre soziale Ungleichheiten in der Welt zu beseitigen und so die Ursachen von Terrorismus zu bekämpfen, um Anschläge von vorneherein zu verhindern. „Aber natürlich, Prävention ist das wichtigste!“ war Schäubles Antwort.

Ende aus das wars. Schäuble hatte ja auch noch einen extrem wichtigen Termin und konnte unmöglich noch mehr Zeit mit „potentiellen Gefährdern“ verbringen.

Mein Appell an alle Politiker an dieser Stelle lautet: Hört auf die immer gleichen inhaltsarmen Monologe zu führen und tretet endlich in einen Dialog mit den Bürgern. Hört zu, nehmt Kritik ernst und setzt euch damit auseinander. Bezieht den Bürger in eure Veranstaltungen mit ein. Wenn ich nur zuhören möchte, kann ich auch den Fernseher einschalten.

Foto: flickr.com / -bast-

Hilf mit das BKA-Gesetz zu kippen

Es sieht so aus, als müsste ich meine Einschätzung schon korrigieren und das BKA-Gesetz wird nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Derzeit bahnt sich an, dass es bereits im Bundesrat scheitert. Alle Bundesländer in denen die Linke, die Grünen oder die FDP mit in der Regierung sitzt haben werden sich enthalten, da die Koalitionen keinen gemeinsamen Nenner finden. Damit entsteht eine hauchdünne Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen für das BKA-Gesetz. Mittlerweile hat sich aber auch die SPD in Sachsen und Schleswig-Holstein, die in diesen Ländern in einer großen Koalition mit der CDU regiert, aber ebenfalls quer gestellt. Das wäre ein schneller Tod für Schäubles Lieblingskind. Auf die dünne Mehrheit sollten wir uns aber nicht verlassen. Mit ein bisschen Lobbyarbeit lässt sich die SPD vielleicht auch in anderen Ländern überzeugen. Insbesondere Rheinland-Pfalz, wo die SPD alleine regiert, zählt zu den noch unentschlossenen Ländern. Der SPD-Fraktionschef Rheinland-Pfalz hat sich bereits kritisch gegenüber der Online-Durchsuchung geäußert. Jetzt gilt es die Regierung zu überzeugen im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen, oder sich wenigstens zu enthalten (was de-facto das gleiche ist). Im Wiki des AK-Vorrat werden Anschreiben vorbereitet die du verwenden kannst um die Mitglieder der Landesregierungen anzuschreiben. Noch mehr kann ein persönlicher Anruf bewirken. Dabei gilt wie immer: Freundlich bleiben und sachlich argumentieren.

Update: Das ging ja schneller als ich dachte. Tagesschau.de berichtet:

Nach Sachsen und Schleswig-Holstein regt sich jetzt in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin Widerstand.

Schäuble ist richtig motzig:

Wenn die Länder das BKA-Gesetz jetzt verhindern, dann bleiben sie eben für die Abwehr der Gefahren aus dem internationalen Terrorismus verantwortlich.

Noch trotziger, beinahe kindisch, reagierte aber Hans-Peter Uhl:

Die Bundes-SPD hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Unsere Gesprächspartner waren ja nicht irgendwelche Wichtigtuer aus Sachsen, sondern Profis.

Das „Best of“ seiner Aussagen zum Thema gibts bei netzpolitik.org

Der Anfang vom Ende des BKA-Gesetzes

Disclosure: Ich bin Mitglied der Piratenpartei

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass sich das BKA-Gesetz in die Lange Liste der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Überwachungsgesetze einreihen wird. Bereits kurz nachdem der Bundestag das Gesetz heute mit 375 Ja zu 168 Nein Stimmen verabschiedet hat, kündigte die Bürgerrechtlerin Twister Verfassungsbeschwerde an:

Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird. Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt.

Die Piratenpartei hat ihr sogleich Unterstützung zugesagt:

Die Piratenpartei sieht das BKA-Gesetz als einen schweren Angriff auf die Freiheit an und begrüßt daher die Ankündigung des Parteimitglieds Bettina Winsemann alias „Twister“, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. […] Neben der Unterstützung der Verfassungsbeschwerde ruft die Piratenpartei auch weiterhin die Bevölkerung auf, sich von der Angst vor dem Terrorismus zu lösen und aktiv für mehr Freiheit und die Bewahrung der Bürgerrechte zu engagieren. Bürger und Staat müssen besonnen auf Bedrohungen reagieren und nicht in Hysterie und Panik den Blick für das Wesentliche verlieren.

Ich glaube zwar nicht, dass das Gesetz vollständig gekippt wird, aber die besonders kritischen Teile werden wohl rausfliegen. Die Online-Durchsuchung musste das BVerfG ja schonmal entsorgen, mal gespannt was die Richter zu den stark erweiterten exekutiven und präventiven Befugnissen sagen.