Dringend: EU-Abgeordnete kontaktieren, PNR-Abkommen verhindern

Das EU-Parlament steht kurz davor, über den Massen-Transfer von Fluggastdaten an die USA abzustimmen. Wir müssen umgehend handeln, um die Vorratsdatenspeicherung unserer Reisedaten zu verhindern. Kontaktiert eure EU-Abgeordneten!

Das sogenannte EU-USA-PNR-Abkommen wird in Kürze abgestimmt werden. Sollte das Europäische Parlament dem zustimmen, werden umfassende Datenbestände der Fluggesellschaften zur vermeintlichen „Terrorismusbekämpfung“ an die Vereinigten Staaten übermittelt und für 15 Jahre(!) gespeichert. Wen die US-Regierung so alles als Terroristen und Schwerverbrecher betrachtet, dürfte spätestens seit dem Fall Bradley Manning bekannt sein.

Das PNR-Abkommen stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Flugreisenden dar.

Was tun? Wir können das Abkommen noch verhindern, wenn wir die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament überzeugen, dagegen zu stimmen. Denn sie Sozialdemokraten sind sich noch unschlüssig, wie sie abstimmen und das Abkommen steht dadurch auf der Kippe.

Wir müssen deshalb die SPD-Abgeordneten umgehend davon überzeugen, gegen das PNR-Abkommen zu stimmen!

Die Fraktion wird sich voraussichtlich noch diese Woche entscheiden – es ist also Eile geboten.

Eine Liste der Abgeordneten mitsamt Kontaktdaten wurde bereits von der Digitalen Gesellschaft vorbereitet. Bitte nimm dir einen kurzen Augenblick Zeit und schicke mindestens einem von ihnen eine persönliche E-Mail. Vorlagen für Mails gibt es hier auf deutsch und auch auf englisch.

Um nicht im SPAM-Filter zu landen, sollte deine Mail eine persönliche Anrede enthalten und du solltest einen individuellen Betreff wählen und die Mailvorlage nach Möglichkeit anpassen. Je mehr Zeit du dir persönlich nimmst, desto eher wird die Überzeugung gelingen. Wenn du nur wenig Zeit hast, ist eine Standardmail mit abgewandeltem Betreff aber besser als nichts.

Noch besser ist es, wenn du kurz anrufst und dem/der Abgeordneten sachlich erklärst, worum es geht. Argumentationshilfe gibt es ebenfalls auf flugggastdaten.digitalegesellschaft.de

Wir müssen unseren Abgeordneten klar machen, wie wichtig die Ablehnung des Abkommens ist. Je mehr potentielle Wähler sie kontaktieren, desto wirksamer ist die Aktion. Deshalb brauchen wir auch deine Hilfe! Gemeinsam haben wir eine realistische Chance dieses Abkommen noch zu verhindern.

Weitere Infos zum PNR-Abkommen gibt es auf nopnr.org. Dort gibt es auch eine genaue Analyse des Abkommens.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  1. Wähle einen Abgeordneten aus dieser Liste aus
  2. Kopiere diese Mailvorlage in eine Mail an den Abgeordneten
  3. Wichtig: Den Abgeordneten persönlich anreden. Nicht an mehrere Abgeordnete auf einmal schreiben, das landet ungelesen im Müll!
  4. Einen individuellen Betreff wählen (Wenn wir alle den gleichen Betreff wählen, landet es ebenfalls im SPAM-Filter)
  5. Die Mailvorlage individuell anpassen, oder eine komplett eigene Mail schreiben. Eine persönliche Mail von dir, ist überzeugender als eine Massenmail, die zum x-ten Mal im Postfach auftaucht. Bleibe dabei immer sachlich.
  6. Die Schritte 1-6 mit dem nächsten Abgeordneten wiederholen 🙂
  7. Optional aber wirkungsvoll: Die Abgeordnenten zusätzlich anrufen

„Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“

Die Vorratsdatenspeicherung war Ende 2007 der Anlass für mich, erstmals auf die Straße zu gehen. Durch sie kam ich mit Aktivisten des AK Vorrat und der Piratenpartei in Kontakt. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine große Bürgerrechtsbewegung hervorgebracht und die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten provoziert.

