Das Urheberrecht in der Netzgesellschaft

Im Rahmen eines Seminars an der Berufsakademie habe ich eine Einführung zum Thema Urheberrecht geschrieben. Der Text beleuchtet das Thema Urheberrecht insbesondere mit Blick auf unsere global vernetzte Gesellschaft. Zunächst wird erklärt, was das Urheberrecht ist und die geschichtliche Entwicklung wird kurz dargelegt. Anschließend erfolgt eine Beurteilung des Spannungsfelds zwischen der technischen, gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung.

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Wir alle sind Urheber

In der global vernetzten Gesellschaft werden täglich Unmengen an Informationen ausgetauscht. Digitale Daten lassen sich fast ohne Aufwand und Kosten beliebig kopieren und verbreiten. Gleichzeitig bietet das Internet jedem Nutzer die Möglichkeit eigenen Inhalte zu produzieren und zu verbreiten. Die Grenzen zwischen Produzenten und Konsumenten verschwimmen. Dies führt dazu, dass täglich immer mehr Menschen mit dem Urheberrecht in Kontakt kommen – oftmals ohne es zu merken. Ein Grund sich näher mit dem Urheberrecht zu befassen.

Was ist das Urheberrecht?

„Das Urheberrecht schützt den Urheber eines Werkes der Literatur, Wissenschaft und KunstâEURoe [URHR08].

Das Urheberrecht ist also ein Schutzrecht. Doch wen schützt es, und wovor? Als Urheber gilt derjenige, der ein Werk erschafft, zum Beispiel der Autor eines Buches, der Komponist eines Musikstücks oder der Maler eines Bildes.

Was ist das Urheberrecht nicht?

Um zu verstehen, was das Urheberrecht ist, ist es zunächst sinnvoll zu bestimmen, was es nicht ist. Beim Urheberrecht handelt es sich nicht um âEUR?CopyrightâEURoe. Die Idee des Urheberrechts ist grundlegend verschieden vom Copyright-Gedanken. Das Copyright ist marktwirtschaftlich orientiert und schützt in erster Linie die finanziellen Interessen der Verleger. Der Urheber kann es vollständig an jemand anderen abtreten. Beim Urheberrecht ist das anders: Es verknüpft ein Werk untrennbar mit seinem Schöpfer und dessen Persönlichkeit. Lediglich Nutzungsrechte können an andere abgetreten werden. Das Urheberrecht ist hauptsächlich in Kontinentaleuropa vertreten, das Copyright in Amerika und England.

Nicht zu verwechseln mit dem Urheberrecht sind Leistungsschutzrechte. Diese schützen die sogenannten âEUR?ausübenden KünstlerâEURoe, zum Beispiel Sänger. Auch den Herstellern von Tonträgern kommen Leistungsschutzrechte zugute. Leistungsschutzrechte bieten in der Regel einen nicht ganz so umfassenden Schutz wie das Urheberrecht.

Gewerbliche Schutzrechte, wie Patente, Markenrechte oder Geschmacksmuster sind dem Urheberrecht zwar ähnlich, haben aber nicht direkt etwas mit ihm zu tun. Ein wichtiger Unterschied ist, dass das Urheberrecht auch die Kultur und die Persönlichkeit des Urheberrechts schützt, während die gewerblichen Schutzrechte rein wirtschaftlicher Natur sind.

Um eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht zu ermöglichen müssen wir uns von dem Begriff des âEUR?geistigen EigentumsâEURoe trennen. Der Begriff wird rein politisch gebraucht und fasst oftmals gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Copyright und Leistungsschutzrechte pauschal zusammen. Zudem wird der Eindruck erweckt, dass die dinglichen Eigentumsrechte ohne weiteres auf geistige Schöpfungen anwendbar sind. Oftmals wird âEUR?geistiges EigentumâEURoe gesagt, wenn eigentlich Immaterialgüterrechte gemeint sind.

Ziele des Urheberrechts

Die Intention des Urheberrechts ist es die kulturelle Vielfalt zu fördern, indem es den Künstlern und Autoren Anreize bietet, Werke zu schaffen.

