Die Grünen und die Bürgerrechte

Immer noch wird über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) diskutiert. Diese gigantische Datenhalde mit der damals alles begann. Die verantwortlich ist, für die Gründung des AK Vorrat und das Aufleben einer neuen Bürgerrechtsbewegung. Die Bewegung hatte Erfolg: Das Gesetz wurde vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht. Wie realistisch ist nun die Wiedereinführung der Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten der Bundesbürger?

Die Position der CDU dürfte allen klar sein. Die FDP hält dagegen, aber wird sich unter dem Druck des Koalitionspartners auf Kompromisse einlassen, welche es bei den Grundrechten nicht geben darf. Auch eine 7-tägige Vorratsdatenspeicherung, wie von FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger gefordert, bleibt ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff.

Über die SPD brauchen wir gar nicht zu reden, heute hü, morgen hott und im Zweifel gegen die Grundrechte. Interessant bleibt die Position der Grünen. Der Grünen? Die sind doch ganz klar gegen die Vorratsdatenspeicherung?! Leider nein.

Ein Blick in den Koalitionsvertrag Rheinland-Pfalz (PDF), Seite 82 (Hervorhebungen von mir):

Es gibt rechtspolitische Bedenken gegen die Speicherung von Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung aufgestellt. Im geltenden rheinland-pfälzischen POG ist die Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen. Diesbezügliche Änderungen werden die Koalitionspartner nur im Konsens vollziehen.

Die Grünen haben also sowas wie „Bauchschmerzen“ in Sachen VDS. Die Betonung der „hohen Anforderungen“ liest sich für mich, als sei man bereit einer Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung dieser zuzustimmen. Der letzte Satz soll wohl einen Alleingang der SPD verhindern, jedoch befürchte ich, dass sich die Grünen dem Koalitionsfrieden zu liebe beugen werden, wenn die SPD eine Vorratsdatenspeicherung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) festschreiben will. Man will ja schließlich konsensfähig bleiben.

Alles in Allem liest sich eine Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung anders. Und noch etwas fällt ins Auge: Der ganze Absatz bezieht sich aufs POG, also ein rheinland-pfälzisches Landesgesetz! Auf die Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene, die derzeit viel wahrscheinlicher ist, wird gar nicht eingegangen.

Wie werden sich die Grünen also bei einer Abstimmung im Bundesrat verhalten? Man könnte den Konsensgedanken auch darauf übertragen, was letztendlich bedeutet, dass sich RLP im Bundesrat enthalten wird, wenn sich SPD und Grüne über die VDS uneinig sind. Auf meine diesbezügliche Nachfrage über Twitter habe ich leider keine Antwort bekommen, obwohl die Twitterer der Grünen sonst sehr kommunikativ sind.

Noch düsterer sieht die Situation in Baden-Württemberg aus. Trotz grüner regierungsmehrheit hat sich die SPD das Innenministerium unter den Nagel gerissen und Innenminister Gall prescht weniger Tage vor der Innenministerkonferenz mit seiner Befürwortung einer sechsmonatigen Speicherung aller Kommunikationsverbindungsdaten vor. Kein gutes Bild für den Koalitionspartner, der sich in Unschuld wiegt, da dies ja gar nicht die Position der Grünen sei, sondern nur der SPD. Der Minister vertrat auf der Innenministerkonferenz jedoch die Landesregierung und nicht die SPD.

Hat Herr Gall damit gegen den Koalitionsvertrag gehandelt? Nein, denn im Koalitionsvertrag ist überhaupt keine Ablehnung der VDS verankert! Dort heißt es:

Bei der Vorratsdatenspeicherung setzen wir uns dafür ein, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts präzise einzuhalten.

Das liest sich fast schon wie eine Befürwortung. Im Bundesrat wird es im besten Fall wohl auch auf eine Enthaltung hinauslaufen.

Aber der Spaß geht noch weiter: Nicht nur in Sachen Vorratsdatenspeicherung mangelt es den Grünen an einer klaren Bekenntnis zu den Bürgerrechten, sondern auch in Sachen POG Rheinland-Pfalz gibt es klare Versäumnisse. Ich hatte mich mit dem Gesetz, welches die SPD noch schnell vor der Wahl durch den Landtag brachte, ausführlich auseinandergesetzt, auch wenn ich nur einen Teil meiner Erkenntnisse verbloggen konnte.

Jedenfalls bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Online-Durchsuchung sicher eins der größten Probleme des neuen POG ist, jedoch bei weitem nicht das einzige. Darüber hatte ich auch mit grünen Politikern gesprochen. Was sich im Koalitionsvertrag wiederfindet ist jedoch erschreckend (Hervorhebungen wieder von mir):

Online-Durchsuchungen begegnen erheblichen rechtspolitischen Bedenken. Daher vereinbaren wir, die im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) getroffenen Regelungen der Online-Durchsuchung zu überprüfen. Die im Paragraphen 100 POG vorgesehene qualitative Evaluierung soll bereits mit Ablauf des Jahres 2013 durch eine externe wissenschaftliche Begutachtung erfolgen. Ebenfalls evaluiert werden die Rasterfahndung und die bisher fehlende Benachrichtigungspflicht sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Unabhängig von der Evaluierung wird die Frist bei der Quellen-TKÜ umgehend auf zwei Monate herabgesetzt.

