Das Urheberrecht schützt den Urheber nicht

25.000 Autoren hat Martin Kretschmer nach der Art und dem Umfang ihres Einkommens befragt – und kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass das aktuelle Urheberrecht vor allem die Verwerter schützt:

Der Verlag legt einen Vertrag vor, mit dem der Autor die globalen Rechte auf ewig an den Verwerter abtritt […] Daran ändert das Urheberrecht nichts; es schützt den Urheber nicht.

In dem auf iRights.info veröffentlichten Interview greift er vor allem auch die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre an:

Wer hat mit 70 Jahren, wenn die Schutzfirst eines 20-jährigen Musikers abläuft, noch eine Lebenserwartung von 45 Jahren? […] Die aufführenden Künstler haben überhaupt nichts davon; es würden wieder nur diejenigen profitieren, die jetzt schon Rechte haben: Hochverdiener und deren Erben. Auf Kosten der Jungen, was wieder gegen das Innovationsprinzip verstößt. Da ist etwas grundfaul.

Als ebenso unsinnig entlarvt er die Tatsache, dass die Verlängerung rückwirkend erfolgt:

Rückwirkende Verlängerung stimuliert in keiner Weise die Neuschaffung, sondern nützt bestehenden Ansprüchen. Das verstößt gegen ein Grundziel des Urheberrechts, zu Schöpfungen anzureizen.

Alles nicht wirklich neu, aber man kann es nicht oft genug sagen, angesichts der Tatsache, dass das Urheberrecht immer weiter in diese Richtung ausgehölt und zu einem reinen Verwerterrecht umfunktioniert wird.