Vollerfassung

1983 war der Widerstand groß, als die komplette Republik bei der sogenannten Volkszählung zur Preisgabe sehr persönlicher Daten an den Staat gezwungen wurde. Die Protestbewegung mündete im berühmten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und begründete das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung.

Heute ist es vergleichsweise ruhig, und das obwohl nächstes Jahr die erste europaweite Volkszählung stattfindet und die Kritik von damals alles andere als überholt ist. Kaum jemand scheint über die Vollerfassung der Bürger informiert zu sein. Selbst ich habe dem Thema in der letzten Zeit viel weniger Beachtung geschenkt, als nötig wäre. Es ist also höchste Zeit, wenigestens mal darüber zu bloggen.

Die wesentlichen Infos sind zum Glück schon an anderer Stelle zusammengefasst, sodass ich nur darauf verweisen muss. Größter Kritikpunkt ist die massenhafte Zusammenführung und Zweckentfremdung von Daten. Die Datensammlungen der Meldeämter und der Argentur für Arbeit werden vereinigt und unter einer verfassungswidrigen Personenkennziffer gespeichert.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat eine lesenswerte FAQ online gestellt. Kritische Hintergrundinformationen bietet die Kampagnenseite des AK Vorrat. Auch die ausführliche Stellungnahme der Piratenpartei Trier ist einen Blick wert.

Es ist wichtig, dass wir an dem Thema dran bleiben! Im Gegensatz zu diversen Säuen die immer mal wieder gerne durchs Dorf getrieben werden, ist die Vollerfassung der Bevölkerung ein real existierendes Problem auf das wir gerade volle Kanne zusteuern. Informiert euch, bloggt, sprecht Bekannte darauf an, kommt zur Demo am 11.09.

http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Schwerpunkte/Volkszaehlung/Artikel/FAQ/_functions/FAQ_table.html

Identifikationsnummer – Einspruchsverfahren

Nachdem ich vor einigen Monaten meine Identifikationsnummer zugeteilt bekam, bin ich dem Vorschlag der Humanistischen Union gefolgt, einen Beschwerdebrief an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu senden.

Landläufig ist die Identifikationsnummer auch als Steuer-ID bekannt, weil sie angeblich nur für steuerliche Zwecke verwendet werden darf. Tatsächlich unterliegt sie jedoch keiner Zweckbindung. Die „überlebenslange“ Gültigkeit (bis 20 Jahre nach dem Tod!) macht sie zu einem eindeutigen Personenkennzeichen, welches vom Bundesverfassungsgericht bereits 1983 im „Volkszählungsurteil“ verboten wurde.

Mein Protestschreiben verweist auf ein Musterverfahren beim Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 2822/08). Das BZSt weist mich nun darauf hin, dass ein Urteil des Finanzgerichts noch nicht vorliegt und das gegen dieses vermutlich Revision eingelegt würde, sodass der Bundesfinanzhof entscheiden müsse. Weiterhin werde man das Einspruchsverfahren ruhen lassen. Sollte ich dennoch auf den Einspruch bestehen, müsste man diesen als unzulässig verwerfen.

Hier ist das vollständige Schreiben:

derzeit sind bei dem Finanzgerichtshof Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach § 40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Feststellungsklagen nach § 41 FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer anhängig, Urteile des Finanzgerichts Köln liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt werden wird, somit wird voraussichtlich der Bundesfinanzhof über den Streitgegenstand entscheiden.

Ich halte es daher für verfahrensökonomisch, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes abzuwarten und das Einspruchsverfahren zunächst nach § 363 Abs. 2 Satz 1 der Abgagenordnung (AO) ruhen zu lassen. Sollten Sie gleichwohl eine Fortführung Ihres Einspruchsverfahrens wünschen, bitte ich um Nachricht. Ich müsste dann Ihren Einspruch als unzulässig verwerfen, da ein Einspruch nur gegeben ist, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.

Jetzt stellt sich die Frage: Was tun? Macht es Sinn das Verfahren einfach ruhen zu lassen, oder sollte man weiter auf Einspruch bestehen? Ich freue mich über Hinweise in den Kommentaren. Ich denke ich bin nicht der einzige der das Schreiben bekommen hat.

Update: Der Foebud hat sich mittlerweile der Sache angenommen und gibt Entwarnung:

Diejenigen, die mit einem Protestschreiben auf die Zuweisung der Steuer-ID reagiert haben, bekamen in den letzten Wochen unerwartet ein Antwortschreiben, welches für reichlich Verwirrung sorgte. Nach Übersetzung der Paragraphenhinweise und juristischer Fachbegriffe scheint das Schreiben jedoch keiner Reaktion zu bedürfen.

Das Einspruchsverfahren wird lediglich ruhen gelassen, bis die Musterklage der Humanistischen Union endgültig in dieser oder nächster Instanz entschieden wird oder gar das Bundesverfassungsgericht sich dieser Frage annimmt.

Wir raten den Empfängern dieses reichlich verwirrenden und umständlich ausformulierten Schreibens daher die Ruhe zu bewahren und sich nicht beunruhigen zu lassen.

Alle die das Protestschreiben noch nicht abgeschickt haben, können das auch jetzt noch tun:

Des Weiteren machen wir alle Nicht-Empfänger darauf aufmerksam, dass die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist und sie daher herzlichst dazu aufgefordert sind, ein Protestschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden. Freuen sie sich jetzt schon auf ihr automatisch erstelltes Antwortschreiben und sehen sie es einfach als eigenwillige Eingangsbestätigung an.