Irrtum der Woche: Online-Durchsuchung nur gegen Terroristen

Der Bundestrojaner

Es war das wohl meist geäußerte Argument bei der Diskussion um den „Bundestrojaner“: Eine heimliche Online-Durchsuchung würde ja nur gegen Terroristen eingesetzt. Es ginge schließlich darum, Anschläge zu verhindern und so Leben von unschuldigen Bürgern zu retten.

Dass dieses Argument nur der Beschwichtung dient, haben viele Kritiker schon von Anfang an befürchtet. Nun gesteht Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung ein, dass die Bundesregierung den Zugriff auf die Computer der Bürger auch zur Strafverfolgung erlauben möchte:

Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.

Der massive Grundrechsteingriff, den eine solche Maßnahme mitbringt, soll also nun auch im Nachhinein möglich sein – wenn die Tat schon passiert ist. Leben werden damit nicht mehr gerettet, und von Terroristen spricht plötzlich auch niemand mehr. Es geht um Strafverfolgung, und das ist höchst problematisch. Denn unter Verdacht geraten auch die, die unschuldig sind und nichts zu verbergen haben. Aber gegen einen heimlichen Eingriff kann sich niemand wehren.

Ich bezweilfe stark, dass die Pläne der Regierung den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Aber das ist ja nichts neues. Auch dass die SPD zunächst zurückrudert, ist keine neue Erscheinung, sondern gehört offenbar in das taktische Kalkül dieser Partei.

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Irrtum der Woche: Das BVerfG gestaltet Gesetze mit

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In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen âEUR“ für jene nicht. […] Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.

Das äußerte Innenminister Schäuble Mitte der Woche gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ich bin geschockt, mit wieviel Dreistigkeit Schäuble mittlerweile vorgeht. Es dauert wohl nicht mehr lange, dann stellt er die Notwendigkeit des Gerichts komplett in Frage. Das Bundesverfassungsgericht gestaltet Gesetze nicht mit, es prüft diese auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung. Das ist auch gut so, denn genau das ist die Aufgabe des BVerfG!

Wenn der Gesetzgeber sich an die Grenzen der Verfassung hält, werden sich die Karlsruher Richter auch nicht einmischen. Leider haben Schäuble und Co. in letzter Zeit immer wieder diese Grenzen überschritten. Dass er sich nun darüber beschwert, dass das BVerfG seine Aufgabe wahrnimmt, zeigt zu deutlich, dass ihm das Gericht und die Verfassung ein Dorn im Auge sind.

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Irrtum der Woche: Das Medium ist verantwortlich für die Inhalte

Kennt ihr eigentlich die Geschichte von König Kunibert? Kunibert war ein sehr dummer König. Als ein Bote von einer entscheidenen Schlacht zurückkehrte und berichtete, dass sein Heer vom Feind blutig niedergeschlagen wurde, da ließ der König den Boten hinrichten. Jedes Kind versteht, dass der Bote doch für die schlechte Nachricht gar nichts kann, sondern nur seinen Dienst verrichtet.

Bei vielen Politikern scheint jedoch das Hirn auszusetzen, wenn es um digitale Dienste geht: Die Bundesregierung postulierte diese Woche, dass das „Web 2.0“ hohe Bedeutung für islamistische Propaganda habe. Ob dies für sich genommen schon ein Irrtum ist, kann ich nicht beurteilen. Ich bin aber bisher auf noch keine islamistische Propaganda in Social Networks gestoßen.

Die Regierung impliziert jedoch mit dieser Aussage, dass die „Web 2.0“-Dienste selbst das Problem sind – nicht etwa die darüber kommunizierten Inhalte. Wie der Bote, erbringen die Dienste nur ihren Dienst (deswegen heißen die auch so 😉 ) Diese Dienste können rein gar nichts dafür, wenn sie auch für unwillkommene Inhalte verwendet werden. Es ist eine völlig krude Vorstellung, diese nun deswegen zu verteufeln.

Irrtum der Woche: Niemand kämpft für ein modernes Urheberrecht

howto-free-cultureKonrad Lischka, Autor bei Spiegel Online, behauptet in einem dortigen Artikel doch tatsächlich, dass niemand für die Modernisierung des Urheberrechts kämpfe.

