In Ägypten wird gewählt, glaub ich.

Heute in einer Woche wird in Kairo gewählt. So steht es zumindest bei Wikipedia. Und so lese ich es in deutschen Medien.

Interessanterweise konnte mir kein Ägypter, den ich vor Ort befragt habe, einen Wahltermin nennen. Es ist zugegebenermaßen auch recht kompliziert, da es unterschiedliche Wahltermine für unterschiedliche Regionen gibt. Zudem war meine Befragung alles andere als repräsentativ und wissenschaftlich.

Trotzdem war ich erstaunt, als ich Antworten bekam wie „Es steht doch noch gar kein konkreter Wahltermin fest“ und „28.11? Nein davon weiß ich nichts“. Wenn jemand genauer weiß, ob und wie die ägyptische Bevölkerung über die anstehenden Wahlen informiert wurde, her mit den Infos.

Wahlplakate in Kairo, Ägypten (2011)

Wahlplakate wurden schon fleißig aufgehängt, wie die nebenstehenden Bilder zeigen, sowohl in der Hauptstadt Kairo, als auch in abgelegenen Gegenden wie der Oase Dakhla, in der erst im Januar gewählt werden soll. Keines der Plakate enthält einen Wahltermin.

Wahlplakate in Mut, Al-Wadi al-dschadid, Ägypten (2011)

Und nun lese ich auch noch folgendes: „Neue Gewalt gefährdet ägyptische Wahlen

Die Lage auf dem Tahrir-Platz in Kairo bleibt kritisch. Wieder haben sich Demonstranten und Sicherheitskräfte Strassenschlachten geliefert. Fraglich bleibt, ob und wie nächste Woche in Ägypten gewählt werden soll.

Wann und wie auch immer gewählt wird: Essentiell für das Aufkeimen der ägyptischen Demokratie ist auch, wer die Wahl gewinnt. Meinen (ebenfalls nicht repräsentativen) Eindrücken zufolge sind, zumindest in den ländlicheren Regionen, die islamisch geprägten Parteien leider sehr stark. Von denen gibt es neben den hierzulande immer wieder gern erwähnten „Muslimbrüdern“ noch einige weitere, wie zum Beispiel die Partei „Das Licht“. Eine Trennung von Religion und Staat halten die Anhänger dieser Parteien leider nicht für notwendig.

Wahlbanner der Partei "Das Licht" (al-nur) in Mut (2011)

Insgesamt fehlt der ägyptischen Bevölkerung meiner Meinung nach noch das Verständnis vieler demokratischer Grundprinzipien. Ob nun islamische Parteien die Trennung von Religion und Staat verwässern, oder das Militär einen Sonderstatus in der Verfassung erlangen möchte: Ich befürchte, dass den wenigsten Ägyptern die Konsequenzen für die Demokratie bewusst sind. Aber auch das sind nur subjektive Eindrücke eines zweiwöchigen Besuchs. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Vielleicht sorgt die Vernetzung für genug Aufklärung und anhaltende Proteste im Falle einer wie auch immer gearteten Pseudo-Demokratie.

„Diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins“

Die Vorratsdatenspeicherung war Ende 2007 der Anlass für mich, erstmals auf die Straße zu gehen. Durch sie kam ich mit Aktivisten des AK Vorrat und der Piratenpartei in Kontakt. Die Vorratsdatenspeicherung hat eine große Bürgerrechtsbewegung hervorgebracht und die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten provoziert.

Gestern wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Alle Daten, die noch nicht an Ermittlungsbehörden weitergegeben wurden, müssen umgehend gelöscht werden. Der Provider 1&1 hat nach eigenen Angaben schon damit angefangen.

Eine Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten auf Vorrat gibt es damit in Deutschland nicht mehr. Viele Jahre haben wir dafür gekämpft. Dass das Gesetz komplett gekippt wird, habe ich zwar für möglich, aber nicht für sehr wahrscheinlich gehalten.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, da sie geeignet ist „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann“, begründet das Verfassungsgericht. Die Umstände der Kommunikation seien ebenso schutzbedürftig wie deren Inhalt. Allerdings sei eine anlasslose Speicherung „nicht schlechthin“ mit dem Grundgesetz unvereinbar. Daher greifen die Richter die zugrunde liegende EU-Richtlinie nicht an und verweisen auch nicht an den europäischen Gerichtshof. Laut den Verfassungsrichtern sei eine verfassungskonforme Umsetzung der EU-Richtlinie möglich.

