Wie Politiker Fragen (nicht) beantworten

fragenDie „Fragerunde“ bei der Rede von Wolfgang Schäuble, die ich vor kurzem besucht habe, war wieder ein Musterbeispiel dafür, wie Politiker es schaffen Fragen nicht zu beantworten. Ich habe sowas jetzt schon des öfteren erlebt und kann nur immer wieder mit dem Kopf schütteln.

Zunächst einmal werden die Fragen nicht direkt beantwortet, sondern es wird ersteinmal „gesammelt“, wie es so schön heißt. Das gibt dem Politiker Möglichkeit sich in aller Ruhe seine Antworten zurechtzulegen. Wenn mehrere Politiker im Spiel sind, gibt ihnen das auch eine prima Gelegenheit sich abzusprechen.

Bei Schäuble durften sage und schreibe drei (3!) Fragen gestellt werden. Für mehr war „leider“ keine Zeit. Als ob vorher niemand wusste wieviel Zeit insgesamt zur Verfügung steht… Nein, da wünsche ich mir zukünftig eine andere Planung: Die Kommunikation mit dem Bürger ist in meinen Augen das wichtigste an solchen Veranstaltungen. Leider nutzen die meisten Poliker es lediglich als Bühne um ihre eigenen, einzig wahren Wahrheiten zu verbreiten. An einer ernsthaften, konstruktiven Diskussion scheint kaum jemand interessiert zu sein.

Mich wundert es, dass Schäuble immerhin zu allen Fragen Stellung genommen hat. Oft werden nämlich solche Sammelaktionen auch genutzt um die ein oder andere Frage unauffällig zu „vergessen“. Gut, bei lediglich drei Stück ist das ziemlich schwierig.

Aber Stellung nehmen heißt nicht antworten. Beantwortet hat Herr Schäuble nämlich keine einzige der drei Fragen. Die erste Bezog sich auf die Vorratsdatenspeicherung. Sinngemäß ging es darum, wie die VDS angesichts der Unverhältnismäßigkeit und der pauschalen Verdächtigung aller Bürger zu verantworten sei. Überlegt ruhig selbst kurz, wie ihr an Schäubles Stelle antworten würdet. Ist ja doch etwas knifflig, ohne sich dabei selbst reinzureiten, oder? Keineswegs! Anstatt die Frage zu beantworten, erklärt Herr Schäuble einfach was die Vorratsdatenspeicherung überhaupt ist! Mit allem drum und dran: Was wie lange gespeichert wird und wer darauf Zugriff hat. Toll! Darauf muss man erstmal kommen!

Ähnlich war es beim Thema Online-Durchsuchung. Wobei der Fragesteller es Herrn Schäuble da sehr leicht gemacht hat, indem er sich selbst disqualifizierte. Da war eine Erklärung der Online-Durchsuchung durchaus angemessen…

Die dritte Frage hat Herr Schäuble einfach zu seinen Gunsten uminterpretiert. Das ist auch eine beliebte Taktik. Einfach die Leute bewusst missverstehen! Gefragt war, ob es nicht viel sinnvoller wäre soziale Ungleichheiten in der Welt zu beseitigen und so die Ursachen von Terrorismus zu bekämpfen, um Anschläge von vorneherein zu verhindern. „Aber natürlich, Prävention ist das wichtigste!“ war Schäubles Antwort.

Ende aus das wars. Schäuble hatte ja auch noch einen extrem wichtigen Termin und konnte unmöglich noch mehr Zeit mit „potentiellen Gefährdern“ verbringen.

Mein Appell an alle Politiker an dieser Stelle lautet: Hört auf die immer gleichen inhaltsarmen Monologe zu führen und tretet endlich in einen Dialog mit den Bürgern. Hört zu, nehmt Kritik ernst und setzt euch damit auseinander. Bezieht den Bürger in eure Veranstaltungen mit ein. Wenn ich nur zuhören möchte, kann ich auch den Fernseher einschalten.

Foto: flickr.com / -bast-

Der Lissabon-Vertrag und die Demokratie

EuropaAm 11. und 12. Februar verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Vertrag von Lissabon. Verfassungsbeschwerde eingelegt, gegen dieses intransparente undemokratische Machwerk, hat Peter Gauweiler, Bundestagsabgeordneter der CSU [sic!]. Seine Begründung:

„Der Vertrag von Lissabon steht gegen das Demokratiegebot für alle deutsche Staatsgewalt, weil durch diesen Vertrag die Gesetzgebungskompetenz der deutschen Volksvertretung ausgehöhlt wird.“

Der Vertrag schränkt das Bundesverfassungsgericht und somit das Grundgesetz stark ein:

„Der Lissabon-Vertrag installiert ein System über den Kontinent, das mit den Prinzipien der Gewaltenteilung nicht vereinbar ist. Selbst ‚ausbrechende‘ Rechtsakte der EU-Exekutive gegen jedermann werden nach Inkrafttreten des Vertrages nicht mehr durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden können […] Daraus ergibt sich, dass das Grundgesetz und seine Grundrechte kein Maßstab mehr für die Überprüfung von EU-Recht sein werden.“

Nähere Begründungen stehen im Zeit-Online Blog „planet in progress“.

