Freiheit statt Angst! Demonstration in Mainz.

Einladung zum Bündnistreffen am Sonntag 03.05.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung organisiert gerade eine große Demonstration in Mainz. Am 06. Juni wollen wir für Freiheit und Bürgerrechte auf die Straße gehen.

Die Demonstration richtet sich unter anderem gegen die Totalprotokollierung von Telefon-, Handy- und Internet-Verbindungen durch die Vorratsdatenspeicherung und zahlreiche andere unverhältnismäßige Überwachungsgesetze und die Datenmissbräuche durch Staat und Wirtschaft. Wir fordern einen stärkeren Datenschutz und den Erhalt der Privatsphäre, Meinungs- und Pressefreiheit – online wie offline.

Am Sonntag, 03.05.2009 um 18:00 Uhr findet im DGB-Haus in Mainz das erste Bündnistreffen statt. Alle Organisationen, Parteien und Privatpersonen die die Demo unterstützen möchten sind herzlich eingeladen. Die Demo ist bereits angemeldet, wir wollen nun ein breites Demo-Bündnis formieren und am Sonntag gemeinsam den genauen Demo-Aufruf festlegen und die Details planen.

Bei Interesse bitte einfach eine kurze Mail an
demo-mainz(at)vorratsdatenspeicherung.de
schreiben.

Irrtum der Woche: Schuldig bis zum Beweis der Unschuld

Ich weiß, es ist irgendwie in Mode gekommen, die Unschuldsvermutung auf den Kopf zu stellen. Trotz allem bleibt diese überaus dreiste Behauptung von Justizministerin Zypries schlichtweg falsch:

Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Hintergrund ist der, dass Internetnutzer, die auf die berüchtigten Stopp-Seiten stoßen, in Echtzeit überwacht werden sollen. Zypries behauptet nun einfach, dass diese Nutzer sich automatisch schuldig machen, kinderpornografisches Material beschaffen zu wollen. Nun gibt es aber leider diverse technische Möglichkeiten, wie ein Nutzer zufällig oder böswillig auf eine solche Seite geleitet werden kann, ohne dass er es möchte oder auch gar nur mitbekommt. Zum Beispiel durch automatische Weiterleitung, „vergiftete“ Links, eingebette Inhalte (I-Frames) und vieles mehr.

Laut Zypries soll ein Nutzer der auf die Sperrseite gelangt und somit ins Blickfeld des BKA rückt nun beweisen, dass es keine Absicht war. Er soll also seine Unschuld beweisen!

Nun besagt aber ein klitzekleiner (und scheinbar von vielen Politikern als unbedeutend eingestufter) Artikel der sogenannten „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ folgendes:

Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Dass Frau Zypries nicht weiß was ein Browser ist, das kann ich ihr durchaus verzeihen. Für soviel Inkompetenz werde ich sie einfach nicht wählen, dann sind wir quitt. Aber für soviel Ignoranz beim Thema Grund- und Menschenrechte, und das als Justizministerin … die Frau sollte sofort zurücktreten … ist ja nicht das erste Mal, dass sie so einen Unfug behauptet.

Über die (Un)wirksamkeit von Netzsperren

Die Argumentation, Netzsperren seien unwirksam, ist nicht zweckmäßig – darauf hat Netzpolitik mit Bezug auf Fefe aufmerksam gemacht. Ich stimme dem soweit zu, halte es jedoch für sinnvoll zwischen zwei Arten der Unwirksamkeit zu unterscheiden: Der technischen und der logischen Unwirksamkeit.

