POG schränkt Zeugnisverweigerungsrecht ein

Mittlerweile habe ich die Zeit gefunden mich ein wenig näher mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) von Rheinland-Pfalz auseinanderzusetzen. Auch auf dem letzten Treffen des AK Vorrat Koblenz haben wir uns mit einigen kritischen Punkten befasst. Da es wohl etwas viel für einen einzigen Blogeintrag wird, werde ich hier nach und nach bedenkliche Stellen ansprechen und zur Diskussion stellen. Hier sind nochmal die Links zum Gesetzesentwurf inklusive Begründung und zum Diff.

Die Gesetzesnovelle ändert unter anderem den §9a „Befragung und Auskunftspflicht“. Dieser lautet derzeit wie folgt:

Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen ist die betroffene Person zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Die betroffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.

Dieses Zeugnisverweigerungsrecht wird durch die Novelle deutlich eingeschränkt (Hervorhebung von mir):

Unter den in den §§ 52 bis 55 der Strafprozessordnung genannten Voraussetzungen ist die betroffene Person zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Dies gilt nicht, soweit die Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist. Eine in § 53 Abs. 1 oder § 53 a Abs. 1 der Strafprozessordnung genannte Person ist auch in den Fällen des Satzes 2 zur Verweigerung der Auskunft berechtigt. Die betroffene Person ist über ihr Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren. Auskünfte, die gemäß Satz 2 erlangt wurden, dürfen nur für den dort bezeichneten Zweck verwendet werden.

Das betrifft unter anderem die Verweigerung des Zeugnisses durch Verlobte, Ehegatten und Verwandte. Geistliche, Strafverteidiger, Abgeordnete und die anderen in §53 Abs. 1 genannten Berufsgruppen sowie deren Gehilfen (§ 53a Abs. 1) können weiterhin die Auskunft verweigern. Auch der Beschuldigte darf weiterhin die Aussage verweigern.

Völlig unklar bleibt, wann eine „Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist“ und wer dies entscheidet. Zudem bedarf eine Einschränkung von Rechten immer einer fundierten Begründung. Neugierig warf ich also einen Blick in die Gesetzesbegründung, wo es flappsig heißt (Hervorhebungen von mir):

Das bisherige Recht zur Auskunftsverweigerung wird zu Zwecken der Gefahrenabwehr eingeschränkt. […] Der neu eingefügte Satz 2 schränkt das bestehende Recht zur Auskunftsverweigerung ein, sofern die geforderte Auskunft zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben einer Person unerlässlich ist. Eine Güterabwägung macht es in diesen Fällen erforderlich, dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse des Einzelnen auf Auskunftsverweigerung einzuräumen. Diese Einschränkung der Auskunftsverweigerungsrechte ist auch im Vergleich zum umfassenden Schutz nach der Strafprozessordnung gemäß den §§ 52 bis 55 StPO gerechtfertigt, da das Gefahrenabwehrrecht dazu dient, Gefahren abzuwehren. Damit soll der Eintritt des Schadens verhindert werden. […]

Darüber hinaus wird lediglich begründet, warum Geistliche, Abgeordnete etc. weiterhin geschützt werden, aber nicht warum dieser Schutz für andere eingeschränkt wird. Es wird einfach eine Notwendigkeit zur „Gefahrenabwehr“ postuliert und auch noch behauptet, dass diese Vorrang vor dem Recht auf Auskunftsverweigerung habe. Es werden wichtige rechtsstaatliche Standards ausgehebelt, ohne dass es auch nur ein fundiertes wissenschaftliches Argument für diese Einschränkung gibt.

Weiterhin bleibt unklar, was bei einer Verweigerung der Auskunft passiert. Folter? Beugehaft?

Da ich selbst kein Jurist bin, würde ich mich über die Einschätzung eines solchen sehr freuen! Als Bürgerrechtler und interessierter Bürger bin ich schockiert über diese aus meiner Sicht unbegründete Änderung am POG.

Aufruf zur Demo „Freiheit statt Angst“ am 6. Juni in Mainz

Die Ortsgruppe Mainz des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) ruft zusammen mit der Meta-Ortsgruppe Rhein-Main zur Demonstration gegen Überwachung und Totalprotokollierung am 6. Juni in Mainz auf:

Der Überwachungswahn greift um sich. Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger. Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind – der „große Bruder“ Staat und die „kleinen Brüder und Schwestern“ aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.

Massenüberwachung gefährdet die Arbeit und das Engagement von Organisationen der Zivilgesellschaft. Menschen, die sich ständig beobachtet und überwacht fühlen, können sich nicht unbefangen und mutig für ihre Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Massenüberwachung untergräbt damit die Basis einer demokratischen und integrativen Gesellschaft.

Überwachung, Misstrauen und Angst verändern unsere Gesellschaft schrittweise in eine Gesellschaft unkritischer Verbraucher, die „nichts zu verbergen haben“ und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit – ihre Freiheitsrechte aufgeben.

Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Um gegen Sicherheitswahn und die ausufernde Überwachung zu protestieren, fordern wir auf, am 6. Juni in Mainz auf die Straße zu gehen. Wir wollen im Superwahljahr 2009 zeigen, dass wir eine Politik der Angst, der Kontrolle und Überwachung nicht tolerieren – nicht von dieser und nicht von der nächsten Regierung, nicht in der EU, nicht im Bundestag und auch nicht auf kommunaler Ebene! Wir rufen alle Menschen aus Mainz, Rheinland-Pfalz, dem Rhein-Main-Gebiet und überall anders dazu auf, sich unserem friedlichen Protest anzuschließen.

Der vollständige Aufruf und eine Liste der Forderungen finden sich unter http://mainz.freiheitstattangst.de.

Es werden weiterhin Unterstützer gesucht: Vereine, Parteien und alle Organisationen oder Privatpersonen, die die Demo unterstützen möchten, wenden sich bitte an demo-mainz(at)vorratsdatenspeicherung.de.

Das nächste Demo-Bündnistreffen findet am Sonntag, 17.5. um 18 Uhr im DGB-Haus in Mainz statt (Kaiserstraße 26, Hintereingang benutzen).

Genauer Zeitpunkt und die Route der Demo werden in Kürze unter http://mainz.freiheitstattangst.de bekannt gegeben. Ich werde auch hier im Blog noch mal darauf hinweisen.