Dringend: EU-Abgeordnete kontaktieren, PNR-Abkommen verhindern

Das EU-Parlament steht kurz davor, über den Massen-Transfer von Fluggastdaten an die USA abzustimmen. Wir müssen umgehend handeln, um die Vorratsdatenspeicherung unserer Reisedaten zu verhindern. Kontaktiert eure EU-Abgeordneten!

Das sogenannte EU-USA-PNR-Abkommen wird in Kürze abgestimmt werden. Sollte das Europäische Parlament dem zustimmen, werden umfassende Datenbestände der Fluggesellschaften zur vermeintlichen „Terrorismusbekämpfung“ an die Vereinigten Staaten übermittelt und für 15 Jahre(!) gespeichert. Wen die US-Regierung so alles als Terroristen und Schwerverbrecher betrachtet, dürfte spätestens seit dem Fall Bradley Manning bekannt sein.

Das PNR-Abkommen stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre aller Flugreisenden dar.

Was tun? Wir können das Abkommen noch verhindern, wenn wir die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament überzeugen, dagegen zu stimmen. Denn sie Sozialdemokraten sind sich noch unschlüssig, wie sie abstimmen und das Abkommen steht dadurch auf der Kippe.

Wir müssen deshalb die SPD-Abgeordneten umgehend davon überzeugen, gegen das PNR-Abkommen zu stimmen!

Die Fraktion wird sich voraussichtlich noch diese Woche entscheiden – es ist also Eile geboten.

Eine Liste der Abgeordneten mitsamt Kontaktdaten wurde bereits von der Digitalen Gesellschaft vorbereitet. Bitte nimm dir einen kurzen Augenblick Zeit und schicke mindestens einem von ihnen eine persönliche E-Mail. Vorlagen für Mails gibt es hier auf deutsch und auch auf englisch.

Um nicht im SPAM-Filter zu landen, sollte deine Mail eine persönliche Anrede enthalten und du solltest einen individuellen Betreff wählen und die Mailvorlage nach Möglichkeit anpassen. Je mehr Zeit du dir persönlich nimmst, desto eher wird die Überzeugung gelingen. Wenn du nur wenig Zeit hast, ist eine Standardmail mit abgewandeltem Betreff aber besser als nichts.

Noch besser ist es, wenn du kurz anrufst und dem/der Abgeordneten sachlich erklärst, worum es geht. Argumentationshilfe gibt es ebenfalls auf flugggastdaten.digitalegesellschaft.de

Wir müssen unseren Abgeordneten klar machen, wie wichtig die Ablehnung des Abkommens ist. Je mehr potentielle Wähler sie kontaktieren, desto wirksamer ist die Aktion. Deshalb brauchen wir auch deine Hilfe! Gemeinsam haben wir eine realistische Chance dieses Abkommen noch zu verhindern.

Weitere Infos zum PNR-Abkommen gibt es auf nopnr.org. Dort gibt es auch eine genaue Analyse des Abkommens.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  1. Wähle einen Abgeordneten aus dieser Liste aus
  2. Kopiere diese Mailvorlage in eine Mail an den Abgeordneten
  3. Wichtig: Den Abgeordneten persönlich anreden. Nicht an mehrere Abgeordnete auf einmal schreiben, das landet ungelesen im Müll!
  4. Einen individuellen Betreff wählen (Wenn wir alle den gleichen Betreff wählen, landet es ebenfalls im SPAM-Filter)
  5. Die Mailvorlage individuell anpassen, oder eine komplett eigene Mail schreiben. Eine persönliche Mail von dir, ist überzeugender als eine Massenmail, die zum x-ten Mal im Postfach auftaucht. Bleibe dabei immer sachlich.
  6. Die Schritte 1-6 mit dem nächsten Abgeordneten wiederholen 🙂
  7. Optional aber wirkungsvoll: Die Abgeordnenten zusätzlich anrufen

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement

ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, was frei übersetzt etwa „Handelsabkommen zur Bekämpfung von Fälschungen“ heißt. Das Abkommen wird seit mehreren Jahren geheim verhandelt, mit dem vorgeblichen Ziel, den Handel mit Produktfälschungen und urheberrechtlich geschützten Werken zu bekämpfen. Regierungen aus Ländern weltweit und Lobbyisten der Rechteinhaber sind an den Verhandlungen beteiligt. Außen vor bleiben Künster und Bürgerrechtsorganisatoren, sowie die Bürger selbst.