Technische Unwirksamkeit

Ich bezeichne Netzsperren als technisch unwirksam, wenn sie durch einfach technische Maßnahmen zu umgehen sind. Dazu zählen zum Beispiel die vertraglich vereinbarten DNS-Sperren. Das Problem bei der technischen Unwirksamkeit ist, wie Netzpolitik bzw. Fefe richtig feststellt, dass sie nicht als Argumentation gegen Netzsperren taugt, sondern im Gegenteil später als Bumerang auf uns zurückfallen kann. Es ist völlig irrelevant ob die Sperren technisch wirksam sind, darum geht es nicht! Es geht darum, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird und allgemein die Akzeptanz für Netzsperren gefördert wird. Wenn wir jetzt argumentieren, dass die Sperren sowieso umgangen werden können, ist das lediglich ein Argument stärkere Filter einzuführen! Die Sperren sind undemokratisch und schädlich, egal ob sie überwindbar sind oder nicht – das Argument „technische Unwirksamkeit“ ist also völlig irrelevant und sollte vermieden werden.

Logische Unwirksamkeit

Niemand wird bestreiten, dass es ein vernünftiges Ziel ist, Kindesmissbrauch zu verhindern und Kinderpornografie aus dem Netz zu entfernen. In den Augen der Befürworter wird dieses Ziel durch die Netzsperren erreicht. Das ist und bleibt Unsinn. Völlig unabhängig davon ob die Sperren löchrig oder unüberwindbar sind: Die Kinder werden weiter missbraucht, Kinderpornos werden weiter ausgetauscht (weil dies ohnehin nicht über das offene Web geschieht) und eine millionenschwere Industrie wird auch nicht trocken gelegt, weil die Zahlen erfunden sind. Dies bezeichne ich als logische Unwirksamkeit – die Sperren erfüllen den behaupteten Zweck schlichtweg nicht. Keine Art von Sperre kann dies erreichen – völlig unabhängig davon, ob sie technisch funktioniert oder nicht.

Schlussfolgerung

Aus der logischen Unwirksamkeit folgt nicht, dass die Sperren keine Wirkung haben, sondern nur, dass die Sperren nicht die gewünschte Wirkung haben. Auf die entstehenden „Fehlwirkungen“ kann und sollte sich unsere Argumentation stützen. Zu den Fehlwirkungen zählen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Ergänzungen in den Kommentaren gerne gesehen):

  • Sperrung von legalen Internetseiten (durch menschliche Fehler, Kollateralschäden, Korruption, …)
  • Begehrlichkeiten weitere unliebsame Inhalte zu sperren (Gewaltseiten, Glücksspiel, Pirate-Bay, gewöhnliche Pornografie, extremistische politische Seiten, …)
  • Pauschale Verdächtigung von Leuten die zufällig auf Sperrseiten stoßen
  • Die daraus folgende Angst der Surfer vor unbekannten Links
  • Angst andere Inhalte zu verlinken

Diese Fehlwirkungen treten unabhängig davon auf, wie die Sperren konkret umgesetzt werden. Gegen den aktuellen Zensurvertrag und das geplante Gesetz gibt es zahlreiche weitere wichtige Gegenargumente, wie z.B. die fehlende Kontrolle des BKA, die Geheimhaltung der Verträge und der Sperrlisten sowie das Fehlen einer Regelung um Einträge wieder von der Liste zu entfernen. Eine umfangreiche Übersicht über Presseartikel und Blogbeiträge zum Thema gibt es bei hugelgupf.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Internetsperren, egal in welcher Ausprägung erfüllen ihren logischen Zweck nicht, sondern haben im Gegenteil schädliche Fehlwirkungen die die Meinungs- und Pressefreiheit gefährden und somit für unsere Demokratie schädlich sind. Ob die Sperren technisch funktionieren ist irrelevant, da sie die schädlichen Wirkungen in jedem Fall entfalten.

Irrtum der Woche: DNS-Sperren sind ein erster Schritt

Ich bin froh, dass sich zu dem gestern unterzeichneten Zensurvertrag immerhin auch einige Mainstream-Medien kritisch äußerten. Leider werden die Sperren von einigen Journalisten immer noch als „erster Schritt“ gefeiert- quasi als Ergänzung zur Strafverfolgung. Ein fataler Irrtum, denn die Sperren dienen nur als Alibimaßnahme. „Wir tun ja was“, heißt es dann und die Sache ist erledigt.

