Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung weiterhin

Das Bundesverfassungsbericht hat heute den Zugriff auf die Vorratsdaten erneut beschränkt. Bereits im März wurde entschieden, dass der Zugriff nur bei schweren Straftaten erlaubt ist. Diese Entscheidung wurde heute um weitere sechs Monate verlängert. Das eigentiche Urteil über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) steht weiterhin aus.

Schade ist, dass die Speicherung der DatenDaten sind die Basis für Information, was wiederum die Basis für Wissen ist.
Daten sind zum Zweck der Verarbeitung zusammengefasste Zeichen, die aufgrund bekannter oder unterstellter Abmachungen Informationen (d.h. Angaben über Sachverhalte und Vorgänge) darstellen (Gabler).
nicht komplett unterbunden wurde. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte dafür gute Gründe genannt und durch eine Forsa-Umfrage (PDF) bekräftigt.

Besonders ärgerlich ist dieses Versäumis auch für die Internet-Provider, die nun viel Geld investieren müssen um die VDS bis Januar 2009 umzusetzen. Dabei gibt es auch noch einige Unklarheiten: Wie netzpolitik.org vor kurzem berichtet hat, berücksichtigt die aktuelle Version der âEURoeTechnischen Richtlinie zur Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur Überwachung der TelekommunikationâEUR der Bundesnetzagentur die VDS noch nicht.

Wieder ein Grund mehr am 11. Oktober auf die Straße zu gehen.

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2 Antworten auf Bundesverfassungsgericht beschränkt Vorratsdatenspeicherung weiterhin

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