Holt euch einen Personalausweis ohne Funkchip!

Demnächst ist es soweit: Ab November gibt es den „Neuen Personalausweis“ inklusive RFID-Funkchip und biometrischen Daten. Wer jedoch bis spätestens 31.10 einen Personalausweis beantragt, erhält noch den alten, ohne Chip.

Im neuen Perso werden das biometrisch erfasste Gesichtsbild (Pflicht) und zwei Fingerabdrücke (freiwillig) gespeichert. Euer alter Ausweis behält bis zum Ablaufdatum seine Gültigkeit, d.h. wenn ihr spätestens im Oktober noch einen neuen (alten) Perso beantragt, schöpft ihr die maximale Laufzeit aus.

Die Verwendung eines Funkchips ist total unsinnig. Einerseits wird damit die Möglichkeit eröffnet den Chip aus der Ferne auszulesen, gleichzeitig soll durch abstruse Maßnahmen genau das wieder verhindert werden. Dann hätte man auch gleich einen sichereren kontaktbasierten Chip nehmen können. Die RFID-Industrie wirds freuen, ebenso die Politiker die von ihr bezahlt werden und uns den Kram eingebrockt haben. Dass überhaupt ein Chip notwendig ist, darf bezweifelt werden.

[Update: Bei Heise flattert gerade die Meldung rein, dass der CCC in Zusammenarbeit mit Plusminus Sicherheitsdefizite in den Lesegeräten entdeckt habe:

Wie es in der Vorabmeldung zur Fernsehsendung heißt, habe man Mängel festgestellt, die die Sicherheit des Ausweises untergraben. „In Zusammenarbeit mit dem Chaos Computerclub e.V. hat die Plusminus-Redaktion Testversionen der Basis-Lesegeräte geprüft. Für Betrüger ist es demnach problemlos möglich, sensible Daten abzufangen – inklusive der geheimen PIN-Nummer. Die Lesegeräte sind nötig, um den neuen Personalausweis am heimischen Computer zu nutzen und sich somit für die Abwicklung von Internet-Geschäften zu identifizieren.“

Die Sendung läuft heute Abend (24.08) um 21:50 Uhr in der ARD.

]

Auch die Freiwilligkeit der Fingerabdrücke sollte kritisch hinterfragt werden. Ich befürchte, dass viele Bürger nicht hinreichend aufgeklärt werden. Weigert euch auf jeden Fall, Fingerabdrücke abzugeben – ihr habt ein Recht darauf!

Aber wie gesagt: Wenn ihr jetzt noch einen Perso beantragt, bleibt euch der neue Ausweis mitsamt der biometrischen Erfassung erstmal erspart.

Infos zum neuen Personalausweis:

http://wiki.vorratsdatenspeicherung.deInf

Vollerfassung

1983 war der Widerstand groß, als die komplette Republik bei der sogenannten Volkszählung zur Preisgabe sehr persönlicher Daten an den Staat gezwungen wurde. Die Protestbewegung mündete im berühmten Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts und begründete das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung.

Heute ist es vergleichsweise ruhig, und das obwohl nächstes Jahr die erste europaweite Volkszählung stattfindet und die Kritik von damals alles andere als überholt ist. Kaum jemand scheint über die Vollerfassung der Bürger informiert zu sein. Selbst ich habe dem Thema in der letzten Zeit viel weniger Beachtung geschenkt, als nötig wäre. Es ist also höchste Zeit, wenigestens mal darüber zu bloggen.

Die wesentlichen Infos sind zum Glück schon an anderer Stelle zusammengefasst, sodass ich nur darauf verweisen muss. Größter Kritikpunkt ist die massenhafte Zusammenführung und Zweckentfremdung von Daten. Die Datensammlungen der Meldeämter und der Argentur für Arbeit werden vereinigt und unter einer verfassungswidrigen Personenkennziffer gespeichert.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat eine lesenswerte FAQ online gestellt. Kritische Hintergrundinformationen bietet die Kampagnenseite des AK Vorrat. Auch die ausführliche Stellungnahme der Piratenpartei Trier ist einen Blick wert.