Sowohl in Europa als auch den USA wurde von Bürgerrechtsorganisationen mehrfach versucht, Informationen über ACTA ans Tageslicht zu bringen. Selbst unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetzt konnte eine Veröffentlichung des Vertragsentwurfs nicht erreicht werden. Angeblich sei durch eine Veröffentlichung die „nationale Sicherheit“ gefährdet, so erst kürzlich der neue Hoffnungsträger Obama.

Solche Behauptungen und die Geheimniskrämerei lassen die Gerüchteküche brodeln. Schlimme Vermutungen bestätigten sich, als 2008 bei Wikileaks Informationen über die möglichen Inhalte des Abkommes auftauchten. Mit dabei: Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern, Durchsuchung von Notebooks, MP3-Playern und anderen Datenträgern durch den Zoll, Sperren von Websites durch die Provider, kurzum: massive Einschränkungen der Bürgerrechte.

Vor einigen Tagen gab die US-Regierung dem wachsenden Druck nach und veröffentlichte wenigstens eine sechsseitige Zusammenfassung des aktuellen Vertragsentwurfs. (PDF)

Das Papier gibt an, dass die Idee eines solchen Abkommens in 2006 von Japan und den USA initiiert wurde, um das vermeintliche „geistige Eigentum“ international durchzusetzen. Zunächst seien nur Kanada, die Europäische Kommission, Japan, die Schweiz und die USA beteiligt gewesen. Erst seit Juni 2008 diskutiere man das Abkommen auch mit Australien, den 27 EU-Staaten, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Weiterhin sei es allgemein üblich, dass Verhandlungen zwischen „souveränen Staaten“ in einem so frühen Stadium noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Verhandlungsteilnehmer scheinen zu vergessen, wer der Souverän ist.

Als Ziel von ACTA wird angegeben, internationale Standards einzuführen um „geistiges Eigentum“ durchzusetzen. Dabei setze man den Fokus angeblich auf kommerzielle Fälschungen und nicht auf die Handlungen von gewöhnlichen Bürgern. In Grund- und Bürgerrechte solle nicht eingegriffen werden.

Das Dokument fasse die Inhalte zusammen, die aktuell unter Diskussion ständen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Verhandlungen noch laufen und noch zusätzliche Punkte hinzukommen könnten, während andere wieder fallen gelassen werden. Insgesamt ist die Zusammenfassung aber extrem vage gehalten. Zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten möchte man zum Beispiel Gerichten oder Behörden die Befugnisse geben „bestimmte Handlungen“ durchzuführen, wenn eine Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“ nachgewiesen ist.

Auch die „Maßnahmen an Grenzen“ sind sehr vage gehalten. Beängstigend klingt die Möglichkeit eines Verbots, auch Waren, die nur zum persönlichen Gebrauch gedacht sind, über die Grenze zu führen. Die Entscheidungskompetenz, ob Güter Rechte verletzen oder nicht, soll wieder irgendeine „authority“ besitzen.

Brisant wird es im Abschnitt „Strafrechtliche Maßnahmen“. Hier soll geklärt werden, ab wann eine Rechtsverletzung strafrechtliche Bedeutung hat. Bislang sind zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen in Deutschland lediglich Vergehen, aber kein Verbrechen. Dies könnte sich durch ACTA ändern.

Ein weiterer Abschnitt soll ich laut der Zusammenfassung komplett dem „Digitalen Umfeld“ widmen. Meiner Meinung nach ist das das spannendste und heikelste Thema. Die Zusammenfassung hält sich noch sehr bedeckt, der Abschnitt soll sich aber unter anderem mit der Rolle der Internetprovider befassen, Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden! Es steht zu befürchten, dass durch ACTA mal wieder der Versuch gestartet wird, die Provider für die übertragenen Inhalte verantwortlich zu machen. Für den Abschnitt gibt es angeblich noch keinen Entwurf. Man sei vielmehr damit beschäftigt, Informationen über die unterschiedlichen nationalen Regelungen zu sammeln.