âEUR?Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.âEURoe §11 [UrhG]

Dadurch dass dem Urheber gewisse Rechte gewährt werden, wird er motiviert Werke zu erschaffen und zu veröffentlichen. Durch das Urheberrecht lohnt sich sie Mühe die er in ein Werk steckt. Dabei sichert das Urheberrecht nicht nur seine finanziellen, sondern auch die ideellen Interessen. Dazu zählen Entscheidungen über Art und Weise der Veröffentlichung (§12 [UrhG]), die persönliche Anerkennung der Urheberschaft (§13 [UrhG]) und der Schutz gegen Entstellungen seines Werkes (§14 [UrhG]), die sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechte.

Dabei muss das Urheberrecht die Rechte der Urheber und die Bedürfnisse der Allgemeinheit ausbalancieren. Ein zu schwaches Urheberrecht bietet nicht genug Anreize Kunst und Kultur zu schaffen und führt somit im Extremfall dazu, dass niemand mehr bereit ist Zeit und Arbeit in die Produktion von Werken zu stecken.

Umgekehrt führt ein zu starkes Urheberrecht dazu, dass einmal geschaffene Werke dem Künstler ein sehr langes Einkommen sichern und somit ebenfalls der Anreiz zur Schaffung neuer Werke fehlt. Es kann auch passieren, dass die Rechte der Allgemeinheit soweit eingeschränkt werden, dass die Nutzung von Kulturgütern erschwert oder gar verhindert wird.

Bei beiden Beispielen handelt es sich um Extremfälle, aber sie sollen verdeutlichen wie wichtig es ist, beim Urheberrecht die richtige Balance zwischen den Rechten der Urheber und denen der Allgemeinheit herzustellen.

Geschichte

Entstehung des Urheberrechts

Mit der Erfindung des Buchdrucks entstanden die ersten Gesetze die sich mit dem Recht auf Kopieren befassten. In den Anfängen handelte es sich dabei aber eher um Druckerprivilegien, die die Drucker vor unliebsamer Konkurrenz schützten. Erst mit dem âEUR?Statute of AnneâEURoe wurde 1709 in England den Autoren selbst das Kopierrecht zugesprochen und das öffentliche Interesse als Ziel betont. Frankreich ergänzte die Idee einige Jahrzehnte später um die Persönlichkeitsrechte und prägte damit die Entwicklung des Urheberrechts in Kontinentaleuropa.

Das moderne Urheberrecht

Im 20. Jahrhundert beschleunigte sich die Entwicklung des Urheberrechts, Interessenbünde wurden geschlossen und die internationale Entwicklung vorangetrieben. Grund dafür war zum einen, dass immer mehr Menschen mit kreativer Arbeit ihren Lebensunterhalt bestritten, zum anderen, dass die technische Entwicklung immer neue Formen von Schöpfungen und Kopien möglich machte. Zum Beispiel ermöglichte die Herstellung von Tonbandgeräten erstmals Privatleuten selbst Musik aufzunehmen, zu kopieren und leicht zu verbreiten. In Folge dessen wurden Pauschalabgaben der Gerätehersteller eingeführt und Verwertungsgesellschaften eingerichtet um diese Abgaben zu verteilen. Dem Verbraucher wurde das Recht eingeräumt, Kopien für private Zwecke herzustellen.

Gegenwärtige Situation und Entwicklung

Neben dieser Privatkopie, gewährt das moderne Urheberrecht dem Verbraucher weitere sogenannte âEUR?SchrankenbestimmungenâEURoe, die die Rechte des Urhebers zugunsten der Allgemeinheit beschränken. Dazu zählt unter anderem das Recht zu zitieren, Vervielfältigungen zugunsten behinderter Menschen, sowie die Nutzung in Forschung und Lehre. Die Schrankenbestimmungen sind im Teil 1 Abschnitt 6 UrhG geregelt.

In der neueren Entwicklung des Urheberrechts ist zu beobachten, dass sowohl die Schutzdauer, als auch die Schrankenbestimmungen zugunsten der Rechteverwerter geändert wurden. Die Schrankenbestimmungen werden immer weiter abgebaut und die Schutzdauer verlängert. Derzeit sind Werke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Mit dem 2003 in Kraft getretenen âEUR?Ersten KorbâEURoe des Urheberrechts wurde das Recht auf Privatkopie stark beeinträchtigt. Zwar gilt die Schrankenbestimmung weiterhin, aber es ist nun verboten âEUR?wirksame KopierschutzmaßnahmenâEURoe zu umgehen. Ein kopiergeschütztes Werk darf also de-facto auch nicht mehr zu privaten Zwecken kopiert werden. Der Anfang 2008 in Kraft getretene âEUR?Zweite KorbâEURoe gestattet die Einräumung von Rechten für âEUR?unbekannte NutzungsartenâEURoe und schwächt so die Position der Künstler zu Gunsten der Rechteverwerter. Außerdem wurden weitere Schrankenbestimmungen ausgehöhlt. Einen detaillierten Überblick über die Änderungen bietet der Linkkommentar Urheberrecht [LKU08].