Es ist wichtig, dass wir an dem Thema dran bleiben! Im Gegensatz zu diversen Säuen die immer mal wieder gerne durchs Dorf getrieben werden, ist die Vollerfassung der Bevölkerung ein real existierendes Problem auf das wir gerade volle Kanne zusteuern. Informiert euch, bloggt, sprecht Bekannte darauf an, kommt zur Demo am 11.09.

http://www.bfdi.bund.de/cln_136/DE/Schwerpunkte/Volkszaehlung/Artikel/FAQ/_functions/FAQ_table.html

„Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“

Die Vorratsdatenspeicherung war Ende 2007 der Anlass für mich, erstmals auf die Straße zu gehen. Durch sie kam ich mit Aktivisten des AK Vorrat und der Piratenpartei in Kontakt. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine große Bürgerrechtsbewegung hervorgebracht und die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten provoziert.

Gestern wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Alle Daten, die noch nicht an Ermittlungsbehörden weitergegeben wurden, müssen umgehend gelöscht werden. Der Provider 1&1 hat nach eigenen Angaben schon damit angefangen.

Eine Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat gibt es damit in Deutschland nicht mehr. Viele Jahre haben wir dafür gekämpft. Dass das Gesetz komplett gekippt wird, habe ich zwar für möglich, aber nicht für sehr wahrscheinlich gehalten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, da sie geeignet ist „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“, begründet das Verfassungsgericht. Die Umstände der Kommunikation seien ebenso schutzbedürftig wie deren Inhalt. Allerdings sei eine anlasslose Speicherung „nicht schlechthin“ mit dem Grundgesetz unvereinbar. Daher greifen die Richter die zugrunde liegende EU-Richtlinie nicht an und verweisen auch nicht an den europäischen Gerichtshof. Laut den Verfassungsrichtern sei eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie möglich.

Hohe Anforderungen

An die Ausgestaltung dieser Umsetzung stellen die Richter jedoch sehr hohe Anforderungen: Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren muss die Normenklarheit in Bezug auf Datensicherheit, Datenverwendung, Transparenz und Rechtsschutz gegeben sein. Datensicherheit betrifft dabei sowohl die Aufbewahrung als auch die Übermittlung und Löschung der Daten. Sicherheitsstandards müssen sich am aktuellen Stand der Technik orientieren, die Daten müssen asymmetrisch verschlüsselt werden, die Rechner vom Internet getrennt sein und ein 4-Augen-Prinzip sichergestellt werden. Der Zugriff auf und die Löschung der Daten müssen revisionssicher Protokolliert werden. Um die Transparenz zu wahren muss es zudem Informationspflichten bei Datenschutzverletzungen geben. Der Betroffene muss beim Abruf der Daten informiert werden, falls kein anders lautender richterlicher Beschluss vorliegt. Um einen sicheren Rechtsschutz zu gewährleisten hat der Zugriff zudem unter einem Richtervorbehalt zu stehen und den Betroffenen muss ein Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen wirksam sanktioniert werden.

Eine neue Vorratsdatenspeicherung?

Da das derzeitige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für nichtig erklärt wurde, geht der Gesetzgebungsprozess nun komplett von neuem los, wenn die Regierung denn überhaupt noch eine Umsetzung wünscht. Die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP hätte nun Gelegenheit sich als solche zu beweisen und sich dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie komplett zurück genommen wird. Wir sind in Europa nicht allein: Schweden weigert sich die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, Österreich befindet sich immer noch im Gesetzgebungsprozess und hat sich deshalb schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt, Rumänien hatte die Vorratsdatenspeicherung bereits letztes Jahr für verfassungswidrig erklärt.

Es ist jetzt an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu Fall zu bringen! Leider hat es die CDU immer noch nicht verstanden und behauptet dreist, die Speicherung sei nötig „um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor schweren und schwersten Straftaten schützen zu können“. Ich bin es langsam leid auf solche unsinnigen Behauptungen einzugehen… Muss ich auch nicht, steht ja alles hier.

Ich hoffe doch sehr, dass die CDU mit ihren Bestrebungen die Vorratsdatenspeicherung neu aufzusetzen alleine dasteht. Nicht alles was verfassungsrechtlich machbar ist muss auch umgesetzt werden. Zudem halte ich es für enorm schwierig die umfangreichen Rahmenbedingungen des Bundesverfassungsgerichts wirksam einzuhalten. Allein die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes dürfte eine große Hürde darstellen. Die effektive Umsetzung der Datensicherheits- und Transparenzanforderungen in der Praxis halte ich für Utopie.