Der wichtigste Online-Prozess des Jahres läuft, und die Web-Gemeinde wettert gegen das antiquierte Urheberrecht. Doch für eine Modernisierung kämpft niemand – es ist ja viel leichter, geltende Gesetze online zu ignorieren.

Da frage ich mich wirklich wo der Herr Lischka sich die letzten Monate und Jahre so herumgetrieben hat? Eine solche Behauptung ist ein Schlag ins Gesicht für Personen und Organisatoren, die sich tagtäglich mit dem Thema Urheberrecht beschäftigen. Was ist mit Organisationen wie Creative Commons, die schon heute Alternativen zum Urheberrecht aufzeigen? Oder den Aktivisten von „La Quadrature du Net“ und netzpolitk.org, die es immer wieder schaffen die Netzgemeinde wachzurütteln und erfolgreiche Kampagnen durchzuführen? Johannes Kreidler hat sich sogar künstlerisch mit dem Urheberrecht auseinandergesetzt! Selbst die Grünen haben mittlerweile erkannt, dass die Forderungen der Conentindustrie weder den Verbrauchern noch den Künstlern nützen. Die Piratenpartei befasst sich als Themenpartei sogar schwerpunktmäßig mit dem Urheberrecht. Der Jurist Till Kreutzer hat erst vor kurzem seine Dissertation zum Thema „Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen“ veröffentlicht.

Ist das alles wirklich an Herrn Lischka vorbei gegangen? Dabei habe ich noch nicht einmal alle Initiativen aufgezählt (was mir unmöglich erscheint) und von den zahlreichen Bloggern, die die Thematik in die öffentliche Debatte einzubringen versuchen habe ich auch noch nichts erwähnt. Die „seriöse“ Presse schweigt diese Standpunkte offenbar lieber tot, anstatt sich mit ihnen auseinander zu setzen. Stattdessen wird gegen die pösen Filesharer gewettert – das ist viel einfacher und durchzieht den gesamten Artikel. Ich werde den aber an dieser Stelle nicht mehr im Detail auseinandernehmen, das hat netzwertig schon sehr gut hinbekommen.

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Irrtum der Woche: Es geht um den Schutz der Kinder

KinderterroristenDass Internet-Filter nicht dazu geeignet sind, Kinder vor Missbrauch zu schützen sollte mittlerweile jeder verstanden haben. Auch den Zugriff auf KiPo-Seiten kann man nicht zuverlässig unterbinden, ohne das Internet kaputt zu machen. Dass die CDU trotz allem darauf beharrt eine Zensur-Infrastruktur aufzubauen, ist ein erstes Indiz dafür, dass es der Union gar nicht um den Schutz der Kinder geht.

Diese Woche wurde es offiziell: Die Union möchte unsere Kinder nicht schützen, sondern sieht in ihnen potentielle Terroristen! Hans-Peter Uhl von der CSU bestätigte gegenüber der Berliner Zeitung, dass der Verfassungsschutz deutlich mehr Daten von Minderjährigen sammeln dürfen soll:

Damit solle eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger erreicht werden

Nicht „Schutz von Kindern“, sondern „Schutz vor Kindern“ also.

Auch die SPD und die Linke sind da nicht besser: Die Rot-Rote Regierung in Berlin hat nämlich nun eine zentrale Schülerdatei beschlossen. Der Chaos Computer Club warnt und ruft zum Datenboykott auf:

Detaillierte personenbezogene Informationen über alle Kinder im schulpflichtigen Alter sollen erhoben, zentral verarbeitet und abfragbar gemacht werden âEUR“ natürlich mit umfangreichem Zugriff für Polizei und andere „Sicherheits“-Behörden. Die Datenskandale der letzten Monate haben deutlich gezeigt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis sensible Informationen aus der Schülerdatei verlorengehen und von Kriminellen missbraucht werden. Der Chaos Computer Club (CCC) ruft daher alle Eltern zum Boykott der Erfassung ihrer Kinder auf, um sie vor Datenverbrechern zu schützen.