Ich lehne den Lissabon-Vertrag schon allein deshalb ab, weil er nicht basisdemokratisch abgestimmt wurde und er so komplex und unübersichtlich ist, dass man ihn selbst als gebildeter Bürger kaum versteht.

Eine EU-Verfassung, oder ein „Verfassungsvertrag“, muss meiner Meinung nach von den europäischen Bürgern in Volksabstimmungen beschlossen werden. Der Vertragstext muss schlank und verständlich sein und transparent erarbeitet werden. Hier geht es um die Grundwerte und -rechte unserer Gesellschaft. Da da darf kein elitärer Club im Geheimen dran „rumwurschteln“ und erst recht nicht ohne öffentliche Debatte drüber abstimmen.

Bild: Samuel Rönnqvist / flickr.com

Irrtum der Woche: Eine Stimme für die Piratenpartei ist eine verschenkte Stimme!

So kurz vor den Wahlen höre ich es immer wieder: Stimmen für kleine Parteien sind verschenke Stimmen. Warum das Unsinn ist und warum es sich lohnt am Sonntag in Hessen die Piratenpartei zu wählen, erläutere ich hier kurz. (Nicht ganz ohne Eigennutz, denn ich bin Mitglied dort).

1) Mit deiner Stimme unterstreichst du die Bedeutung der Ziele!

Die Piratenpartei konzentriert sich auf die Kernthemen der Informationsgesellschaft. Viele Wähler schreckt es ab, dass Themen wir Arbeit und Soziales (noch!) außen vor bleiben. Als kleine Partei haben die PIRATEN aber gar nicht den Anspruch sofort die kompletten Regierungsgeschäfte zu übernehmen. Vielmehr geht es darum Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und ein transparentes Staatswesen zu unterstreichen und in den politischen Diskurs einzubringen.

Mit deiner Stimme für die Piratenpartei betonst du, dass dir diese Ziele ebenfalls wichtig sind! Ab einer bestimmten Wählerzahl können die etablierten Parteien diese Themen nicht mehr ignorieren. Auch wenn die Piraten also die 5%-Hürde nicht bewältigen, so stärkst du mit deiner Stimme doch deren Ziele. Und auf die Ziele kommt es schließlich an! Ähnlich war es anfangs bei den Grünen: Das Thema Umweltschutz wurde erst hinreichend beachtet, als die Grünen den Etablierten immer mehr Stimmen wegnahmen.

Zwar hat sich auch die Opposition mittlerweile das Thema Datenschutz auf die Fahnen geschrieben. Aber wie glaubwürdig ist das? Die Grünen haben unter Rot-Grün mit den Otto-Katalogen selbst Überwachungsbefugnise eingeführt und unter anderem die Vorratsdatenspeicherung mit vorbereitet! Die FDP hat in Nordrhein-Westfalen erstmals heimliche Online-Durchsuchungen eingeführt, was aber zum Glück vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Die Linken sitzen in der Berliner Landesregierung und haben die Videoüberwachung ausgeweitet. In der Opposition redet es sich leicht, aber es kommt darauf an, was in der Regierung gemacht wird. Dort haben alle etablierten Parteien versagt!

2) Schon ab 1% gibt es Wahlkampfkostenerstattung!

Auch wenn die PIRATEN nicht ins Parlament einziehen ist die Stimme also wichtig um die Ziele zu stärken. Es gibt aber neben der 5%-Hürde noch eine andere Grenze, die oft vergessen wird: Die „1%-Hürde“. Wenn die Piratenpartei in Hessen mindestens 1% der Stimmen erhält, wird sie bei der staatlichen Parteienfinanzierung berücksichtigt. Bei der Bundestags- und Europawahl sind es sogar nur 0,5%. Im Gegensatz zur 5%-Hürde sind das auch für junge Parteien realistische Ziele.

Mit deiner Stimme unterstützt du die Piratenpartei also nicht nur ideell, sondern auch finanziell! Mit mehr Finanzmitteln kann mehr Werbung gemacht werden und der Bekanntheitsgrad der Partei so deutlich erhöht werden. Das ist ein wichtiger Schritt um nach und nach an die 5% heranzukommen. Jede Stimme zählt – auch jetzt schon!