Die FDP und die Lobbyisten

Es bleibt zu hoffen, dass die FDP dem Druck der CDU standhält. Mehr Sorgen als der Einfluss der CDU, macht mir jedoch die Musikindustrie, die sich über eine Hintertür des Urteils gerade besonders freut: Für die Identifkation von Nutzern hinter einer IP-Adresse hat das Gericht nämlich deutlich geringere Hürden gesetzt. Begründet wird dies damit, dass bei einer Identifikation ja keine Vorratsdaten herausgegeben würden. Der Anbieter ermittle mittels der Vorratsdaten lediglich intern die zugehörigen Bestandsdaten. Herausgegeben würden nur Bestandsdaten, d.h. Name und Adresse des Kunden. Zudem sei für diese Anfragen weder ein Richterbeschluss nötig, noch beschränke sich der Zugriff auf schwere Straftaten. Die Abfrage von Bestandsdaten zu einer IP-Adresse sei auch bei gewichtigen Ordnungswidrigkeiten erlaubt. In der Urteilsbegründung wird sogar ausdrücklich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genannt.

Die FDP ist nicht gerade für eine liberale Urheberrechtspolitik bekannt. Ich bin gespannt ob sie der Verlockung widersteht eine Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Ich fürchte spätestens bei diesem Stichwort wird die Partei einknicken. Vielleicht wird Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann abermals so stark sein, von ihrem Amt zurückzutreten – nützen wird uns dies jedoch wenig.

Durchatmen und weiterkämpfen

Zunächst einmal haben wir uns jedoch Luft geschaffen. Die Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch und diejenigen sind im Zugzwang, die sie wieder einführen möchten. Ich habe es gestern genossen erstmals wieder vorratsdatenfrei zu kommunizieren (auch wenn das vermutlich ein Trugschluss war, da es sicher noch ein paar Tage dauern wird, bis alles abgeschaltet und gelöscht ist). Das Gesetz ist in Deutschland erstmal vom Tisch. Der AK Vorrat kündigt bereits an, nun auf europäischer Ebene weiter vorzugehen. Wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen, den wir weiter ausbauen können. Zudem gibt es noch weitere wichtige Baustellen denen wir uns widmen müssen: Spontan fallen mir ELENA, JMStV und ACTA ein. Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist nach der Unterschrift Köhlers wieder auf der politischen Tagesordnung. Es gibt also viel zu tun. Packen wirs an!

Weiterführende Links

Social Scopes

Heute morgen kam mir eine simple aber effektive Idee, wie der Datenschutz in sozialen Netzwerken erhöht werden könnte. In den mir bekannten Social Networks habe ich sehr eingeschränkte Möglichkeiten die Sichtbarkeit meiner Daten festzulegen. Meist stehen Optionen wie „öffentlich“, „nur meine Freunde“, „die Freunde meiner Freunde“ oder „nur ich“ zur Verfügung, um zu bestimmen wer meine Daten sehen darf. Da soziale Netzwerke immer größer werden, das heißt immer mehr Menschen in diesen Netzwerken angemeldet sind, wird diese Einteilung der Realität nicht mehr gerecht. Ich treffe in den Netzwerken nicht mehr nur meine direkten Freunde, sondern auch entfernte Bekannte, Kollegen, Vorgesetzte, potentielle Arbeitgeber, Konkurrenten, Verbündete, potentielle Lebensabschnittsgefährtinnen und die, die es mal waren.

Meinem Chef erzähle ich in der Regel nicht, welches nette Mädel ich am Wochenende kennengelernt habe, meinen Kumpels aber schon. Ebenso wie man im echten Leben unterschiedlichen Menschen auch einen unterschiedlichen Einblick in sein Leben gibt, soll dies auch bei sozialen Netzwerken möglich sein. Ich schlage deshalb die Einführung von „Social Scopes“ in sozialen Netzwerken vor.

