Gefahrenabwehr über alles!

Die größte Änderung am neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) von Rheinland-Pfalz betrifft § 31. Dieser wird komplett durch die neuen §§ 31 bis 31 e ersetzt. Diese Paragrafen enthalten so ziemlich alles was Bürgerrechtler und Datenschützer hellhörig werden lässt:

  • Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikation
  • Identifizierung & Lokalisierung von Mobiltelefonen
  • Datenabfrage bei Providern
  • Online-Durchsuchungen
  • Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen
  • Funkzellenabfrage

Ich lehne nicht alle dieser Maßnahmen generell ab. Zum Beispiel halte ich es im Einzellfall für duchaus gerechtfertig die Telekommunikation eines Verdächtigen zu überwachen. Allerdings schlägt das POG deutlich in Richtung Präventivstaat aus und setzt den Fokus auf eine abstrakte Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen richten sich dabei nicht nur gegen Verdächtige einer Straftat, sondern auch gegen „potentielle Gefährder“, Begleit- und Kontaktpersonen sowie „Nachrichtenmittler“.

Hier einige immer wiederkehrende Formulierungen aus der POG-Novelle, bei denen sich mir die Haare sträuben:

  • „Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen sind“
  • „Personen, bei denen bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass …“
  • „zur Abwehr einer dringenden Gefahr, oder zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten von erheblicher Bedeutung“

Es geht fast überhaupt nicht mehr um die Aufklärung von Straftaten und die Ermittlung von Tätern, sondern die Erkennung und Verhinderung von Straftaten im Vorfeld. Minority Report lässt grüßen. Eine wissenschaftlich fundierte Begründung für die Ausweitung der Befugnisse kann ich nicht finden, lediglich den immer wiederkehrenden Verweis auf die Notwendigkeit Gefahren abzuwehren. Und wir wissen ja schließlich alle, dass Gefahr und Terror allgegenwärtig sind…

Die Novelle in der aktuellen Form muss weg. Stattdessen müssen die bisher im POG definierten Polizeibefugnisse wissenschaftlich evaluiert werden. Nur Maßnahmen die sich als notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig herausgestellt haben, dürfen beibehalten werden. Neue Befugnisse sind nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen.

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Ja, es ist endlich wieder soweit, die Terrorgefahr ist allgegenwärtig. Mich als Pirat im Wahlkampf muss es ironischerweise schon fast freuen, dass diese Keule wieder ausgepackt wird. „Ganz konkret“ sei die Terrorgefahr in Deutschland, meint Innenminister Thomas de Maizière, schließlich gebe es „Hinweise eines ausländischen Partners“. Wenn die Gefahr so konrekt ist, wie de Maizières Andeutungen, muss man ja wahrlich Angst bekommen. Aber Nein! „Grund zur Sorge“ gebe es gewiss, „aber keinen Grund zu Hysterie“.

Kein Wunder, schließlich haben die Regierung und ihre „ausländischen Partner“ alles im Griff! Mit Aufklärungsdrohnen kann man ein Auge auf Terroristen und andere Gefährder werfen. Und damit sie nicht mehr miteinander kommunizieren können, bekommen sie einfach Handy- und Computerverbot! Das FBI kümmert sich unterdessen um die Überwachung des Internets und ist dazu bereits mit einigen großen Unternehmen im Gespräch. Praktischerweise will Facebook demnächst unsere komplette Konversationshistorie speichern, was die Sache sehr leicht machen dürfte.

Ja, der Staatsterror nimmt tatsächlich zu.