Leichenfledderei

Also normal halte ich mich ja mit Beiträgen zu meinem Privatleben zurück, aber hierzu muss ich ja leider doch mal was loswerden:

Mein Großvater ist leider vor einigen Tagen verstorben. Üblicherweise wird bei sowas ein Hinweis ins Amtsblatt gesetzt, keine große Sache sollte man meinen. Wenn da nicht ein paar Bedingungen wären, denen man zustimmen muss:

Mir ist bekannt, dass personenbezogene Daten durch den Standesbeamten nur an solche Stellen weitergegeben werden dürfen, die in den für ihn geltenden Vorschriften genannt sind.

Mmh, ja ok, ist mir bekannt. Freut mich, dass denen das auch bekannt ist. Weiter geht es aber dann wie folgt:

Ich bin aber damit einverstanden, dass der Vor- und Familienname sowie die Anschrift des Verstorbenen der regionalen Tagespresse, den ortsansässigen Banken und Sparkassen, Versicherungen oder anderen interessierten Stellen weitergeben werden.

Klar doch! Haut weg die Daten! Presse, Banken, Versicherungen sollen sie alle haben! Und natürlich auch alle „anderen interessierten Stellen“. Geht’s noch heftiger? Klar geht das:

Mir ist bekannt, dass die Daten nach der Veröffentlichung auch für Werbezwecke, Meinungsforschung usw. verwendet werden und in Dateien von Firmen, Institutionen o.ä. gespeichert werden.

Ihr blöden W*chser, seht zu dass ihr Land gewinnt! Ich trauere hier um meinen lieben Opa und ihr versucht daraus auch noch Profit zu schlagen. Das ist informationelle Leichenfledderei!

4 Gedanken zu „Leichenfledderei“

  1. Darüber sollten mal mehr Leute informiert werden!
    Das kann es ja echt nicht sein!!!
    Soviel zu „Die Ehre des Menschen ist unantastbar“…
    Und wieso hat sich deswegen nicht schon längst jemand beschwert???

  2. War das Zwang oder ein optionales Feld zum ankreuzen? Ich kenne eine ähnliche Formulierung auf dem Anmeldeformular zur Namensgebung meiner Tochter (keine Ahnung, wie die offizielle Bezeichnung ist).

  3. @Gerrit:
    Nein nix zum Ankreuzen, nur ein Formular, das man unterschreiben konnte oder eben nicht. Ohne Unterschrift aber auch keine Veröffentlichung im Amtsblatt. That’s life, bzw. in diesem Fall death…

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