Unter einem Social Scope verstehe ich die Klassifizierung von Kontakten innerhalb sozialer Netzwerke. Die Scopes kann jeder Nutzer selbst definieren und sie sind nur für diesen Benutzer sichtbar. Jedes Mal, wenn ich eine Person zu meinen Kontakten hinzufüge, ordne ich sie meinen Scopes zu und bestimme dadurch, welche Daten für sie sichtbar sind. Ein Beispiel zur Erläuterung: Ich definiere mir folgende 3 Scopes:

  1. Freunde
  2. Arbeit
  3. Politik

Alle meine Kontakte ordne ich nun einem oder mehreren dieser Scopes zu. Dies dient nur zu meiner internen Klassifizierung, es ist für niemanden sonst sichtbar (außer für den Anbieter des Social Networks und denjenigen ders hackt, aber das ist ein anderes Thema…). Außerdem mache ich für meine Daten Angaben, in welchen Scopes sie sichtbar sind:

  • Wohnort [Freunde, Arbeit]
  • Geburtsdatum [Freunde]
  • Firma [Arbeit]
  • Parteizugehörigkeit [Politik]
  • Mitgliedschaft in Gruppe „Saufen bis der Arzt kommt!“ [Freunde]
  • Mitgliedschaft in Gruppe „Programmieren ist mein Hobby“ [Freunde, Arbeit]
  • u.s.w.

In der Praxis könnte man die Scopes auch viel weiter differenzieren, ähnlich wie oben aufgelistet, je nach eigenem Bedarf. Ein weiteres wichtiges Feature solcher Scopes wäre meiner Meinung nach, bestimmen zu können, wer über welche Bekanntschaften informiert wird, d.h. welche Scopes sich gegenseitig sehen. So könnte ich zum Beispiel definieren, dass alle meine Kontakte im Scope „Arbeit“ nicht sehen können, wer meine Freunde sind oder mit wem ich politisch zu tun habe.

Ich weiß nicht ob die Idee solcher Social Scopes schon auf die ein oder andere Weise an anderen Stellen angedacht wurde. Jedenfalls kenne ich kein Social Network, bei dem ein solches Feature existiert. Es zu implementieren sollte kein großer Aufwand sein, ist aber ein großer Gewinn für die Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung. Ich freue mich über Feedback in den Kommentaren.

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Leichenfledderei

Also normal halte ich mich ja mit Beiträgen zu meinem Privatleben zurück, aber hierzu muss ich ja leider doch mal was loswerden:

Mein Großvater ist leider vor einigen Tagen verstorben. Üblicherweise wird bei sowas ein Hinweis ins Amtsblatt gesetzt, keine große Sache sollte man meinen. Wenn da nicht ein paar Bedingungen wären, denen man zustimmen muss:

Mir ist bekannt, dass personenbezogene Daten durch den Standesbeamten nur an solche Stellen weitergegeben werden dürfen, die in den für ihn geltenden Vorschriften genannt sind.

Mmh, ja ok, ist mir bekannt. Freut mich, dass denen das auch bekannt ist. Weiter geht es aber dann wie folgt:

Ich bin aber damit einverstanden, dass der Vor- und Familienname sowie die Anschrift des Verstorbenen der regionalen Tagespresse, den ortsansässigen Banken und Sparkassen, Versicherungen oder anderen interessierten Stellen weitergeben werden.

Klar doch! Haut weg die Daten! Presse, Banken, Versicherungen sollen sie alle haben! Und natürlich auch alle „anderen interessierten Stellen“. Geht’s noch heftiger? Klar geht das:

Mir ist bekannt, dass die Daten nach der Veröffentlichung auch für Werbezwecke, Meinungsforschung usw. verwendet werden und in Dateien von Firmen, Institutionen o.ä. gespeichert werden.

Ihr blöden W*chser, seht zu dass ihr Land gewinnt! Ich trauere hier um meinen lieben Opa und ihr versucht daraus auch noch Profit zu schlagen. Das ist informationelle Leichenfledderei!

Der Pirat aus der SPD

Eigentlich wollte ich mich gestern in Karlsruhe nur mit einem interessierten Neupiraten treffen, doch plötzlich lief uns Jörg Tauss (SPD), Mitglied des Bundestags, über den Weg.

