Irrtum der Woche: Das BVerfG gestaltet Gesetze mit

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In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen âEUR“ für jene nicht. […] Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden.

Das äußerte Innenminister Schäuble Mitte der Woche gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Ich bin geschockt, mit wieviel Dreistigkeit Schäuble mittlerweile vorgeht. Es dauert wohl nicht mehr lange, dann stellt er die Notwendigkeit des Gerichts komplett in Frage. Das Bundesverfassungsgericht gestaltet Gesetze nicht mit, es prüft diese auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung. Das ist auch gut so, denn genau das ist die Aufgabe des BVerfG!

Wenn der Gesetzgeber sich an die Grenzen der Verfassung hält, werden sich die Karlsruher Richter auch nicht einmischen. Leider haben Schäuble und Co. in letzter Zeit immer wieder diese Grenzen überschritten. Dass er sich nun darüber beschwert, dass das BVerfG seine Aufgabe wahrnimmt, zeigt zu deutlich, dass ihm das Gericht und die Verfassung ein Dorn im Auge sind.

Foto: kruxmux / flickr.com

Der Lissabon-Vertrag und die Demokratie

EuropaAm 11. und 12. Februar verhandelt das Bundesverfassungsgericht über den Vertrag von Lissabon. Verfassungsbeschwerde eingelegt, gegen dieses intransparente undemokratische Machwerk, hat Peter Gauweiler, Bundestagsabgeordneter der CSU [sic!]. Seine Begründung:

„Der Vertrag von Lissabon steht gegen das Demokratiegebot für alle deutsche Staatsgewalt, weil durch diesen Vertrag die Gesetzgebungskompetenz der deutschen Volksvertretung ausgehöhlt wird.“

Der Vertrag schränkt das Bundesverfassungsgericht und somit das Grundgesetz stark ein:

„Der Lissabon-Vertrag installiert ein System über den Kontinent, das mit den Prinzipien der Gewaltenteilung nicht vereinbar ist. Selbst ‚ausbrechende‘ Rechtsakte der EU-Exekutive gegen jedermann werden nach Inkrafttreten des Vertrages nicht mehr durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden können […] Daraus ergibt sich, dass das Grundgesetz und seine Grundrechte kein Maßstab mehr für die Überprüfung von EU-Recht sein werden.“

Nähere Begründungen stehen im Zeit-Online Blog „planet in progress“.

Ich lehne den Lissabon-Vertrag schon allein deshalb ab, weil er nicht basisdemokratisch abgestimmt wurde und er so komplex und unübersichtlich ist, dass man ihn selbst als gebildeter Bürger kaum versteht.

Eine EU-Verfassung, oder ein „Verfassungsvertrag“, muss meiner Meinung nach von den europäischen Bürgern in Volksabstimmungen beschlossen werden. Der Vertragstext muss schlank und verständlich sein und transparent erarbeitet werden. Hier geht es um die Grundwerte und -rechte unserer Gesellschaft. Da da darf kein elitärer Club im Geheimen dran „rumwurschteln“ und erst recht nicht ohne öffentliche Debatte drüber abstimmen.

Bild: Samuel Rönnqvist / flickr.com