Aufgrund der Parteienfinanzierung ist es auch wichtig, dass man nicht seine Stimme aus Protest den Rechten gibt. Letztes Jahr hat die NPD in Hessen leider 1% der Stimmen erreicht und somit auch staatliche Zuschüsse bekommen. Davon wird dann rechte Propaganda und Ausländerhetze finanziert. 🙁

3) Nicht-Wähler unterstützen die etablierten Parteien!

Schonmal gewundert warum gerade die „Großen“ sich kaum über mangelnde Wahlbeteiligung ärgern? Jeder Nichtwähler kommt ihnen zugute! Angenommen eine große Partei erhält 35 von 100 Stimmen, also 35% – wenn 10 von diesen 100 sich plötzlich entscheiden nicht mehr zur Wahl zu gehen (und unter der Annahme, dass diese 10 zuvor aus Verdrossenheit schon keine etablierte Partei gewählt haben) dann hat diese Partei plötzlich 35 von 90 Stimmen, also fast 39% der Stimmen! Eine Stimme für die Piratenpartei ist also alles andere als verschenkt. Seine Stimme verschenkt man nur, wenn man nicht wählt! Im Grunde genommen ist sie nicht mal verschenkt, sondern schlimmer: Sie kommt denen zugute, die man gerade nicht will! Deshalb: Am Sonntag in Hessen zur Wahl gehen! (Und im Laufe des Jahres auch zur Bundestags- und EU-Wahl)

Datengier bei Reuffel

BuchhandlungLetzte Woche wollte ich ein Buch bei Reuffel bestellen. Das gestaltete sich als schwieriger als erwartet. Ich rief bei einer Filiale in meiner Nähe an und stellte mich namentlich vor. Das genügte der Dame am anderen Ende der Leitung aber nicht: Noch bevor ich überhaupt sagen konnte, welches Buch ich bestellen möchte, wurde ich nach meinem Wohnort gefragt.

Ich stutze kurz und glaubte dann sie meine vielleicht den Ort der Filiale, in der ich es abhole. Aber nein:

„Ich brauche ihren genauen Wohnort, bitte!“

Die Dame wurde bereits ungeduldig, so richtig unfreundlich aber erst, als ich ihr versuchte zu erklären, dass meine Adresse nicht benötigt wird. Schließlich wollte ich das Buch in der Filiale abholen und nicht nach Hause bestellen. Man entgegnete mir dann die übliche technische Ausrede:

„Der Comupter lässt das nicht zu! Ich muss hier was eintragen.“

Solche Ausreden muss ich mir wirklich oft anhören. Das schlimme ist: Die Systeme sind tatsächlich oft so datenschutzfeindlich modelliert! Natürlich hindert das nicht daran, einfach „n/a“ oder „asdf“ einzutragen. Davon wollte die gute Frau aber leider nichts wissen und legte einfach auf:

„Ich disktutiere nicht mit Ihnen! Das ist bei uns halt so.“

Zack weg war sie. Ich lass mich von sowas natürlich nicht unterkriegen und hab gleich nochmal angerufen. Außerdem hatte ich noch einen Gutschein von Reuffel der mal so langsam weg musste. Diesmal war eine freundlichere Frau am Telefon. Sie ließ sich aber auch nicht davon überzeugen, meine Bestellung auch ohne Adresse aufzunehmen. Wieder die gleiche „Computer-Ausrede“. Wenigstens stellte sie mich von sich aus zu einem gewissen „Dienstleiter“ durch.

Der nahm sofort meine Bestellung ohne unnötige Daten auf, noch ehe ich mich beschweren konnte. Natürlich hakte ich nochmal nach: Warum ist es so schwer ein Buch zu bestellen ohne persönliche Daten preiszugegeben? Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt in § 3a ganz klar Datensparsamkeit vor:

Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. […]

Das schien ihn nicht zu interessieren:

Das ist halt bei uns so! Andere Kunden akzeptieren das auch. Wenn es Ihnen nicht passt, dann müssen sie zukünftig eben woanders bestellen.

Immerhin keine dummen Ausreden, sondern klare Worte. Eben solche werde ich wohl auch mal mit deren Datenschutzbeauftragten sprechen müssen. Dessen Durchwahl hab ich, aber bisher aus Zeitgründen noch nicht angerufen. Ich bleib am Ball.

An alle „anderen Kunden“ appelliere ich derweil: Haltet eure Daten fest. Gebt nicht einfach freiwillig Adressen und Telefonnummern raus – und erst recht keine Bankverbindungen. Hinterfragt den Grund, wenn jemand nach euren Daten greift! Wozu zum Beispiel braucht Reuffel meine Adresse in diesem Fall? Die Speicherung kostet Reuffel Geld! Abgesehen von den technischen Ressourcen die benötigt werden, kann der Angestellte, während er meine Adresse aufnimmt, schonmal keinen anderen Kunden mehr bedienen. Warum die Mühe?