Diese Entwicklung steht den tatsächlichen Gegebenheiten im Internet und der vernetzten Gesellschaft zunehmend entgegen. Internetradios sind ein gutes Beispiel für das Missverhältnis zwischen den technischen Möglichkeiten und der rechtlichen Situation: Durch die globale Vernetzung ist es selbst mit geringem technischem Sachverstand möglich Musik über das Internet aus zu strahlen. Während die technischen Möglichkeiten der kulturellen Vielfalt und der Partizipation jedes einzelnen ungeheure Chancen für unsere Gesellschaft bieten, werden die tatsächlichen Möglichkeiten durch unzeitgemäße Rechtsvorschriften drastisch eingeschränkt. Zum einen bedeuten die Abgaben an die GEMA für Mehrzahl der kleinen, meist nicht-kommerziell arbeitenden Webradios das finanzielle Aus. Ein noch größeres Problem stellen jedoch die Sendebedingungen der GVL dar: Betreiber von Internetradios müssen der GVL unter anderem mitteilen, wie lange ihr Programm gedauert hat, was genau gespielt wurde und wie viele Menschen an welchen Tagen zugehört haben. Zudem muss die Hörerzahl nach Ländern aufgeschlüsselt, oder die Ausstrahlung technisch auf Deutschland beschränkt werden. Weiterhin stellt die GVL detaillierte Anforderung an Art, Umfang und Reihenfolge der gespielten Titel und fordert, dass Maßnahmen unternommen werden, die eine Aufnahme durch den Hörer unterbinden. Diese Bedingungen sind für die meisten Hobby-Webcaster nicht zu erfüllen – sie stellen entweder den Betrieb ein, oder begeben sich auf rechtlich wackeligen Boden.

Auch die Verwendung von Fotos und Straßenkarten wird im Internet oft unmerklich zum Problem. Vielen Nutzern sind die Konsequenzen gar nicht bewusst, wenn sie Inhalte von fremden Webseiten kopieren und in eigene Angebote einbinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das eigene Angebot nur eine private Homepage ist – allein die Veröffentlichung zählt als Urheberrechtsverletzung und kann teure Abmahnungen zur Folge haben.

Anstatt den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im privaten, nicht-kommerziellen Bereich, liberal zu gestalten, werden selbst kleinste Urheberrechtsverletzungen durch die Rechteverwerter verfolgt und abgemahnt. Die Verwendung von freien Lizenzen wie Creative-Commons kann Abhilfe schaffen, löst jedoch nicht das generelle Problem, dass Wesensmerkmale der kulturellen Entwicklung in der Netzgesellschaft – Kopieren, Remixen und Verknüpfen von Daten – kriminalisiert werden.

Lobbyisten der Verwertungsindustrie verlangen nach Kontrolle, Überwachung und Zensur des Internets anstatt an die neue Entwicklung angepasste Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Zusammenfassung und Ausblick

Die Interessen der Urheber müssen gewahrt werden um Anreize für die kulturelle Entwicklung zu bieten. Dabei muss das Urheberrecht einen fairen Ausgleich zwischen den Rechten der Urheber und der Allgemeinheit ermöglichen. Diesen Ausgleich in der global vernetzen Gesellschaft zu finden, ist eine Herausforderung. Um sie zu meistern müssen wir die Chancen erkennen und nutzen, die sich aus ihr ergeben. Das Recht muss der Gesellschaft angepasst werden – nicht umgekehrt. Leider geht die Tendenz derzeit in eine andere Richtung: Auf internationaler Ebene wird das ACTA-Abkommen geheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt – Lobbyisten der Rechteverwerter werden angehört, während Verbraucher und Künstler außen vor bleiben.

