Beim Thema Internetzensur wird gerne und häufig geirrt, aber besonders aufgefallen ist mir diese Woche die Aussage von Familienministerin Ursula von der Leyen, Kinderpornografie sei als Problem „klar abgrenzbar“. Spiegel-Online berichtet:
Bedenken, ein solches System könnte auch als Zensurinstrument für andere Themen und Inhalte eingesetzt werden, wollte von der Leyen nicht gelten lassen: „Wir dürfen das Thema nicht verwässern.“ Kinderpornografie sei als Thema und Problem „klar abgrenzbar“.
Aha, und was ist mit der viel diskutierten „Scheinjugendpornografie“, bei der selbst bei Erwachsenen Darstellern Strafe droht, wenn sie „zu jung aussehen“ (Wer auch immer das bestimmen mag)? Und was ist mit fiktiven Darstellungen? In Australien zumindest können Darstellungen von den Simpsons als Kinderpornografie gelten. Oder Großbritannien: Hier wurde mal eben die komplette Wikipedia lahmgelegt, weil auf einem Album-Cover der Scorpions ein nacktes Mädchen abgebildet ist.
Man mag das alles für geschmacklos halten, aber darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass die Ministerin behauptet, Kinderpornografie sei ein „klar abgrenzbares“ Thema. Das ist offensichtlich nicht der Fall, da es unterschiedliche subjektive Einstufungen gibt und oftmals nicht zwischen echter Kinderpornografie und geschmacklosen Darstellungen unterschieden wird.
Das wird insbesondere dadurch zum Problem, weil das BKA in Eigenregie die Filterlisten pflegen und ungeprüft an die Internetprovider weiterreichen soll. Hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wer garantiert, dass nicht irgendetwas gesperrt wird, nur weil es einem BKA-Beamten nicht passt? Und welche Begehrlichkeiten weckt eine Zensurinfrastruktur noch, wenn sie erst einmal besteht? Von der Leyen gesteht ein:
Sie könne jedoch nicht ausschließen, was „künftige Bundesregierungen“ für „Wünsche und Pläne entwickeln“.
Das nimmt sie in ihrem blindem Kampf gegen Kinderpornografie scheinbar in Kauf. Leider vergisst sie auch, dass Filterlisten die Kinder nicht schützen, sondern letztendlich nur die Augen vor diesen Taten verschlossen werden.
3 Gedanken zu „Irrtum der Woche: Kinderpornografie ist „klar abgrenzbar““
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