Woher ich diese Gewissheit nehme? Wenn Frau von der Leyen wirklich an der Bekämpfung von Kinderpornografie interessiert wäre, könnte sie schon jetzt wirksam handeln, anstatt ins Leere greifende Filter einzurichten. Das tut sie aber nicht! Wie einfach es ist, komplette Server mit Kinderpornografie vom Netz zu nehmen, hat die Kinderschutzorganisation Carechild eindrucksvoll bewiesen. Frau von der Leyen möchte die Server nur verstecken – nein, nicht mal das – sie bindet dem Internetnutzer eine Augenbinde um, die man problemlos abnehmen kann! Die Kinder werden weiter misshandelt.

Es ist mir unbegreiflich, wie angesichts effektiver Alternativen überhaupt noch über verfassungsrechtlich höchst kritische und zugleich unwirksame DNS-Sperren diskutiert werden kann. Das stinkt bis zum Himmel nach blinden Wahlkampf-Aktionismus zu Lasten der Kinder.

Zensursulablone

Ursula von der Leyen hat für ihre destruktive Filterpolitik mitterlweile den Spitzenamen „Zensursula“ anhängen. Netzpolitik.org hat dazu aufgerufen eine passende Visualisierung zu erstellen. Hier sind zwei Vorschläge von mir, angelehnt an die schon zum Kult gewordene „Schäublone“. Zensursula von den LaienZensursula

Das Abbild der Zensurministerin stammt aus dem Font „Parole“ von Dataloo (Lizenz cc-by-sa). Auf meine Abwandlungen habe ich keinerlei urheberrechtliche Ansprüche (cc-zero). Please copy, share, remix! Hier sind auch die SVQ-Quellen.

Update: Zur „Feier des Tages“ hab ich heute noch ein animiertes GIF zum Thema erstellt, natürlich ebenfalls cc-zero:

leyenhaft

Gründung der „Jungen Piraten“

Es ist endlich soweit: Die Piratenpartei bekommt eine Jugendorganisation. Am Samstag werden die „Jungen Piraten“ in Wiesbaden gegründet. Auch die Abkürzung hat was: „JuPis“. Die Mitglieder der Piratenpartei sind zwar ohnehin im Vergleich zu anderen Parteien sehr jung und viele Jugendliche sympathisieren mit der Partei, aber das ist meiner Meinung nach nur ein Grund mehr, eine Jugendorganisation zu gründen. Was Carmelito Bauer, einer der Mitgründer der „Jungen Piraten“ beschreibt, klingt auf jeden Fall schon sehr vielversprechend:

„Wir nehmen an Demonstrationen und Kongressen teil und organisieren solche auch selbst. Die Durchführung von spannenden Projekten im Kreise Gleichgesinnter ist ebenso Teil unserer politischen Arbeit wie die Organisation von Informationsständen und überregionalen Veranstaltungen […] Besonderes Wissen in Politik und Technik ist nicht erforderlich. Wir setzen lediglich Interesse voraus, den Rest gehen wir gemeinsam mit viel Spaß in der Jungendorganisation an“

Die Gründung ist am Samstag, 18. April ab 14 Uhr, in der Kreativfabrik Wiesbaden, nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt:

Murnaustraße 2 (ehem. Gartenfeldstr. 59)
65189 Wiesbaden

Weitere Infos über die Jungen Piraten gibts auf deren Website und im dazugehörigen Wiki

Wer aus Umgebung Koblenz mit nach Wiesbaden fahren will, kann sich an mich wenden, ich werde mir die Gründung nämlich nicht entgehen lassen! Die Teilnahme an der Gründung ist völlig unverbindlich und alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

Mahnwache gegen Internetzensur in Berlin

Am Freitag, den 17. April 2009*
Zwischen 9 Uhr und 9:30 Uhr

Vor dem Presse- & Besucherzentrum der Bundesregierung (Bundespressekonferenz)
Reichstagsufer 14 | U+S-Bhf. Berlin-Friedrichstraße
Karte: http://tinyurl.com/d9d7pm

* Termin Vorbehaltlich – sowas ändert sich in letzter Minute ja machmal gerne.