Gestern wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Alle Daten, die noch nicht an Ermittlungsbehörden weitergegeben wurden, müssen umgehend gelöscht werden. Der Provider 1&1 hat nach eigenen Angaben schon damit angefangen.

Eine Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat gibt es damit in Deutschland nicht mehr. Viele Jahre haben wir dafür gekämpft. Dass das Gesetz komplett gekippt wird, habe ich zwar für möglich, aber nicht für sehr wahrscheinlich gehalten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, da sie geeignet ist „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“, begründet das Verfassungsgericht. Die Umstände der Kommunikation seien ebenso schutzbedürftig wie deren Inhalt. Allerdings sei eine anlasslose Speicherung „nicht schlechthin“ mit dem Grundgesetz unvereinbar. Daher greifen die Richter die zugrunde liegende EU-Richtlinie nicht an und verweisen auch nicht an den europäischen Gerichtshof. Laut den Verfassungsrichtern sei eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie möglich.

Hohe Anforderungen

An die Ausgestaltung dieser Umsetzung stellen die Richter jedoch sehr hohe Anforderungen: Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren muss die Normenklarheit in Bezug auf Datensicherheit, Datenverwendung, Transparenz und Rechtsschutz gegeben sein. Datensicherheit betrifft dabei sowohl die Aufbewahrung als auch die Übermittlung und Löschung der Daten. Sicherheitsstandards müssen sich am aktuellen Stand der Technik orientieren, die Daten müssen asymmetrisch verschlüsselt werden, die Rechner vom Internet getrennt sein und ein 4-Augen-Prinzip sichergestellt werden. Der Zugriff auf und die Löschung der Daten müssen revisionssicher Protokolliert werden. Um die Transparenz zu wahren muss es zudem Informationspflichten bei Datenschutzverletzungen geben. Der Betroffene muss beim Abruf der Daten informiert werden, falls kein anders lautender richterlicher Beschluss vorliegt. Um einen sicheren Rechtsschutz zu gewährleisten hat der Zugriff zudem unter einem Richtervorbehalt zu stehen und den Betroffenen muss ein Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen wirksam sanktioniert werden.

Eine neue Vorratsdatenspeicherung?

Da das derzeitige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für nichtig erklärt wurde, geht der Gesetzgebungsprozess nun komplett von neuem los, wenn die Regierung denn überhaupt noch eine Umsetzung wünscht. Die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP hätte nun Gelegenheit sich als solche zu beweisen und sich dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie komplett zurück genommen wird. Wir sind in Europa nicht allein: Schweden weigert sich die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, Österreich befindet sich immer noch im Gesetzgebungsprozess und hat sich deshalb schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt, Rumänien hatte die Vorratsdatenspeicherung bereits letztes Jahr für verfassungswidrig erklärt.

Es ist jetzt an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu Fall zu bringen! Leider hat es die CDU immer noch nicht verstanden und behauptet dreist, die Speicherung sei nötig „um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor schweren und schwersten Straftaten schützen zu können“. Ich bin es langsam leid auf solche unsinnigen Behauptungen einzugehen… Muss ich auch nicht, steht ja alles hier.

Ich hoffe doch sehr, dass die CDU mit ihren Bestrebungen die Vorratsdatenspeicherung neu aufzusetzen alleine dasteht. Nicht alles was verfassungsrechtlich machbar ist muss auch umgesetzt werden. Zudem halte ich es für enorm schwierig die umfangreichen Rahmenbedingungen des Bundesverfassungsgerichts wirksam einzuhalten. Allein die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes dürfte eine große Hürde darstellen. Die effektive Umsetzung der Datensicherheits- und Transparenzanforderungen in der Praxis halte ich für Utopie.

