Der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz ist nun auch für die Informationsfreiheit zuständig. Ein Schritt in die richtige Richtung! Fraglich bleibt jedoch, ob die Behörde über genügend Personal verfügt, um ihren Aufgaben nachzukommen.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am 07. Dezember das Informationsfreiheitsgesetz des Landes geändert und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Edgar Wagner, zusätzlich das Amt des Beauftragten für die Informationsfreiheit übertragen. Ich begrüße diese Entscheidung sehr, da viele Bürger noch nicht hinreichend über die Rechte, die ihnen das noch junge Informationsfreiheitsgesetz einräumt, informiert sind. Gleichzeitig können die Behörden Unterstützung und Beratung bei der praktischen Umsetzung durchaus gebrauchen.
Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Hand machen ebenfalls Sinn. Wagner stellt zutreffend fest:
„Die rheinland-pfälzische Landesverfassung kennt bereits das Grundrecht auf Datenschutz. Das Informationsfreiheitsrecht ist nur die andere Seite derselben Medaille, nämlich der Freiheit in der Informationsgesellschaft.“
Besonders erfreulich finde ich, dass Wagner sich auch für Open Data einsetzen möchte:
Dabei müsse auch sichergestellt werden, dass der Zugang zu Behördeninformationen nicht nur auf Antrag gewährt wird. […] Wie in den USA und in Großbritannien sollten auch im Bund und in den Ländern übergreifende Portale eingerichtet werden, die den Zugang zu staatlichen Informationen eröffnen.
So sehr ich diesen Schritt begrüße, frage ich mich jedoch auch, wie die Behörde mit der aktuellen Personalsituation ihrer wichtigen Aufgabe nachkommen kann. Seit Oktober 2008 ist die Behörde neben dem öffentlichen auch für den nicht-öffentlichen Bereich zuständig (d.h. Unternehmen / Privatwirtschaft). Nun kommt mit der Informationsfreiheit ein weiterer, großer Aufgabenbereich hinzu.
Im derzeit aktuellen 22. Tätigkeitsbericht (PDF) beklagt die Behörde die dünne Personaldecke von lediglich 15 Mitarbeitern (davon 4 Teilzeit!). Aus den beschriebenen Tätigkeiten geht zudem deutlich hervor, dass wichtigen Aufgaben nicht oder nur unzureichend nachgekommen werden konnte. Seitdem hat sich an der Personalsituation meines Wissens kaum etwas geändert.
Für den Aufgabenbereich Informationsfreiheit sollen nun lediglich zwei (2!) neue Stellen geschaffen werden. Unklar ist mir noch, ob die Gebiete strikt getrennt sind, oder sich die Kapazitäten auf beide Themen aufteilen. Im ersten Fall frage ich mich, wie mit nur zwei Mitarbeitern der Informationsfreiheit in diesem Land Rechnung getragen werden kann? In letzterem Fall würden weitere Kapazitäten von der ohnehin überlasteten Datenschutzaufsicht abgezogen.
Ich erwarte daher gespannt den nächsten Tätigkeitsbericht, der Ende des Jahres fällig wird. Der letzte Bericht verzögerte sich aufgrund des knappen Personals um mehr als 2 Monate. Mal sehen, wann wir den 23. Tätigkeitsbericht in den Händen halten dürfen.