Die Neue Zürcher Zeitung räumt mit dem Begriff des „geistigen Eigentums“ auf, der von Rechteverwertern gerne pauschal für alles in den Raum geworfen wird, was mit Urheberrecht, Patenten oder Marken zu tun hat.
Florent Thouvenin, Experte für Immaterialgüterrecht, entlarvt den Analogieschluss vom Eigentum an materiellen Dingen zum „geistigen Eigentum“ als falsch:
Der Blick […] mag zwar lange Zeit verstellt gewesen sein, weil geistige Werke in einer analogen Welt meist als körperliche Werkexemplare verwertet wurden. Spätestens mit der Digitalisierung und der unkörperlichen Verwertung über das Internet wurde der Fehlschluss erkennbar – und die Lehre vom geistige Eigentum als Propaganda entlarvt.
Daher kommt Thouvenin zu dem Schluss, dass in der öffentlichen Debatte besser der Begriff „Urheberrecht“ verwendet werden soll. Dem kann ich mich nur anschließen. „Geistiges Eigentum“ ist ein Kampfbegriff, der verschleiert, worüber man wirklich redet. In einer seriösen Debatte sollte man klar benennen, ob man von Urheberrechten, der Verwertung derselben, von Patent- oder Markenrechten redet. Pauschal alles in einen Topf zu werfen und zu behaupten, es sei das selbe wie das Eigentumsrecht an gebackenen Brötchen, ist unseriös.
Zum Artikel der Neuen Zürcher Zeitung
Siehe auch: Das Urheberrecht in der Netzgesellschaft