Die FDP und die Lobbyisten

Es bleibt zu hoffen, dass die FDP dem Druck der CDU standhält. Mehr Sorgen als der Einfluss der CDU, macht mir jedoch die Musikindustrie, die sich über eine Hintertür des Urteils gerade besonders freut: Für die Identifkation von Nutzern hinter einer IP-Adresse hat das Gericht nämlich deutlich geringere Hürden gesetzt. Begründet wird dies damit, dass bei einer Identifikation ja keine Vorratsdaten herausgegeben würden. Der Anbieter ermittle mittels der Vorratsdaten lediglich intern die zugehörigen Bestandsdaten. Herausgegeben würden nur Bestandsdaten, d.h. Name und Adresse des Kunden. Zudem sei für diese Anfragen weder ein Richterbeschluss nötig, noch beschränke sich der Zugriff auf schwere Straftaten. Die Abfrage von Bestandsdaten zu einer IP-Adresse sei auch bei gewichtigen Ordnungswidrigkeiten erlaubt. In der Urteilsbegründung wird sogar ausdrücklich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genannt.

Die FDP ist nicht gerade für eine liberale Urheberrechtspolitik bekannt. Ich bin gespannt ob sie der Verlockung widersteht eine Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Ich fürchte spätestens bei diesem Stichwort wird die Partei einknicken. Vielleicht wird Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann abermals so stark sein, von ihrem Amt zurückzutreten – nützen wird uns dies jedoch wenig.

Durchatmen und weiterkämpfen

Zunächst einmal haben wir uns jedoch Luft geschaffen. Die Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch und diejenigen sind im Zugzwang, die sie wieder einführen möchten. Ich habe es gestern genossen erstmals wieder vorratsdatenfrei zu kommunizieren (auch wenn das vermutlich ein Trugschluss war, da es sicher noch ein paar Tage dauern wird, bis alles abgeschaltet und gelöscht ist). Das Gesetz ist in Deutschland erstmal vom Tisch. Der AK Vorrat kündigt bereits an, nun auf europäischer Ebene weiter vorzugehen. Wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen, den wir weiter ausbauen können. Zudem gibt es noch weitere wichtige Baustellen denen wir uns widmen müssen: Spontan fallen mir ELENA, JMStV und ACTA ein. Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist nach der Unterschrift Köhlers wieder auf der politischen Tagesordnung. Es gibt also viel zu tun. Packen wirs an!

Weiterführende Links

Aufruf zur Demo „Freiheit statt Angst“ am 6. Juni in Mainz

Die Ortsgruppe Mainz des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ruft zusammen mit der Meta-Ortsgruppe Rhein-Main zur Demonstration gegen Überwachung und Totalprotokollierung am 6. Juni in Mainz auf:

Der Überwachungswahn greift um sich. Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger. Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind – der „große Bruder“ Staat und die „kleinen Brüder und Schwestern“ aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.

Massenüberwachung gefährdet die Arbeit und das Engagement von Organisationen der Zivilgesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Massenüberwachung untergräbt damit die Basis einer demokratischen und integrativen Gesellschaft.

Überwachung, Misstrauen und Angst verändern unsere Gesellschaft schrittweise in eine Gesellschaft unkritischer Verbraucher, die „nichts zu verbergen haben“ und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben.

Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Um gegen Sicherheitswahn und die ausufernde Überwachung zu protestieren, fordern wir auf, am 6. Juni in Mainz auf die Straße zu gehen. Wir wollen im Superwahljahr 2009 zeigen, dass wir eine Politik der Angst, der Kontrolle und Überwachung nicht tolerieren – nicht von dieser und nicht von der nächsten Regierung, nicht in der EU, nicht im Bundestag und auch nicht auf kommunaler Ebene! Wir rufen alle Menschen aus Mainz, Rheinland-Pfalz, dem Rhein-Main-Gebiet und überall anders dazu auf, sich unserem friedlichen Protest anzuschließen.

Der vollständige Aufruf und eine Liste der Forderungen finden sich unter http://mainz.freiheitstattangst.de.