Ein komplettes Kapitel widmet sich der internationalen Zusammenarbeit, ein weiteres soll bestimmen, wie die von ACTA geschaffenen Regelungen durchgesetzt werden. Alles in allem ist die Zusammenfassung aber sehr vage und abstrakt. Die Formulierungen lassen viel Spielraum. Von einer Fokusierung auf internationale, kommerzielle Produktfälscher bishin zur Verfolgung von harmlosen Bagetelldelikten mitsamt Einschränkungen der Bürgerrechte ist meiner Ansicht nach alles möglich.

Letztendlich ist es entscheidend, wer an dem Vertrag mitwirkt und bestimmt, was letztendlich drin steht. Die Tatsache, dass das Abkommen weiterhin geheim und mit starken Lobbyeinfluss zwischen Regierungen verhandelt wird lässt wenig hoffen. Bereits am Telekom-Paket zeigt sich, wie gefährlich der Einfluss von Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie für die bürgerlichen Freiheiten sein kann. Bei aller Spekulation um den möglichen Inhalt ist es meiner Meinung nach also zunächst am wichtigsten, dass die Öffentlichkeit nicht von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und eine demokratische Debatte stattfinden kann.

Zwischenzeitlich ist übrigens ein Dokument bei Wikileaks erschienen. Das 48 Seiten starke PDF enthält mehrere ACTA-Entwürfe aus 2008, deren Struktur sich, soweit ich das überblicke, mit dem in der Zusammenfassung beschriebenen Aufbau deckt. Leider ist es ein gescanntes Dokument, dass sich somit nicht automatisch nach kritischen Schlüsselwörtern durchsuchen lässt. Wer etwas findet, darf dies gerne in den Kommentaren posten, ich kam noch nicht dazu mich näher damit zu befassen.

Disclaimer: Ich bin kein Jurist.

Datenraffgier im Alltag

datenflussDie Datenskandale überschlagen sich in letzter Zeit und zeigen auf, wie überfällig eine Modernisierung und konsequente Durchsetzung des Datenschutzrechts ist. Trotzdem ist die Problematik für viele Menschen nicht greifbar, weil sie im Alltag zunächst einmal nichts davon spüren.

Wir haben in Deutschland den sehr guten und wichtigen Grundsatz der Datensparsamkeit gesetzlich verankert. Dieser Grundsatz verpflichet die Anbieter nur soviele Daten zu sammeln, wie absolut notwendig sind um einen Dienst zu erbringen. Alles was darüber hinaus geht, muss vom Nutzer freiwillig herausgegeben werden. Ein Blick nach Übersee zeigt, was passiert, wenn man diesen Grundsatz fallen lässt und der Wirtschaft keine Grenzen beim Datensammeln setzt. Vor einigen Tagen wollte ich mich nämlich im Forum von jboss.com registrieren. Dort wurde ich mit einem Fragenkatalog konfrontiert, der es in sich hat. Dies sind die Pflicht(!)-Felder:

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Ein starker Datenschutz nützt uns also auch im Alltag, obwohl wir es oftmals gar nicht direkt wahrnehmen. Leider geben noch immer viel zu viele Menschen ihre Daten freiwillig heraus. Dummerweise greifen die Datenschutzgesetze in Deutschland ab dieser Stelle nicht mehr wirksam, da sie nicht effektiv vor Datenmissbrauch abschrecken. Die Datenschutzbehörden haben weder genug Personal noch ausreichende Befugnisse. Meine Empfehlung für die Praxis: Was der Anbieter nicht braucht, bekommt er auch nicht. Wenn er trotzdem darauf besteht, kann man ruhigen Gewissens falsche Daten angeben.

Bild: wilhei55 / flickr.com