Literatur

[URHR08] H.-P. Hillig (Hrsg.): Urheber- und Verlagsrecht, 11. Auflage. Köln: DTV 2008

[UrhG] Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

[LKU08] Linkkommentar Urheberrecht http://www.urheberrecht.de/index.html?/urhg/urhg.htm Stand 23.11.2008

[DGK08] Djordjevic, V., Gehring, R. A., Grassmuck, V., Kreutzer, T., Spielkamp, M. (Hrsg.): Urheberrecht im Alltag; Kopieren, bearbeiten, selber machen, 1. Auflage. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2008

Hilf mit das BKA-Gesetz zu kippen

Es sieht so aus, als müsste ich meine Einschätzung schon korrigieren und das BKA-Gesetz wird nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Derzeit bahnt sich an, dass es bereits im Bundesrat scheitert. Alle Bundesländer in denen die Linke, die Grünen oder die FDP mit in der Regierung sitzt haben werden sich enthalten, da die Koalitionen keinen gemeinsamen Nenner finden. Damit entsteht eine hauchdünne Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen für das BKA-Gesetz. Mittlerweile hat sich aber auch die SPD in Sachsen und Schleswig-Holstein, die in diesen Ländern in einer großen Koalition mit der CDU regiert, aber ebenfalls quer gestellt. Das wäre ein schneller Tod für Schäubles Lieblingskind. Auf die dünne Mehrheit sollten wir uns aber nicht verlassen. Mit ein bisschen Lobbyarbeit lässt sich die SPD vielleicht auch in anderen Ländern überzeugen. Insbesondere Rheinland-Pfalz, wo die SPD alleine regiert, zählt zu den noch unentschlossenen Ländern. Der SPD-Fraktionschef Rheinland-Pfalz hat sich bereits kritisch gegenüber der Online-Durchsuchung geäußert. Jetzt gilt es die Regierung zu überzeugen im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen, oder sich wenigstens zu enthalten (was de-facto das gleiche ist). Im Wiki des AK-Vorrat werden Anschreiben vorbereitet die du verwenden kannst um die Mitglieder der Landesregierungen anzuschreiben. Noch mehr kann ein persönlicher Anruf bewirken. Dabei gilt wie immer: Freundlich bleiben und sachlich argumentieren.

Update: Das ging ja schneller als ich dachte. Tagesschau.de berichtet:

Nach Sachsen und Schleswig-Holstein regt sich jetzt in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin Widerstand.

Schäuble ist richtig motzig:

Wenn die Länder das BKA-Gesetz jetzt verhindern, dann bleiben sie eben für die Abwehr der Gefahren aus dem internationalen Terrorismus verantwortlich.

Noch trotziger, beinahe kindisch, reagierte aber Hans-Peter Uhl:

Die Bundes-SPD hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Unsere Gesprächspartner waren ja nicht irgendwelche Wichtigtuer aus Sachsen, sondern Profis.

Das „Best of“ seiner Aussagen zum Thema gibts bei netzpolitik.org

Der Anfang vom Ende des BKA-Gesetzes

Disclosure: Ich bin Mitglied der Piratenpartei

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass sich das BKA-Gesetz in die Lange Liste der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Überwachungsgesetze einreihen wird. Bereits kurz nachdem der Bundestag das Gesetz heute mit 375 Ja zu 168 Nein Stimmen verabschiedet hat, kündigte die Bürgerrechtlerin Twister Verfassungsbeschwerde an:

Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird. Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt.

Die Piratenpartei hat ihr sogleich Unterstützung zugesagt:

Die Piratenpartei sieht das BKA-Gesetz als einen schweren Angriff auf die Freiheit an und begrüßt daher die Ankündigung des Parteimitglieds Bettina Winsemann alias „Twister“, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. […] Neben der Unterstützung der Verfassungsbeschwerde ruft die Piratenpartei auch weiterhin die Bevölkerung auf, sich von der Angst vor dem Terrorismus zu lösen und aktiv für mehr Freiheit und die Bewahrung der Bürgerrechte zu engagieren. Bürger und Staat müssen besonnen auf Bedrohungen reagieren und nicht in Hysterie und Panik den Blick für das Wesentliche verlieren.

Ich glaube zwar nicht, dass das Gesetz vollständig gekippt wird, aber die besonders kritischen Teile werden wohl rausfliegen. Die Online-Durchsuchung musste das BVerfG ja schonmal entsorgen, mal gespannt was die Richter zu den stark erweiterten exekutiven und präventiven Befugnissen sagen.

Wie sehen Atomkraftgegner aus?

Nichts Böses ahnend – und vor allem: nichts Böses vorhabend – bin ich heute Mittag aus dem Haus gegangen. Aber wer etwas böses vorhat und wer nicht, das beurteilt in diesem Land jemand anderes.

