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Ja, es ist endlich wieder soweit, die Terrorgefahr ist allgegenwärtig. Mich als Pirat im Wahlkampf muss es ironischerweise schon fast freuen, dass diese Keule wieder ausgepackt wird. „Ganz konkret“ sei die Terrorgefahr in Deutschland, meint Innenminister Thomas de Maizière, schließlich gebe es „Hinweise eines ausländischen Partners“. Wenn die Gefahr so konrekt ist, wie de Maizières Andeutungen, muss man ja wahrlich Angst bekommen. Aber Nein! „Grund zur Sorge“ gebe es gewiss, „aber keinen Grund zu Hysterie“.

Kein Wunder, schließlich haben die Regierung und ihre „ausländischen Partner“ alles im Griff! Mit Aufklärungsdrohnen kann man ein Auge auf Terroristen und andere Gefährder werfen. Und damit sie nicht mehr miteinander kommunizieren können, bekommen sie einfach Handy- und Computerverbot! Das FBI kümmert sich unterdessen um die Überwachung des Internets und ist dazu bereits mit einigen großen Unternehmen im Gespräch. Praktischerweise will Facebook demnächst unsere komplette Konversationshistorie speichern, was die Sache sehr leicht machen dürfte.

Ja, der Staatsterror nimmt tatsächlich zu.

Neues Blog über Linked Data und verwandte Themen

Ab sofort blogge ich unter datenwissen.de über Linked Data und verwandte Themen. Ich habe mich dazu entschlossen, diesen Themenkomplex aus diesem Blog auszugliedern, da ich mich hier hauptsächlich mit politischen Themen befasse. Eher technisch angehauchte Artikel gehen leicht unter und wurden zum Teil als störend empfunden.

Die Grenze lässt sich allerdings nicht so leicht ziehen, wie dies auf den ersten Blick scheint. Linked Data, das Semantische Web und natürlich das Thema Open Data haben eine beachtenswerte politische Dimension. Deshalb wird es sicher auch zu Überschneidungen und einigen Referenzen zwischen den Blogs kommen.

Mit dem neuen Blog verfolge ich das Ziel, das Thema Linked Data in der deutschen Blogosphäre bekannter zu machen. Es gibt leider noch sehr wenige deutsche Infos zu dem Thema. Neben eher theoretischen Artikeln werde ich dort auch Projekte beschreiben, an denen ich arbeite.

Ich bin gespannt wie sich das Blog entwickelt und freue mich über Rückmeldungen. Alle alten Artikel zum Thema Linked Data habe ich bereits von hier nach datenwissen.de kopiert. Als Einstieg in die sehr interessante Thematik empfehle ich neben diesen vor allem meinen Beitrag „Warum wir Daten verlinken müssen“.

Menschenrechte? Sobald das finanziell möglich ist!

Was ich hier lesen muss, verschlägt mir ja schon wieder fast die Sprache:

Die Bundesregierung betrachtet das Menschenrecht auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS) als ein ”progressives Recht“, dessen praktische Umsetzung ”nur sukzessive und entsprechend der jeweiligen finanziellen und logistischen Leistungsfähigkeiten der einzelnen Staaten“ erfolgen könne.

Äh, ja genau. Schließlich wissen wir alle, dass sauberes Trinkwasser kein Naturzustand ist, sondern in aufwändigen industriellen Prozessen von Großkonzernen hergestellt wird. Das kann sich natürlich nicht jeder Staat auf Anhieb leisten. Das braucht seine Zeit. Schon klar.

Demnächst müssen wir dann sicher auch noch sowas lesen:

Die Bundesregierung betrachtet das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit als ein ”progressives Recht“, dessen praktische Umsetzung ”nur sukzessive und entsprechend der jeweiligen sicherheitstechnischen und organisatorischen Leistungsfähigkeiten der einzelnen Staaten“ erfolgen könne.

POG schränkt Zeugnisverweigerungsrecht ein

Mittlerweile habe ich die Zeit gefunden mich ein wenig näher mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) von Rheinland-Pfalz auseinanderzusetzen. Auch auf dem letzten Treffen des AK Vorrat Koblenz haben wir uns mit einigen kritischen Punkten befasst. Da es wohl etwas viel für einen einzigen Blogeintrag wird, werde ich hier nach und nach bedenkliche Stellen ansprechen und zur Diskussion stellen. Hier sind nochmal die Links zum Gesetzesentwurf inklusive Begründung und zum Diff.