Ich empfehle dringend, diesen Boykott zu unterstützen.

Foto: HugoDeschamps / flickr.com (Lizenz: cc-by-sa)

Irrtümer der Woche

Ungeachtet dessen, dass ich jetzt mehr als eine Woche außer Gefecht war, wird im Netz natürlich fleißig weiter geirrt. Ich versuche mir gerade einen Überblick über die gröbsten Spinnereien zu verschaffen.

Die Bahn glaubte doch tatsächlich sie könne Dokumente mit Gewalt wieder aus dem Netz rausprügeln. Sie wurde letzte Woche eines besseren belehrt, als Markus Beckedahl nicht einfach klein bei gab und hohe Wellen in der Blogosphäre schlug. Ein Musterbeispiel für den Streisand-Effekt – hat mich sehr gefreut 🙂 Schade, dass ich nicht selbst dazu beitragen konnte.

Weniger lernwillig ist da Frau von der Leyen, die immer noch an Internetfiltern festhält. Dass auf mich keiner hört weiß ich ja, aber mittlerweile gibt es mehrere Gutachten die den Unsinn der geplanten Maßnahmen bescheinigen. Da sollte man doch mal hellhörig werden?!

Aber nein, nichtsdestotrotz wurde derweil ein Mustervertrag zwischen dem BKA und den Internet Service Providern ausgearbeitet (PDF), „um den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet zu erschweren.“ Immerhin hat man erkannt, dass es hier bestenfalls ums Erschweren geht, aber niemals um eine Blockade. Besonders makaberes Detail: Man ist sich auch bewusst, dass Unbeteiligte beeinträchtigt werden können und nimmt dies in Kauf:

Dabei stellt der ISP sicher, dass eine mögliche Beeinträchtigung der Rechte unbeteiligter Dritter auf das nach dem jeweiligen Stand der Technik unvermeidbare Minimum begrenzt wird.

Irrtum der Woche: Es geht um Terrorcamps

Das „Terrorcamp-Gesetz“ wird derzeit heiß diskutiert. Wer sich zum Terroristen ausbilden lässt, der muss bestraft werden, heißt es immer wieder. Doch worum geht es bei dem Gesetz wirklich, das eigentlich „Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten“ heißt? Richtig, es geht um Verfolgung. Doch Vorsicht! Genau lesen! Es geht nicht um Verfolgung von Straftaten. Es geht um „Verfolgung der Vorbereitung„!

Heribert Prantl, deutscher Jurist, Journalist und Publizist, geht in seinem Kommentar auf sueddeutsche.de genauer darauf ein:

Das Gesetz wird landläufig Terrorcamp-Gesetz genannt, weil mit ihm angeblich die Leute gepackt werden sollen, die sich dort ausbilden lassen. Davon findet sich im Gesetzestext kein Wort. […] Unter Strafe gestellt wird die noch nicht konkrete Vorbereitung von noch nicht konkreten Straftaten.

Die Strafvorschriften seien für eine rechtstaatliche Verurteilung völlig unbrauchbar, erklärt Prantl. Es ginge aber auch um etwas ganz anderes:

Der Gesetzgeber weiß, dass es zu einer Bestrafung der angeblich gefährlichen Person nach dem neuen Gesetz nicht kommen wird; aber das ist ihm ziemlich egal. […] Die zu einer rechtsstaatlichen Verurteilung untauglichen Strafvorschriften werden deshalb geschaffen, weil der Staat zur Verfolgung dieser neuen nebulösen Delikte das schwere Instrumentarium der Strafprozessordnung auspacken kann: Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation, Lauschangriff, Hausdurchsuchung bei Kontaktpersonen, Kontrollstellen auf Straßen und Plätzen, Vermögensbeschlagnahme, Verhaftung und Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr. Die schwersten denkbaren Maßnahmen und Grundrechtseingriffe werden also auf allerdünnstes Eis gestellt.