Hohe Anforderungen

An die Ausgestaltung dieser Umsetzung stellen die Richter jedoch sehr hohe Anforderungen: Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren muss die Normenklarheit in Bezug auf Datensicherheit, Datenverwendung, Transparenz und Rechtsschutz gegeben sein. Datensicherheit betrifft dabei sowohl die Aufbewahrung als auch die Übermittlung und Löschung der Daten. Sicherheitsstandards müssen sich am aktuellen Stand der Technik orientieren, die Daten müssen asymmetrisch verschlüsselt werden, die Rechner vom Internet getrennt sein und ein 4-Augen-Prinzip sichergestellt werden. Der Zugriff auf und die Löschung der Daten müssen revisionssicher Protokolliert werden. Um die Transparenz zu wahren muss es zudem Informationspflichten bei Datenschutzverletzungen geben. Der Betroffene muss beim Abruf der Daten informiert werden, falls kein anders lautender richterlicher Beschluss vorliegt. Um einen sicheren Rechtsschutz zu gewährleisten hat der Zugriff zudem unter einem Richtervorbehalt zu stehen und den Betroffenen muss ein Rechtsschutzverfahren möglich sein. Verletzungen des Datenschutzes und der Datensicherheit müssen wirksam sanktioniert werden.

Eine neue Vorratsdatenspeicherung?

Da das derzeitige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für nichtig erklärt wurde, geht der Gesetzgebungsprozess nun komplett von neuem los, wenn die Regierung denn überhaupt noch eine Umsetzung wünscht. Die selbsternannte Bürgerrechtspartei FDP hätte nun Gelegenheit sich als solche zu beweisen und sich dafür einzusetzen, dass die EU-Richtlinie komplett zurück genommen wird. Wir sind in Europa nicht allein: Schweden weigert sich die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, Österreich befindet sich immer noch im Gesetzgebungsprozess und hat sich deshalb schon ein Vertragsverletzungsverfahren eingehandelt, Rumänien hatte die Vorratsdatenspeicherung bereits letztes Jahr für verfassungswidrig erklärt.

Es ist jetzt an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene zu Fall zu bringen! Leider hat es die CDU immer noch nicht verstanden und behauptet dreist, die Speicherung sei nötig „um die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor schweren und schwersten Straftaten schützen zu können“. Ich bin es langsam leid auf solche unsinnigen Behauptungen einzugehen… Muss ich auch nicht, steht ja alles hier.

Ich hoffe doch sehr, dass die CDU mit ihren Bestrebungen die Vorratsdatenspeicherung neu aufzusetzen alleine dasteht. Nicht alles was verfassungsrechtlich machbar ist muss auch umgesetzt werden. Zudem halte ich es für enorm schwierig die umfangreichen Rahmenbedingungen des Bundesverfassungsgerichts wirksam einzuhalten. Allein die Formulierung eines entsprechenden Gesetzes dürfte eine große Hürde darstellen. Die effektive Umsetzung der Datensicherheits- und Transparenzanforderungen in der Praxis halte ich für Utopie.

Die FDP und die Lobbyisten

Es bleibt zu hoffen, dass die FDP dem Druck der CDU standhält. Mehr Sorgen als der Einfluss der CDU, macht mir jedoch die Musikindustrie, die sich über eine Hintertür des Urteils gerade besonders freut: Für die Identifkation von Nutzern hinter einer IP-Adresse hat das Gericht nämlich deutlich geringere Hürden gesetzt. Begründet wird dies damit, dass bei einer Identifikation ja keine Vorratsdaten herausgegeben würden. Der Anbieter ermittle mittels der Vorratsdaten lediglich intern die zugehörigen Bestandsdaten. Herausgegeben würden nur Bestandsdaten, d.h. Name und Adresse des Kunden. Zudem sei für diese Anfragen weder ein Richterbeschluss nötig, noch beschränke sich der Zugriff auf schwere Straftaten. Die Abfrage von Bestandsdaten zu einer IP-Adresse sei auch bei gewichtigen Ordnungswidrigkeiten erlaubt. In der Urteilsbegründung wird sogar ausdrücklich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genannt.

Die FDP ist nicht gerade für eine liberale Urheberrechtspolitik bekannt. Ich bin gespannt ob sie der Verlockung widersteht eine Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen einzuführen. Ich fürchte spätestens bei diesem Stichwort wird die Partei einknicken. Vielleicht wird Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann abermals so stark sein, von ihrem Amt zurückzutreten – nützen wird uns dies jedoch wenig.

