Kandidatenwatch: Filtersysteme, Anonymisierungsdienste und politische Einflussnahme

Zu meiner Antwort zum Thema Inhaltsfilterung gab es Rückfragen:

Meine Frage:
Ihr Parteiprogramm, Inhaltsfilterung:
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur âEUR“ zur Untergrabung
von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu
unterstützen.“

Wie gedenken Sie voannte Initiativen zu unterstützen, respektive
zuerst einmal zu initiieren? Wo liegt Ihre Akzeptanzschwelle zu
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur“?

Ihre Anwort, Auszüge:

Als technische Initiative kann ich mir beispielsweise die Einrichtung > Proxy-Servern
alternativen DNS-Servern
Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Meine Annahme lautet, dass es eine Initiative zur Untergrabung von Filtersystemen gibt, zum Beispiel in Form eines DNS-Servers. Die Kosten sind grundsätzlich von der Initiative zu tragen. Unser Parteiprogramm fordert nun aber genau eine Unterstützung solcher Initiativen, was für mich – neben der besagten ideellen Unterstützung – auch eine finanzielle Unterstützung bedeutet.

Die Kontrolle muss von der Öffentlichkeit ausgehen, d.h. weder die Initiative noch der Staat dürfen die Oberhand über die Funktionsweise der technischen Maßnahme erhalten. Am Beispiel DNS-Server hieße das, dass die korrekte Namensauflösung öffentlich nachprüfbar sein muss, bei Anonymisierungssoftware zum Beispiel, dass der Quellcode offen liegt.

Das Wissen um die Möglichkeit der Eintragung eines alternativen
DNS-Servers qualifiziert mittlerweise ja schon 20% der Internetnutzer in
Deutschland zu „schwer Pädokriminellen“.

Zumindest wenn es nach einer gewissen Ministerin geht, ja. Ich kann nur hoffen das solche Politiker zukünftig keine Stimmen mehr bekommen 😉

Entwicklung von Anonymisierungsdiensten
Brauchen wir diese nur im Rahmen von „außenpolitischen Möglichkeiten“?

Nein definitiv nicht. Ich habe mich in meiner Antwort lediglich auf die Außenpolitik bezogen da sich darauf die von Ihnen zitierte Stelle des Parteiprogramms richtet. Es ist für Demokratie und Meinungsfreiheit unerlässlich, dass man sich auch im Internet frei und unbeobachtet bewegen und äußern kann. Dazu zählt die Möglichkeit der Verschlüsselung und auch der Anonymisierung. Wobei die Anonymisierung in erster Linie durch Datensparsamkeit erreicht werden sollte. Anonymisierungdienste sehe ich dahingehend nur als Ergänzung um die Anonymität zu gewährleisten.

Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Die Entwicklung neuer Anonymisierungsverfahren und darauf aufbauender Dienste kann und soll finanziell durch den Staat unterstützt werden. Durch den dezentralen Aufbau von Anonymisierungsnetzwerken gibt es keine zentrale Kontrollinstanz. Die Kosten sind für die einzelnen Betreiber gering, dennoch kann man auch hier über staatliche Förderung nachdenken.

Wie wollen Sie diese vor den Begehrlichkeiten von Behörden aller Art
schützen, (Tor)?

Begehrlichkeiten entstehen überall dort wo Daten anfallen. Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung die große Datenhalden bilden müssen weg, Daten dürfen nur dort gesammelt werden, wo es unbedingt erforderlich ist. Ein Anonymisierungsserver der keine Rückschlüsse auf Personendaten zulässt, weckt auch keine Begehrlichkeiten. Außer natürlich nach Gesetzen, diese Daten dann doch zu speichern. Da liegt es aber am Wähler, die richtigen Politiker zu wählen, die diesen Unsinn nicht mitmachen. Um vorzubeugen halte ich es aber auch für sinnvoll, das Recht auf Anonymität im Internet und ein allgemeines Kommunikationsgeheimnis gesetzlich festzuschreiben.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit zu Ihrer Zufriedenheit
beantworten..

Nein. Nicht wirklich.

Dann hoffentlich jetzt 🙂 Ansonsten wie gesagt, einfach Rückfragen stellen.

Nach meiner persönlichen Wahrnehmung bedarf es für eine Änderung von
politischen und sozialen Gegebenheiten mehr, als eine breite Zustimmung
bestimmter wohlgesonnener Bevölkerungsgruppen, wie z.B. die
Filesharer-Gemeinde, welche ja nicht unbedingt von altruistischen Motiven
geleitet wird (ich rede an dieser Stelle nicht den „Rechteinhabern“ das
Wort).

Wie gedenken Sie eine politische Teilhabe (Einflussnahme) zu erreichen,
jenseits von bits und bytes.

Ich bitte Sie um eine realistische Antwort.

Die Unterstützung für die Piratenpartei beschränkt sich nicht auf Filesharer. Es gibt auch genauso wenig eine „Filesharer-Gemeinde“ wie es
eine Gemeinde der Autofahrer oder der Vegetarier gibt. Die Unterstützung für die Piratenpartei (genauer: für unsere Ziele, denn darum geht es!) erstreckt sich über mehrere Bevölkerungsgruppen. Die größte Zustimmung finden wir natürlich bei jungen Menschen, die im Umgang mit Technik und insbesondere dem Internet vertraut sind sowie bei Informatikern und anderen technikaffinen Berufsgruppen. Jedoch merke ich selbst, als jemand der regelmäßig an Infoständen teilnimmt und so mit den unterschiedlichsten Leuten auf der Straße in Kontakt kommt, dass auch andere Menschen aufgeschlossen gegenüber unseren Zielen sind, wenn man es ruhig und sachlich erklärt. Größtes Problem ist es derzeit diese Leute großflächig zu erreichen, dazu fehlt es unserer jungen Partei noch an Zeit, Geld und „Personal“. Ich bin jedoch in Anbetracht unseres stetigen Wachstums optimistisch, dass sich dies weiter verbessern wird.