Erfreulicherweise hatte er kurz Zeit und setzte sich zu uns . Er schien sogar ganz froh mal ein paar Piraten persönlich kennen zu lernen. „Natürlich“ hatte er schon von uns gehört. Wir sprachen über die aktuelle Zensurdebatte, die diesbezügliche Petition, über Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

Überschneidungen seiner Ansichten mit denen der Piratenpartei sind nicht von der Hand zu weisen. Seine Ämter in der SPD hatte er nach der KiPo-Affäre aufgegeben und auch für den Bundestag kandidiert er dieses Mal nicht. Trotzdem sei er „seiner SPD“ weiterhin treu . Wenn ich ihn richtig verstanden habe geht es ihm dabei auch darum, dass die kritischen Stimmen nicht ganz aus dieser Partei verschwinden. Kann ich irgendwie nachvollziehen, ich habe aber die Hoffnung bei der SPD schon aufgegeben…

Zu seiner KiPo-Affäre gestand er ein, in weiten Teilen „blauäugig“ gehandelt zu haben. Er gibt auch bekanntlich zu, dass er Kontakte in diese Kreise gehabt hat, jedoch um die Vorgehensweise der Szene zu verstehen. Er sei natürlich kein Pädophiler. Seine Familie und Freunde stehen zum Glück hinter ihm, und auch die Nachbarschaft tratsche trotz Hausdurchsuchung nicht und pflegt weiterhin guten Kontakt zu ihm.

Überrascht war ich, dass er damals der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat. Das war mir nicht bewusst und hätte ich auch nicht gedacht. Er begründet es damit, dass er selbst an den Verhandlungen mit den politischen Gegnern beteiligt war und und in stundenlangen Diskussionen einen „Kompromiss“ auf 6 Monate ausgehandelt habe. Alles was weiter als die EU-Richtlinie gehe, kam für ihn nicht in Frage. „Nur über meine Leiche“, habe er damals gesagt. Wenn man aber nun nach solch langwierigen Verhandlungen den selbst ausgehandelten Kompromiss ablehne, würde man sich zum Narren machen, sagt Tauss.

In meinen Augen hätte man dann nie einen solch (faulen!) Kompromiss aushandeln dürfen. Einem Gesetzesvorhaben welches so offensichtlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig ist, darf man einfach nicht zustimmen und sei es 20x EU-Richtlinie. Offenbar lehnt er die VDS aber trotzdem ab und hofft auf einen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht. Er hat ganz klar gegen das BKA-Gesetz gestimmt und auch das Zensurgesetz wird er ablehnen.

Mal gespannt, vielleicht tritt er doch noch irgendwann in die Piratenpartei ein. 🙂 Es war auf jeden Fall ein tolles Gespräch mit ihm und ich bin immer noch über dieses zufällige Treffen überrascht. Wie klein die Welt doch manchmal ist!

Kandidatenwatch: Filtersysteme, Anonymisierungsdienste und politische Einflussnahme

Zu meiner Antwort zum Thema Inhaltsfilterung gab es Rückfragen:

Meine Frage:
Ihr Parteiprogramm, Inhaltsfilterung:
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur âEUR“ zur Untergrabung
von Filtersystemen sind im Rahmen außenpolitischer Möglichkeiten zu
unterstützen.“

Wie gedenken Sie voannte Initiativen zu unterstützen, respektive
zuerst einmal zu initiieren? Wo liegt Ihre Akzeptanzschwelle zu
„Initiativen âEUR“ politischer wie technischer Natur“?

Ihre Anwort, Auszüge:

Als technische Initiative kann ich mir beispielsweise die Einrichtung > Proxy-Servern
alternativen DNS-Servern
Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Meine Annahme lautet, dass es eine Initiative zur Untergrabung von Filtersystemen gibt, zum Beispiel in Form eines DNS-Servers. Die Kosten sind grundsätzlich von der Initiative zu tragen. Unser Parteiprogramm fordert nun aber genau eine Unterstützung solcher Initiativen, was für mich – neben der besagten ideellen Unterstützung – auch eine finanzielle Unterstützung bedeutet.

Die Kontrolle muss von der Öffentlichkeit ausgehen, d.h. weder die Initiative noch der Staat dürfen die Oberhand über die Funktionsweise der technischen Maßnahme erhalten. Am Beispiel DNS-Server hieße das, dass die korrekte Namensauflösung öffentlich nachprüfbar sein muss, bei Anonymisierungssoftware zum Beispiel, dass der Quellcode offen liegt.

