Irrtum der Woche: Es geht um Terrorcamps

Das „Terrorcamp-Gesetz“ wird derzeit heiß diskutiert. Wer sich zum Terroristen ausbilden lässt, der muss bestraft werden, heißt es immer wieder. Doch worum geht es bei dem Gesetz wirklich, das eigentlich „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ heißt? Richtig, es geht um Verfolgung. Doch Vorsicht! Genau lesen! Es geht nicht um Verfolgung von Straftaten. Es geht um „Verfolgung der Vorbereitung„!

Heribert Prantl, deutscher Jurist, Journalist und Publizist, geht in seinem Kommentar auf sueddeutsche.de genauer darauf ein:

Das Gesetz wird landläufig Terrorcamp-Gesetz genannt, weil mit ihm angeblich die Leute gepackt werden sollen, die sich dort ausbilden lassen. Davon findet sich im Gesetzestext kein Wort. […] Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten.

Die Strafvorschriften seien für eine rechtstaatliche Verurteilung völlig unbrauchbar, erklärt Prantl. Es ginge aber auch um etwas ganz anderes:

Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal. […] Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.