Es ist utopisch innerhalb kurzer Zeit eine politische Veränderung herbeizuführen. Mit jeder einzelnen Stimme für die Piratenpartei, erhöht sich aber der Druck auf die etablierten Parteien sich mit unseren Zielen zu befassen. Derzeit sieht es sogar danach aus, dass die Piratenpartei Schweden einen Sitz im Europaparlament erringt (5,1% laut einer aktuellen Umfrage). Das ist wenig um politisch Einfluss zu nehmen, ermöglicht uns aber immerhin Themen auf die politische Tagesordnung zu bringen die ansonsten wenig Beachtung finden. Es ist ein Anfang.

Im übrigen war ich von Ihrer Antwort zu meiner 1. Frage angenehm
überrascht, hatte mehr mit leeren Worthülsen gerechnet.

Die Worthülsen waren leider ausverkauft, die anderen Parteien haben sich die alle schon unter den Nagel gerissen 😉

Über die (Un)wirksamkeit von Netzsperren

Die Argumentation, Netzsperren seien unwirksam, ist nicht zweckmäßig – darauf hat Netzpolitik mit Bezug auf Fefe aufmerksam gemacht. Ich stimme dem soweit zu, halte es jedoch für sinnvoll zwischen zwei Arten der Unwirksamkeit zu unterscheiden: Der technischen und der logischen Unwirksamkeit.

Technische Unwirksamkeit

Ich bezeichne Netzsperren als technisch unwirksam, wenn sie durch einfach technische Maßnahmen zu umgehen sind. Dazu zählen zum Beispiel die vertraglich vereinbarten DNS-Sperren. Das Problem bei der technischen Unwirksamkeit ist, wie Netzpolitik bzw. Fefe richtig feststellt, dass sie nicht als Argumentation gegen Netzsperren taugt, sondern im Gegenteil später als Bumerang auf uns zurückfallen kann. Es ist völlig irrelevant ob die Sperren technisch wirksam sind, darum geht es nicht! Es geht darum, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird und allgemein die Akzeptanz für Netzsperren gefördert wird. Wenn wir jetzt argumentieren, dass die Sperren sowieso umgangen werden können, ist das lediglich ein Argument stärkere Filter einzuführen! Die Sperren sind undemokratisch und schädlich, egal ob sie überwindbar sind oder nicht – das Argument „technische Unwirksamkeit“ ist also völlig irrelevant und sollte vermieden werden.

Logische Unwirksamkeit

Niemand wird bestreiten, dass es ein vernünftiges Ziel ist, Kindesmissbrauch zu verhindern und Kinderpornografie aus dem Netz zu entfernen. In den Augen der Befürworter wird dieses Ziel durch die Netzsperren erreicht. Das ist und bleibt Unsinn. Völlig unabhängig davon ob die Sperren löchrig oder unüberwindbar sind: Die Kinder werden weiter missbraucht, Kinderpornos werden weiter ausgetauscht (weil dies ohnehin nicht über das offene Web geschieht) und eine millionenschwere Industrie wird auch nicht trocken gelegt, weil die Zahlen erfunden sind. Dies bezeichne ich als logische Unwirksamkeit – die Sperren erfüllen den behaupteten Zweck schlichtweg nicht. Keine Art von Sperre kann dies erreichen – völlig unabhängig davon, ob sie technisch funktioniert oder nicht.

Schlussfolgerung

Aus der logischen Unwirksamkeit folgt nicht, dass die Sperren keine Wirkung haben, sondern nur, dass die Sperren nicht die gewünschte Wirkung haben. Auf die entstehenden „Fehlwirkungen“ kann und sollte sich unsere Argumentation stützen. Zu den Fehlwirkungen zählen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Ergänzungen in den Kommentaren gerne gesehen):

  • Sperrung von legalen Internetseiten (durch menschliche Fehler, Kollateralschäden, Korruption, …)
  • Begehrlichkeiten weitere unliebsame Inhalte zu sperren (Gewaltseiten, Glücksspiel, Pirate-Bay, gewöhnliche Pornografie, extremistische politische Seiten, …)
  • Pauschale Verdächtigung von Leuten die zufällig auf Sperrseiten stoßen
  • Die daraus folgende Angst der Surfer vor unbekannten Links
  • Angst andere Inhalte zu verlinken

Diese Fehlwirkungen treten unabhängig davon auf, wie die Sperren konkret umgesetzt werden. Gegen den aktuellen Zensurvertrag und das geplante Gesetz gibt es zahlreiche weitere wichtige Gegenargumente, wie z.B. die fehlende Kontrolle des BKA, die Geheimhaltung der Verträge und der Sperrlisten sowie das Fehlen einer Regelung um Einträge wieder von der Liste zu entfernen. Eine umfangreiche Übersicht über Presseartikel und Blogbeiträge zum Thema gibt es bei hugelgupf.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Internetsperren, egal in welcher Ausprägung erfüllen ihren logischen Zweck nicht, sondern haben im Gegenteil schädliche Fehlwirkungen die die Meinungs- und Pressefreiheit gefährden und somit für unsere Demokratie schädlich sind. Ob die Sperren technisch funktionieren ist irrelevant, da sie die schädlichen Wirkungen in jedem Fall entfalten.