Durchatmen und weiterkämpfen

Zunächst einmal haben wir uns jedoch Luft geschaffen. Die Vorratsdatenspeicherung ist vom Tisch und diejenigen sind im Zugzwang, die sie wieder einführen möchten. Ich habe es gestern genossen erstmals wieder vorratsdatenfrei zu kommunizieren (auch wenn das vermutlich ein Trugschluss war, da es sicher noch ein paar Tage dauern wird, bis alles abgeschaltet und gelöscht ist). Das Gesetz ist in Deutschland erstmal vom Tisch. Der AK Vorrat kündigt bereits an, nun auf europäischer Ebene weiter vorzugehen. Wir haben einen wichtigen Etappensieg errungen, den wir weiter ausbauen können. Zudem gibt es noch weitere wichtige Baustellen denen wir uns widmen müssen: Spontan fallen mir ELENA, JMStV und ACTA ein. Auch das Zugangserschwerungsgesetz ist nach der Unterschrift Köhlers wieder auf der politischen Tagesordnung. Es gibt also viel zu tun. Packen wirs an!

Weiterführende Links

Irrtum der Woche: Das BVerfG gestaltet Gesetze mit

gg

In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen âEUR“ für jene nicht. […] Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.

Das äußerte Innenminister Schäuble Mitte der Woche gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ich bin geschockt, mit wieviel Dreistigkeit Schäuble mittlerweile vorgeht. Es dauert wohl nicht mehr lange, dann stellt er die Notwendigkeit des Gerichts komplett in Frage. Das Bundesverfassungsgericht gestaltet Gesetze nicht mit, es prüft diese auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung. Das ist auch gut so, denn genau das ist die Aufgabe des BVerfG!

Wenn der Gesetzgeber sich an die Grenzen der Verfassung hält, werden sich die Karlsruher Richter auch nicht einmischen. Leider haben Schäuble und Co. in letzter Zeit immer wieder diese Grenzen überschritten. Dass er sich nun darüber beschwert, dass das BVerfG seine Aufgabe wahrnimmt, zeigt zu deutlich, dass ihm das Gericht und die Verfassung ein Dorn im Auge sind.

Foto: kruxmux / flickr.com

Ein gefährlicher Rhetoriker

Audimax der Uni Karlsruhe während Schäubles RedeWie versprochen gibt es jetzt hier noch einen kleinen Überblick über Schäubles Rede an der Uni Karlsruhe. Wirklich viel Neues hatte er nicht zu bieten: Nur die üblichen Scheinargumente, Verharmlosung und Verdrehung von Tatsachen, ausgeschmückt und aufgelockert durch Anekdoten und kleine Witzeleien. Dabei entsteht eine gefährliche Mischung, die ihn selbst für Kritiker zeitweilig sympathisch erscheinen lässt.

Ich gehe hier nicht auf alle seine falschen Thesen und Behauptungen im Detail ein. Das wurde und wird schon an anderen Stellen im Netz zu genüge getan. Sollte es dennoch zu dem ein oder anderen Punkt Diskussionsbedarf geben, äußert das bitte in den Kommentaren. Ich werde gerne darauf antworten.

Die Globalisierung

Alle Teile der Welt sind von der Globalisierung betroffen – dies bringe neue Anforderungen an die Sicherheit, sagt Schäuble. So weit so unkonkret. Konkreter: Es stimme, dass Deutschland auch am Hindukusch verteidigt würde. Darauf folgten laute „Pfui!“ Rufe aus dem Publikum. Interessant ist wie Schäuble darauf reagierte:

„Ich versuche es zu erklären“

Ein geübter Rhetoriker lässt sich von sowas nicht aus dem Konzept bringen. Es blieb aber tatsächlich bei einem Erklärungsversuch, viel Inhalt konnte ich seinem Gerede über deutsche und europäische Interessen nicht abgewinnen.

Die Diktatoren und das Internet

Interessant fand ich Schäubles These, Diktatoren könnten sich dank des Internets nicht mehr abschotten. Da gebe ich ihm Recht! Das Netz ist die Chance überhaupt, für eine weltweite Demokratisierung und globalen, freien Meinungsaustausch. Doch warum um Himmels Willen, versucht man dann das Netz immer stärker zu kontrollieren und zu überwachen? Schäuble postulierte, der „Regulierungsbedarf“ für das Internet werde größer. Da erscheint es mir eher so, dass es ihm ein Dorn im Auge ist, dass man sich als Diktator nicht mehr abschotten kann…

Die diffamierende Datenschutzdebatte

Der Binnenmarkt lag Schäuble sehr am Herzen: Die Öffnung nach innen erfordere aber eine stärkere Kontrolle nach außen. Es sei ärgerlich, dass die dazu geforderten „Sicherheitssysteme“ in Datenschutzdebatten immer wieder diffamiert würden. Er zeigte sich auch verständnislos, dass wir in Deutschland „immer alles gleich verfassungsrechtlich“ diskutieren.

