Unbelehrbar – Unwählbar

Für mich sind die etablierten Parteien ja schon längst unwählbar. Aber es soll ja immer noch Leute geben, die sich an die Hoffnung klammern, zumindest bei den Grünen, der FDP, den Linken oder sogar der SPD noch etwas bewirken zu können.

Ich erwische mich immer wieder dabei, wie ich diese Leute vor mir selbst in Schutz nehme. „Deren Arbeit ist auch wichtig“, denk ich, „Sie ergänzen die Arbeit der Piratenpartei und die von Organisationen wie dem AK Vorrat, dem Foebud oder dem CCC, indem sie versuchen sinnvolle Netzpolitik in ihre Parteien einzubringen“.

Und ich kenne ja auch einige Leute aus diesen Parteien und ihren Jugendorganisationen. Da sind durchaus vernünftige Leute dabei. Nur: Das nützt am Ende alles nix. Es nützt alles nichts, wenn am Ende immer wieder die gleiche Scheiße dabei rauskommt.

Da ist eine ganze Partei gegen den JMStV, aber die Fraktion stimmt dafür. Auch die Linksfraktion in Berlin hat heute zugestimmt, obwohl sie eigentlich dagegen ist. Wie schizophren ist das? Dafür gibt es für mich keine Entschuldigung mehr.

Wann werden sich die Anhänger dieser Parteien ihrer Hilflosigkeit endlich bewusst? Ihr könnt soviel reden wie ihr wollt: Am Ende werden die Leute, auf die es ankommt stets gegen unsere Interessen handeln. Nicht weil sie es nicht besser wissen, sondern weil sie im eigenen Filz gefangen sind oder schlichtweg andere Interessen verfolgen.

Dieser Filz muss weg. Es muss richtig wehtun, damit sich was ändert. Und weh tut in der Politik nur der Verlust von Mitgliedern und Stimmen. Macht was draus.

Was ist legitim im Cyberkrieg?

Derzeit laufen dDoS-Attacken unter anderem gegen http://mastercard.com und http://visa.com. Beide Websites sind dadurch im Moment nicht mehr erreichbar. Zu den Angriffen bekennt sich die „Operation Payback“, welche damit die Sperrung von Wikileaks vergelten möchte.

Im Netz fallen mir erste Diskussionen darüber auf,  ob diese Angriffe legitim sind. Ich halte diese Frage für sehr wichtig. Darüber hinaus müssen wir uns aber auch folgende Fragen stellen:

Das sind nur vier weitere wichtige Fragen, die mir spontan einfallen. Es gibt sicher noch einiges mehr zu klären, beim Thema „Was ist legitim im Cyberkrieg?“. Und ich denke wir müssen diese Fragen ganzheitlich behandeln und nicht voneinander abgetrennt.

Update: Ich sammle hier mal ein paar Meinungen. Wer noch was hat / findet, darf gerne in den Kommentaren darauf hinweisen:

Weihnacht statt Angst – Eindrücke aus Koblenz

Die Aktion am Samstag hat sehr viel Spaß gemacht und ist bei den Leuten gut angekommen. Am Hauptbahnhof war zwar sehr wenig los, aber mit rund 30 Leuten, davon fast alle als Weihnachtsmann verkleidet, konnten wir doch ein wenig Aufmerksamkeit erzeugen. Der Transport unserer Bombenkoffer durch den Bahnhof verlief reibungslos. Nach der Demo waren wir noch gemeinsam auf dem Weihnachtsmarkt.

Bevor ich hier lang rumrede, zeig ich lieber ein paar Bilder, die @pirat_elex geschossen hat:

Trotz der kurzen Vorlaufzeit, konnten wir noch viele Kostüme organisieren
Ein waschechter Weihnachtspirat
Ein waschechter Weihnachtspirat
Mit Süßigkeiten beklebte Flyer kamen sehr gut an - nicht nur bei Kindern
Auch verdächtige, herrenlose Koffer gab es

Keine Angst vor bärtigen Männern!

Am Samstag ist es mal wieder Zeit auf die Straße zu gehen! Lasst uns gegen die von Politik und Medien geschürte Terrorhysterie protestieren! Als Weihnachtsmänner verkleidet, wollen wir zeigen, dass man vor bärtigen Männern mit seltsamen Gepäckstücken keine Angst zu haben braucht.