Es werden weiterhin Unterstützer gesucht: Vereine, Parteien und alle Organisationen oder Privatpersonen, die die Demo unterstützen möchten, wenden sich bitte an demo-mainz(at)vorratsdatenspeicherung.de.

Das nächste Demo-Bündnistreffen findet am Sonntag, 17.5. um 18 Uhr im DGB-Haus in Mainz statt (Kaiserstraße 26, Hintereingang benutzen).

Genauer Zeitpunkt und die Route der Demo werden in Kürze unter http://mainz.freiheitstattangst.de bekannt gegeben. Ich werde auch hier im Blog noch mal darauf hinweisen.

Kandidatenwatch: Filtersysteme, Anonymisierungsdienste und politische Einflussnahme

Zu meiner Antwort zum Thema Inhaltsfilterung gab es Rückfragen:

Meine Frage:
Ihr Parteiprogramm, Inhaltsfilterung:
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur âEUR“ zur Untergrabung
von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu
unterstützen.“

Wie gedenken Sie voannte Initiativen zu unterstützen, respektive
zuerst einmal zu initiieren? Wo liegt Ihre Akzeptanzschwelle zu
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur“?

Ihre Anwort, Auszüge:

Als technische Initiative kann ich mir beispielsweise die Einrichtung > Proxy-Servern
alternativen DNS-Servern
Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Meine Annahme lautet, dass es eine Initiative zur Untergrabung von Filtersystemen gibt, zum Beispiel in Form eines DNS-Servers. Die Kosten sind grundsätzlich von der Initiative zu tragen. Unser Parteiprogramm fordert nun aber genau eine Unterstützung solcher Initiativen, was für mich – neben der besagten ideellen Unterstützung – auch eine finanzielle Unterstützung bedeutet.

Die Kontrolle muss von der Öffentlichkeit ausgehen, d.h. weder die Initiative noch der Staat dürfen die Oberhand über die Funktionsweise der technischen Maßnahme erhalten. Am Beispiel DNS-Server hieße das, dass die korrekte Namensauflösung öffentlich nachprüfbar sein muss, bei Anonymisierungssoftware zum Beispiel, dass der Quellcode offen liegt.

Das Wissen um die Möglichkeit der Eintragung eines alternativen
DNS-Servers qualifiziert mittlerweise ja schon 20% der Internetnutzer in
Deutschland zu „schwer Pädokriminellen“.

Zumindest wenn es nach einer gewissen Ministerin geht, ja. Ich kann nur hoffen das solche Politiker zukünftig keine Stimmen mehr bekommen 😉

Entwicklung von Anonymisierungsdiensten
Brauchen wir diese nur im Rahmen von „außenpolitischen Möglichkeiten“?

Nein definitiv nicht. Ich habe mich in meiner Antwort lediglich auf die Außenpolitik bezogen da sich darauf die von Ihnen zitierte Stelle des Parteiprogramms richtet. Es ist für Demokratie und Meinungsfreiheit unerlässlich, dass man sich auch im Internet frei und unbeobachtet bewegen und äußern kann. Dazu zählt die Möglichkeit der Verschlüsselung und auch der Anonymisierung. Wobei die Anonymisierung in erster Linie durch Datensparsamkeit erreicht werden sollte. Anonymisierungdienste sehe ich dahingehend nur als Ergänzung um die Anonymität zu gewährleisten.

Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Die Entwicklung neuer Anonymisierungsverfahren und darauf aufbauender Dienste kann und soll finanziell durch den Staat unterstützt werden. Durch den dezentralen Aufbau von Anonymisierungsnetzwerken gibt es keine zentrale Kontrollinstanz. Die Kosten sind für die einzelnen Betreiber gering, dennoch kann man auch hier über staatliche Förderung nachdenken.

Wie wollen Sie diese vor den Begehrlichkeiten von Behörden aller Art
schützen, (Tor)?