Unsere Daten sind bares Geld wert. Und Geld gibt man ja auch nicht einfach freiwillig raus, oder? In diesem Sinne: Passt auf eure Daten auf.

Hinweis: Alle Zitate entstammen meinem Gedächtnisprotokoll und sind entsprechend ungenau.
Foto: safesurfer

Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Phase

network
Bild: flickr.com / gak

Seit Anfang des Jahres sind bereits alle Anbieter von Telefon und Mobilfunk zur anlasslosen Speicherung der Verbindungsdaten jeglicher Kommunikation verpflichtet. Für Internet, E-Mail und VoIP galt eine Übergangsfrist bis 2009. Das ist morgen! Spätestens ab heute Nacht wird also auch jede Internetverbindung, jede E-Mail und jedes IP-Telefonat protokolliert.

Wirklich jede? Nein, ein kleines gallisches Dorf… äh… der Internetprovider Manitu widersetzt sich der Speicherung weiterhin! Sie stützen sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die schon BT Deutschland vor der Speicherung bewahrt hat:

Allerdings hat sich in jüngster Zeit ein entscheidendes Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Berlin ergeben, welches die Vorratsdatenspeicherung in soweit als verfassungswidrig erklärt hat, da die Anbieter (wie wir) nicht für den Aufwand entschädigt werden. Dieses Urteil gilt zwar nur zugunsten des klagenden Anbieters, dennoch werden wir uns ebenfalls darauf stützen.

Wir haben daher die Bundesnetzagentur als die für uns zuständige Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass wir auch 2009 nicht speichern werden, und haben sie zugleich aufgefordert, uns zu bestätigen, dass sie die Umsetzung, begründet durch die Entscheidung des VG Berlin, nicht erzwingen wird. Sollte die Bundesnetzagentur uns dies nicht, wie zu erwarten, bestätigen, werden wir selbst eine einstweilige Verfügung beim selben Gericht beantragen, von der auszugehen ist, dass ihr stattgegeben wird.

Als einem der wenigen Anbieter geht es Manitu laut eigener Aussage nicht allein um Finanzielles:

Unser Ziel ist es nicht, die Vorratsdatenspeicherung durchzuführen und dafür entschädigt zu werden. Wir möchten lediglich Zeit bis zur endgültigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.

Schade dass nicht mehr Provider ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und sich gegen die VDS wehren.

Das Urheberrecht in der Netzgesellschaft

Im Rahmen eines Seminars an der Berufsakademie habe ich eine Einführung zum Thema Urheberrecht geschrieben. Der Text beleuchtet das Thema Urheberrecht insbesondere mit Blick auf unsere global vernetzte Gesellschaft. Zunächst wird erklärt, was das Urheberrecht ist und die geschichtliche Entwicklung wird kurz dargelegt. Anschließend erfolgt eine Beurteilung des Spannungsfelds zwischen der technischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung.

Der Text steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz

Wir alle sind Urheber

In der global vernetzten Gesellschaft werden täglich Unmengen an Informationen ausgetauscht. Digitale Daten lassen sich fast ohne Aufwand und Kosten beliebig kopieren und verbreiten. Gleichzeitig bietet das Internet jedem Nutzer die Möglichkeit eigenen Inhalte zu produzieren und zu verbreiten. Die Grenzen zwischen Produzenten und Konsumenten verschwimmen. Dies führt dazu, dass täglich immer mehr Menschen mit dem Urheberrecht in Kontakt kommen – oftmals ohne es zu merken. Ein Grund sich näher mit dem Urheberrecht zu befassen.

Was ist das Urheberrecht?

„Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft und KunstâEURoe [URHR08].

Das Urheberrecht ist also ein Schutzrecht. Doch wen schützt es, und wovor? Als Urheber gilt derjenige, der ein Werk erschafft, zum Beispiel der Autor eines Buches, der Komponist eines Musikstücks oder der Maler eines Bildes.

Was ist das Urheberrecht nicht?

Um zu verstehen, was das Urheberrecht ist, ist es zunächst sinnvoll zu bestimmen, was es nicht ist. Beim Urheberrecht handelt es sich nicht um âEUR?CopyrightâEURoe. Die Idee des Urheberrechts ist grundlegend verschieden vom Copyright-Gedanken. Das Copyright ist marktwirtschaftlich orientiert und schützt in erster Linie die finanziellen Interessen der Verleger. Der Urheber kann es vollständig an jemand anderen abtreten. Beim Urheberrecht ist das anders: Es verknüpft ein Werk untrennbar mit seinem Schöpfer und dessen Persönlichkeit. Lediglich Nutzungsrechte können an andere abgetreten werden. Das Urheberrecht ist hauptsächlich in Kontinentaleuropa vertreten, das Copyright in Amerika und England.

