Irrtum der Woche: Online-Durchsuchung nur gegen Terroristen

Der Bundestrojaner

Es war das wohl meist geäußerte Argument bei der Diskussion um den „Bundestrojaner“: Eine heimliche Online-Durchsuchung würde ja nur gegen Terroristen eingesetzt. Es ginge schließlich darum, Anschläge zu verhindern und so Leben von unschuldigen Bürgern zu retten.

Dass dieses Argument nur der Beschwichtung dient, haben viele Kritiker schon von Anfang an befürchtet. Nun gesteht Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung ein, dass die Bundesregierung den Zugriff auf die Computer der Bürger auch zur Strafverfolgung erlauben möchte:

Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.

Der massive Grundrechsteingriff, den eine solche Maßnahme mitbringt, soll also nun auch im Nachhinein möglich sein – wenn die Tat schon passiert ist. Leben werden damit nicht mehr gerettet, und von Terroristen spricht plötzlich auch niemand mehr. Es geht um Strafverfolgung, und das ist höchst problematisch. Denn unter Verdacht geraten auch die, die unschuldig sind und nichts zu verbergen haben. Aber gegen einen heimlichen Eingriff kann sich niemand wehren.

Ich bezweilfe stark, dass die Pläne der Regierung den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Aber das ist ja nichts neues. Auch dass die SPD zunächst zurückrudert, ist keine neue Erscheinung, sondern gehört offenbar in das taktische Kalkül dieser Partei.

Foto: maha-online / flickr.com (Lizenz: cc-by-sa)

Fundstücke

In den letzten Wochen haben sich bei mir viele interessante Sachen angesammelt, über die ich aus Zeitgründen aber leider nicht bloggen konnte. Hier ein paar Fundstücke zum Thema Urheberrecht, freies Wissen und Kultur.

Raubmordterrorkopierer?

Die Filmindustrie versucht mit einer hanebüchenen Studie Urheberrechtsverletzungen in die Nähe von Terrorismus zu rücken:

The case studies provide compelling evidence of a broad, geographically dispersed, and continuing connection between film piracy and organized crime, as well as evidence that terrorist groups have used the proceeds of film piracy to finance their activities.

Raubkopien gibt es nicht

Dr. Franz Schmidbauer, Richter des Landesgerichtes Salzburg, bringt es auf den Punkt:

Auch der Begriff „Raubkopie“ ist eine Erfindung der Musikindustrie mit dem Ziel, ein allfälliges Vergehen der untersten strafrechtlichen Deliktsebene (wenn überhaupt) auf die Ebene eines Kapitalverbrechens (Raub) zu hieven. Ich weigere mich daher, im Zusammenhang mit unerlaubten Vervielfältigungen von „Raubkopien“ zu sprechen und fordere auch alle seriösen Juristen auf, sich nicht von der psychologischen Kriegsführung der Musikindustrie vereinnahmen zu lassen.

Neue Geschäftsmodelle

Marcel Weiss erklärt, „Wie Musiker in Zeiten des Internets Geld verdienen (können)“

Das Geschäftsmodell, dass auf einer Abrechnung pro Transaktion von Musikdatei zu Hörer basiert, ist langfristig nicht mit den vom Netz neu diktierten, ökonomischen Rahmenbedingungen zu vereinbaren. […]

Die Einnahmen für Musiker muss aus dem Verkauf von wertvollen, knappen Gütern kommen. Beispiele: Konzerte, Merchandising, exklusive Zugänge zum Musiker

Die einfachste Sache der Welt

Open Access ist nichts Neues, sondern die einfachste Sache der Welt, erklärt Dr. Sijbolt Noorda, Vorsitzender der Vereinigung der Universitäten der Niederlande in diesem Video (via Telemedicus):