Eigentlich wollte ich nur einkaufen gehen, doch die Polizei hielt mich für verdächtig. Ich wunderte mich schon über das hohe Polizeiaufgebot; plötzlich fuhr ein Wagen an mir vorbei und hielt etwas vor mir mit Warnblinklicht. Als ich mich näherte stiegen zwei Beamte aus und wollten meinen Ausweis sehen: Allgemeine Personenkontrolle.

Einen Anlass gäbe es nicht, es sei auch nichts besonderes passiert, so einer der Beamten auf Nachfrage. Besonders dreist fand ich die Frage, was ich denn hier mache? Muss man sich jetzt schon rechtfertigen, wenn man einkaufen geht? Dann wollte man auch noch meinen Rucksack durchsuchen! Ich bin mir nicht sicher, ob das so ohne weiteres rechtens ist. Deshalb lies ich mir nochmal den Ausweis zeigen und fragte nach der Rechtsgrundlage. Einer der Beamten kommentierte das mit „Da haben wir ja genau den Richtigen!“.

Die Rechtsgrundlage nannte man mir nicht, versicherte jedoch, dass sie dazu befugt sind. Nützt ja auch nichts, sich dann mit denen anzulegen, zumal ich mir über die genaue Rechtslage im Unklaren war. Die „Durchsuchung“ war ein Witz, nur das hintere Fach wurde kontrolliert, vorne hätte ich Drogen, Waffen und Sprengstoff drinhaben können… Erst danach klärte man mich auf, dass heute ein Castortransport stattfindet und deshalb Kontrollen durchgeführt werden.

Ok, und warum gerade ich und nicht die 10 anderen Personen, die noch dort her liefen? Ich sähe halt aus wie ein typischer Atomkraftgegner! Atomkraftgegner zu sein ist in diesem Land übrigens (noch?) keine Straftat und auch demonstrieren sei legal, versicherte mir der Beamte. Solange es denn beim friedlichen demonstrieren bliebe. Zur Erinnerung: Ich wollte weder friedlich noch feindlich demonstieren, ich wollte einfach nur einkaufen! Nur gut, dass ich nicht aussehe wie ein Araber, sonst wäre ich wohl gleich überrumpelt worden. Meine Daten wurden mal vorsorglich erfasst. Sie würden aber nach dem Einsatz gelöscht werden. Schriftlich versichern wollte man mir das nicht (Ob ich denn nicht dem Wort eines Polizeibeamten traue!?). Ich solle mich einfach an die Polizeibehörde wenden.

Was sie sich genau erhofft haben zu finden, weiß ich leider auch nicht. Wäre es problematisch gewesen, wenn ich Ketten im Rucksack gehabt hätte? Oder hätte es schon gereicht, wenn meine Pfandflaschen nicht aus Plastik, sondern aus gemeingefährlichem Glas wären? Ich weiß es nicht.

Das rheinland-pfälzische Polizeigesetz habe ich mir derweil mal näher angesehen und es gibt tatsächlich eine Grundlage für die Durchsuchung von Personen und Dingen. Da der Castortransport prinzipiell ein gefährdetes Objekt ist und ich mich auch noch in der Nähe der Gleise aufhielt (die Hauptstraße läuft nun mal parallel zur Bahnstrecke…) ist es möglich sich dort aufhaltende Personen zu durchsuchen. Es beunruhigt mich nun noch mehr, wenn das BKA nächste Woche ebenfalls diese Rechte bekommt.

Neues zu Vorratsdaten und Online-Durchsuchung

Zum Thema Überwachung gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst: Die Bundesregierung hat sich gestern auf einen Entwurf des neuen BKA-Gesetzes geeinigt. Der Entwurf beinhaltet weitreichende Befugnisse für das BKA, die kaum einer Kontrolle unterliegen. Die lange Liste der Probleme gibt es auf daten-speicherung.de.

Besonders brisant sind weiterhin die heimlichen Online-Durchsuchungen. Schon die Tatsache, dass diese heimlich erfolgen widerstrebt dem rechtsstaatlichen Gedanken. Problematisch ist insbesondere, dass sich das BKA selbst kontrolliert. Statt einem Richter werden die ermittelten Daten von zwei Kriminalbeamten begutachtet. Zwar konnte die SPD durchsetzen, dass außerdem noch der Datenschutzbeauftragte der Behörde mit draufschaut, aber das erscheint mir als Augenwischerei und wird kaum dazu reichen, Missbrauch zu verhindern.