Weitere, aktuelle Infos gibt es bei netzpolitik.org

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement

ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, was frei übersetzt etwa „Handelsabkommen zur Bekämpfung von Fälschungen“ heißt. Das Abkommen wird seit mehreren Jahren geheim verhandelt, mit dem vorgeblichen Ziel, den Handel mit Produktfälschungen und urheberrechtlich geschützten Werken zu bekämpfen. Regierungen aus Ländern weltweit und Lobbyisten der Rechteinhaber sind an den Verhandlungen beteiligt. Außen vor bleiben Künster und Bürgerrechtsorganisatoren, sowie die Bürger selbst.

Sowohl in Europa als auch den USA wurde von Bürgerrechtsorganisationen mehrfach versucht, Informationen über ACTA ans Tageslicht zu bringen. Selbst unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetzt konnte eine Veröffentlichung des Vertragsentwurfs nicht erreicht werden. Angeblich sei durch eine Veröffentlichung die „nationale Sicherheit“ gefährdet, so erst kürzlich der neue Hoffnungsträger Obama.

Solche Behauptungen und die Geheimniskrämerei lassen die Gerüchteküche brodeln. Schlimme Vermutungen bestätigten sich, als 2008 bei Wikileaks Informationen über die möglichen Inhalte des Abkommes auftauchten. Mit dabei: Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern, Durchsuchung von Notebooks, MP3-Playern und anderen Datenträgern durch den Zoll, Sperren von Websites durch die Provider, kurzum: massive Einschränkungen der Bürgerrechte.

Vor einigen Tagen gab die US-Regierung dem wachsenden Druck nach und veröffentlichte wenigstens eine sechsseitige Zusammenfassung des aktuellen Vertragsentwurfs. (PDF)

Das Papier gibt an, dass die Idee eines solchen Abkommens in 2006 von Japan und den USA initiiert wurde, um das vermeintliche „geistige Eigentum“ international durchzusetzen. Zunächst seien nur Kanada, die Europäische Kommission, Japan, die Schweiz und die USA beteiligt gewesen. Erst seit Juni 2008 diskutiere man das Abkommen auch mit Australien, den 27 EU-Staaten, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Südkorea und Singapur. Weiterhin sei es allgemein üblich, dass Verhandlungen zwischen „souveränen Staaten“ in einem so frühen Stadium noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Verhandlungsteilnehmer scheinen zu vergessen, wer der Souverän ist.

Als Ziel von ACTA wird angegeben, internationale Standards einzuführen um „geistiges Eigentum“ durchzusetzen. Dabei setze man den Fokus angeblich auf kommerzielle Fälschungen und nicht auf die Handlungen von gewöhnlichen Bürgern. In Grund- und Bürgerrechte solle nicht eingegriffen werden.

Das Dokument fasse die Inhalte zusammen, die aktuell unter Diskussion ständen, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Verhandlungen noch laufen und noch zusätzliche Punkte hinzukommen könnten, während andere wieder fallen gelassen werden. Insgesamt ist die Zusammenfassung aber extrem vage gehalten. Zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten möchte man zum Beispiel Gerichten oder Behörden die Befugnisse geben „bestimmte Handlungen“ durchzuführen, wenn eine Verletzung „geistiger Eigentumsrechte“ nachgewiesen ist.

Auch die „Maßnahmen an Grenzen“ sind sehr vage gehalten. Beängstigend klingt die Möglichkeit eines Verbots, auch Waren, die nur zum persönlichen Gebrauch gedacht sind, über die Grenze zu führen. Die Entscheidungskompetenz, ob Güter Rechte verletzen oder nicht, soll wieder irgendeine „authority“ besitzen.