Das Wissen um die Möglichkeit der Eintragung eines alternativen
DNS-Servers qualifiziert mittlerweise ja schon 20% der Internetnutzer in
Deutschland zu „schwer Pädokriminellen“.

Zumindest wenn es nach einer gewissen Ministerin geht, ja. Ich kann nur hoffen das solche Politiker zukünftig keine Stimmen mehr bekommen 😉

Entwicklung von Anonymisierungsdiensten
Brauchen wir diese nur im Rahmen von „außenpolitischen Möglichkeiten“?

Nein definitiv nicht. Ich habe mich in meiner Antwort lediglich auf die Außenpolitik bezogen da sich darauf die von Ihnen zitierte Stelle des Parteiprogramms richtet. Es ist für Demokratie und Meinungsfreiheit unerlässlich, dass man sich auch im Internet frei und unbeobachtet bewegen und äußern kann. Dazu zählt die Möglichkeit der Verschlüsselung und auch der Anonymisierung. Wobei die Anonymisierung in erster Linie durch Datensparsamkeit erreicht werden sollte. Anonymisierungdienste sehe ich dahingehend nur als Ergänzung um die Anonymität zu gewährleisten.

Wer finanziert diese und übt die Kontrolle aus?

Die Entwicklung neuer Anonymisierungsverfahren und darauf aufbauender Dienste kann und soll finanziell durch den Staat unterstützt werden. Durch den dezentralen Aufbau von Anonymisierungsnetzwerken gibt es keine zentrale Kontrollinstanz. Die Kosten sind für die einzelnen Betreiber gering, dennoch kann man auch hier über staatliche Förderung nachdenken.

Wie wollen Sie diese vor den Begehrlichkeiten von Behörden aller Art
schützen, (Tor)?

Begehrlichkeiten entstehen überall dort wo Daten anfallen. Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung die große Datenhalden bilden müssen weg, Daten dürfen nur dort gesammelt werden, wo es unbedingt erforderlich ist. Ein Anonymisierungsserver der keine Rückschlüsse auf Personendaten zulässt, weckt auch keine Begehrlichkeiten. Außer natürlich nach Gesetzen, diese Daten dann doch zu speichern. Da liegt es aber am Wähler, die richtigen Politiker zu wählen, die diesen Unsinn nicht mitmachen. Um vorzubeugen halte ich es aber auch für sinnvoll, das Recht auf Anonymität im Internet und ein allgemeines Kommunikationsgeheimnis gesetzlich festzuschreiben.

Ich hoffe ich konnte Ihre Frage damit zu Ihrer Zufriedenheit
beantworten..

Nein. Nicht wirklich.

Dann hoffentlich jetzt 🙂 Ansonsten wie gesagt, einfach Rückfragen stellen.

Nach meiner persönlichen Wahrnehmung bedarf es für eine Änderung von
politischen und sozialen Gegebenheiten mehr, als eine breite Zustimmung
bestimmter wohlgesonnener Bevölkerungsgruppen, wie z.B. die
Filesharer-Gemeinde, welche ja nicht unbedingt von altruistischen Motiven
geleitet wird (ich rede an dieser Stelle nicht den „Rechteinhabern“ das
Wort).

Wie gedenken Sie eine politische Teilhabe (Einflussnahme) zu erreichen,
jenseits von bits und bytes.

Ich bitte Sie um eine realistische Antwort.

Die Unterstützung für die Piratenpartei beschränkt sich nicht auf Filesharer. Es gibt auch genauso wenig eine „Filesharer-Gemeinde“ wie es
eine Gemeinde der Autofahrer oder der Vegetarier gibt. Die Unterstützung für die Piratenpartei (genauer: für unsere Ziele, denn darum geht es!) erstreckt sich über mehrere Bevölkerungsgruppen. Die größte Zustimmung finden wir natürlich bei jungen Menschen, die im Umgang mit Technik und insbesondere dem Internet vertraut sind sowie bei Informatikern und anderen technikaffinen Berufsgruppen. Jedoch merke ich selbst, als jemand der regelmäßig an Infoständen teilnimmt und so mit den unterschiedlichsten Leuten auf der Straße in Kontakt kommt, dass auch andere Menschen aufgeschlossen gegenüber unseren Zielen sind, wenn man es ruhig und sachlich erklärt. Größtes Problem ist es derzeit diese Leute großflächig zu erreichen, dazu fehlt es unserer jungen Partei noch an Zeit, Geld und „Personal“. Ich bin jedoch in Anbetracht unseres stetigen Wachstums optimistisch, dass sich dies weiter verbessern wird.