Leider ist die Gefahr-im-Verzug-Regelung immer noch mit drin. Dadurch kann im „Eilfall“ die richterliche Genehmigung vorerst ausbleiben. Warum es bei einer technisch angeblich so lange vorbereiteten Maßnahme eine Regelung für den Eilfall bedarf ist mir schleierhaft. BKA-Chef Ziercke brachte diesen Widerspruch auf den Punkt, als er darauf hinwies, dass jede Online-Durchsuchung ein „sorgfältig programmiertes Unikat“ sei, während er gleichzeitig die Wichtigkeit der Eilbefugnis betonte.

Die neu hinzugekommene Befristung bis 2020 kann ich nur als schlechten Scherz betrachten. Wenn sich die Online-Durchsuchung jetzt durchsetzt, wird keine Frist mehr einen zukünftigen Einsatz verhindern, insbesondere wenn diese so weit in der Zukunft liegt. Bleibt zu hoffen, dass die Online-Durchsuchung abermals vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Nach der Entscheidung zu der Regelung in NRW habe ich daran kaum Zweifel.

Auch die heutige Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung lässt hoffen: Die Verfassungsrichter haben die Maßnahme weiter eingeschränkt. Die Entscheidung vom März wurde bereits im September um 6 Monate verlängert. Zwischenzeitlich gab es jedoch Änderungen im bayerischen Polizei- und Verfassungsschutzrecht, die den Geheimdiensten Zugriff auf die Vorratsdaten gestatten. Der neue Entscheid des Bundesverfassungsgerichts schiebt dem nun einen Riegel vor. Gleichzeitig wurde die Beschränkung um 6 Monate verlängert.

Update: Der von der großen Koalition beschlossene Kompromiss zum BKA-Gesetz liegt netzpolitik.org vor.

Das Urheberrecht schützt den Urheber nicht

25.000 Autoren hat Martin Kretschmer nach der Art und dem Umfang ihres Einkommens befragt – und kommt zu dem wenig überraschenden Ergebnis, dass das aktuelle Urheberrecht vor allem die Verwerter schützt:

Der Verlag legt einen Vertrag vor, mit dem der Autor die globalen Rechte auf ewig an den Verwerter abtritt […] Daran ändert das Urheberrecht nichts; es schützt den Urheber nicht.

In dem auf iRights.info veröffentlichten Interview greift er vor allem auch die Verlängerung der Schutzfrist von 50 auf 95 Jahre an:

Wer hat mit 70 Jahren, wenn die Schutzfirst eines 20-jährigen Musikers abläuft, noch eine Lebenserwartung von 45 Jahren? […] Die aufführenden Künstler haben überhaupt nichts davon; es würden wieder nur diejenigen profitieren, die jetzt schon Rechte haben: Hochverdiener und deren Erben. Auf Kosten der Jungen, was wieder gegen das Innovationsprinzip verstößt. Da ist etwas grundfaul.

Als ebenso unsinnig entlarvt er die Tatsache, dass die Verlängerung rückwirkend erfolgt:

Rückwirkende Verlängerung stimuliert in keiner Weise die Neuschaffung, sondern nützt bestehenden Ansprüchen. Das verstößt gegen ein Grundziel des Urheberrechts, zu Schöpfungen anzureizen.

Alles nicht wirklich neu, aber man kann es nicht oft genug sagen, angesichts der Tatsache, dass das Urheberrecht immer weiter in diese Richtung ausgehölt und zu einem reinen Verwerterrecht umfunktioniert wird.

Kriminalbeamte fordern starken Datenschutz

Wenn der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) etwas fordert, bin ich ja von Natur aus skeptisch. Als ich bei heise las, dass sich der BDK nun gegen die Wiederwahl von Peter Schaar als Bundesdatenschützer ausgesprochen hat, lief es mir kurz schaurig den Rücken herunter: Schaar sei nicht der richtige Mann für den Neuanfang, der nach den zahlreichen Datenskandalen nötig sei. Dabei war ich mit Schaars Arbeit bisher recht zufrieden. Im Rahmen seiner viel zu geringen Möglichkeiten hat er brauchbare Arbeit gemacht.

Soll nun ein Datenschützer installiert werden, der es mit der Datensammelei nicht so eng sieht, wenn es um Kriminalität geht?