Da sind sie wieder, die „rechtspolitischen Bedenken“. Zwar behandelt der Absatz einige der meiner Meinung nach schlimmsten Punkte im POG, umso erschreckender ist es jedoch, dass hier lediglich eine Evaluierung vorgesehen ist und sich die Grünen in keiner Weise dafür einsetzten, diese Regelungen wieder zu kippen oder zumindest zu entschärfen. Klar, als kleiner Koalitionspartner kann man nicht erwarten viel durchzusetzten. Es bleibt die Frage, ob eine Partei, die sich als Bürgerrechtspartei definiert, unter solchen Umständen eine Koalition eingehen darf.

Versteht mich nicht falsch, ich kenne viele Grüne persönlich und schätze sie sehr. Trotzdem können wir uns in Sachen Bürgerrechte offenbar nicht zu 100% auf die Grünen verlassen. Das muss offen aufgezeigt werden und das müssen auch diejenigen Grünen eingestehen, die sich sehr für Bürgerrechte engagieren. Gerade jene Grünen sehe ich in der Pflicht diese Entwicklung ihrer Partei offen zu kritisieren und dagegen anzukämpfen. Eine weitere Partei die ihre Prinzipien zur Wahrung der Konsensfähigkeit und des Koalitionsfriedens verkauft, braucht dieses Land nicht.

8 Gedanken zu „Die Grünen und die Bürgerrechte“

  1. Von Formelkompromissen in Koalitionsverträgen mit der Spd sowie Äußerungen von Spd-Innenministern auf die Haltung der Grünen zu schließen ist etwas gewagt. Und so ein Formelkompromiss, der nur kaschiert, dass man sich eben nicht einig ist, sagt auch nichts darüber aus, wie sehr die Grünen sich bei den Verhandlungen für Bürgerrechte eingesetzt haben.
    Wichtiger finde ich, dass sie in Stuttgart weder Innen- noch Justizministerium gefordert haben. Das war imho ein Fehler, der aber innerhalb der Partei mittlerweile heiss diskutiert wird.

    1. Klar, letztendlich kommt es nicht auf die Formulierungen im Koaltionsvertrag an, sondern auf das (Abstimmungs)verhalten in der Praxis. Aber gerade da bin ich gerade nicht sehr zuversichtlich. Natürlich lasse ich mich gern eines besseren belehren, ich geb die Hoffnung ja nicht auf 🙂

    2. Diesem Kommentar kann ich nur zu stimmen. Die Posten, die man in BaWü bekommen hat, zeigen vielleicht eine gewisse Angst vor Verantwortung. Jetzt kann man aber Kretschmann nun gar nicht mit den Grünen per se gleichsetzen. Dazu ist er zu verschieden.

      Und was in Koalitionsverhandlungen gefeilscht und gehandelt wird, geht gar nicht alles auf eine Kuhhaut. Deshalb sind die Protokolle ja auch (zumindest bei Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer Bundesregierung) 10 Jahre für die Öffentlichkeit gesperrt. Als Politiologe habe ich einige Papiere von 1994 und 1998 gelesen. Wie da Positionen evrkauft werden um etwas anderes durchzubekommen hat nicht sehr viel mit Konsensbildung zu tun.

  2. Mich wundert es immer wieder, das Menschen IMMERNOCH glauben, die Grünen hätten irgendwas mit Bürgerrechten am Hut. Ernsthaft, wann genau haben die Grünen jemals für die Bürgerrechte gestimmt, wenn es drauf ankam?

  3. Also nocheinmal:
    VDS fällt zunächst einmal in den Bereich der Bundesgesetzgebung und es gibt dazu eine EU-Richtlinie. Wer dann über „Die Grünen und die Bürgerrechte“ und die VDS schreibt und die ca. eine Millionen Presseerklärungen, die Anfragen, Anhörungen, Anträge und Reden, Podiumsdiskussionen und Interviews zu dem Thema der Grünen im deutschen Bundestag und im Europäischen Parlament einfach auslässt, der …. naja – schreibt zumindest nicht objektiv, würde ich mal sagen.
    Also bitte ich um einen Nachtrag, der Arbeit der Grünen im EP und im BT zu dem Thema in den letzten zwei Jahren, nur um das Bild abzurunden.

    1. Das ich politisch nicht neutral bin ist ja kein Geheimnis. Dennoch halte ich meine Kritik für berechtigt und egal wieviele Pressemitteilungen und Interviews die Grünen, sei es auf Bundesebene oder anderswo veröffentlichen: Das rechtfertigt noch nicht, dass das POG in RLP so mehr oder weniger toleriert wird. Vor der Wahl wurde noch getönt, dass dies einer der wichtigsten Punkte sei und es unbedingt weg muss…

      Und dass die VDS EU-Richtlinie und Bundessache ist, tut auch nichts zur Sache. Schließlich muss die VDS durch den Bundesrat und für mich ist es nicht akzeptabel wenn sich die Grünen dann enthalten. Zudem bezieht sich der Koalitionsvertrag auch noch explizit auf eine VDS im rheinland-pfälzischen POG, was dann definitiv Landessache ist.

  4. Im Blogpost werden problematische Grüne Statements auf Landesebene aufgelistet. Nun auf alle anderen Ebenen zu verweisen, anstatt auf die kritisierten Punkte einzugehen empfinde ich als Ablenkunksmanöver. Es ist ja gut, das die Grünen auf Bundes- und EU-Ebene anderer Meinung sind, aber wie lässt sich der Widerspruch zur Länderebene erklären bzw. auflösen?

Kommentare sind geschlossen.