Irrtum der Woche: Hessen wird jetzt konservativ regiert

konserve Schon kurz nachdem das Ergebnis der Hessenwahl bekannt war, tönte es aus allen Richtungen: „Hessen wird jetzt konservativ regiert“ … „konservativ-bürgerliche Mehrheit“ … „konservativ-liberal“ …

Von Wegen! Was bitte ist an einer CDU geführten Regierung konservativ?! Eine Partei, die das altbewährte Papierwahlverfahren abschafffen möchte, zu Gunsten unsicherer, manipulierbarer Wahlcomputer, ist nicht konservativ. Eine Partei, die die Grundwerte unserer Demokratie auf den Kopf stellt, die immer mehr Überwachung einführt und die bürgerlichen Freiheiten einschränkt, ist nicht konservativ und erst recht nicht bürgerlich.

Ach ja, da war ja noch die FDP. Aber ob die der CDU helfen kann sich auf die Fundamente unserer Demokratie zurück zu besinnen? Ich fürchte eher, dass die FDP an der Regierung wieder alles vergisst, was sie in der Opposition scheinheilig predigt…

Bild: hansdorsch / flickr.com

Irrtum der Woche: Kinderpornografie ist „klar abgrenzbar“

Zensur

Beim Thema Internetzensur wird gerne und häufig geirrt, aber besonders aufgefallen ist mir diese Woche die Aussage von Familienministerin Ursula von der Leyen, Kinderpornografie sei als Problem „klar abgrenzbar“. Spiegel-Online berichtet:

Bedenken, ein solches System könnte auch als Zensurinstrument für andere Themen und Inhalte eingesetzt werden, wollte von der Leyen nicht gelten lassen: „Wir dürfen das Thema nicht verwässern.“ Kinderpornografie sei als Thema und Problem „klar abgrenzbar“.

Aha, und was ist mit der viel diskutierten „Scheinjugendpornografie“, bei der selbst bei Erwachsenen Darstellern Strafe droht, wenn sie „zu jung aussehen“ (Wer auch immer das bestimmen mag)? Und was ist mit fiktiven Darstellungen? In Australien zumindest können Darstellungen von den Simpsons als Kinderpornografie gelten. Oder Großbritannien: Hier wurde mal eben die komplette Wikipedia lahmgelegt, weil auf einem Album-Cover der Scorpions ein nacktes Mädchen abgebildet ist.

Man mag das alles für geschmacklos halten, aber darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass die Ministerin behauptet, Kinderpornografie sei ein „klar abgrenzbares“ Thema. Das ist offensichtlich nicht der Fall, da es unterschiedliche subjektive Einstufungen gibt und oftmals nicht zwischen echter Kinderpornografie und geschmacklosen Darstellungen unterschieden wird.

Das wird insbesondere dadurch zum Problem, weil das BKA in Eigenregie die Filterlisten pflegen und ungeprüft an die Internetprovider weiterreichen soll. Hier ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wer garantiert, dass nicht irgendetwas gesperrt wird, nur weil es einem BKA-Beamten nicht passt? Und welche Begehrlichkeiten weckt eine Zensurinfrastruktur noch, wenn sie erst einmal besteht? Von der Leyen gesteht ein:

Sie könne jedoch nicht ausschließen, was „künftige Bundesregierungen“ für „Wünsche und Pläne entwickeln“.

Das nimmt sie in ihrem blindem Kampf gegen Kinderpornografie scheinbar in Kauf. Leider vergisst sie auch, dass Filterlisten die Kinder nicht schützen, sondern letztendlich nur die Augen vor diesen Taten verschlossen werden.

Irrtum der Woche: Eine Stimme für die Piratenpartei ist eine verschenkte Stimme!

So kurz vor den Wahlen höre ich es immer wieder: Stimmen für kleine Parteien sind verschenke Stimmen. Warum das Unsinn ist und warum es sich lohnt am Sonntag in Hessen die Piratenpartei zu wählen, erläutere ich hier kurz. (Nicht ganz ohne Eigennutz, denn ich bin Mitglied dort).

1) Mit deiner Stimme unterstreichst du die Bedeutung der Ziele!