Brisant wird es im Abschnitt „Strafrechtliche Maßnahmen“. Hier soll geklärt werden, ab wann eine Rechtsverletzung strafrechtliche Bedeutung hat. Bislang sind zum Beispiel Urheberrechtsverletzungen in Deutschland lediglich Vergehen, aber kein Verbrechen. Dies könnte sich durch ACTA ändern.

Ein weiterer Abschnitt soll ich laut der Zusammenfassung komplett dem „Digitalen Umfeld“ widmen. Meiner Meinung nach ist das das spannendste und heikelste Thema. Die Zusammenfassung hält sich noch sehr bedeckt, der Abschnitt soll sich aber unter anderem mit der Rolle der Internetprovider befassen, Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden! Es steht zu befürchten, dass durch ACTA mal wieder der Versuch gestartet wird, die Provider für die übertragenen Inhalte verantwortlich zu machen. Für den Abschnitt gibt es angeblich noch keinen Entwurf. Man sei vielmehr damit beschäftigt, Informationen über die unterschiedlichen nationalen Regelungen zu sammeln.

Ein komplettes Kapitel widmet sich der internationalen Zusammenarbeit, ein weiteres soll bestimmen, wie die von ACTA geschaffenen Regelungen durchgesetzt werden. Alles in allem ist die Zusammenfassung aber sehr vage und abstrakt. Die Formulierungen lassen viel Spielraum. Von einer Fokusierung auf internationale, kommerzielle Produktfälscher bishin zur Verfolgung von harmlosen Bagetelldelikten mitsamt Einschränkungen der Bürgerrechte ist meiner Ansicht nach alles möglich.

Letztendlich ist es entscheidend, wer an dem Vertrag mitwirkt und bestimmt, was letztendlich drin steht. Die Tatsache, dass das Abkommen weiterhin geheim und mit starken Lobbyeinfluss zwischen Regierungen verhandelt wird lässt wenig hoffen. Bereits am Telekom-Paket zeigt sich, wie gefährlich der Einfluss von Lobbyisten der Musik- und Filmindustrie für die bürgerlichen Freiheiten sein kann. Bei aller Spekulation um den möglichen Inhalt ist es meiner Meinung nach also zunächst am wichtigsten, dass die Öffentlichkeit nicht von den Verhandlungen ausgeschlossen wird und eine demokratische Debatte stattfinden kann.

Zwischenzeitlich ist übrigens ein Dokument bei Wikileaks erschienen. Das 48 Seiten starke PDF enthält mehrere ACTA-Entwürfe aus 2008, deren Struktur sich, soweit ich das überblicke, mit dem in der Zusammenfassung beschriebenen Aufbau deckt. Leider ist es ein gescanntes Dokument, dass sich somit nicht automatisch nach kritischen Schlüsselwörtern durchsuchen lässt. Wer etwas findet, darf dies gerne in den Kommentaren posten, ich kam noch nicht dazu mich näher damit zu befassen.

Disclaimer: Ich bin kein Jurist.

Glaubt mir kein Wort mehr!

Heute tagte der Bundeswahlausschuss und hat über die Zulassung der Parteien zur Europawahl entschieden. Wie erwartet hat es die Piratenpartei geschafft!

Letzte Woche wurden mehr als 5.000 Unterschriften von Unterstützern aus der Bevölkerung beim Bundeswahlleiter in Wiesbaden abgegeben. Damit war die größte Hürde genommen und die Zulassung nur noch eine Formsache. Vielen Dank, an alle die für uns unterschrieben haben!

Gut gelaunt und voller Elan starten wir jetzt in den Wahlkampf! Ich trete an Position 6 der Bundesliste der Piratenpartei Deutschland an, gehöre nun also zur gefährlichen Spezies „Politiker im Wahlkampf“: Glaubt mir kein Wort mehr!

Die Europawahl ist am Sonntag, 07. Juni 2009. Wer nicht hingeht hat schon verloren. Warum eine Stimme für die Piratenpartei nicht verschenkt ist, habe ich schon an anderer Stelle erklärt.