Begehrlichkeiten entstehen überall dort wo Daten anfallen. Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung die große Datenhalden bilden müssen weg, Daten dürfen nur dort gesammelt werden, wo es unbedingt erforderlich ist. Ein Anonymisierungsserver der keine Rückschlüsse auf Personendaten zulässt, weckt auch keine Begehrlichkeiten. Außer natürlich nach Gesetzen, diese Daten dann doch zu speichern. Da liegt es aber am Wähler, die richtigen Politiker zu wählen, die diesen Unsinn nicht mitmachen. Um vorzubeugen halte ich es aber auch für sinnvoll, das Recht auf Anonymität im Internet und ein allgemeines Kommunikationsgeheimnis gesetzlich festzuschreiben.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit zu Ihrer Zufriedenheit
beantworten..

Nein. Nicht wirklich.

Dann hoffentlich jetzt 🙂 Ansonsten wie gesagt, einfach Rückfragen stellen.

Nach meiner persönlichen Wahrnehmung bedarf es für eine Änderung von
politischen und sozialen Gegebenheiten mehr, als eine breite Zustimmung
bestimmter wohlgesonnener Bevölkerungsgruppen, wie z.B. die
Filesharer-Gemeinde, welche ja nicht unbedingt von altruistischen Motiven
geleitet wird (ich rede an dieser Stelle nicht den „Rechteinhabern“ das
Wort).

Wie gedenken Sie eine politische Teilhabe (Einflussnahme) zu erreichen,
jenseits von bits und bytes.

Ich bitte Sie um eine realistische Antwort.

Die Unterstützung für die Piratenpartei beschränkt sich nicht auf Filesharer. Es gibt auch genauso wenig eine „Filesharer-Gemeinde“ wie es
eine Gemeinde der Autofahrer oder der Vegetarier gibt. Die Unterstützung für die Piratenpartei (genauer: für unsere Ziele, denn darum geht es!) erstreckt sich über mehrere Bevölkerungsgruppen. Die größte Zustimmung finden wir natürlich bei jungen Menschen, die im Umgang mit Technik und insbesondere dem Internet vertraut sind sowie bei Informatikern und anderen technikaffinen Berufsgruppen. Jedoch merke ich selbst, als jemand der regelmäßig an Infoständen teilnimmt und so mit den unterschiedlichsten Leuten auf der Straße in Kontakt kommt, dass auch andere Menschen aufgeschlossen gegenüber unseren Zielen sind, wenn man es ruhig und sachlich erklärt. Größtes Problem ist es derzeit diese Leute großflächig zu erreichen, dazu fehlt es unserer jungen Partei noch an Zeit, Geld und „Personal“. Ich bin jedoch in Anbetracht unseres stetigen Wachstums optimistisch, dass sich dies weiter verbessern wird.

Es ist utopisch innerhalb kurzer Zeit eine politische Veränderung herbeizuführen. Mit jeder einzelnen Stimme für die Piratenpartei, erhöht sich aber der Druck auf die etablierten Parteien sich mit unseren Zielen zu befassen. Derzeit sieht es sogar danach aus, dass die Piratenpartei Schweden einen Sitz im Europaparlament erringt (5,1% laut einer aktuellen Umfrage). Das ist wenig um politisch Einfluss zu nehmen, ermöglicht uns aber immerhin Themen auf die politische Tagesordnung zu bringen die ansonsten wenig Beachtung finden. Es ist ein Anfang.

Im übrigen war ich von Ihrer Antwort zu meiner 1. Frage angenehm
überrascht, hatte mehr mit leeren Worthülsen gerechnet.

Die Worthülsen waren leider ausverkauft, die anderen Parteien haben sich die alle schon unter den Nagel gerissen 😉

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement

ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, was frei übersetzt etwa „Handelsabkommen zur Bekämpfung von Fälschungen“ heißt. Das Abkommen wird seit mehreren Jahren geheim verhandelt, mit dem vorgeblichen Ziel, den Handel mit Produktfälschungen und urheberrechtlich geschützten Werken zu bekämpfen. Regierungen aus Ländern weltweit und Lobbyisten der Rechteinhaber sind an den Verhandlungen beteiligt. Außen vor bleiben Künster und Bürgerrechtsorganisatoren, sowie die Bürger selbst.

