Was ist legitim im Cyberkrieg?

Derzeit laufen dDoS-Attacken unter anderem gegen http://mastercard.com und http://visa.com. Beide Websites sind dadurch im Moment nicht mehr erreichbar. Zu den Angriffen bekennt sich die „Operation Payback“, welche damit die Sperrung von Wikileaks vergelten möchte.

Im Netz fallen mir erste Diskussionen darüber auf,  ob diese Angriffe legitim sind. Ich halte diese Frage für sehr wichtig. Darüber hinaus müssen wir uns aber auch folgende Fragen stellen:

Das sind nur vier weitere wichtige Fragen, die mir spontan einfallen. Es gibt sicher noch einiges mehr zu klären, beim Thema „Was ist legitim im Cyberkrieg?“. Und ich denke wir müssen diese Fragen ganzheitlich behandeln und nicht voneinander abgetrennt.

Update: Ich sammle hier mal ein paar Meinungen. Wer noch was hat / findet, darf gerne in den Kommentaren darauf hinweisen:

Irrtum der Woche: Sperren-Gegner schüren irrationale Ängste

Christoph Meinel, Direktor des Hasso-Plattner-Instituts, möchte, dass die Diskussion um Internetsperren endlich sachlich geführt wird. Ja, da stimme ich doch mal spontan zu! Weg mit den falschen Zahlen, Schluss mit der unsachlichen Emotionalisierung. Auch wenn oft geschimpft und polemisiert wird (gehört eben auch dazu), schaffen es die Sperren-Gegner ganz gut mit der Sachlichkeit, wie zum Beispiel der Hintergrundtext von Lutz Donnerhacke verdeutlicht.

Was aber muss ich sogleich von Herrn Meinel hören:

Alle technischen Verfahren zur Sperrung solcher Internetseiten hätten Schwachstellen, teilte er am Samstag in Potsdam mit. Zumindest die Schwelle für den Zugang werde jedoch durch solche Sperren deutlich erhöht.

Schon wieder dieses Postulat! Inwiefern wird der Zugang erschwert? Auf welche Sperren beziehen Sie sich überhaupt? DNS-Sperren? IP-Sperren? Sperren auf Domain-Ebene? Wie definieren Sie „deutlich“? Ist die „Schwelle für den Zugang“ bei einem Aufwand von 27 Sekunden bereits „deutlich erhhöht“? Welche rationalen Gründe sprechen überhaupt für eine Sperrung mit „Schwachstellen“, wie sie selbst sagen, wenn es gleichzeitig Möglichkeiten gibt die Server zuverlässig vom Netz zu nehmen?

Der dickste Hammer ist aber Folgendes:

Der Wissenschaftler kritisierte Aussagen, wonach die Sperrung von Kinderpornographie-Seiten im Internet das Grundrecht auf Informationsfreiheit gefährdet. Wer dies behaupte, schüre irrationale Ängste, dass Websperren auf weitere Inhalte im Internet ausgedehnt werden.

Die Ausdehnung auf andere Inhalte als Kinderpornografie ist keine Behauptung der Sperren-Gegner, sondern nachweislich bereits in Planung. So wird bereits in der SPD die Ausweitung auf Jugendpornografie diskutiert, worunter auch sogenannte „Scheinjugendliche“ und fiktive Darstellungen fallen. Die Musikindustrie fordert bereits das Sperren von Torrent-Seiten und selbst Justizminsiterin Zypries warnt vor Begehrlichkeiten. Die Erfahrungen aus anderen Ländern beweisen, dass es keine „irrationalen Ängste“ sind, dass auch andere Inhalte auf den Sperrlisten landen, sondern dass dies traurige Realtität ist.

Herr Meinel weist die begründete, mit Fakten unterlegte Kritik der Sperren-Gegner als „irrationale Ängste“ ab, anstatt sich sachlich mit ihnen auseinanderzusetzen und wird damit leider seiner eigenen Forderung nach Sachlichkeit nicht gerecht.

