Der JMStV wurde gekippt! Nun droht der JMStV!

Ja gibt es denn noch Zeichen und Wunder? Wie gestern angekündigt wurde der neue JMStV heute im nordrhein-westfälischen Landtag tatsächlich gekippt! Späte Einsicht bei den etablierten Parteien? Wohl kaum. Vielmehr billiges politisches Geschacher.

Ich weiß nicht was die CDU da geritten hat, jedenfalls kündigten die schon vorgestern an, den JMStV abzulehnen. Dabei wurde er doch noch unter Rüttgers mit ausgearbeitet. Jedenfalls ist es der CDU damit gelungen, die SPD und die Grünen tierisch dumm dastehen zu lassen. Deren Minderheitsregierung reicht nämlich nicht aus, um den JMStV positiv abzustimmen.

Nun wäre es natürlich äußerst blamabel, wäre der JMStV entgegen der Für-Stimmen von SPD (selbsternannte Netzpartei) und Grünen (sind eigentlich gegen den JMStV) abgelehnt worden. Es wundert mich daher nicht, dass nun auch diese Parteien eingeknickt sind und der JMStV heute fraktionsübergreifend abgelehnt wurde.

Doch der Spaß geht jetzt erst richtig los: Der JMStV ist ja keine neue Erfindung – den gibt es bereits! Wir haben davon bisher lediglich kaum etwas mitbekommen, weil ein erhebliches Vollzugsdefizit zu verzeichnen ist. Die Regelungen des aktuellen JMStV sind so dermaßen weltfremd, dass bisher niemand ernsthaft auf die Idee kam, deren Umsetzung großflächig einzufordern. Lediglich in den Mediatheken von ARD und ZDF stößt man hin und wieder auf die lächerliche Sendezeitenregelung.

Ja, die gibt es bereits derzeit im JMStV und das wurde ja auch immer wieder als Argument der Befürworter eingebracht: „Sendezeiten gibts doch schon, warum beschwert ihr euch?“ Weil Sendezeiten Unfug sind – nach wie vor! Man hätte die Novellierung des JMStV z.B. nutzen können um diese Regelung raus zu werfen. Aber nein: es wurde weiterer Unfug hinzugefügt.

Unterdessen tobt es in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei: Kurt Beck ist außer sich und droht nun mit staatlicher Regulierung von oben. Er will offenbar die bisherigen Regelungen des JMStV mit aller Gewalt durchsetzen. Dazu zählen auch Sperrverfügungen! Sperrverfügungen? Ja, Sperrverfügungen! Die KJM kann nach § 20 Abs. 4 JMStV in Verbindung mit § 59 Abs. 2 bis 4 des Rundfunkstaatsvertrags gegenüber Inhalts- und Diensteanbietern „Angebote untersagen und deren Sperrung anordnen“.

Bisher wurde meines Wissens noch kein Gebrauch von dieser Regelung gemacht, um Webseiten zu sperren, prinzipiell ist es jedoch möglich. Und da König Kurt nun offen damit droht, sollten wir ihm diese Waffe schnellstens aus der Hand nehmen.

Entwarnung in Sachen JMStV?

Zunächst titelte es Golem, gestern auch Heise: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sei entschärft, umstrittene Punkte wie Netzsperren und Zwangskennzeichnung von Inhalten werden angeblich nicht enthalten sein. Zu meiner Schande habe ich über den JMStV bisher noch gar nicht gebloggt. Der AK Zensur hat aber die Kritik an dem Vertragsentwurf in einer Stellungnahme sehr gut auf den Punkt gebracht.

Und nun ist wieder alles vom Tisch? Alles halb so wild? Doch nur ein großes Missverständnis? Nein, von Entwarnung kann keine Rede sein. Anzeichen dafür, dass die von Bürgerrechtlern geforderten Nachbesserungen tatsächlich in den Vertragsentwurf eingeflossen sind gibt es keine. Es handelt sich meiner Meinung nach um typische Beschwichtigungsversuche der verantwortlichen Politiker um den öffentlichen Druck zu senken. Der aktuelle Vertragsentwurf wird derzeit noch von der Staatskanzlei unter Verschluss gehalten! Welchen Glauben soll man unter diesen Umständen bitte den Beschwichtigungsversuchen schenken? Wer es ernst meint, legt die Fakten auf den Tisch!

[Update: Von Entwarnung kann definitiv keine Rede sein: Carta liegt offenbar ein Vertragsentwurf vom 12. Februar vor. Die Provider werden wohl tatsächlich aus der Pflicht genommen, aber es gebe weiterhin unzählige kritische Punkte. Carta will laut eigenen Angaben den Entwurf „so schnell wie möglich“ veröffentlichen. Woran es dabei noch klemmt, weiß ich leider nicht.]

Am Mittwoch, 24.02.2010, wird sich die Rundfunkkommission der Länder erneut zur Beratung über den Vertragsentwurf hinter verschlossenen Türen treffen. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass wir dieses Vorgehen nicht dulden und die irrsinnigen Netzregulierungen ablehnen. Die Piratenpartei organisiert deshalb am 23. und 24. Februar Mahnwachen in mehreren Städten. In Hessen wird am Dienstag, 23.02 von 14-19 Uhr vor der Staatskanzlei in Wiesbaden demonstriert (Georg-August-Zinn Straße 1). In Mainz findet die Mahnwache am Mittwoch, 24.02 um die gleiche Uhrzeit auf dem Gutenbergplatz statt (Die Staatskanzlei befindet sich leider in der Bannmeile). [Update: Mittlerweile wurde der offizielle Aufruf der Piratenpartei Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Kommt vorbei und demonstriert mit uns!]

Es ist wichtig vor den Verhandlungen noch einmal öffentlich Druck zu machen und auch die Medien auf die Problematik aufmerksam zu machen. Selbst wenn der JMStV tatsächlich entschärft wird, ist das Problem damit noch nicht vom Tisch. Denn die Zensur- und Filterbestrebungen sind Teil der aktuellen politischen Denkrichtung. Was mit Zensursula begann nimmt nun im JMStV seinen Fortgang und wird damit noch nicht abgeschlossen sein. Der Kontroll- und Regulierungswahn sitzt fest im Denkschema etablierter Politiker und einflussreicher Lobbyisten. Die kritischen Forderungen im JMStV sind nur ein Symptom, die tatsächlichen Probleme sind viel tiefer in der aktuellen Politik verankert. Darauf müssen wir aufmerksam machen – immer und immer wieder.

Reblog this post [with Zemanta]