Die Gesetzesnovelle ändert unter anderem den §9a „Befragung und Auskunftspflicht“. Dieser lautet derzeit wie folgt:

Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen ist die betroffene Person zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Die betroffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wird durch die Novelle deutlich eingeschränkt (Hervorhebung von mir):

Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen ist die betroffene Person zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist. Eine in § 53 Abs. 1 oder § 53 a Abs. 1 der Strafprozessordnung genannte Person ist auch in den Fällen des Satzes 2 zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Die betroffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren. Auskünfte, die gemäß Satz 2 erlangt wurden, dürfen nur für den dort bezeichneten Zweck verwendet werden.

Das betrifft unter anderem die Verweigerung des Zeugnisses durch Verlobte, Ehegatten und Verwandte. Geistliche, Strafverteidiger, Abgeordnete und die anderen in §53 Abs. 1 genannten Berufsgruppen sowie deren Gehilfen (§ 53a Abs. 1) können weiterhin die Auskunft verweigern. Auch der Beschuldigte darf weiterhin die Aussage verweigern.

Völlig unklar bleibt, wann eine „Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist“ und wer dies entscheidet. Zudem bedarf eine Einschränkung von Rechten immer einer fundierten Begründung. Neugierig warf ich also einen Blick in die Gesetzesbegründung, wo es flappsig heißt (Hervorhebungen von mir):

Das bisherige Recht zur Auskunftsverweigerung wird zu Zwecken der Gefahrenabwehr eingeschränkt. […] Der neu eingefügte Satz 2 schränkt das bestehende Recht zur Auskunftsverweigerung ein, sofern die geforderte Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist. Eine Güterabwägung macht es in diesen Fällen erforderlich, dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse des Einzelnen auf Auskunftsverweigerung einzuräumen. Diese Einschränkung der Auskunftsverweigerungsrechte ist auch im Vergleich zum umfassenden Schutz nach der Strafprozessordnung gemäß den §§ 52 bis 55 StPO gerechtfertigt, da das Gefahrenabwehrrecht dazu dient, Gefahren abzuwehren. Damit soll der Eintritt des Schadens verhindert werden. […]

Darüber hinaus wird lediglich begründet, warum Geistliche, Abgeordnete etc. weiterhin geschützt werden, aber nicht warum dieser Schutz für andere eingeschränkt wird. Es wird einfach eine Notwendigkeit zur „Gefahrenabwehr“ postuliert und auch noch behauptet, dass diese Vorrang vor dem Recht auf Auskunftsverweigerung habe. Es werden wichtige rechtsstaatliche Standards ausgehebelt, ohne dass es auch nur ein fundiertes wissenschaftliches Argument für diese Einschränkung gibt.

Weiterhin bleibt unklar, was bei einer Verweigerung der Auskunft passiert. Folter? Beugehaft?

Da ich selbst kein Jurist bin, würde ich mich über die Einschätzung eines solchen sehr freuen! Als Bürgerrechtler und interessierter Bürger bin ich schockiert über diese aus meiner Sicht unbegründete Änderung am POG.

Ein paar Worte zur JMStV-Alibi-Anhörung

Es ist erstaunlich welch friedvoller Konsens erreicht werden kann, wenn man nur die richtigen Leute einlädt. Die Befürchtungen, dass aus der Sitzung des Ausschuss für Medien und Multimedia im rheinland-pfälzischen Landtag heute eine reine Alibi-Anhörung wird, haben sich bestätigt. Wer mir auf Twitter folgt hat davon einiges bereits mitbekommen, aber längst nicht alles. Ich weiß auch gar nicht so recht, wo ich anfangen soll, den vielen Blödsinn der da behauptet wurde zu entkräften. Wenn alles glatt gelaufen ist, wird aber in Kürze eine Aufzeichnung der Sitzung verfügbar sein 😉

Als einziger Kritiker des JMStV sprach der Internet-Provider und Webhoster 1&1, dessen Vertreter jedoch vorwiegend die Kritik aus Unternehmenssicht darlegte. Die Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung und die Probleme für kleine Blogger und Forenbetreiber kamen nur halbherzig zur Sprache. Bei den Befürwortern war von abstrusabenteuerlicher Argumentation bis hin zu falschen Behauptungen so ziemlich alles dabei. Es wäre bestimmt belustigend das im Detail auseinander zu nehmen, ich weiß aber noch nicht ob die Mühe lohnt. Mal sehen, ein paar Sachen werde ich bestimmt noch in einem separaten Beitrag aufgreifen.