Für die Zulassung zur Bundestagswahl werden weiterhin Unterschriften benötigt. Das passende Formular für euer Bundesland bekommt ihr auf http://ich.waehlepiraten.de

Identifikationsnummer – Einspruchsverfahren

Nachdem ich vor einigen Monaten meine Identifikationsnummer zugeteilt bekam, bin ich dem Vorschlag der Humanistischen Union gefolgt, einen Beschwerdebrief an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu senden.

Landläufig ist die Identifikationsnummer auch als Steuer-ID bekannt, weil sie angeblich nur für steuerliche Zwecke verwendet werden darf. Tatsächlich unterliegt sie jedoch keiner Zweckbindung. Die „überlebenslange“ Gültigkeit (bis 20 Jahre nach dem Tod!) macht sie zu einem eindeutigen Personenkennzeichen, welches vom Bundesverfassungsgericht bereits 1983 im „Volkszählungsurteil“ verboten wurde.

Mein Protestschreiben verweist auf ein Musterverfahren beim Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 2822/08). Das BZSt weist mich nun darauf hin, dass ein Urteil des Finanzgerichts noch nicht vorliegt und das gegen dieses vermutlich Revision eingelegt würde, sodass der Bundesfinanzhof entscheiden müsse. Weiterhin werde man das Einspruchsverfahren ruhen lassen. Sollte ich dennoch auf den Einspruch bestehen, müsste man diesen als unzulässig verwerfen.

Hier ist das vollständige Schreiben:

derzeit sind bei dem Finanzgerichtshof Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach § 40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Feststellungsklagen nach § 41 FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer anhängig, Urteile des Finanzgerichts Köln liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt werden wird, somit wird voraussichtlich der Bundesfinanzhof über den Streitgegenstand entscheiden.

Ich halte es daher für verfahrensökonomisch, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes abzuwarten und das Einspruchsverfahren zunächst nach § 363 Abs. 2 Satz 1 der Abgagenordnung (AO) ruhen zu lassen. Sollten Sie gleichwohl eine Fortführung Ihres Einspruchsverfahrens wünschen, bitte ich um Nachricht. Ich müsste dann Ihren Einspruch als unzulässig verwerfen, da ein Einspruch nur gegeben ist, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.

Jetzt stellt sich die Frage: Was tun? Macht es Sinn das Verfahren einfach ruhen zu lassen, oder sollte man weiter auf Einspruch bestehen? Ich freue mich über Hinweise in den Kommentaren. Ich denke ich bin nicht der einzige der das Schreiben bekommen hat.

Update: Der Foebud hat sich mittlerweile der Sache angenommen und gibt Entwarnung:

Diejenigen, die mit einem Protestschreiben auf die Zuweisung der Steuer-ID reagiert haben, bekamen in den letzten Wochen unerwartet ein Antwortschreiben, welches für reichlich Verwirrung sorgte. Nach Übersetzung der Paragraphenhinweise und juristischer Fachbegriffe scheint das Schreiben jedoch keiner Reaktion zu bedürfen.

Das Einspruchsverfahren wird lediglich ruhen gelassen, bis die Musterklage der Humanistischen Union endgültig in dieser oder nächster Instanz entschieden wird oder gar das Bundesverfassungsgericht sich dieser Frage annimmt.

Wir raten den Empfängern dieses reichlich verwirrenden und umständlich ausformulierten Schreibens daher die Ruhe zu bewahren und sich nicht beunruhigen zu lassen.

Alle die das Protestschreiben noch nicht abgeschickt haben, können das auch jetzt noch tun:

Des Weiteren machen wir alle Nicht-Empfänger darauf aufmerksam, dass die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist und sie daher herzlichst dazu aufgefordert sind, ein Protestschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden. Freuen sie sich jetzt schon auf ihr automatisch erstelltes Antwortschreiben und sehen sie es einfach als eigenwillige Eingangsbestätigung an.