Nicht zu verwechseln mit dem Urheberrecht sind Leistungsschutzrechte. Diese schützen die sogenannten âEUR?ausübenden KünstlerâEURoe, zum Beispiel Sänger. Auch den Herstellern von Tonträgern kommen Leistungsschutzrechte zugute. Leistungsschutzrechte bieten in der Regel einen nicht ganz so umfassenden Schutz wie das Urheberrecht.

Gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Markenrechte oder Geschmacksmuster sind dem Urheberrecht zwar ähnlich, haben aber nicht direkt etwas mit ihm zu tun. Ein wichtiger Unterschied ist, dass das Urheberrecht auch die Kultur und die Persönlichkeit des Urheberrechts schützt, während die gewerblichen Schutzrechte rein wirtschaftlicher Natur sind.

Um eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht zu ermöglichen müssen wir uns von dem Begriff des âEUR?geistigen EigentumsâEURoe trennen. Der Begriff wird rein politisch gebraucht und fasst oftmals gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Copyright und Leistungsschutzrechte pauschal zusammen. Zudem wird der Eindruck erweckt, dass die dinglichen Eigentumsrechte ohne weiteres auf geistige Schöpfungen anwendbar sind. Oftmals wird âEUR?geistiges EigentumâEURoe gesagt, wenn eigentlich Immaterialgüterrechte gemeint sind.

Ziele des Urheberrechts

Die Intention des Urheberrechts ist es die kulturelle Vielfalt zu fördern, indem es den Künstlern und Autoren Anreize bietet, Werke zu schaffen.

âEUR?Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.âEURoe §11 [UrhG]

Dadurch dass dem Urheber gewisse Rechte gewährt werden, wird er motiviert Werke zu erschaffen und zu veröffentlichen. Durch das Urheberrecht lohnt sich sie Mühe die er in ein Werk steckt. Dabei sichert das Urheberrecht nicht nur seine finanziellen, sondern auch die ideellen Interessen. Dazu zählen Entscheidungen über Art und Weise der Veröffentlichung (§12 [UrhG]), die persönliche Anerkennung der Urheberschaft (§13 [UrhG]) und der Schutz gegen Entstellungen seines Werkes (§14 [UrhG]), die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte.

Dabei muss das Urheberrecht die Rechte der Urheber und die Bedürfnisse der Allgemeinheit ausbalancieren. Ein zu schwaches Urheberrecht bietet nicht genug Anreize Kunst und Kultur zu schaffen und führt somit im Extremfall dazu, dass niemand mehr bereit ist Zeit und Arbeit in die Produktion von Werken zu stecken.

Umgekehrt führt ein zu starkes Urheberrecht dazu, dass einmal geschaffene Werke dem Künstler ein sehr langes Einkommen sichern und somit ebenfalls der Anreiz zur Schaffung neuer Werke fehlt. Es kann auch passieren, dass die Rechte der Allgemeinheit soweit eingeschränkt werden, dass die Nutzung von Kulturgütern erschwert oder gar verhindert wird.

Bei beiden Beispielen handelt es sich um Extremfälle, aber sie sollen verdeutlichen wie wichtig es ist, beim Urheberrecht die richtige Balance zwischen den Rechten der Urheber und denen der Allgemeinheit herzustellen.

Geschichte

Entstehung des Urheberrechts

Mit der Erfindung des Buchdrucks entstanden die ersten Gesetze die sich mit dem Recht auf Kopieren befassten. In den Anfängen handelte es sich dabei aber eher um Druckerprivilegien, die die Drucker vor unliebsamer Konkurrenz schützten. Erst mit dem âEUR?Statute of AnneâEURoe wurde 1709 in England den Autoren selbst das Kopierrecht zugesprochen und das öffentliche Interesse als Ziel betont. Frankreich ergänzte die Idee einige Jahrzehnte später um die Persönlichkeitsrechte und prägte damit die Entwicklung des Urheberrechts in Kontinentaleuropa.

