Über die (Un)wirksamkeit von Netzsperren

Die Argumentation, Netzsperren seien unwirksam, ist nicht zweckmäßig – darauf hat Netzpolitik mit Bezug auf Fefe aufmerksam gemacht. Ich stimme dem soweit zu, halte es jedoch für sinnvoll zwischen zwei Arten der Unwirksamkeit zu unterscheiden: Der technischen und der logischen Unwirksamkeit.

Technische Unwirksamkeit

Ich bezeichne Netzsperren als technisch unwirksam, wenn sie durch einfach technische Maßnahmen zu umgehen sind. Dazu zählen zum Beispiel die vertraglich vereinbarten DNS-Sperren. Das Problem bei der technischen Unwirksamkeit ist, wie Netzpolitik bzw. Fefe richtig feststellt, dass sie nicht als Argumentation gegen Netzsperren taugt, sondern im Gegenteil später als Bumerang auf uns zurückfallen kann. Es ist völlig irrelevant ob die Sperren technisch wirksam sind, darum geht es nicht! Es geht darum, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird und allgemein die Akzeptanz für Netzsperren gefördert wird. Wenn wir jetzt argumentieren, dass die Sperren sowieso umgangen werden können, ist das lediglich ein Argument stärkere Filter einzuführen! Die Sperren sind undemokratisch und schädlich, egal ob sie überwindbar sind oder nicht – das Argument „technische Unwirksamkeit“ ist also völlig irrelevant und sollte vermieden werden.

Logische Unwirksamkeit

Niemand wird bestreiten, dass es ein vernünftiges Ziel ist, Kindesmissbrauch zu verhindern und Kinderpornografie aus dem Netz zu entfernen. In den Augen der Befürworter wird dieses Ziel durch die Netzsperren erreicht. Das ist und bleibt Unsinn. Völlig unabhängig davon ob die Sperren löchrig oder unüberwindbar sind: Die Kinder werden weiter missbraucht, Kinderpornos werden weiter ausgetauscht (weil dies ohnehin nicht über das offene Web geschieht) und eine millionenschwere Industrie wird auch nicht trocken gelegt, weil die Zahlen erfunden sind. Dies bezeichne ich als logische Unwirksamkeit – die Sperren erfüllen den behaupteten Zweck schlichtweg nicht. Keine Art von Sperre kann dies erreichen – völlig unabhängig davon, ob sie technisch funktioniert oder nicht.

Schlussfolgerung

Aus der logischen Unwirksamkeit folgt nicht, dass die Sperren keine Wirkung haben, sondern nur, dass die Sperren nicht die gewünschte Wirkung haben. Auf die entstehenden „Fehlwirkungen“ kann und sollte sich unsere Argumentation stützen. Zu den Fehlwirkungen zählen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Ergänzungen in den Kommentaren gerne gesehen):

  • Sperrung von legalen Internetseiten (durch menschliche Fehler, Kollateralschäden, Korruption, …)
  • Begehrlichkeiten weitere unliebsame Inhalte zu sperren (Gewaltseiten, Glücksspiel, Pirate-Bay, gewöhnliche Pornografie, extremistische politische Seiten, …)
  • Pauschale Verdächtigung von Leuten die zufällig auf Sperrseiten stoßen
  • Die daraus folgende Angst der Surfer vor unbekannten Links
  • Angst andere Inhalte zu verlinken

Diese Fehlwirkungen treten unabhängig davon auf, wie die Sperren konkret umgesetzt werden. Gegen den aktuellen Zensurvertrag und das geplante Gesetz gibt es zahlreiche weitere wichtige Gegenargumente, wie z.B. die fehlende Kontrolle des BKA, die Geheimhaltung der Verträge und der Sperrlisten sowie das Fehlen einer Regelung um Einträge wieder von der Liste zu entfernen. Eine umfangreiche Übersicht über Presseartikel und Blogbeiträge zum Thema gibt es bei hugelgupf.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Internetsperren, egal in welcher Ausprägung erfüllen ihren logischen Zweck nicht, sondern haben im Gegenteil schädliche Fehlwirkungen die die Meinungs- und Pressefreiheit gefährden und somit für unsere Demokratie schädlich sind. Ob die Sperren technisch funktionieren ist irrelevant, da sie die schädlichen Wirkungen in jedem Fall entfalten.

Irrtum der Woche: DNS-Sperren sind ein erster Schritt

Ich bin froh, dass sich zu dem gestern unterzeichneten Zensurvertrag immerhin auch einige Mainstream-Medien kritisch äußerten. Leider werden die Sperren von einigen Journalisten immer noch als „erster Schritt“ gefeiert- quasi als Ergänzung zur Strafverfolgung. Ein fataler Irrtum, denn die Sperren dienen nur als Alibimaßnahme. „Wir tun ja was“, heißt es dann und die Sache ist erledigt.