Sowohl in Europa als auch den USA wurde von Bürgerrechtsorganisationen mehrfach versucht, Informationen über ACTA ans Tageslicht zu bringen. Selbst unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetzt konnte eine Veröffentlichung des Vertragsentwurfs nicht erreicht werden. Angeblich sei durch eine Veröffentlichung die „nationale Sicherheit“ gefährdet, so erst kürzlich der neue Hoffnungsträger Obama.

Solche Behauptungen und die Geheimniskrämerei lassen die Gerüchteküche brodeln. Schlimme Vermutungen bestätigten sich, als 2008 bei Wikileaks Informationen über die möglichen Inhalte des Abkommes auftauchten. Mit dabei: Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern, Durchsuchung von Notebooks, MP3-Playern und anderen Datenträgern durch den Zoll, Sperren von Websites durch die Provider, kurzum: massive Einschränkungen der Bürgerrechte.

Vor einigen Tagen gab die US-Regierung dem wachsenden Druck nach und veröffentlichte wenigstens eine sechsseitige Zusammenfassung des aktuellen Vertragsentwurfs. (PDF)

Das Papier gibt an, dass die Idee eines solchen Abkommens in 2006 von Japan und den USA initiiert wurde, um das vermeintliche „geistige Eigentum“ international durchzusetzen. Zunächst seien nur Kanada, die Europäische Kommission, Japan, die Schweiz und die USA beteiligt gewesen. Erst seit Juni 2008 diskutiere man das Abkommen auch mit Australien, den 27 EU-Staaten, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Weiterhin sei es allgemein üblich, dass Verhandlungen zwischen „souveränen Staaten“ in einem so frühen Stadium noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Verhandlungsteilnehmer scheinen zu vergessen, wer der Souverän ist.

Als Ziel von ACTA wird angegeben, internationale Standards einzuführen um „geistiges Eigentum“ durchzusetzen. Dabei setze man den Fokus angeblich auf kommerzielle Fälschungen und nicht auf die Handlungen von gewöhnlichen Bürgern. In Grund- und Bürgerrechte solle nicht eingegriffen werden.

Das Dokument fasse die Inhalte zusammen, die aktuell unter Diskussion ständen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Verhandlungen noch laufen und noch zusätzliche Punkte hinzukommen könnten, während andere wieder fallen gelassen werden. Insgesamt ist die Zusammenfassung aber extrem vage gehalten. Zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten möchte man zum Beispiel Gerichten oder Behörden die Befugnisse geben „bestimmte Handlungen“ durchzuführen, wenn eine Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“ nachgewiesen ist.

Auch die „Maßnahmen an Grenzen“ sind sehr vage gehalten. Beängstigend klingt die Möglichkeit eines Verbots, auch Waren, die nur zum persönlichen Gebrauch gedacht sind, über die Grenze zu führen. Die Entscheidungskompetenz, ob Güter Rechte verletzen oder nicht, soll wieder irgendeine „authority“ besitzen.

Brisant wird es im Abschnitt „Strafrechtliche Maßnahmen“. Hier soll geklärt werden, ab wann eine Rechtsverletzung strafrechtliche Bedeutung hat. Bislang sind zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen in Deutschland lediglich Vergehen, aber kein Verbrechen. Dies könnte sich durch ACTA ändern.

Ein weiterer Abschnitt soll ich laut der Zusammenfassung komplett dem „Digitalen Umfeld“ widmen. Meiner Meinung nach ist das das spannendste und heikelste Thema. Die Zusammenfassung hält sich noch sehr bedeckt, der Abschnitt soll sich aber unter anderem mit der Rolle der Internetprovider befassen, Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden! Es steht zu befürchten, dass durch ACTA mal wieder der Versuch gestartet wird, die Provider für die übertragenen Inhalte verantwortlich zu machen. Für den Abschnitt gibt es angeblich noch keinen Entwurf. Man sei vielmehr damit beschäftigt, Informationen über die unterschiedlichen nationalen Regelungen zu sammeln.