Bemerkenswert fand ich, dass die Kritik der Piratenpartei immerhin an einer Stelle aufgegriffen wurde. Allerdings stimmt die Aussage nicht, dass wir hauptsächlich bereits bestehende, im JMStV bereits verankerte Regelungen, angreifen. Die Sendezeitenregelung auf die dabei angespielt wurde, ist zwar bereits heute im JMStV aufgeführt, aber die Novellierung des Staatsvertrags wäre ein ideale Gelegenheit um diese weltfremde Bestimmung zu entfernen. Schließlich wurde die Novellierung auch aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Evaluierung eingeleitet. Und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich Sendezeiten in einem internationalen Netz in der Vergangenheit bewährt haben 😉

Auch auf die Forderung, dass Kritiker doch bitte Alternativen liefern sollen, möchte ich noch entgegnen: Alternativen wozu? Gemeint sind alternative technische Lösungen für den Jugendschutz im Netz (Es wurde immer wieder betont, dass Medienkompetenz eine andere Baustelle sei, die natürlich auch angegangen wird, aber eben nicht im JMStV). Es gibt aber überhaupt keine funktionierende Lösung für technischen Jugendschutz (der JMStV liefert keine!). Daher ist die Frage nach Alternativen unsinnig. Alternativen wozu?

Wir müssen uns die Frage stellen, ob technische Lösungen überhaupt sinnvoll und erwünscht sind. Diese Frage, wurde jedoch heute überhaupt nicht diskutiert.

Was ändert die POG-Novelle?

Ich bin immer noch nicht dazu gekommen, mich intensiv inhaltlich mit den Änderungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) außeinanderzusetzen. Und warum? Weil ich erstmal die Arbeit der Landesregierung übernehmen und in fitzeliger Kleinstarbeit selbst die durch die Gesetzesnovelle bewirkten Änderungen hervorheben musste, um überhaupt einen Überblick zu gewinnen.

Die Regierung – und da ist die Landesregierung Rheinland-Pfalz leider nicht allein – hält es offensichtlich nicht für nötig, die von ihr angestrebten Gesetzesänderungen transparent zu machen. Dabei sind die Unterschiede mit wenigen Mausklicks hervorgehoben, sofern man denn Zugriff auf die Orginaldokumente hat und nicht mit einem PDF der Form „In §3 Absatz 4 Satz 5 wird … durch …. ersetzt“ hantieren muss. Das ist nicht nur für den interessierten Bürger ärgerlich, sondern erschwert auch die Arbeit des Parlaments erheblich.

Ich hab mir beste Mühe gegeben ein übersichtliches Diff zu erstellen, um mir selbst und allen die inhaltlich am POG interessiert sind die Arbeit zu erleichtern. Eine 100%ige Gewähr, dass ich alles richtig gemacht habe, kann ich aber natürlich nicht geben. Wenn ihr Fehler findet sagt mir Bescheid.

Hier sind die Unterschiede als PDF. Außerdem sind hier die ursprüngliche Version sowie die geänderte Version als Textdateien. Die Dokumente sind auf die geänderten Passagen des POG beschränkt, d.h. alles was sich eh nicht geändert hat, hab ich rausgelassen.

Nun kann ich mich endlich dem Inhalt der Gesetzesnovelle widmen, hoffe aber, dass ich damit nicht allein bin, sondern sich viele Leute damit befassen und wir gemeinsam alle kritischen Stellen aufzeigen können. Pingt mich an, wenn ihr über die POG-Novelle bloggt, oder schreibt eure Anmerkungen in die Kommentare. Das Thema verdient unsere Aufmerksamkeit!

Anhörung zum JMStV nächste Woche im Landtag!

Nächste Woche findet im rheinland-pfälzischen Landtag eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) statt. Der Ausschuss für Medien und Multimedia lädt dazu ein.