Über die (Un)wirksamkeit von Netzsperren

Die Argumentation, Netzsperren seien unwirksam, ist nicht zweckmäßig – darauf hat Netzpolitik mit Bezug auf Fefe aufmerksam gemacht. Ich stimme dem soweit zu, halte es jedoch für sinnvoll zwischen zwei Arten der Unwirksamkeit zu unterscheiden: Der technischen und der logischen Unwirksamkeit.

Technische Unwirksamkeit

Ich bezeichne Netzsperren als technisch unwirksam, wenn sie durch einfach technische Maßnahmen zu umgehen sind. Dazu zählen zum Beispiel die vertraglich vereinbarten DNS-Sperren. Das Problem bei der technischen Unwirksamkeit ist, wie Netzpolitik bzw. Fefe richtig feststellt, dass sie nicht als Argumentation gegen Netzsperren taugt, sondern im Gegenteil später als Bumerang auf uns zurückfallen kann. Es ist völlig irrelevant ob die Sperren technisch wirksam sind, darum geht es nicht! Es geht darum, dass eine Zensurinfrastruktur aufgebaut wird und allgemein die Akzeptanz für Netzsperren gefördert wird. Wenn wir jetzt argumentieren, dass die Sperren sowieso umgangen werden können, ist das lediglich ein Argument stärkere Filter einzuführen! Die Sperren sind undemokratisch und schädlich, egal ob sie überwindbar sind oder nicht – das Argument „technische Unwirksamkeit“ ist also völlig irrelevant und sollte vermieden werden.

Logische Unwirksamkeit

Niemand wird bestreiten, dass es ein vernünftiges Ziel ist, Kindesmissbrauch zu verhindern und Kinderpornografie aus dem Netz zu entfernen. In den Augen der Befürworter wird dieses Ziel durch die Netzsperren erreicht. Das ist und bleibt Unsinn. Völlig unabhängig davon ob die Sperren löchrig oder unüberwindbar sind: Die Kinder werden weiter missbraucht, Kinderpornos werden weiter ausgetauscht (weil dies ohnehin nicht über das offene Web geschieht) und eine millionenschwere Industrie wird auch nicht trocken gelegt, weil die Zahlen erfunden sind. Dies bezeichne ich als logische Unwirksamkeit – die Sperren erfüllen den behaupteten Zweck schlichtweg nicht. Keine Art von Sperre kann dies erreichen – völlig unabhängig davon, ob sie technisch funktioniert oder nicht.

Schlussfolgerung

Aus der logischen Unwirksamkeit folgt nicht, dass die Sperren keine Wirkung haben, sondern nur, dass die Sperren nicht die gewünschte Wirkung haben. Auf die entstehenden „Fehlwirkungen“ kann und sollte sich unsere Argumentation stützen. Zu den Fehlwirkungen zählen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit (Ergänzungen in den Kommentaren gerne gesehen):

  • Sperrung von legalen Internetseiten (durch menschliche Fehler, Kollateralschäden, Korruption, …)
  • Begehrlichkeiten weitere unliebsame Inhalte zu sperren (Gewaltseiten, Glücksspiel, Pirate-Bay, gewöhnliche Pornografie, extremistische politische Seiten, …)
  • Pauschale Verdächtigung von Leuten die zufällig auf Sperrseiten stoßen
  • Die daraus folgende Angst der Surfer vor unbekannten Links
  • Angst andere Inhalte zu verlinken

Diese Fehlwirkungen treten unabhängig davon auf, wie die Sperren konkret umgesetzt werden. Gegen den aktuellen Zensurvertrag und das geplante Gesetz gibt es zahlreiche weitere wichtige Gegenargumente, wie z.B. die fehlende Kontrolle des BKA, die Geheimhaltung der Verträge und der Sperrlisten sowie das Fehlen einer Regelung um Einträge wieder von der Liste zu entfernen. Eine umfangreiche Übersicht über Presseartikel und Blogbeiträge zum Thema gibt es bei hugelgupf.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Internetsperren, egal in welcher Ausprägung erfüllen ihren logischen Zweck nicht, sondern haben im Gegenteil schädliche Fehlwirkungen die die Meinungs- und Pressefreiheit gefährden und somit für unsere Demokratie schädlich sind. Ob die Sperren technisch funktionieren ist irrelevant, da sie die schädlichen Wirkungen in jedem Fall entfalten.