Herr Schäuble, wenn die Gesetze der Regierung nicht ständig bis an die Grenze unserer Verfassung und darüber hinaus gingen, dann müssten wir auch nicht ständig „verfassungsrechtlich diskutieren“. Öffentliche Debatten sind im Übrigen ein Fundament unserer Demokratie. Deren Notwendigkeit in Frage zu stellen, zeugt davon wie wenig unser Innenminister davon wissen will.

Verfassungswidrig: Das sind die anderen

Doch Herr Schäuble versteht es, sich rhetorisch in ein gutes Licht zu rücken. Das Luftsicherheitsgesetz zum Beispiel, hätte ja die frühere rot-grüne Regierung zu verantworten. Er hätte ja gleich gesagt, das sei verfassungswidrig!

Das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens führte erstmals in Deutschland Online-Durchsuchungen ein. Es sei laut Schäuble nur deshalb vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden, weil es „schlampig verarbeitet“ gewesen sei. Das BKA-Gesetz mache natürlich alles besser und sei verfassungsrechtlich absolut sauber. Schließlich habe der Gesetzgeber schon 2006 die „Abwehr einer grenzüberschreitenden Gefahr“ in die Hände des Bundes gelegt. Die Kritiker hätten diesen Punkt zunächst übersehen und sich dann in „Betroffenheitserklärungen“ verflüchtigt, als „sie ihren Irrtum erkannt“ haben. Plötzlich behauptete Schäuble auch, dass „alles natürlich nur mit Richter“ möglich sei, ungeachtet dessen, dass dies zunächst in der Eilfallregelung des BKA-Gesetzes nicht vorgesehen war.

Verbrecher: Das sind die anderen

Der Staat sei auch gar nicht die eigentliche Gefahr für das Grundgesetz: Nein, vielmehr sei das die Wirtschaft! Er müsse sich ja vorsichtig ausdrücken, aber die Bahn zum Beispiel verstieße vermutlich gegen geltendes Recht.

Schlechte Menschen gebe es immer und überall, daher könne er auch nicht ausschließen, dass ein Polizist illegal von Online-Durchsuchungen Gebrauch macht. Das sei dann aber ein Gesetzesverstoß, der verfolgt wird wie jeder andere auch.

Der Mythos der Alternativlosigkeit

Der berüchtigte „Mythos der Alternativlosigkeit“ war natürlich auch in Schäubles Rede mit dabei. Schäuble macht ihn sich zu nutze, um seine Politik als die einzig richtige darzustellen.

Weder die Generalprävention, noch die Kriminalprävention könnten einen Selbstmordattentäter von seiner Tat abhalten, behauptet Schäuble. Die einzige (!) Chance sei es daher „von Straftaten zu erfahren, bevor sie verwirklicht werden“. Eine nähere Erklärung folgte nicht. Dieses Postulat blieb so im Raum stehen.

Dr. Schäuble erzählt Geschichten

Schäuble versteht es, seine Rede durch kurze Geschichten und lustige Bemerkungen aufzulockern. Er schafft es damit den unkritischen Zuhörer und selbst unvorbereitete Kritiker auf seine Seite zu ziehen oder zumindest Sympathie zu erzeugen. Deshalb halte ich diese gezielt und bewusst platzierten Elemente seiner Rede für noch gefährlicher als jede falsche oder verharmlosende Behauptung.

Er könne ja schließlich nicht Schlauchboote in den Kampf gegen Piraten schicken. Und die Polizei könne auch nichts gegen einen Bombenangriff aus der Luft unternehmen, genausowenig wie die DLRG.

Solche Bemerkungen rufen beim Zuhörer mindestens ein Lächeln hervor, vielleicht sogar Zustimmung, obwohl der Vergleich völlig an der Realität und der Sache vorbei geht. Der Trick ist der, beim Zuhörer Sympathie zu erzeugen. Mit nichts geht dies leichter, als mit einem lockeren Witz. Die Sachlichkeit fällt dabei zunächst unter den Tisch, während der Zuhörer aufgeschlossener und unkritischer gegenüber dem Redner wird. Schäuble weiß das und macht es sich zu nutze. Das macht ihn so gefährlich.