Positiv überrascht war ich dann von der Forderung, dass der Datenschutzbeauftragte aus dem Verantwortungsbereich des Bundesinnenministeriums heraus gezogen werden solle. Ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter also – eine Forderung die ich schon seit langem stelle. Aber auf mich hört ja keiner 😉

Aber wer soll es denn nun nach Ansicht des BDK machen? Die nächste Überraschung: Niemand anderes als der unabhängige Datenschutzbeauftragte aus Schleswig-Holstein, Thilo Weichert. Ich könnte mir derzeit niemand besseren vorstellen. Mag natürlich sein, dass Weichert aufgrund seiner Unabhängigkeit besonders postiv auffallen konnte, und dass Schaar unter diesen Umständen das gleiche leisten würde, doch ich finde allein die Forderung des BDK bemerkenswert.

Ich hoffe, dass es die Kriminalbeamten ernst meinen und sie sich weiterhin für einen starken Datenschutz einsetzen, entgegen den Forderungen von Schäuble und Ziercke nach immer größeren Datenhalden. Man darf auch den BDK nicht mit dem BKA verwechseln.

Scheinargumente, Verharmlosung, Verdrehung

Schäubles Kritiker werden gewonheitsmäßig mit dem Kopf schütteln, wenn sie ein Interview lesen, wie das kürzlich bei taz erschienene. Es ist beeindruckend, aber auch beängstigend wie sich der Innenminister immer wieder aus einer sachlichen Diskussion um Bürgerrechte und Datenschutz herauswindet und gleichzeitig seine Gegner als naiv darstellt.

In einem zweiteiligen Telepolis-Artikel erörtert Michael Lohmann wie Wolfgang Schäuble gezielt mit Scheinargumenten arbeitet und seine wahren Absichten rhetorisch verschleiert.

Im ersten Teil geht Lohmann darauf ein, wie Schäuble das Thema Bürgerrechte geschickt umschifft und entlarvt dessen falsches Verständnis von Datenschutz. Er legt dar, wie der Innenminister die Frage nach dem Datenschutz auf eine Frage nach der Handlungsfähigkeit des Staates zurückstutzt und sein eigentliches Ziel, den Handlungsspielraum der Polizei zu erweitern, geschickt kaschiert.

Für die öffentliche Debatte folgert Lohmann daraus

dass der Innenminister bei diesem Thema gestellt werden muss, indem seine Scheinargumente offen dekonstruiert werden. Schäuble muss gezwungen werden, seine Lippenbekenntnisse bezüglich der Bürgerrechte aufzugeben und die Diskussion anhand konkreter Fälle und auf der Basis klarer Bestimmungen von Bürgerrechten zu führen

Im zweiten Teil seiner ausführlichen Analyse erklärt Lohmann, wie Schäuble staatliche Überwachung verharmlost indem er wichtige Fakten und Zusammenhänge auslässt. Er legt dar, wie Schäuble konkrete Gefährdungen des Lebens und der Gesundheit mit der Gefährdung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vermischt und welche rhetorischen Tricks er dabei anwendet um von den tatsächlichen Grundrechtsgefährdungen abzulenken.

Abschließend befasst er sich mit dem Nutzen der Kritik an Schäuble.

Fazit: Absolut lesenswert.

Hier nochmal die Links:
Teil 1: Wie der Bundesinnenminister das Thema Bürgerrechte umgeht und was ihn wirklich interessiert
Teil 2: Wie der Bundesinnenminister mit fingierten Zusammenhängen Propaganda macht

Zehntausende demonstrierten für „Freiheit statt Angst“

Die Demonstration für „Freiheit statt Angst“ hat sich wieder selbst übertroffen: Schon letztes Jahr wurde sie mit „nur“ 15.000 Teilnehmern zur größten Demonstration für Datenschutz seit 20 Jahren. Dieses mal waren es sogar mehrere Zehntausend! Zur Zeit kursieren unterschiedliche Zahlen durch das Netz und die Medien. Netzpolitik.org klärt über das Wirrwarr auf:

15.000 nennt die Pressestelle der Polizei, welche allerdings nach einem pauschalem Schlüssel zählt. Unser Verbindungsbeamte bei der Polizei berichte wiederholt von 50.000 Teilnehmern. Üblicherweise nimmt man bei Demonstrationen die von der Polizei genannte Zahl und multipliziert diese mal zwei. Wir haben zum Ende der Demonstration und vor Beginn der Abschlusskundgebung 50.000 nach draussen kommuniziert. Als diese Zahl vom Verbindungsbeamten mehrfach uns gegenüber kommuniziert wurde, wurde auf der Bühne nach dem bei Demonstrationen üblichen Verfahren verdoppelt. Die Pressetelle der Polizei bleibt leider bei 15.000 Menschen. Die eigenen Beamten vor Ort sagen mehr.