Woher ich diese Gewissheit nehme? Wenn Frau von der Leyen wirklich an der Bekämpfung von Kinderpornografie interessiert wäre, könnte sie schon jetzt wirksam handeln, anstatt ins Leere greifende Filter einzurichten. Das tut sie aber nicht! Wie einfach es ist, komplette Server mit Kinderpornografie vom Netz zu nehmen, hat die Kinderschutzorganisation Carechild eindrucksvoll bewiesen. Frau von der Leyen möchte die Server nur verstecken – nein, nicht mal das – sie bindet dem Internetnutzer eine Augenbinde um, die man problemlos abnehmen kann! Die Kinder werden weiter misshandelt.

Es ist mir unbegreiflich, wie angesichts effektiver Alternativen überhaupt noch über verfassungsrechtlich höchst kritische und zugleich unwirksame DNS-Sperren diskutiert werden kann. Das stinkt bis zum Himmel nach blinden Wahlkampf-Aktionismus zu Lasten der Kinder.

Irrtum der Woche: Computerspiele sind „Tötungstrainingssoftware“

KillerspieleIch dachte ja zunächst, es handele sich um einen Aprilscherz, aber ich glaube der meint es wirklich ernst: Joachim Herrmann, CSU-Mitglied und Innenminister von Bayern, vergleicht Spiele mit Kinderpornografie und bezeichnet sie als „Tötungstrainingssoftware“:

„Mit derartiger Tötungstrainingssoftware, die zum Beispiel von der US-Army zur Vorbereitung von Soldaten auf Kampfeinsätze verwendet wird, dürfen in Deutschland keine Geschäfte mehr gemacht werden. […] Killerspiele widersprechen dem Wertekonsens unserer auf einem friedlichen Miteinander beruhenden Gesellschaft und gehören geächtet. In ihren schädlichen Auswirkungen stehen sie auf einer Stufe mit Drogen und Kinderpornografie“

Welche Spiele er meint, bleibt unklar. Wie viele Politiker, spricht er von dubiosen „Killerspielen“. Was sich dahinter verbirgt, hat bisher niemand definiert. Oftmals sind Ego-Shooter gemeint, nicht selten sprechen Politiker aber auch von Spielen, bei denen man angeblich Punkte dafür bekommt, seine Opfer möglichst grausam zu töten und zu foltern. Solche Spiele gibt es nicht!

Viele auf dem Markt erhältliche Spiele beinhalten zwar virtuelle Gewalt, diese steht aber nie im Mittelpunkt des Geschehens. Selbst beim viel geschundenen „Counter-Strike“ geht es hauptsächlich um Taktik, Teamarbeit und Reflexe. Spiele dieser Art werden vielmehr als Sport angesehen und immer öfter auch als solcher betrieben. Von „Tötungstrainigssoftware“ kann keine Rede sein. Niemand lernt den Umgang mit Waffen durch Mausschubsen und Tastendrücken. Auch die Behauptung, dass Hemmschwellen durch die Spiele abgebaut werden, wurde inzwischen durch Studien widerlegt. Nur ohnehin psychisch labile und gewaltbereite Menschen lassen sich durch solche Spiele beeinflussen.

Welche Software der „US-Army“ Herrmann meint, bleibt ebenfalls unklar. Entweder er verwechselt Schießstand-Simulatoren mit Unterhaltungssoftware, oder er meint vielleicht das Spiel „Americas Army“, dass die US-Armee zum Anwerben von Rekruten kostenlos verbreitet. Trotz des hohen Realismusgrades, ist dieses Spiel kaum geeignet Leute an der Waffe auszubilden. Die Gefahr für unser „friedliches Miteinander“ besteht wohl eher in der Kriegspropaganda und der tatsächlichen Ausbildung an der Waffe.

Bild: 96dpi / flickr.com (Lizenz: cc-by-nc-nd)

Kein Scherz

All das ist so absurd, dass es locker als Aprilscherz durchginge. Leider ist es Realität.

Ich weiß echt nicht, wie ich das noch karikieren könnte. Daher gibt es von mir heute keinen Aprilscherz.

Für alle die trotzdem was zum Lachen haben möchten empfehle ich die Aprilscherze von heise, dem CCC und der Piratenpartei Niedersachsen. 🙂

Irrtum der Woche: Sperrung von Kinderporno-Seiten ist wirksam

Das Bundeskriminalamt, namentlich dessen Präsident Jörg Ziercke, postuliert, dass sich Kinderporno-Seiten wirksam sperren lassen. Das „Stoppschild“ wirke abschreckend:

Nach unseren Erkenntnissen sind vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheits-Konsumenten. Die lassen sich durch ein Stopp-Schild abschrecken und geben ihr Vorhaben auf

Wie hat man sich das nun vorzustellen? Ein „Gelegenheits-Konsument“ durchstöbert das Internet und stösst zufällig auf Kinderporn? Er nutzt die Gelegenheit um sich das anzuschauen, bekommt dann aber nur eine Stopp-Seite zu sehen? Er denkt sich „Pech gehabt“ und surft auf legalen Seiten weiter?

