Der JMStV wurde gekippt! Nun droht der JMStV!

Ja gibt es denn noch Zeichen und Wunder? Wie gestern angekündigt wurde der neue JMStV heute im nordrhein-westfälischen Landtag tatsächlich gekippt! Späte Einsicht bei den etablierten Parteien? Wohl kaum. Vielmehr billiges politisches Geschacher.

Ich weiß nicht was die CDU da geritten hat, jedenfalls kündigten die schon vorgestern an, den JMStV abzulehnen. Dabei wurde er doch noch unter Rüttgers mit ausgearbeitet. Jedenfalls ist es der CDU damit gelungen, die SPD und die Grünen tierisch dumm dastehen zu lassen. Deren Minderheitsregierung reicht nämlich nicht aus, um den JMStV positiv abzustimmen.

Nun wäre es natürlich äußerst blamabel, wäre der JMStV entgegen der Für-Stimmen von SPD (selbsternannte Netzpartei) und Grünen (sind eigentlich gegen den JMStV) abgelehnt worden. Es wundert mich daher nicht, dass nun auch diese Parteien eingeknickt sind und der JMStV heute fraktionsübergreifend abgelehnt wurde.

Doch der Spaß geht jetzt erst richtig los: Der JMStV ist ja keine neue Erfindung – den gibt es bereits! Wir haben davon bisher lediglich kaum etwas mitbekommen, weil ein erhebliches Vollzugsdefizit zu verzeichnen ist. Die Regelungen des aktuellen JMStV sind so dermaßen weltfremd, dass bisher niemand ernsthaft auf die Idee kam, deren Umsetzung großflächig einzufordern. Lediglich in den Mediatheken von ARD und ZDF stößt man hin und wieder auf die lächerliche Sendezeitenregelung.

Ja, die gibt es bereits derzeit im JMStV und das wurde ja auch immer wieder als Argument der Befürworter eingebracht: „Sendezeiten gibts doch schon, warum beschwert ihr euch?“ Weil Sendezeiten Unfug sind – nach wie vor! Man hätte die Novellierung des JMStV z.B. nutzen können um diese Regelung raus zu werfen. Aber nein: es wurde weiterer Unfug hinzugefügt.

Unterdessen tobt es in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei: Kurt Beck ist außer sich und droht nun mit staatlicher Regulierung von oben. Er will offenbar die bisherigen Regelungen des JMStV mit aller Gewalt durchsetzen. Dazu zählen auch Sperrverfügungen! Sperrverfügungen? Ja, Sperrverfügungen! Die KJM kann nach § 20 Abs. 4 JMStV in Verbindung mit § 59 Abs. 2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrags gegenüber Inhalts- und Diensteanbietern „Angebote untersagen und deren Sperrung anordnen“.

Bisher wurde meines Wissens noch kein Gebrauch von dieser Regelung gemacht, um Webseiten zu sperren, prinzipiell ist es jedoch möglich. Und da König Kurt nun offen damit droht, sollten wir ihm diese Waffe schnellstens aus der Hand nehmen.

Ein paar Worte zur JMStV-Alibi-Anhörung

Es ist erstaunlich welch friedvoller Konsens erreicht werden kann, wenn man nur die richtigen Leute einlädt. Die Befürchtungen, dass aus der Sitzung des Ausschuss für Medien und Multimedia im rheinland-pfälzischen Landtag heute eine reine Alibi-Anhörung wird, haben sich bestätigt. Wer mir auf Twitter folgt hat davon einiges bereits mitbekommen, aber längst nicht alles. Ich weiß auch gar nicht so recht, wo ich anfangen soll, den vielen Blödsinn der da behauptet wurde zu entkräften. Wenn alles glatt gelaufen ist, wird aber in Kürze eine Aufzeichnung der Sitzung verfügbar sein 😉

Als einziger Kritiker des JMStV sprach der Internet-Provider und Webhoster 1&1, dessen Vertreter jedoch vorwiegend die Kritik aus Unternehmenssicht darlegte. Die Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung und die Probleme für kleine Blogger und Forenbetreiber kamen nur halbherzig zur Sprache. Bei den Befürwortern war von abstrusabenteuerlicher Argumentation bis hin zu falschen Behauptungen so ziemlich alles dabei. Es wäre bestimmt belustigend das im Detail auseinander zu nehmen, ich weiß aber noch nicht ob die Mühe lohnt. Mal sehen, ein paar Sachen werde ich bestimmt noch in einem separaten Beitrag aufgreifen.

Bemerkenswert fand ich, dass die Kritik der Piratenpartei immerhin an einer Stelle aufgegriffen wurde. Allerdings stimmt die Aussage nicht, dass wir hauptsächlich bereits bestehende, im JMStV bereits verankerte Regelungen, angreifen. Die Sendezeitenregelung auf die dabei angespielt wurde, ist zwar bereits heute im JMStV aufgeführt, aber die Novellierung des Staatsvertrags wäre ein ideale Gelegenheit um diese weltfremde Bestimmung zu entfernen. Schließlich wurde die Novellierung auch aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Evaluierung eingeleitet. Und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich Sendezeiten in einem internationalen Netz in der Vergangenheit bewährt haben 😉

Auch auf die Forderung, dass Kritiker doch bitte Alternativen liefern sollen, möchte ich noch entgegnen: Alternativen wozu? Gemeint sind alternative technische Lösungen für den Jugendschutz im Netz (Es wurde immer wieder betont, dass Medienkompetenz eine andere Baustelle sei, die natürlich auch angegangen wird, aber eben nicht im JMStV). Es gibt aber überhaupt keine funktionierende Lösung für technischen Jugendschutz (der JMStV liefert keine!). Daher ist die Frage nach Alternativen unsinnig. Alternativen wozu?

Wir müssen uns die Frage stellen, ob technische Lösungen überhaupt sinnvoll und erwünscht sind. Diese Frage, wurde jedoch heute überhaupt nicht diskutiert.