Das moderne Urheberrecht

Im 20. Jahrhundert beschleunigte sich die Entwicklung des Urheberrechts, Interessenbünde wurden geschlossen und die internationale Entwicklung vorangetrieben. Grund dafür war zum einen, dass immer mehr Menschen mit kreativer Arbeit ihren Lebensunterhalt bestritten, zum anderen, dass die technische Entwicklung immer neue Formen von Schöpfungen und Kopien möglich machte. Zum Beispiel ermöglichte die Herstellung von Tonbandgeräten erstmals Privatleuten selbst Musik aufzunehmen, zu kopieren und leicht zu verbreiten. In Folge dessen wurden Pauschalabgaben der Gerätehersteller eingeführt und Verwertungsgesellschaften eingerichtet um diese Abgaben zu verteilen. Dem Verbraucher wurde das Recht eingeräumt, Kopien für private Zwecke herzustellen.

Gegenwärtige Situation und Entwicklung

Neben dieser Privatkopie, gewährt das moderne Urheberrecht dem Verbraucher weitere sogenannte âEUR?SchrankenbestimmungenâEURoe, die die Rechte des Urhebers zugunsten der Allgemeinheit beschränken. Dazu zählt unter anderem das Recht zu zitieren, Vervielfältigungen zugunsten behinderter Menschen, sowie die Nutzung in Forschung und Lehre. Die Schrankenbestimmungen sind im Teil 1 Abschnitt 6 UrhG geregelt.

In der neueren Entwicklung des Urheberrechts ist zu beobachten, dass sowohl die Schutzdauer, als auch die Schrankenbestimmungen zugunsten der Rechteverwerter geändert wurden. Die Schrankenbestimmungen werden immer weiter abgebaut und die Schutzdauer verlängert. Derzeit sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Mit dem 2003 in Kraft getretenen âEUR?Ersten KorbâEURoe des Urheberrechts wurde das Recht auf Privatkopie stark beeinträchtigt. Zwar gilt die Schrankenbestimmung weiterhin, aber es ist nun verboten âEUR?wirksame KopierschutzmaßnahmenâEURoe zu umgehen. Ein kopiergeschütztes Werk darf also de-facto auch nicht mehr zu privaten Zwecken kopiert werden. Der Anfang 2008 in Kraft getretene âEUR?Zweite KorbâEURoe gestattet die Einräumung von Rechten für âEUR?unbekannte NutzungsartenâEURoe und schwächt so die Position der Künstler zu Gunsten der Rechteverwerter. Außerdem wurden weitere Schrankenbestimmungen ausgehöhlt. Einen detaillierten Überblick über die Änderungen bietet der Linkkommentar Urheberrecht [LKU08].

Diese Entwicklung steht den tatsächlichen Gegebenheiten im Internet und der vernetzten Gesellschaft zunehmend entgegen. Internetradios sind ein gutes Beispiel für das Missverhältnis zwischen den technischen Möglichkeiten und der rechtlichen Situation: Durch die globale Vernetzung ist es selbst mit geringem technischem Sachverstand möglich Musik über das Internet aus zu strahlen. Während die technischen Möglichkeiten der kulturellen Vielfalt und der Partizipation jedes einzelnen ungeheure Chancen für unsere Gesellschaft bieten, werden die tatsächlichen Möglichkeiten durch unzeitgemäße Rechtsvorschriften drastisch eingeschränkt. Zum einen bedeuten die Abgaben an die GEMA für Mehrzahl der kleinen, meist nicht-kommerziell arbeitenden Webradios das finanzielle Aus. Ein noch größeres Problem stellen jedoch die Sendebedingungen der GVL dar: Betreiber von Internetradios müssen der GVL unter anderem mitteilen, wie lange ihr Programm gedauert hat, was genau gespielt wurde und wie viele Menschen an welchen Tagen zugehört haben. Zudem muss die Hörerzahl nach Ländern aufgeschlüsselt, oder die Ausstrahlung technisch auf Deutschland beschränkt werden. Weiterhin stellt die GVL detaillierte Anforderung an Art, Umfang und Reihenfolge der gespielten Titel und fordert, dass Maßnahmen unternommen werden, die eine Aufnahme durch den Hörer unterbinden. Diese Bedingungen sind für die meisten Hobby-Webcaster nicht zu erfüllen – sie stellen entweder den Betrieb ein, oder begeben sich auf rechtlich wackeligen Boden.

Auch die Verwendung von Fotos und Straßenkarten wird im Internet oft unmerklich zum Problem. Vielen Nutzern sind die Konsequenzen gar nicht bewusst, wenn sie Inhalte von fremden Webseiten kopieren und in eigene Angebote einbinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eigene Angebot nur eine private Homepage ist – allein die Veröffentlichung zählt als Urheberrechtsverletzung und kann teure Abmahnungen zur Folge haben.

Anstatt den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im privaten, nicht-kommerziellen Bereich, liberal zu gestalten, werden selbst kleinste Urheberrechtsverletzungen durch die Rechteverwerter verfolgt und abgemahnt. Die Verwendung von freien Lizenzen wie Creative-Commons kann Abhilfe schaffen, löst jedoch nicht das generelle Problem, dass Wesensmerkmale der kulturellen Entwicklung in der Netzgesellschaft – Kopieren, Remixen und Verknüpfen von Daten – kriminalisiert werden.