32. Sitzung am Donnerstag, dem 23. September 2010, 10.00 Uhr, in Mainz, Landtagsgebäude, Saal 7.

Ich werde hinfahren und mir den Spaß mal aus der Nähe ansehen. Erster Tagesordnungspunkt ist sogleich die Anhörung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dessen Rahmen auch der JMStV geändert wird. Folgende Organisationen/Sachverständige werden angehört:

[Update: Warum es sich mit dieser Zusammensetzung um eine Alibi-Anhörung handelt erklärt der AK-Zensur]

10.00 Uhr jugendschutz.net, Mainz

10.10 Uhr Hans Hanten, Leiter der Gruppe Medien und Film, Internationales beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bonn

10.20 Uhr Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission, Brüssel

10.30 Uhr Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut, Hamburg (Ist an der Teilnahme verhindert)

10.40 Uhr Sabine Frank, Geschäftsführerin Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), Berlin

10.50 Uhr 1&1 Internet AG, Montabaur

11.00 Uhr BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Berlin

11.10 Uhr Electronic Arts GmbH, Köln

POG-Novelle verfügbar (mehr oder weniger)

Gleich nachdem der Ministerrat die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen hatte, habe ich mich beim Innenministerium nach dem aktuellen Gesetzesentwurf erkundigt, da dieser im Internet nicht auffindbar war. Bis heute blieb meine Mail und ein späteres Nachhaken völlig ohne Antwort!

Mein Vorstandskollege Ingo Höft wandte sich an das Bürgerbüro der Landesregierung und hatte damit deutlich mehr Erfolg, auch wenn der Weg etwas holprig war. Das Bürgerbüro verwies ihn auf den Landtag, und die Mitarbeiterin dort auf das Dokumentenverwaltungssystem „OPAL„. Dort müsse man nur die Drucksachennummer 15/4879 eingeben. Auch das Schlagwort „POG“ funktioniert, man braucht damit aber ein paar Klicks mehr. Eine offene Schnittstelle zum System gibt es nicht und Google kann die Dokumente auch nicht nach Schlagworten indizieren. Mit der Drucksachennummer findet aber auch Google das Dokument (und das Ergebnis 15/4879=0,00307440049).

Um euch den ganzen Quark zu ersparen hier der Link zum Dokument. Es lebe das WWW!

Die Mitarbeiter mit denen Ingo Kontakt hatte waren übrigens allesamt sehr freundlich und hilfsbereit, das soll an dieser Stelle auch mal erwähnt werden! Für das verkorkste System können die nix, vielmehr leiden sie mit darunter.

Jetzt bin ich aber leider noch nicht dazu gekommen, mich auch inhaltlich mit dem Gesetzesentwurf außereinander zu setzen. Die Art und Weise der Veröffentlichung macht dies auch nicht besonders einfach. Wie üblich gibt es nur das Änderungsgesetz (in Paragraph x, Absatz y, Satz z wird Wort 3 durch „foo“ ersetzt…), eine konsolidierte Fassung oder gar ein Diff fehlt. Alles muss man wieder selber machen… Wenn jemand Zeit und Muße hat, immer her damit 😉

Projekt INDECT gegen „abnormales Verhalten“

[Update: Auf die zunehmende Kritik zu INDECT reagiert der „Ethikrat“ laut Futurezone mit Geheimhaltungspolitik:

„Es wurde beschlossen, dass Themen, die sich negativ auf die Polizeiarbeit, die nationale und öffentliche Sicherheit, oder das Ansehen der Beteiligten auswirken könnten, nicht mehr zu veröffentlichen“, heißt es in dem Bericht. Auch Zusammenfassungen sollen nicht publiziert werden.“ Das „Ethics Board“ werde entscheiden, welche Projektdokumente in Zukunft „veröffentlicht werden dürfen“, heißt es auf Seite 10.

]

Weil das Thema INDECT extrem wichtig ist, aber total vernachlässigt wird, hier ein sehr schönes Interview der Flaschenpost mit dem neuen INDECT-Koordinator der Piratenpartei (von Gefion Thürmer):

Vorletzte Woche, am 19. August, wurde Roland Albert zum Koordinator für das Thema INDECT ernannt. Wir haben ihm dazu ein paar Fragen gestellt:

– Flaschenpost: Hallo Roland. Erst einmal vielen Dank, dass du dich dieses wichtigen Themas annimmst. Wie ist es zu der Beauftragung gekommen?