Interessantes Weltbild, dass der Herr Ziercke da zu haben scheint. Dabei ist Kinderpornografie laut einer wissenschaftlichen Analyse gar nicht offen über das World Wide Web erreichbar. Die Inhalte findet man nicht mal eben so, sondern nur mit einem hohen Grad an krimineller Energie. Der Aufwand, die Filterung zu umgehen ist im Vergleich dazu nahe Null. Ein kurzer Clip beim Law-Blog zeigt, wie sich eine Sperre in 27 Sekunden aushebeln lässt, indem man einfach einen anderen DNS-Server wählt. Das schaffen sogar Laien.

Selbst wenn es gelänge wenigstens „Gelegenheits-Konsumenten“ zu stoppen, wird das Ziel der Filter verfehlt: Angeblich ging es ja darum den KiPo-Produzenten die Finanzmittel trocken zu legen. Diejenigen, die etwas bezahlen, sind aber wohl kaum die „Gelegenheits-Konsumenten“, sondern eher hartgesottene Pädophile. Dass diese sich nicht von Sperren abschrecken lassen, räumt sogar Ziercke ein:

Daneben gibt es einen harten Kern versierter Nutzer, gegen den sich mit Sperren nichts ausrichten lässt.

Selbst Björn Sellström, Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm gesteht die Wirkungslosigkeit ein, obwohl Schweden solche Sperren angeblich seit Jahren erfolgreich einsetzt:

Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern

Bei netzpoltik.org gibt es ein interessantes Video-Interview mit Prof. Michael Rotert, dem Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e.V. Er erklärt, warum Internetzensur nicht nur wirkunglos, sondern auch kontraproduktiv ist, und wie man es besser machen kann.

Irrtum der Woche: Es geht um den Schutz der Kinder

KinderterroristenDass Internet-Filter nicht dazu geeignet sind, Kinder vor Missbrauch zu schützen sollte mittlerweile jeder verstanden haben. Auch den Zugriff auf KiPo-Seiten kann man nicht zuverlässig unterbinden, ohne das Internet kaputt zu machen. Dass die CDU trotz allem darauf beharrt eine Zensur-Infrastruktur aufzubauen, ist ein erstes Indiz dafür, dass es der Union gar nicht um den Schutz der Kinder geht.

Diese Woche wurde es offiziell: Die Union möchte unsere Kinder nicht schützen, sondern sieht in ihnen potentielle Terroristen! Hans-Peter Uhl von der CSU bestätigte gegenüber der Berliner Zeitung, dass der Verfassungsschutz deutlich mehr Daten von Minderjährigen sammeln dürfen soll:

Damit solle eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger erreicht werden

Nicht „Schutz von Kindern“, sondern „Schutz vor Kindern“ also.

Auch die SPD und die Linke sind da nicht besser: Die Rot-Rote Regierung in Berlin hat nämlich nun eine zentrale Schülerdatei beschlossen. Der Chaos Computer Club warnt und ruft zum Datenboykott auf:

Detaillierte personenbezogene Informationen über alle Kinder im schulpflichtigen Alter sollen erhoben, zentral verarbeitet und abfragbar gemacht werden âEUR“ natürlich mit umfangreichem Zugriff für Polizei und andere „Sicherheits“-Behörden. Die Datenskandale der letzten Monate haben deutlich gezeigt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis sensible Informationen aus der Schülerdatei verlorengehen und von Kriminellen missbraucht werden. Der Chaos Computer Club (CCC) ruft daher alle Eltern zum Boykott der Erfassung ihrer Kinder auf, um sie vor Datenverbrechern zu schützen.

Ich empfehle dringend, diesen Boykott zu unterstützen.

Foto: HugoDeschamps / flickr.com (Lizenz: cc-by-sa)

Irrtümer der Woche

Ungeachtet dessen, dass ich jetzt mehr als eine Woche außer Gefecht war, wird im Netz natürlich fleißig weiter geirrt. Ich versuche mir gerade einen Überblick über die gröbsten Spinnereien zu verschaffen.

Die Bahn glaubte doch tatsächlich sie könne Dokumente mit Gewalt wieder aus dem Netz rausprügeln. Sie wurde letzte Woche eines besseren belehrt, als Markus Beckedahl nicht einfach klein bei gab und hohe Wellen in der Blogosphäre schlug. Ein Musterbeispiel für den Streisand-Effekt – hat mich sehr gefreut 🙂 Schade, dass ich nicht selbst dazu beitragen konnte.

