Irrtum der Woche: Online-Durchsuchung nur gegen Terroristen

Der Bundestrojaner

Es war das wohl meist geäußerte Argument bei der Diskussion um den „Bundestrojaner“: Eine heimliche Online-Durchsuchung würde ja nur gegen Terroristen eingesetzt. Es ginge schließlich darum, Anschläge zu verhindern und so Leben von unschuldigen Bürgern zu retten.

Dass dieses Argument nur der Beschwichtung dient, haben viele Kritiker schon von Anfang an befürchtet. Nun gesteht Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung ein, dass die Bundesregierung den Zugriff auf die Computer der Bürger auch zur Strafverfolgung erlauben möchte:

Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.

Der massive Grundrechsteingriff, den eine solche Maßnahme mitbringt, soll also nun auch im Nachhinein möglich sein – wenn die Tat schon passiert ist. Leben werden damit nicht mehr gerettet, und von Terroristen spricht plötzlich auch niemand mehr. Es geht um Strafverfolgung, und das ist höchst problematisch. Denn unter Verdacht geraten auch die, die unschuldig sind und nichts zu verbergen haben. Aber gegen einen heimlichen Eingriff kann sich niemand wehren.

Ich bezweilfe stark, dass die Pläne der Regierung den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Aber das ist ja nichts neues. Auch dass die SPD zunächst zurückrudert, ist keine neue Erscheinung, sondern gehört offenbar in das taktische Kalkül dieser Partei.

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