Lobbyisten der Verwertungsindustrie verlangen nach Kontrolle, Überwachung und Zensur des Internets anstatt an die neue Entwicklung angepasste Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Interessen der Urheber müssen gewahrt werden um Anreize für die kulturelle Entwicklung zu bieten. Dabei muss das Urheberrecht einen fairen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und der Allgemeinheit ermöglichen. Diesen Ausgleich in der global vernetzen Gesellschaft zu finden, ist eine Herausforderung. Um sie zu meistern müssen wir die Chancen erkennen und nutzen, die sich aus ihr ergeben. Das Recht muss der Gesellschaft angepasst werden – nicht umgekehrt. Leider geht die Tendenz derzeit in eine andere Richtung: Auf internationaler Ebene wird das ACTA-Abkommen geheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt – Lobbyisten der Rechteverwerter werden angehört, während Verbraucher und Künstler außen vor bleiben.

Literatur

[URHR08] H.-P. Hillig (Hrsg.): Urheber- und Verlagsrecht, 11. Auflage. Köln: DTV 2008

[UrhG] Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

[LKU08] Linkkommentar Urheberrecht http://www.urheberrecht.de/index.html?/urhg/urhg.htm Stand 23.11.2008

[DGK08] Djordjevic, V., Gehring, R. A., Grassmuck, V., Kreutzer, T., Spielkamp, M. (Hrsg.): Urheberrecht im Alltag; Kopieren, bearbeiten, selber machen, 1. Auflage. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2008

Hilf mit das BKA-Gesetz zu kippen

Es sieht so aus, als müsste ich meine Einschätzung schon korrigieren und das BKA-Gesetz wird nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Derzeit bahnt sich an, dass es bereits im Bundesrat scheitert. Alle Bundesländer in denen die Linke, die Grünen oder die FDP mit in der Regierung sitzt haben werden sich enthalten, da die Koalitionen keinen gemeinsamen Nenner finden. Damit entsteht eine hauchdünne Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen für das BKA-Gesetz. Mittlerweile hat sich aber auch die SPD in Sachsen und Schleswig-Holstein, die in diesen Ländern in einer großen Koalition mit der CDU regiert, aber ebenfalls quer gestellt. Das wäre ein schneller Tod für Schäubles Lieblingskind. Auf die dünne Mehrheit sollten wir uns aber nicht verlassen. Mit ein bisschen Lobbyarbeit lässt sich die SPD vielleicht auch in anderen Ländern überzeugen. Insbesondere Rheinland-Pfalz, wo die SPD alleine regiert, zählt zu den noch unentschlossenen Ländern. Der SPD-Fraktionschef Rheinland-Pfalz hat sich bereits kritisch gegenüber der Online-Durchsuchung geäußert. Jetzt gilt es die Regierung zu überzeugen im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen, oder sich wenigstens zu enthalten (was de-facto das gleiche ist). Im Wiki des AK-Vorrat werden Anschreiben vorbereitet die du verwenden kannst um die Mitglieder der Landesregierungen anzuschreiben. Noch mehr kann ein persönlicher Anruf bewirken. Dabei gilt wie immer: Freundlich bleiben und sachlich argumentieren.

Update: Das ging ja schneller als ich dachte. Tagesschau.de berichtet:

Nach Sachsen und Schleswig-Holstein regt sich jetzt in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin Widerstand.

Schäuble ist richtig motzig:

Wenn die Länder das BKA-Gesetz jetzt verhindern, dann bleiben sie eben für die Abwehr der Gefahren aus dem internationalen Terrorismus verantwortlich.

Noch trotziger, beinahe kindisch, reagierte aber Hans-Peter Uhl:

Die Bundes-SPD hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Unsere Gesprächspartner waren ja nicht irgendwelche Wichtigtuer aus Sachsen, sondern Profis.

Das „Best of“ seiner Aussagen zum Thema gibts bei netzpolitik.org

Der Anfang vom Ende des BKA-Gesetzes

Disclosure: Ich bin Mitglied der Piratenpartei

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass sich das BKA-Gesetz in die Lange Liste der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Überwachungsgesetze einreihen wird. Bereits kurz nachdem der Bundestag das Gesetz heute mit 375 Ja zu 168 Nein Stimmen verabschiedet hat, kündigte die Bürgerrechtlerin Twister Verfassungsbeschwerde an:

Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird. Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt.

