Unser Staat geht davon aus, dass er selbst ein Rechtsstaat ist und dass deshalb seine Organe auch stets rechtmäßig handeln. So hat es mir mein Anwalt heute erklärt, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Aufgrund dieser Grundannahme hat unser Staat offenbar keine Probleme damit sich selbst Vollstreckungstitel auszustellen. âEUR?Ich bin ja ein RechtsstaatâEURoe, denkt er sich, âEUR?und somit sind meine Forderungen selbstverständlich auch rechtmäßigâEURoe. Auch wenn mein Anwalt ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte: Vollends nachvollziehen kann ich die Forderung, die die Landesjustizkasse Mainz mir gegenüber erhebt noch nicht. Man hält es auch nicht für nötig mir die Forderung transparent zu machen. Warum auch? Denn im Gegensatz zu Unternehmen und jedem Bürger dieses Staates, kann der Staat selbst auf ein ordentliches Mahnverfahren verzichten. Zahle ich nicht, droht Zwangsvollstreckung, Ordnungshaft und ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis. Möglich macht das laut meiner eigenen Recherche das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz bzw. dessen Pendant auf Landesebene, diese oder andere Rechtsgrundlagen wurden aber nicht aufgeführt. Also denn, dann zahle ich mal als treuer Diener des Staates. Ich will auch gar nicht abstreiten, dass die Forderung berechtigt ist âEUR“ nur die Art und Weise wie sie intransparent und hoheitlich erhoben wird ist eines Rechtsstaats meiner Meinung nach nicht würdig.