Ob es 100.000 Menschen waren, ist daher unklar. 50.000 Menschen werden aber von den meisten Teilnehmenden als sehr realistisch eingeschätzt.

Viele Medien berichten leider wieder nur über „mehrere tausend“, was natürlich richtig, aber auch offensichtlich tendenziös ist. Auch die Piratenpartei wird konsequent verschwiegen. Letzteres ist aber auch zum Teil selbstverschuldet: Noch unaufälliger verhielt sich nur die FDP. Die Demonstration wurde ganz klar von den Grünen dominiert, die mit ihrer Luftballonaktion einen Riesenerfolg hatten. Über den gesamten Demozug waren die grünen Ballons zu sehen.

Die große Teilnehmerzahl der Demo motiviert unglaublich, weiter für Datenschutz und Bürgerrechte zu kämpfen. Auf dass es nächstes Jahr noch mehr werden!

Die Telekom ist nicht das Problem

Nun hat die Telekom also schon wieder einen Datenschutzskandal eingestehen müssen. Nachdem der Konzern in den vergangenen Monaten schon verdächtig oft eklatante Misstände im Umgang mit den Daten seiner Kunden und Mitarbeiter zu verzeichnen hatte, wurde am Wochenende bekannt, dass bereits im Jahr 2006 mehr als 17 Millionen Datensätze in die Hände von Kriminellen gefallen sind. Die betroffenen Menschen sind informationelles Freiwild.

Die Telekom entwickelt sich langsam zum Synonym für Datenschlamperei. Doch der Konzern ist ebensowenig Sinnbild des Datenmissbrauchs, wie Schäuble allein für den Überwachungsstaat steht. Das Problem ist tief in unserer Gesellschaft verwurzelt.

Die Datenpannen bei Einwohnermeldeämtern, der Überwachungsskandal bei Lidl und erst kürzlich die Panne bei der Gewerkschaft der Polizei: Die Datenmisshandlung hat bundesweites Ausmaß. Und wenn nicht hier, dann in Großbritannien, wo ja mittlerweile fast wöchentlich sensible Daten verloren gehen, oder sonst wo in der Welt.

Die massenhafte Verarbeitung personenbezogener Daten stellt in unserer Gesellschaft einen vergleichsweise jungen Teil der geschäftlichen Abläufe dar, und ist durch moderne Informationstechnologie erst möglich geworden. Die Systeme mit denen die Daten gespeichert und verarbeitet werden sind jedoch teilweise älter als das Bundesdatenschutzgesetz und wurden im Laufe der Jahre immer weiter aufgebläht. Das führt zwangsläufig zu Fehlern und somit Sicherheitslücken, insbesondere wenn dem Schutz persönlicher Daten bei der Entwicklung nur geringe Bedeutung geschenkt wird. Hinzu kommt das mangelnde Datenschutzbewusstsein von Administratoren, Entwicklern, Auftraggebern und Nutzern. Der pragmatische Ansatz wird oftmals bevorzugt: Mitarbeiter enthalten Zugriff auf Daten, die sie niemals sehen dürften, Daten werden ohne Nachdenken herausgegeben, Systeme nicht richtig abgesichert: Aus Faulheit, um Kosten zu sparen, aus Unwissenheit, oder weil das System per se keine Datenschutzgerechte Einstellung zulässt. Gleichzeitig gehen die Verbraucher immer freigebiger mit ihren Daten um und sind sich der Problematik selten bewusst. Die Liste an Fehlern die in unserer Gesellschaft im Umgang mit Daten gemacht werden lässt sich beliebig fortsetzen.

Dass Presse, Politik und Verbraucher nun alle mit dem Finger auf die böse Telekom zeigen ist berechtigt, aber ein Blick in den Spiegel und ein konsequentes Umdenken im Umgang mit eigenen und fremden Daten ist für unsere gesamte Gesellschaft ebenso dringend notwendig.