Wir demonstrieren unter anderem gegen

  • Überwachungswahn und fehlgeleitete Sicherheitspolitik
  • aufgerüstete Polizisten
  • anlasslose Gepäck- und Personenkontrollen
  • Aufrufe zur Denunziation
  • Polemik / Angstmache in den Medien

und für

  • eine besonnene und effektive Sicherheitspolitik
  • Achtung der Bürgerrechte
  • Rückbesinnung auf unsere demokratischen Grundwerte

Bis jetzt sind fünf Städte bei der bundesweiten Aktion mit dabei. In Koblenz treffen wir uns um 13:30 am Bahnhofsvorplatz, marschieren gegen 14:30/15:00 Uhr die Löhrstraße hoch vor die Herz-Jesu-Kirche und kommen dort zum Abschluss. Durch die Fußgängerzone dürfen wir leider nicht, aber jedem steht es natürlich frei, anschließend noch den Weihnachtsmarkt zu besuchen 😉

Bitte kommt nach Möglichkeit als Weihnachtsmann verkleidet. Bärte sind laut Ordnungsamt ausdrücklich OK, lediglich Weihnachtsmann-Gesichtsmasken verstoßen gegen das Vermummungsverbot.

Mit Freude, Freiheit und Demokratie gegen Terror!
Keine Angst vor Männern mit Bärten
Koblenz, Bahnhofsvorplatz
Samstag, 04.12, 13:30 Uhr

Weitere Demos dieser Art finden in Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg und München statt. Nähere Infos zur Demo-Aktion gibt es hier: http://www.weihnachtstattangst.de/

Bitte verbreitet die Info!

TERROR TERROR TERROR!!!!111einself

Ja, es ist endlich wieder soweit, die Terrorgefahr ist allgegenwärtig. Mich als Pirat im Wahlkampf muss es ironischerweise schon fast freuen, dass diese Keule wieder ausgepackt wird. „Ganz konkret“ sei die Terrorgefahr in Deutschland, meint Innenminister Thomas de Maizière, schließlich gebe es „Hinweise eines ausländischen Partners“. Wenn die Gefahr so konrekt ist, wie de Maizières Andeutungen, muss man ja wahrlich Angst bekommen. Aber Nein! „Grund zur Sorge“ gebe es gewiss, „aber keinen Grund zu Hysterie“.

Kein Wunder, schließlich haben die Regierung und ihre „ausländischen Partner“ alles im Griff! Mit Aufklärungsdrohnen kann man ein Auge auf Terroristen und andere Gefährder werfen. Und damit sie nicht mehr miteinander kommunizieren können, bekommen sie einfach Handy- und Computerverbot! Das FBI kümmert sich unterdessen um die Überwachung des Internets und ist dazu bereits mit einigen großen Unternehmen im Gespräch. Praktischerweise will Facebook demnächst unsere komplette Konversationshistorie speichern, was die Sache sehr leicht machen dürfte.

Ja, der Staatsterror nimmt tatsächlich zu.

Menschenrechte? Sobald das finanziell möglich ist!

Was ich hier lesen muss, verschlägt mir ja schon wieder fast die Sprache:

Die Bundesregierung betrachtet das Menschenrecht auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und Sanitärversorgung (MRWS) als ein ”progressives Recht“, dessen praktische Umsetzung ”nur sukzessive und entsprechend der jeweiligen finanziellen und logistischen Leistungsfähigkeiten der einzelnen Staaten“ erfolgen könne.

Äh, ja genau. Schließlich wissen wir alle, dass sauberes Trinkwasser kein Naturzustand ist, sondern in aufwändigen industriellen Prozessen von Großkonzernen hergestellt wird. Das kann sich natürlich nicht jeder Staat auf Anhieb leisten. Das braucht seine Zeit. Schon klar.

Demnächst müssen wir dann sicher auch noch sowas lesen:

Die Bundesregierung betrachtet das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit als ein ”progressives Recht“, dessen praktische Umsetzung ”nur sukzessive und entsprechend der jeweiligen sicherheitstechnischen und organisatorischen Leistungsfähigkeiten der einzelnen Staaten“ erfolgen könne.

POG schränkt Zeugnisverweigerungsrecht ein

Mittlerweile habe ich die Zeit gefunden mich ein wenig näher mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) von Rheinland-Pfalz auseinanderzusetzen. Auch auf dem letzten Treffen des AK Vorrat Koblenz haben wir uns mit einigen kritischen Punkten befasst. Da es wohl etwas viel für einen einzigen Blogeintrag wird, werde ich hier nach und nach bedenkliche Stellen ansprechen und zur Diskussion stellen. Hier sind nochmal die Links zum Gesetzesentwurf inklusive Begründung und zum Diff.