Es ist utopisch innerhalb kurzer Zeit eine politische Veränderung herbeizuführen. Mit jeder einzelnen Stimme für die Piratenpartei, erhöht sich aber der Druck auf die etablierten Parteien sich mit unseren Zielen zu befassen. Derzeit sieht es sogar danach aus, dass die Piratenpartei Schweden einen Sitz im Europaparlament erringt (5,1% laut einer aktuellen Umfrage). Das ist wenig um politisch Einfluss zu nehmen, ermöglicht uns aber immerhin Themen auf die politische Tagesordnung zu bringen die ansonsten wenig Beachtung finden. Es ist ein Anfang.

Im übrigen war ich von Ihrer Antwort zu meiner 1. Frage angenehm
überrascht, hatte mehr mit leeren Worthülsen gerechnet.

Die Worthülsen waren leider ausverkauft, die anderen Parteien haben sich die alle schon unter den Nagel gerissen 😉

Identifikationsnummer – Einspruchsverfahren

Nachdem ich vor einigen Monaten meine Identifikationsnummer zugeteilt bekam, bin ich dem Vorschlag der Humanistischen Union gefolgt, einen Beschwerdebrief an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu senden.

Landläufig ist die Identifikationsnummer auch als Steuer-ID bekannt, weil sie angeblich nur für steuerliche Zwecke verwendet werden darf. Tatsächlich unterliegt sie jedoch keiner Zweckbindung. Die „überlebenslange“ Gültigkeit (bis 20 Jahre nach dem Tod!) macht sie zu einem eindeutigen Personenkennzeichen, welches vom Bundesverfassungsgericht bereits 1983 im „Volkszählungsurteil“ verboten wurde.

Mein Protestschreiben verweist auf ein Musterverfahren beim Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 2822/08). Das BZSt weist mich nun darauf hin, dass ein Urteil des Finanzgerichts noch nicht vorliegt und das gegen dieses vermutlich Revision eingelegt würde, sodass der Bundesfinanzhof entscheiden müsse. Weiterhin werde man das Einspruchsverfahren ruhen lassen. Sollte ich dennoch auf den Einspruch bestehen, müsste man diesen als unzulässig verwerfen.

Hier ist das vollständige Schreiben:

derzeit sind bei dem Finanzgerichtshof Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach § 40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Feststellungsklagen nach § 41 FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer anhängig, Urteile des Finanzgerichts Köln liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt werden wird, somit wird voraussichtlich der Bundesfinanzhof über den Streitgegenstand entscheiden.

Ich halte es daher für verfahrensökonomisch, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes abzuwarten und das Einspruchsverfahren zunächst nach § 363 Abs. 2 Satz 1 der Abgagenordnung (AO) ruhen zu lassen. Sollten Sie gleichwohl eine Fortführung Ihres Einspruchsverfahrens wünschen, bitte ich um Nachricht. Ich müsste dann Ihren Einspruch als unzulässig verwerfen, da ein Einspruch nur gegeben ist, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.

Jetzt stellt sich die Frage: Was tun? Macht es Sinn das Verfahren einfach ruhen zu lassen, oder sollte man weiter auf Einspruch bestehen? Ich freue mich über Hinweise in den Kommentaren. Ich denke ich bin nicht der einzige der das Schreiben bekommen hat.

Update: Der Foebud hat sich mittlerweile der Sache angenommen und gibt Entwarnung:

Diejenigen, die mit einem Protestschreiben auf die Zuweisung der Steuer-ID reagiert haben, bekamen in den letzten Wochen unerwartet ein Antwortschreiben, welches für reichlich Verwirrung sorgte. Nach Übersetzung der Paragraphenhinweise und juristischer Fachbegriffe scheint das Schreiben jedoch keiner Reaktion zu bedürfen.

Das Einspruchsverfahren wird lediglich ruhen gelassen, bis die Musterklage der Humanistischen Union endgültig in dieser oder nächster Instanz entschieden wird oder gar das Bundesverfassungsgericht sich dieser Frage annimmt.