Die Piratenpartei konzentriert sich auf die Kernthemen der Informationsgesellschaft. Viele Wähler schreckt es ab, dass Themen wir Arbeit und Soziales (noch!) außen vor bleiben. Als kleine Partei haben die PIRATEN aber gar nicht den Anspruch sofort die kompletten Regierungsgeschäfte zu übernehmen. Vielmehr geht es darum Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und ein transparentes Staatswesen zu unterstreichen und in den politischen Diskurs einzubringen.

Mit deiner Stimme für die Piratenpartei betonst du, dass dir diese Ziele ebenfalls wichtig sind! Ab einer bestimmten Wählerzahl können die etablierten Parteien diese Themen nicht mehr ignorieren. Auch wenn die Piraten also die 5%-Hürde nicht bewältigen, so stärkst du mit deiner Stimme doch deren Ziele. Und auf die Ziele kommt es schließlich an! Ähnlich war es anfangs bei den Grünen: Das Thema Umweltschutz wurde erst hinreichend beachtet, als die Grünen den Etablierten immer mehr Stimmen wegnahmen.

Zwar hat sich auch die Opposition mittlerweile das Thema Datenschutz auf die Fahnen geschrieben. Aber wie glaubwürdig ist das? Die Grünen haben unter Rot-Grün mit den Otto-Katalogen selbst Überwachungsbefugnise eingeführt und unter anderem die Vorratsdatenspeicherung mit vorbereitet! Die FDP hat in Nordrhein-Westfalen erstmals heimliche Online-Durchsuchungen eingeführt, was aber zum Glück vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Die Linken sitzen in der Berliner Landesregierung und haben die Videoüberwachung ausgeweitet. In der Opposition redet es sich leicht, aber es kommt darauf an, was in der Regierung gemacht wird. Dort haben alle etablierten Parteien versagt!

2) Schon ab 1% gibt es Wahlkampfkostenerstattung!

Auch wenn die PIRATEN nicht ins Parlament einziehen ist die Stimme also wichtig um die Ziele zu stärken. Es gibt aber neben der 5%-Hürde noch eine andere Grenze, die oft vergessen wird: Die „1%-Hürde“. Wenn die Piratenpartei in Hessen mindestens 1% der Stimmen erhält, wird sie bei der staatlichen Parteienfinanzierung berücksichtigt. Bei der Bundestags- und Europawahl sind es sogar nur 0,5%. Im Gegensatz zur 5%-Hürde sind das auch für junge Parteien realistische Ziele.

Mit deiner Stimme unterstützt du die Piratenpartei also nicht nur ideell, sondern auch finanziell! Mit mehr Finanzmitteln kann mehr Werbung gemacht werden und der Bekanntheitsgrad der Partei so deutlich erhöht werden. Das ist ein wichtiger Schritt um nach und nach an die 5% heranzukommen. Jede Stimme zählt – auch jetzt schon!

Aufgrund der Parteienfinanzierung ist es auch wichtig, dass man nicht seine Stimme aus Protest den Rechten gibt. Letztes Jahr hat die NPD in Hessen leider 1% der Stimmen erreicht und somit auch staatliche Zuschüsse bekommen. Davon wird dann rechte Propaganda und Ausländerhetze finanziert. 🙁

3) Nicht-Wähler unterstützen die etablierten Parteien!

Schonmal gewundert warum gerade die „Großen“ sich kaum über mangelnde Wahlbeteiligung ärgern? Jeder Nichtwähler kommt ihnen zugute! Angenommen eine große Partei erhält 35 von 100 Stimmen, also 35% – wenn 10 von diesen 100 sich plötzlich entscheiden nicht mehr zur Wahl zu gehen (und unter der Annahme, dass diese 10 zuvor aus Verdrossenheit schon keine etablierte Partei gewählt haben) dann hat diese Partei plötzlich 35 von 90 Stimmen, also fast 39% der Stimmen! Eine Stimme für die Piratenpartei ist also alles andere als verschenkt. Seine Stimme verschenkt man nur, wenn man nicht wählt! Im Grunde genommen ist sie nicht mal verschenkt, sondern schlimmer: Sie kommt denen zugute, die man gerade nicht will! Deshalb: Am Sonntag in Hessen zur Wahl gehen! (Und im Laufe des Jahres auch zur Bundestags- und EU-Wahl)