Weniger lernwillig ist da Frau von der Leyen, die immer noch an Internetfiltern festhält. Dass auf mich keiner hört weiß ich ja, aber mittlerweile gibt es mehrere Gutachten die den Unsinn der geplanten Maßnahmen bescheinigen. Da sollte man doch mal hellhörig werden?!

Aber nein, nichtsdestotrotz wurde derweil ein Mustervertrag zwischen dem BKA und den Internet Service Providern ausgearbeitet (PDF), „um den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet zu erschweren.“ Immerhin hat man erkannt, dass es hier bestenfalls ums Erschweren geht, aber niemals um eine Blockade. Besonders makaberes Detail: Man ist sich auch bewusst, dass Unbeteiligte beeinträchtigt werden können und nimmt dies in Kauf:

Dabei stellt der ISP sicher, dass eine mögliche Beeinträchtigung der Rechte unbeteiligter Dritter auf das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Minimum begrenzt wird.

Irrtum der Woche: Kinderpornografie ist „klar abgrenzbar“

Zensur

Beim Thema Internetzensur wird gerne und häufig geirrt, aber besonders aufgefallen ist mir diese Woche die Aussage von Familienministerin Ursula von der Leyen, Kinderpornografie sei als Problem „klar abgrenzbar“. Spiegel-Online berichtet:

Bedenken, ein solches System könnte auch als Zensurinstrument für andere Themen und Inhalte eingesetzt werden, wollte von der Leyen nicht gelten lassen: „Wir dürfen das Thema nicht verwässern.“ Kinderpornografie sei als Thema und Problem „klar abgrenzbar“.

Aha, und was ist mit der viel diskutierten „Scheinjugendpornografie“, bei der selbst bei Erwachsenen Darstellern Strafe droht, wenn sie „zu jung aussehen“ (Wer auch immer das bestimmen mag)? Und was ist mit fiktiven Darstellungen? In Australien zumindest können Darstellungen von den Simpsons als Kinderpornografie gelten. Oder Großbritannien: Hier wurde mal eben die komplette Wikipedia lahmgelegt, weil auf einem Album-Cover der Scorpions ein nacktes Mädchen abgebildet ist.

Man mag das alles für geschmacklos halten, aber darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass die Ministerin behauptet, Kinderpornografie sei ein „klar abgrenzbares“ Thema. Das ist offensichtlich nicht der Fall, da es unterschiedliche subjektive Einstufungen gibt und oftmals nicht zwischen echter Kinderpornografie und geschmacklosen Darstellungen unterschieden wird.

Das wird insbesondere dadurch zum Problem, weil das BKA in Eigenregie die Filterlisten pflegen und ungeprüft an die Internetprovider weiterreichen soll. Hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wer garantiert, dass nicht irgendetwas gesperrt wird, nur weil es einem BKA-Beamten nicht passt? Und welche Begehrlichkeiten weckt eine Zensurinfrastruktur noch, wenn sie erst einmal besteht? Von der Leyen gesteht ein:

Sie könne jedoch nicht ausschließen, was „künftige Bundesregierungen“ für „Wünsche und Pläne entwickeln“.

Das nimmt sie in ihrem blindem Kampf gegen Kinderpornografie scheinbar in Kauf. Leider vergisst sie auch, dass Filterlisten die Kinder nicht schützen, sondern letztendlich nur die Augen vor diesen Taten verschlossen werden.

Irrtum der Woche: Kinderpornografie per Mausklick verbannen!

Bald ist ja Weihnachten und da darf sich bekanntlich jeder etwas wünschen. Vielleicht sollte aber mal jemand Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann darauf hinweisen, dass es den Weihnachtsmann gar nicht gibt und Wünsche irgendwie mit der Realtität vereinbar sein müssen.

Herr Schünemann hat nämlich zu Beginn der Woche gefordert, dass doch einfach alle Internetprovider ihre Kunden vertraglich verpflichten sollen, eine Filtersoftware zu installieren:

Mit dieser Selbstverpflichtung wird bereits beim Internet-Kunden die Möglichkeit zum Zugriff auf kinderpornografisches Material unterbunden.

Aber natürlich! Das da vorher noch niemand drauf gekommen ist!

Diese Forderung ist so lächerlich und naiv, dass sie kaum eines Kommentares würdig ist. Wie sollen kinderpornografische von legalen Inhalten technisch unterschieden werden? Wie wird verhindert, dass rechtmäßige Inhalte herausgefiltert werden? Im Internet gibt es laut einer aktuellen wissenschaftlichen Analyse sowieso keine offen zugängliche Kinderpornografie. Wie stellt sich Herr Schünemann das vor? Für mich klingt das wie ein verfrühter Aprilscherz, oder eben wie die vorweihnachtlichen Tagträume eines Innenministers.