Irrtum der Woche: Vorratsdatenspeicherung dient dem Schutz der Menschenwürde

Die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung dienen auch dem Schutz des Menschen, der Privatsphäre. […] Die Vorratsdatenspeicherung als europäische Vorgabe ist ein Instrument, das dem Menschenrechtsschutz dient.

behauptete am Montag Dirk Heckmann, Rechtsprofessor aus Bayern. Da bin ich ja fast schon sprachlos. Die Vorratsdatenspeicherung sei nötig um Nutzer hinter IP-Adressen aufzudecken und so z.B. Kinderpornografie wirksam verfolgen zu können, so seine Begründung.

Das hat mit Schutz der Menschenrechte natürlich überhaupt nichts zu tun, sondern bestenfalls mit dem Schutz vor Kriminalität. Die Grund- und Menschenrechte werden durch die Maßnahme nicht geschützt, sondern eingeschränkt.

Doch wie sieht es mit dem Schutz der Menschen selbst aus? Kann die Vorratsdatenspeicherung uns und unsere Kinder vor kriminellen Übergriffen schützen? Auch in diesem Punkt irrt Heckmann, denn durch die Vorratsdatenspeicherung können Straftaten bestenfalls im Nachhinein aufgeklärt werden. Allerdings ist es für Kriminelle leicht, die Datensammlung zu umgehen, indem sie zum Beispiel Anonymisierungsdienste benutzen. Die tatsächliche Aufklärungsrate ist verschwindend gering. Die Vorratsdatenspeicherung greift also unverhältnismäßig in unsere Privatssphäre ein.

Die Datenmassen die über unser Telekommunikationsverhalten gesammelt werden schützen uns nicht, sondern sind eine Gefahr. Vorhandene Daten wecken Begehrlichkeiten und sind anfällig für Missbrauch. Wir müssen vor diesem Missbrauch geschützt werden – und das gelingt nur wenn die Daten erst gar nicht gesammelt werden.