Das Projekt INDECT hat mit seinen grenzenlosen, negativen Auswirkungen von Anfang an meine Antipathie auf sich gezogen und ich hielt mich zu INDECT so gut es ging auf dem Laufenden. Als nun auf dem bayerischen Aktiventreffen in Ingolstadt angesprochen wurde, dass es eine Ausschreibung zum Koordinator für das Thema INDECT geben wird, habe ich lange darüber nachgedacht, ob ich hierfür kandidiere. Nach vielen Überlegungen sowie Gesprächen mit Sekor, Stephan Urbach und Ben habe ich mich entschlossen, mich für die Stelle als Koordinator zu bewerben und wurde schließlich in der vorletzten Woche vom Bundesvorstand, namentlich Andi Popp, beauftragt.

– Flaschenpost: Könntest du kurz erklären, was genau INDECT ist?

Roland Albert: Kurz ist schon aufgrund des Akronyms nicht machbar. INDECT, das ist die Abkürzung für das neue Überwachungsprogramm der Europäischen Union. Das Akronym steht für “Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment” (Intelligentes Informationssystem, das Überwachung, Suche und Entdeckung für die Sicherheit von Bürgern in einer städtischen Umgebung unterstützt). Hinter diesem Wortungetüm stehen knapp 15 Millionen Euro Forschungsgelder der EU, die genutzt werden, um mit Steuergeldern eine noch nie dagewesene Überwachsungsinfrastruktur zu schaffen. Im Endergebnis soll ein System stehen, dass “auffälliges Verhalten” aller Bürger vorhersehen und melden kann.

– Wie sieht diese Überwachungsinfrastruktur konkret aus?

Roland Albert: Das  Forschungsprojekt soll vor allem Wege finden, sämtliche Informationen aus dem Netz, aus Datenbanken und von Überwachungskameras intelligent zu verbinden. Damit entsteht ein automatischer Bevölkerungsscanner. INDECT will erforschen, wie sich im Netz mithilfe automatisierter Suchroutinen “Gewalt”, “Bedrohungen” und “anormales Verhalten” finden lassen. Wer beispielsweise bei YouTube ein “Drohvideo” geposted hat, soll mithilfe von Überwachungskameras vollautomatisch gesucht, via Suchmaschine identifiziert und mittels mobilen Geräten oder gar Schwärmen von fliegenden Drohnen verfolgt werden. Außerdem will man Suchmaschinen zur schnellen Identifizierung von Personen und Dokumenten entwickeln und Suchprogramme, die “ständig” und “automatisch” öffentliche Quellen wie Websites, Foren, Usenet-Gruppen, Fileserver, P2P-Netzwerke und “individuelle Computersysteme” durchsuchen.

– Flaschenpost: Was genau darf man sich unter “auffälligem Verhalten” vorstellen?

Roland Albert: “Auffällig” ist immer das, was von der Norm abweicht. Aber ist “auffällig” immer gleich negativ? Ich meine: NEIN. Wir Piraten stehen für die freie Entfaltung jedes einzelnen Individuums, gleich seinen Vorlieben, seinem Verhalten oder was eben auch immer. Es kann nicht sein, dass Menschen aufgrund ihres Individualismus von einem System in eine Gefahrenkategorie einsortiert werden und hierbei gleichzeitig eine Abkehr von der Unschuldsvermutung stattfindet. Dieser Situation in einer permanent überwachten Umwelt gilt mein entschiedenes Entgegentreten – wehret den Anfängen!

– Flaschenpost: Wenn auffälliges Verhalten ein Abweichen von der Norm ist: Wie wird diese “Norm” definiert?

Roland Albert: Die Norm ist das mehrheitliche Verhalten einer Gruppe, z. B. der Bevölkerung oder auch das gewünschte und vorgegebene Verhalten durch Institutionen wie Regierung, Kirche oder anderen Gemeinschaftsoberhäuptern. Hier steckt auch einer weiterer Gefahrenpunkt. Wer definiert was normal ist? Bin ich normal?

– Befindet sich INDECT noch in der Forschungsphase oder werden Teile davon bereits umgesetzt?

Roland Albert: INDECT ist ein Forschungsprojekt, das auf fünf Jahre – bis 2013 – ausgelegt ist. Teile des Programms, beispielsweise die Koordinierung von Drohnen, werden bereits getestet, auch in Deutschland. Einen größeren Feldversuch wird es 2012 zur Fußball EM in Polen / der Ukraine geben. Hier sollen Einsätze unter reellen Bedingungen stattfinden.