Fragerunde

Die „Fragerunde“ war ein Witz. Darauf werde ich in einem separaten Artikel eingehen.

Weiterführende Links

Verfassungsanspruch und Verfassungsbruch

Stasi 2.0Unser geliebter Minister für Staatssicherheit und Verfassungsbruch, Dr. Wolfgang Schäuble, wird am Donnerstag in Karlsruhe zu uns sprechen. Das Thema: „60 Jahre Grundgesetz: Verfassungsanspruch und Wirklichkeit“

Ich kann den Titel so oft lesen wie ich will, ich lese immer „Verfassungsbruch“, statt „Verfassungsanspruch“. Woran liegt das?

Hier die genauen, vom Ministerium für Wahrheit verifizierten Daten:

Universität Karlsruhe
Audimax, Geb. 30.98, Straße am Forum 1.
Beginn: 17h00
Einlass: 16h30

Beschreibung: (Vorsicht Neusprech!)

Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat sich unsere Gesellschaft in vielen Lebensbereichen verändert: Die Auswirkungen der Globalisierung z.B. auf die Wirtschaft, Sozialsysteme und die weltweite Migration stellen auch die Sicherheitspolitik vor neue Herausforderungen. Die Abschaffung europäischer Binnengrenzen erfordert einen staatsübergreifenden Informationsaustausch, damit der Zugewinn an Freiheit nicht in den Verlust an Sicherheit mündet. Neue Formen der Kriegsführung sowie neue Waffentechnologien sind weitere Herausforderungen an die Sicherheitspolitik, die nicht innerhalb einer Landesgrenze gelöst werden können. Bei Streitfragen wie dem Luftsicherheitsgesetz geht es nicht mehr um âEUR?innen oder außenâEURoe, sondern um die Qualität der Bedrohung, so Minister Schäuble. Welche Rechtsinstrumente sollte die Polizei bei der Strafverfolgung angesichts technologischer Weiterentwicklung haben? Wie wird gleichzeitig die Notwendigkeit von Datenschutz gewährleistet?

Und natürlich gibt es auch eine Extraportion „Sicherheit“:

Aus Sicherheitsgründen müssen Mäntel, Jacken, große Taschen und Rucksäcke an der Garderobe abgegeben werden. Die Garderobe ist während der gesamten Veranstaltung beaufsichtigt. Auch Getränke und Essen dürfen nicht in den Vortragssaal mitgeführt werden. Für diese Sicherheitsmaßnahmen bitten wir um Verständnis.

Der Lissabon-Vertrag und die Demokratie

EuropaAm 11. und 12. Februar verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Vertrag von Lissabon. Verfassungsbeschwerde eingelegt, gegen dieses intransparente undemokratische Machwerk, hat Peter Gauweiler, Bundestagsabgeordneter der CSU [sic!]. Seine Begründung:

„Der Vertrag von Lissabon steht gegen das Demokratiegebot für alle deutsche Staatsgewalt, weil durch diesen Vertrag die Gesetzgebungskompetenz der deutschen Volksvertretung ausgehöhlt wird.“

Der Vertrag schränkt das Bundesverfassungsgericht und somit das Grundgesetz stark ein:

„Der Lissabon-Vertrag installiert ein System über den Kontinent, das mit den Prinzipien der Gewaltenteilung nicht vereinbar ist. Selbst ‚ausbrechende‘ Rechtsakte der EU-Exekutive gegen jedermann werden nach Inkrafttreten des Vertrages nicht mehr durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden können […] Daraus ergibt sich, dass das Grundgesetz und seine Grundrechte kein Maßstab mehr für die Überprüfung von EU-Recht sein werden.“

Nähere Begründungen stehen im Zeit-Online Blog „planet in progress“.

Ich lehne den Lissabon-Vertrag schon allein deshalb ab, weil er nicht basisdemokratisch abgestimmt wurde und er so komplex und unübersichtlich ist, dass man ihn selbst als gebildeter Bürger kaum versteht.

Eine EU-Verfassung, oder ein „Verfassungsvertrag“, muss meiner Meinung nach von den europäischen Bürgern in Volksabstimmungen beschlossen werden. Der Vertragstext muss schlank und verständlich sein und transparent erarbeitet werden. Hier geht es um die Grundwerte und -rechte unserer Gesellschaft. Da da darf kein elitärer Club im Geheimen dran „rumwurschteln“ und erst recht nicht ohne öffentliche Debatte drüber abstimmen.

Bild: Samuel Rönnqvist / flickr.com