Die Piratenpartei hat ihr sogleich Unterstützung zugesagt:

Die Piratenpartei sieht das BKA-Gesetz als einen schweren Angriff auf die Freiheit an und begrüßt daher die Ankündigung des Parteimitglieds Bettina Winsemann alias „Twister“, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. […] Neben der Unterstützung der Verfassungsbeschwerde ruft die Piratenpartei auch weiterhin die Bevölkerung auf, sich von der Angst vor dem Terrorismus zu lösen und aktiv für mehr Freiheit und die Bewahrung der Bürgerrechte zu engagieren. Bürger und Staat müssen besonnen auf Bedrohungen reagieren und nicht in Hysterie und Panik den Blick für das Wesentliche verlieren.

Ich glaube zwar nicht, dass das Gesetz vollständig gekippt wird, aber die besonders kritischen Teile werden wohl rausfliegen. Die Online-Durchsuchung musste das BVerfG ja schonmal entsorgen, mal gespannt was die Richter zu den stark erweiterten exekutiven und präventiven Befugnissen sagen.

Wie sehen Atomkraftgegner aus?

Nichts Böses ahnend – und vor allem: nichts Böses vorhabend – bin ich heute Mittag aus dem Haus gegangen. Aber wer etwas böses vorhat und wer nicht, das beurteilt in diesem Land jemand anderes.

Eigentlich wollte ich nur einkaufen gehen, doch die Polizei hielt mich für verdächtig. Ich wunderte mich schon über das hohe Polizeiaufgebot; plötzlich fuhr ein Wagen an mir vorbei und hielt etwas vor mir mit Warnblinklicht. Als ich mich näherte stiegen zwei Beamte aus und wollten meinen Ausweis sehen: Allgemeine Personenkontrolle.

Einen Anlass gäbe es nicht, es sei auch nichts besonderes passiert, so einer der Beamten auf Nachfrage. Besonders dreist fand ich die Frage, was ich denn hier mache? Muss man sich jetzt schon rechtfertigen, wenn man einkaufen geht? Dann wollte man auch noch meinen Rucksack durchsuchen! Ich bin mir nicht sicher, ob das so ohne weiteres rechtens ist. Deshalb lies ich mir nochmal den Ausweis zeigen und fragte nach der Rechtsgrundlage. Einer der Beamten kommentierte das mit „Da haben wir ja genau den Richtigen!“.

Die Rechtsgrundlage nannte man mir nicht, versicherte jedoch, dass sie dazu befugt sind. Nützt ja auch nichts, sich dann mit denen anzulegen, zumal ich mir über die genaue Rechtslage im Unklaren war. Die „Durchsuchung“ war ein Witz, nur das hintere Fach wurde kontrolliert, vorne hätte ich Drogen, Waffen und Sprengstoff drinhaben können… Erst danach klärte man mich auf, dass heute ein Castortransport stattfindet und deshalb Kontrollen durchgeführt werden.

Ok, und warum gerade ich und nicht die 10 anderen Personen, die noch dort her liefen? Ich sähe halt aus wie ein typischer Atomkraftgegner! Atomkraftgegner zu sein ist in diesem Land übrigens (noch?) keine Straftat und auch demonstrieren sei legal, versicherte mir der Beamte. Solange es denn beim friedlichen demonstrieren bliebe. Zur Erinnerung: Ich wollte weder friedlich noch feindlich demonstieren, ich wollte einfach nur einkaufen! Nur gut, dass ich nicht aussehe wie ein Araber, sonst wäre ich wohl gleich überrumpelt worden. Meine Daten wurden mal vorsorglich erfasst. Sie würden aber nach dem Einsatz gelöscht werden. Schriftlich versichern wollte man mir das nicht (Ob ich denn nicht dem Wort eines Polizeibeamten traue!?). Ich solle mich einfach an die Polizeibehörde wenden.

Was sie sich genau erhofft haben zu finden, weiß ich leider auch nicht. Wäre es problematisch gewesen, wenn ich Ketten im Rucksack gehabt hätte? Oder hätte es schon gereicht, wenn meine Pfandflaschen nicht aus Plastik, sondern aus gemeingefährlichem Glas wären? Ich weiß es nicht.

Das rheinland-pfälzische Polizeigesetz habe ich mir derweil mal näher angesehen und es gibt tatsächlich eine Grundlage für die Durchsuchung von Personen und Dingen. Da der Castortransport prinzipiell ein gefährdetes Objekt ist und ich mich auch noch in der Nähe der Gleise aufhielt (die Hauptstraße läuft nun mal parallel zur Bahnstrecke…) ist es möglich sich dort aufhaltende Personen zu durchsuchen. Es beunruhigt mich nun noch mehr, wenn das BKA nächste Woche ebenfalls diese Rechte bekommt.