Ein von Datenschützern und Bürgerrechtlern oft angeführtes Argument gegen Überwachungsmaßnahmen ist der durch diese entstehende Beobachtungs- oder Überwachungsdruck. Menschen die unter Beobachtung stehen oder auch nur glauben, dass sie überwacht werden, passen ihr Verhalten an. Das kann soweit gehen, dass sie von ihren Grundrechten nicht oder nicht in vollem Maße Gebrauch machen. Der Überwachungsdruck hemmt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, aus Angst vor den Folgen non-konformen Verhaltens.
Dieses theoretische Konstrukt konnte auf der diesjährigen CeBit live erprobt werden. Am Stand eines Herstellers von Videoüberwachungsanlagen entstand spontan das im Folgenden beschriebene Experiment. Der Hersteller hatte eine moderne Überwachungskamera zu Demonstrationszwecken aufgebaut. Die Kamera war an einer Ecke des Standes, leicht über Kopfhöhe aufgebaut. Auf Augenhöhe befand sich unter der Kamera ein Bildschirm der das von ihr erfasste Bild anzeigte. Gegenüber an der anderen Ecke des Standes befand sich das Steuerungspult für diese Kamera, ebenfalls mit Bildschirm. Die Kamera konnte damit um 360° gedreht, sowie nach oben und unten gekippt werden. Beachtlich war auch das Zoomvermögen des Geräts, mit dem man selbst Personen einige Gänge weiter noch sehr gut erfassen konnte.
Die Kamera wurde zunächst leicht nach unten gerichtet, sodass Personen die direkt vor der Kamera standen sich selbst im Bildschirm sahen. Die Personen am Steuerungspult (im Folgenden „Überwacher“ genannt) konnten von ihnen jedoch nicht wahrgenommen werden. Nach kurzer Zeit wurden die ersten Personen auf die Kamera und ihr Abbild im Monitor aufmerksam und verharrten vor der Kamera. Die Überwacher wählten dann eine dieser Personen aus (im Folgenden „Zielperson“ genannt). Im ersten Schritt wurde nun gezielt an die Zielperson heran gezoomt um deren Aufmerksamkeit zu gewinnen. Dies führte in der Regel bereits zu einer ersten Verunsicherung der Zielperson. Im nächsten Schritt wurde die Kamera stets neu auf die Zielperson ausgerichtet, auch wenn diese sich nur leicht bewegte. Den Zielpersonen war nun deutlich eine innere Unruhe anzumerken, insbesondere wenn sie sich gerade mit anderen unterhielten. Dies führte in der Regel dazu, dass die Zielperson versuchte sich aus dem Sichtfeld der Kamera zu bewegen, was jedoch aufgrund der hohen Beweglichkeit des Kamerakopfes nicht ohne Weiteres gelingen konnte. Die Zielpersonen prüften nach einem Standortwechsel immer wieder die Ausrichtung der Kamera und mussten erschrocken feststellen, dass diese wieder auf sie gerichtet war. Eine Zielperson „floh“ daraufhin komplett aus der Reichweite des Standes und drehte sich während dessen mehrfach verunsichert um (Ein solches Verhalten wird bei echten Überwachungen oftmals als konspirativ und somit verdachtserhärtend betrachtet).
Interessant war auch das Verhalten der Überwacher, die regelrecht Gefallen an der Beobachtung der Zielpersonen und deren Verhalten fanden. Auch die Neugierde von anderen Besuchern wurde geweckt, die daraufhin die Kamera auch mal „ausprobieren“ wollten. Die Überwachung entfaltete geradezu eine Suchtwirkung.
Auch wenn dieses spontane Experiment wissenschaftlichen Ansprüchen sicher nicht gerecht wird, so brachte es doch einige Erkenntnisse zu Überwachten wie Überwachern zutage. Überwachungsdruck ist kein gedankliches Konstrukt, das lediglich in der Theorie existiert, sondern ein faktisches Phänomen, das in der Praxis auftritt und zu erheblichen Einschränkungen in der freien Entfaltung der Persönlichkeit führt. Die gravierenden Nachteile, die Überwachung mit sich bringt, müssen stets gegen die angeblichen Vorteile abgewogen werden.
Alter Hut. Einfach 7 Mio Ex-DDR-Einwohner fragen, die die Zeit vor 89 bewusst erlebt haben.
Zum weiteren Belegen der Erkenntnisse aus diesem Feldversuch:
Milgram, Stanley (1982). Das Milgram-Experiment. Zur Gehorsamsbereitschaft gegenüber Autorität. Reinbek bei Hamburg.
Foucault, Michel (1994). Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. 9. Auflage. Frankfurt am Main.
Dazu fällt mir nur ein:
„Überwachen ist vorweg genommene Bestrafung ohne Beweis einer Schuld.“