– Flaschenpost: Ist bekannt, was genau dort getestet werden soll?

Roland Albert: Meines Wissens nicht. Zum einen sind hier nicht alle Informationen bekannt, zum anderen ist noch Zeit für entsprechende Forschungsarbeit bis zu diesem angekündigten Feldversuch in Polen und der Ukraine. Auch gilt es hier meinerseits, noch tiefer zu recherchieren und alle Informationen aufzubereiten.

– Flaschenpost: Hast du schon ein Konzept, wie du gegen INDECT vorgehen möchtest?

Roland Albert: Ich denke, dass an vielen Ecken angepackt werden muss. Zum einen gilt es, das Thema INDECT bei den PIRATEN selbst bekannter zu machen und hierfür zu sensibilisieren. Um das zu erreichen, sind die ersten Schritte eine Website / Blog mit allen relevanten und aktuellen News sowie Material zum Thema zu erstellen (Flyer, Streumittel, Web-Banner). Auch ist hierfür internationale Zusammenarbeit sehr wichtig, hier unterstützt mich Ralph Hinterleitner sehr stark, vielen Dank, Ralph, an dieser Stelle.

Zum anderen gilt es, die Bevölkerung zu INDECT zu informieren und entsprechende Risiken aufzuzeigen. Hierfür ist eine gute Pressearbeit, diverse Aktionen sowie Bündnisarbeit mit NGOs zu INDECT sehr wichtig.

Unbedingt erwähnen möchte ich, dass die Arbeit zu INDECT nicht alleinig von mir geleistet wird. Die AG INDECT hat vielfältige Talente die in den verschiedensten Bereichen supporten und ohne die unsere geplanten und teilweise schon umgesetzten Punkte so nicht möglich wären!

– Flaschenpost: Was kann man jetzt schon gegen INDECT tun? Gibt es schon die Möglichkeit zu spenden oder eine laufende Petition dagegen, die man mitzeichnen kann?

Roland Albert: Das sind Dinge, die noch angestoßen werden müssen. Ein Spendenaufruf ist gerade erfolgt. Spenden benötigen wir für Werbemittel sowie verschiedene Aktionen, mit denen wir das Thema publik machen werden. Jeder interessierte Pirat ist herzlich eingeladen, sich in der AG INDECT zu engagieren und es gemeinsam mit uns nicht zu diesem Werkzeug eines neuen Überwachungsstaates kommen zu lassen! Wer helfen möchte kann sich gerne an mich wenden!

m: +49 160 90300153

e: roland.albert@piraten-fuerth.de

t: twitter.com/stopINDECT

t: twitter.com/GrumblingGeek

s: r.b.albert

j: grumblinggeek@jabber.piratenpartei.de

– Flaschenpost: Vielen Dank, Roland, für deine Zeit und deine Antworten. Wir wünschen dir für deine Arbeit als Koordinator viel Erfolg und hoffen, dass wir gemeinsam dieses Projekt werden stoppen können!

Podiumsdiskussion „Privatsphäre vs. Öffentlichkeit“

Am 02. und 03. Oktober findet in Kassel die openmind 2010 statt, eine Konferenz mit angeschlossenem Barcamp für Netzpolitiker, -aktivisten und –philosophen.

Ich werde dort an der Podiumsdiskussion „Spannung zwischen Privatssphäre und Öffentlichkeit“ teilnehmen. Wo hört Privatsphäre auf und wo fängt Transparenz und öffentliches Auftreten an? Dieses Spannungsfeld wird derzeit auch in der Piratenpartei rund um das Tool Liquid Feedback vehement diskutiert.

Transparenz und Datenschutz sind für mich kein Widerspruch. Seit jeher fordert die Piratenpartei einen transparenten Staat, statt gläserne Bürger. Ebenso fordere ich eine transparente Partei, statt gläserne Piraten. Die politische Meinung eines jeden Bürgers bedarf eines besonderen Schutzes. Dieser Schutz ist wesentliche Voraussetzung für die freie und ungezwungene Meinungsäußerung ohne Überwachungsdruck.

Mit mir diskutieren Werner Hülsmann, Datenschutzaktivist und externer Datenschutzbeauftragter der Piratenpartei, der Post-Privacy Aktivist Christian Heller aka plomlompom und Bastian Greshake von den Piraten NRW. Ich freue mich auf eine zielgerichtete, konstruktive und bereichernde Debatte.