Ein paar Worte zur JMStV-Alibi-Anhörung

Es ist erstaunlich welch friedvoller Konsens erreicht werden kann, wenn man nur die richtigen Leute einlädt. Die Befürchtungen, dass aus der Sitzung des Ausschuss für Medien und Multimedia im rheinland-pfälzischen Landtag heute eine reine Alibi-Anhörung wird, haben sich bestätigt. Wer mir auf Twitter folgt hat davon einiges bereits mitbekommen, aber längst nicht alles. Ich weiß auch gar nicht so recht, wo ich anfangen soll, den vielen Blödsinn der da behauptet wurde zu entkräften. Wenn alles glatt gelaufen ist, wird aber in Kürze eine Aufzeichnung der Sitzung verfügbar sein 😉

Als einziger Kritiker des JMStV sprach der Internet-Provider und Webhoster 1&1, dessen Vertreter jedoch vorwiegend die Kritik aus Unternehmenssicht darlegte. Die Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung und die Probleme für kleine Blogger und Forenbetreiber kamen nur halbherzig zur Sprache. Bei den Befürwortern war von abstrusabenteuerlicher Argumentation bis hin zu falschen Behauptungen so ziemlich alles dabei. Es wäre bestimmt belustigend das im Detail auseinander zu nehmen, ich weiß aber noch nicht ob die Mühe lohnt. Mal sehen, ein paar Sachen werde ich bestimmt noch in einem separaten Beitrag aufgreifen.

Bemerkenswert fand ich, dass die Kritik der Piratenpartei immerhin an einer Stelle aufgegriffen wurde. Allerdings stimmt die Aussage nicht, dass wir hauptsächlich bereits bestehende, im JMStV bereits verankerte Regelungen, angreifen. Die Sendezeitenregelung auf die dabei angespielt wurde, ist zwar bereits heute im JMStV aufgeführt, aber die Novellierung des Staatsvertrags wäre ein ideale Gelegenheit um diese weltfremde Bestimmung zu entfernen. Schließlich wurde die Novellierung auch aufgrund der im Gesetz vorgesehenen Evaluierung eingeleitet. Und ich kann mir nur schwer vorstellen, dass sich Sendezeiten in einem internationalen Netz in der Vergangenheit bewährt haben 😉

Auch auf die Forderung, dass Kritiker doch bitte Alternativen liefern sollen, möchte ich noch entgegnen: Alternativen wozu? Gemeint sind alternative technische Lösungen für den Jugendschutz im Netz (Es wurde immer wieder betont, dass Medienkompetenz eine andere Baustelle sei, die natürlich auch angegangen wird, aber eben nicht im JMStV). Es gibt aber überhaupt keine funktionierende Lösung für technischen Jugendschutz (der JMStV liefert keine!). Daher ist die Frage nach Alternativen unsinnig. Alternativen wozu?

Wir müssen uns die Frage stellen, ob technische Lösungen überhaupt sinnvoll und erwünscht sind. Diese Frage, wurde jedoch heute überhaupt nicht diskutiert.

Anhörung zum JMStV nächste Woche im Landtag!

Nächste Woche findet im rheinland-pfälzischen Landtag eine öffentliche Anhörung zur Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) statt. Der Ausschuss für Medien und Multimedia lädt dazu ein.

32. Sitzung am Donnerstag, dem 23. September 2010, 10.00 Uhr, in Mainz, Landtagsgebäude, Saal 7.

Ich werde hinfahren und mir den Spaß mal aus der Nähe ansehen. Erster Tagesordnungspunkt ist sogleich die Anhörung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dessen Rahmen auch der JMStV geändert wird. Folgende Organisationen/Sachverständige werden angehört:

[Update: Warum es sich mit dieser Zusammensetzung um eine Alibi-Anhörung handelt erklärt der AK-Zensur]

10.00 Uhr jugendschutz.net, Mainz

10.10 Uhr Hans Hanten, Leiter der Gruppe Medien und Film, Internationales beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bonn

10.20 Uhr Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission, Brüssel

10.30 Uhr Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut, Hamburg (Ist an der Teilnahme verhindert)

10.40 Uhr Sabine Frank, Geschäftsführerin Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), Berlin

10.50 Uhr 1&1 Internet AG, Montabaur

11.00 Uhr BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V., Berlin

11.10 Uhr Electronic Arts GmbH, Köln

POG-Novelle verfügbar (mehr oder weniger)

Gleich nachdem der Ministerrat die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen hatte, habe ich mich beim Innenministerium nach dem aktuellen Gesetzesentwurf erkundigt, da dieser im Internet nicht auffindbar war. Bis heute blieb meine Mail und ein späteres Nachhaken völlig ohne Antwort!