Ein komplettes Kapitel widmet sich der internationalen Zusammenarbeit, ein weiteres soll bestimmen, wie die von ACTA geschaffenen Regelungen durchgesetzt werden. Alles in allem ist die Zusammenfassung aber sehr vage und abstrakt. Die Formulierungen lassen viel Spielraum. Von einer Fokusierung auf internationale, kommerzielle Produktfälscher bishin zur Verfolgung von harmlosen Bagetelldelikten mitsamt Einschränkungen der Bürgerrechte ist meiner Ansicht nach alles möglich.

Letztendlich ist es entscheidend, wer an dem Vertrag mitwirkt und bestimmt, was letztendlich drin steht. Die Tatsache, dass das Abkommen weiterhin geheim und mit starken Lobbyeinfluss zwischen Regierungen verhandelt wird lässt wenig hoffen. Bereits am Telekom-Paket zeigt sich, wie gefährlich der Einfluss von Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie für die bürgerlichen Freiheiten sein kann. Bei aller Spekulation um den möglichen Inhalt ist es meiner Meinung nach also zunächst am wichtigsten, dass die Öffentlichkeit nicht von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und eine demokratische Debatte stattfinden kann.

Zwischenzeitlich ist übrigens ein Dokument bei Wikileaks erschienen. Das 48 Seiten starke PDF enthält mehrere ACTA-Entwürfe aus 2008, deren Struktur sich, soweit ich das überblicke, mit dem in der Zusammenfassung beschriebenen Aufbau deckt. Leider ist es ein gescanntes Dokument, dass sich somit nicht automatisch nach kritischen Schlüsselwörtern durchsuchen lässt. Wer etwas findet, darf dies gerne in den Kommentaren posten, ich kam noch nicht dazu mich näher damit zu befassen.

Disclaimer: Ich bin kein Jurist.

Der Lissabon-Vertrag und die Demokratie

EuropaAm 11. und 12. Februar verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Vertrag von Lissabon. Verfassungsbeschwerde eingelegt, gegen dieses intransparente undemokratische Machwerk, hat Peter Gauweiler, Bundestagsabgeordneter der CSU [sic!]. Seine Begründung:

„Der Vertrag von Lissabon steht gegen das Demokratiegebot für alle deutsche Staatsgewalt, weil durch diesen Vertrag die Gesetzgebungskompetenz der deutschen Volksvertretung ausgehöhlt wird.“

Der Vertrag schränkt das Bundesverfassungsgericht und somit das Grundgesetz stark ein:

„Der Lissabon-Vertrag installiert ein System über den Kontinent, das mit den Prinzipien der Gewaltenteilung nicht vereinbar ist. Selbst ‚ausbrechende‘ Rechtsakte der EU-Exekutive gegen jedermann werden nach Inkrafttreten des Vertrages nicht mehr durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden können […] Daraus ergibt sich, dass das Grundgesetz und seine Grundrechte kein Maßstab mehr für die Überprüfung von EU-Recht sein werden.“

Nähere Begründungen stehen im Zeit-Online Blog „planet in progress“.

Ich lehne den Lissabon-Vertrag schon allein deshalb ab, weil er nicht basisdemokratisch abgestimmt wurde und er so komplex und unübersichtlich ist, dass man ihn selbst als gebildeter Bürger kaum versteht.

Eine EU-Verfassung, oder ein „Verfassungsvertrag“, muss meiner Meinung nach von den europäischen Bürgern in Volksabstimmungen beschlossen werden. Der Vertragstext muss schlank und verständlich sein und transparent erarbeitet werden. Hier geht es um die Grundwerte und -rechte unserer Gesellschaft. Da da darf kein elitärer Club im Geheimen dran „rumwurschteln“ und erst recht nicht ohne öffentliche Debatte drüber abstimmen.

Bild: Samuel Rönnqvist / flickr.com