SPD will Online-Durchsuchungen und Rasterfahndung in Rheinland-Pfalz

Die SPD in Rheinland-Pfalz, selbsternannte Netzpartei, richtet im Land weiter Schaden an. Während die Staatskanzlei beratungsresistent das Internet kaputt macht, wird gleichzeitig der Überwachungsstaat ausgebaut. Heute hat der Ministerrat die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes beschlossen.

Netzpolitik.org hat das wesentliche bereits zusammengefasst:

Erlaubt werden sollen demnach heimliche Online-Durchsuchungen sowie die Überwachung von verschlüsselter Internet-Telefonie (Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Beamte sollen zur Gefahrenabwehr außerdem Telefongespräche unterbrechen dürfen. Zur “Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person” sollen weiterhin Rasterfahndungen zugelassen werden. Öffentlichkeitsfahndungen sollen auch bei Gefahr für Dritte möglich sein und nicht mehr nur bei Gefahr für Personen, nach denen selbst gefahndet wird. Die bisher im POG enthaltene Ermächtigung zum automatisierten KFZ-Kennzeichenabgleich wird aufgehoben.

Was eine „Online-Durchsuchung“ eigentlich genau sein soll und wie sie technisch durchgeführt werden soll, ist meines Wissens immer noch nicht definiert. Zu dem Thema empfehle ich das Buch von Burkhard Schröder. Interessant ist, dass der Kennzeichenabgleich aufgehoben werden soll. Eine Begründung dafür konnte ich nicht entdecken. Soll mir recht sein, auch wenn es in Anbetracht der anderen Maßnahmen nicht beruhigt.