Die Gesetzesnovelle ändert unter anderem den §9a „Befragung und Auskunftspflicht“. Dieser lautet derzeit wie folgt:

Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen ist die betroffene Person zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Die betroffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wird durch die Novelle deutlich eingeschränkt (Hervorhebung von mir):

Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen ist die betroffene Person zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist. Eine in § 53 Abs. 1 oder § 53 a Abs. 1 der Strafprozessordnung genannte Person ist auch in den Fällen des Satzes 2 zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Die betroffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren. Auskünfte, die gemäß Satz 2 erlangt wurden, dürfen nur für den dort bezeichneten Zweck verwendet werden.

Das betrifft unter anderem die Verweigerung des Zeugnisses durch Verlobte, Ehegatten und Verwandte. Geistliche, Strafverteidiger, Abgeordnete und die anderen in §53 Abs. 1 genannten Berufsgruppen sowie deren Gehilfen (§ 53a Abs. 1) können weiterhin die Auskunft verweigern. Auch der Beschuldigte darf weiterhin die Aussage verweigern.

Völlig unklar bleibt, wann eine „Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist“ und wer dies entscheidet. Zudem bedarf eine Einschränkung von Rechten immer einer fundierten Begründung. Neugierig warf ich also einen Blick in die Gesetzesbegründung, wo es flappsig heißt (Hervorhebungen von mir):

Das bisherige Recht zur Auskunftsverweigerung wird zu Zwecken der Gefahrenabwehr eingeschränkt. […] Der neu eingefügte Satz 2 schränkt das bestehende Recht zur Auskunftsverweigerung ein, sofern die geforderte Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist. Eine Güterabwägung macht es in diesen Fällen erforderlich, dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse des Einzelnen auf Auskunftsverweigerung einzuräumen. Diese Einschränkung der Auskunftsverweigerungsrechte ist auch im Vergleich zum umfassenden Schutz nach der Strafprozessordnung gemäß den §§ 52 bis 55 StPO gerechtfertigt, da das Gefahrenabwehrrecht dazu dient, Gefahren abzuwehren. Damit soll der Eintritt des Schadens verhindert werden. […]

Darüber hinaus wird lediglich begründet, warum Geistliche, Abgeordnete etc. weiterhin geschützt werden, aber nicht warum dieser Schutz für andere eingeschränkt wird. Es wird einfach eine Notwendigkeit zur „Gefahrenabwehr“ postuliert und auch noch behauptet, dass diese Vorrang vor dem Recht auf Auskunftsverweigerung habe. Es werden wichtige rechtsstaatliche Standards ausgehebelt, ohne dass es auch nur ein fundiertes wissenschaftliches Argument für diese Einschränkung gibt.

Weiterhin bleibt unklar, was bei einer Verweigerung der Auskunft passiert. Folter? Beugehaft?

Da ich selbst kein Jurist bin, würde ich mich über die Einschätzung eines solchen sehr freuen! Als Bürgerrechtler und interessierter Bürger bin ich schockiert über diese aus meiner Sicht unbegründete Änderung am POG.

Ein paar Worte zur JMStV-Alibi-Anhörung

Es ist erstaunlich welch friedvoller Konsens erreicht werden kann, wenn man nur die richtigen Leute einlädt. Die Befürchtungen, dass aus der Sitzung des Ausschuss für Medien und Multimedia im rheinland-pfälzischen Landtag heute eine reine Alibi-Anhörung wird, haben sich bestätigt. Wer mir auf Twitter folgt hat davon einiges bereits mitbekommen, aber längst nicht alles. Ich weiß auch gar nicht so recht, wo ich anfangen soll, den vielen Blödsinn der da behauptet wurde zu entkräften. Wenn alles glatt gelaufen ist, wird aber in Kürze eine Aufzeichnung der Sitzung verfügbar sein 😉

Als einziger Kritiker des JMStV sprach der Internet-Provider und Webhoster 1&1, dessen Vertreter jedoch vorwiegend die Kritik aus Unternehmenssicht darlegte. Die Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung und die Probleme für kleine Blogger und Forenbetreiber kamen nur halbherzig zur Sprache. Bei den Befürwortern war von abstrusabenteuerlicher Argumentation bis hin zu falschen Behauptungen so ziemlich alles dabei. Es wäre bestimmt belustigend das im Detail auseinander zu nehmen, ich weiß aber noch nicht ob die Mühe lohnt. Mal sehen, ein paar Sachen werde ich bestimmt noch in einem separaten Beitrag aufgreifen.