Mein Vorstandskollege Ingo Höft wandte sich an das Bürgerbüro der Landesregierung und hatte damit deutlich mehr Erfolg, auch wenn der Weg etwas holprig war. Das Bürgerbüro verwies ihn auf den Landtag, und die Mitarbeiterin dort auf das Dokumentenverwaltungssystem „OPAL„. Dort müsse man nur die Drucksachennummer 15/4879 eingeben. Auch das Schlagwort „POG“ funktioniert, man braucht damit aber ein paar Klicks mehr. Eine offene Schnittstelle zum System gibt es nicht und Google kann die Dokumente auch nicht nach Schlagworten indizieren. Mit der Drucksachennummer findet aber auch Google das Dokument (und das Ergebnis 15/4879=0,00307440049).

Um euch den ganzen Quark zu ersparen hier der Link zum Dokument. Es lebe das WWW!

Die Mitarbeiter mit denen Ingo Kontakt hatte waren übrigens allesamt sehr freundlich und hilfsbereit, das soll an dieser Stelle auch mal erwähnt werden! Für das verkorkste System können die nix, vielmehr leiden sie mit darunter.

Jetzt bin ich aber leider noch nicht dazu gekommen, mich auch inhaltlich mit dem Gesetzesentwurf außereinander zu setzen. Die Art und Weise der Veröffentlichung macht dies auch nicht besonders einfach. Wie üblich gibt es nur das Änderungsgesetz (in Paragraph x, Absatz y, Satz z wird Wort 3 durch „foo“ ersetzt…), eine konsolidierte Fassung oder gar ein Diff fehlt. Alles muss man wieder selber machen… Wenn jemand Zeit und Muße hat, immer her damit 😉

Landeswahlausschuss

Als Vertrauensperson für die Landesliste der Piratenpartei Rheinland-Pfalz war ich heute offiziell zur Sitzung des Landeswahlausschusses in Mainz eingeladen. Mit leichter Verspätung ging es um 10:05 im Landtagsgebäude los. Dass es sonderlich spannend wird hatte ich mir ja nicht erhofft, aber war schon mal cool dabei zu sein. In ungefähr einer halben Stunde war alles erledigt. Die Piratenpartei wurde natürlich zugelassen, wir haben über 2.300 Unterschriften übergeben und die restlichen Unterlagen wurden schon lange vorher formgerecht eingereicht. Andere Parteien hatten weniger Glück (oder weniger Engagement?).

Die „Demokratische Bürgerbewegung“ scheiterte schon am Bundeswahlausschuss, „Die Violetten“, die „Freie Union“ und die „Rentnerinnen und Rentner Partei“ hatten zu wenig Unterschriften. Damit stehen 13 Parteien in Rheinland-Pfalz auf dem Stimmzettel. Ganz ganz unten steht die Piratenpartei, weil wir erstmalig antreten und mit „P“ auch nicht gut im Alphabet platziert sind. Aber der letzte Platz ist meiner Meinung nach noch einer der auffällt.

Rederecht hatten nur die Mitglieder des Ausschusses, es gab auch keine Rückfragen von diesem. War wirklich alles nur eine reine Formsache. Eine Vertreterin der MLPD protestierte gegen die Zulassung der NPD, aber was will der Landeswahlausschuss machen? Der prüft letztendlich nur die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Die NPD musste ja nichtmal Unterschriften sammeln, weil sie in einigen Landtagen vertreten ist. Dem Ausschuss bleibt nichts anderes übrig als die Partei zuzulassen. Eine Demokratie muss solche Parteien aushalten.