Wir raten den Empfängern dieses reichlich verwirrenden und umständlich ausformulierten Schreibens daher die Ruhe zu bewahren und sich nicht beunruhigen zu lassen.

Alle die das Protestschreiben noch nicht abgeschickt haben, können das auch jetzt noch tun:

Des Weiteren machen wir alle Nicht-Empfänger darauf aufmerksam, dass die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist und sie daher herzlichst dazu aufgefordert sind, ein Protestschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden. Freuen sie sich jetzt schon auf ihr automatisch erstelltes Antwortschreiben und sehen sie es einfach als eigenwillige Eingangsbestätigung an.

Datenraffgier im Alltag

datenflussDie Datenskandale überschlagen sich in letzter Zeit und zeigen auf, wie überfällig eine Modernisierung und konsequente Durchsetzung des Datenschutzrechts ist. Trotzdem ist die Problematik für viele Menschen nicht greifbar, weil sie im Alltag zunächst einmal nichts davon spüren.

Wir haben in Deutschland den sehr guten und wichtigen Grundsatz der Datensparsamkeit gesetzlich verankert. Dieser Grundsatz verpflichet die Anbieter nur soviele Daten zu sammeln, wie absolut notwendig sind um einen Dienst zu erbringen. Alles was darüber hinaus geht, muss vom Nutzer freiwillig herausgegeben werden. Ein Blick nach Übersee zeigt, was passiert, wenn man diesen Grundsatz fallen lässt und der Wirtschaft keine Grenzen beim Datensammeln setzt. Vor einigen Tagen wollte ich mich nämlich im Forum von jboss.com registrieren. Dort wurde ich mit einem Fragenkatalog konfrontiert, der es in sich hat. Dies sind die Pflicht(!)-Felder:

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  • Art der Firma
  • Firmengröße
  • Branche
  • Grund des Interesses

Dies sind nur die Felder, die zwingend notwendig sind um die Registrierung durchzuführen!

Ein starker Datenschutz nützt uns also auch im Alltag, obwohl wir es oftmals gar nicht direkt wahrnehmen. Leider geben noch immer viel zu viele Menschen ihre Daten freiwillig heraus. Dummerweise greifen die Datenschutzgesetze in Deutschland ab dieser Stelle nicht mehr wirksam, da sie nicht effektiv vor Datenmissbrauch abschrecken. Die Datenschutzbehörden haben weder genug Personal noch ausreichende Befugnisse. Meine Empfehlung für die Praxis: Was der Anbieter nicht braucht, bekommt er auch nicht. Wenn er trotzdem darauf besteht, kann man ruhigen Gewissens falsche Daten angeben.

Bild: wilhei55 / flickr.com

Bundesregierung plant Datenschutzsiegel

Die Bundesregierung plant in einem aktuellen Gesetzesentwurf ein „Datenschutzsiegel“ einzuführen. Laut Vorstellung der Regierung wird den Unternehmen damit ein wirtschaftlilcher Anreiz geboten, um die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen noch zu übertreffen.

Klingt nach einer prima Sache – doch Moment! Wollen wir den Kuchen nicht erstmal backen, bevor wir ihn dekorieren? Denn das größte Problem im Bereich Datenschutz ist es doch derzeit, dass selbst die gesetzlich vorgeschrieben Regeln nicht eingehalten werden. Lidl, Telekom, Bahn – die Liste wird immer Länger und die Skandale immer unglaublicher. Derzeit sind die wirtschaftlichen Vorteile durch einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz deutlich größer, als sie irgendein Siegel bieten kann. Oder warum sonst, hat noch nicht jeder Konzern zur Gewinnmaximierung ein Zertifikat vom ULD? Die bieten das nämlich schon längst an.

Ein offizielles Datenschutzsiegel ist ein netter Bonus, wenn die gesetzlichen Vorschriften endlich Wirkung zeigen. Dazu braucht es starke, und vor allem unabhängige Datenschutzbeauftragte. Die Datenschutzbehörden müssen personell aufgestockt werden um regelmäßig unangekündigte Kontrollen durchzuführen. Bitte fange vorne an, liebe Bundesregierung!