Bemerkenswert fand ich, dass die Kritik der Piratenpartei immerhin an einer Stelle aufgegriffen wurde. Allerdings stimmt die Aussage nicht, dass wir hauptsächlich bereits bestehende, im JMStV bereits verankerte Regelungen, angreifen. Die Sendezeitenregelung auf die dabei angespielt wurde, ist zwar bereits heute im JMStV aufgeführt, aber die Novellierung des Staatsvertrags wäre ein ideale Gelegenheit um diese weltfremde Bestimmung zu entfernen. Schließlich wurde die Novellierung auch aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Evaluierung eingeleitet. Und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich Sendezeiten in einem internationalen Netz in der Vergangenheit bewährt haben 😉

Auch auf die Forderung, dass Kritiker doch bitte Alternativen liefern sollen, möchte ich noch entgegnen: Alternativen wozu? Gemeint sind alternative technische Lösungen für den Jugendschutz im Netz (Es wurde immer wieder betont, dass Medienkompetenz eine andere Baustelle sei, die natürlich auch angegangen wird, aber eben nicht im JMStV). Es gibt aber überhaupt keine funktionierende Lösung für technischen Jugendschutz (der JMStV liefert keine!). Daher ist die Frage nach Alternativen unsinnig. Alternativen wozu?

Wir müssen uns die Frage stellen, ob technische Lösungen überhaupt sinnvoll und erwünscht sind. Diese Frage, wurde jedoch heute überhaupt nicht diskutiert.

Was ändert die POG-Novelle?

Ich bin immer noch nicht dazu gekommen, mich intensiv inhaltlich mit den Änderungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) außeinanderzusetzen. Und warum? Weil ich erstmal die Arbeit der Landesregierung übernehmen und in fitzeliger Kleinstarbeit selbst die durch die Gesetzesnovelle bewirkten Änderungen hervorheben musste, um überhaupt einen Überblick zu gewinnen.

Die Regierung – und da ist die Landesregierung Rheinland-Pfalz leider nicht allein – hält es offensichtlich nicht für nötig, die von ihr angestrebten Gesetzesänderungen transparent zu machen. Dabei sind die Unterschiede mit wenigen Mausklicks hervorgehoben, sofern man denn Zugriff auf die Orginaldokumente hat und nicht mit einem PDF der Form „In §3 Absatz 4 Satz 5 wird … durch …. ersetzt“ hantieren muss. Das ist nicht nur für den interessierten Bürger ärgerlich, sondern erschwert auch die Arbeit des Parlaments erheblich.

Ich hab mir beste Mühe gegeben ein übersichtliches Diff zu erstellen, um mir selbst und allen die inhaltlich am POG interessiert sind die Arbeit zu erleichtern. Eine 100%ige Gewähr, dass ich alles richtig gemacht habe, kann ich aber natürlich nicht geben. Wenn ihr Fehler findet sagt mir Bescheid.

Hier sind die Unterschiede als PDF. Außerdem sind hier die ursprüngliche Version sowie die geänderte Version als Textdateien. Die Dokumente sind auf die geänderten Passagen des POG beschränkt, d.h. alles was sich eh nicht geändert hat, hab ich rausgelassen.

Nun kann ich mich endlich dem Inhalt der Gesetzesnovelle widmen, hoffe aber, dass ich damit nicht allein bin, sondern sich viele Leute damit befassen und wir gemeinsam alle kritischen Stellen aufzeigen können. Pingt mich an, wenn ihr über die POG-Novelle bloggt, oder schreibt eure Anmerkungen in die Kommentare. Das Thema verdient unsere Aufmerksamkeit!

Anhörung zum JMStV nächste Woche im Landtag!

Nächste Woche findet im rheinland-pfälzischen Landtag eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) statt. Der Ausschuss für Medien und Multimedia lädt dazu ein.

32. Sitzung am Donnerstag, dem 23. September 2010, 10.00 Uhr, in Mainz, Landtagsgebäude, Saal 7.

Ich werde hinfahren und mir den Spaß mal aus der Nähe ansehen. Erster Tagesordnungspunkt ist sogleich die Anhörung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dessen Rahmen auch der JMStV geändert wird. Folgende Organisationen/Sachverständige werden angehört:

[Update: Warum es sich mit dieser Zusammensetzung um eine Alibi-Anhörung handelt erklärt der AK-Zensur]

10.00 Uhr jugendschutz.net, Mainz

10.10 Uhr Hans Hanten, Leiter der Gruppe Medien und Film, Internationales beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bonn

10.20 Uhr Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission, Brüssel

10.30 Uhr Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut, Hamburg (Ist an der Teilnahme verhindert)

10.40 Uhr Sabine Frank, Geschäftsführerin Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), Berlin

10.50 Uhr 1&1 Internet AG, Montabaur

11.00 Uhr BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Berlin

11.10 Uhr Electronic Arts GmbH, Köln