Koblenzer Gutsherrenmentalität

Die BIZ-Fraktion im Koblenzer Stadtrat hat erfreulicherweise unseren offenen Brief zum Thema Zentralplatz aufgegriffen und dazu eine Anfrage gestellt. Die Antworten der Verwaltung sind sehr aufschlussreich – zumindest was deren Einstellung gegenüber dem Bürger angeht.

Unser Brief und die Reaktionen

In einem offenen Brief forderten wir Tranzsparenz beim Koblenzer Großprojekt Zentralplatz, insbesondere die Offenlegung der Verträge und die Beteiligung der Bürger:

An der Mehrheit des Bürgers vorbei wird ein Projekt umgesetzt, das die Stadt in den wirtschaftlichen Ruin treiben kann. Die Weigerung, die Verträge mit den Investoren offenzulegen, ist dabei nur eine Facette der Gutsherrenmentalität, mit der auch in Koblenz Entscheidungen herbeigeführt wurden. Dabei wird jegliche Solidarität mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt außen vor gelassen.

Um die notwendige Transparenz bei diesem Projekt zu gewährleisten, fordern wir daher eine Offenlegung der Verträge mit den Investoren sowie eine Beteiligung der Bürger in die Entscheidungen rund um das Großprojekt.

Der Brief ging an alle Stadtratsfraktionen sowie den Oberbürgermeister. Nur die BIZ-Fraktion reagierte auf den Brief mit folgender Anfrage im Stadtrat:

Am 7. Dezember 2010 erreichte eine Abschrift des offenen Briefes der Piratenpartei die BIZ-Fraktion (siehe Anlage). Dieser hatte die Forderung zum Inhalt, die Zentralplatzverträge offenzulegen. Betont wurde der Wunsch nach Transparenz und Bürgernähe. Um einen weiteren Vertrauensverlust zu vermeiden, weist die Piratenpartei auf die Möglichkeit hin, dass Internetplattformen, wie beispielsweise Wikileaks, die Verträge mit Hilfe Dritter offen legen könnten. Die aktuellen Geschehnisse, nicht zuletzt auch auf lokaler Ebene (Geheimnisverrat Beschlussvorlage zum Schienenhaltepunkt an die RZ) – zeigen, dass ein solches Vorgehen nicht unwahrscheinlich ist.

Die drei Fragen der BIZ-Fraktion wurden von der Verwaltung beantwortet und zeigen hervorragend, die Einstellung unseres Staates gegenüber dem Bürger. Ich werde anschließend darauf eingehen. Hier erstmal die Fragen und Antworten:

1. Wie wird die Verwaltung auf das Schreiben der Piratenpartei reagieren?

Das Schreiben wurde nach seinem Eingang in den normalen Geschäftsgang aufgenommen und wird wie jede andere Petition bearbeitet.

2. Hat man sich veraltungsintern überlegt, was man unternehmen kann, um eine unfreiwillige Offenlegung durch Dritte zu verhindern?

Für Verwaltungsbedienstete bestehen gewisse Pflichten, unter anderem auch Verschwiegenheitspflichten, die zu beachten sind. Inhaltsgleiche gesetzliche Verschwiegenheitspflichten gelten nach den kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung auch für Rats- und Ausschussmitglieder.

Bei Beachtung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben durch die Verpflichteten tritt das in der Frage aufgeworfene Problem nicht auf.

3. Wäre es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll, über eine vollständige Offenlegung der Verträge nachzudenken?

Schon aus Gründen des Datenschutzes, kann eine Kommune nicht entscheiden, ob sie entsprechende Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich macht. Sie ist ebenso wie alle anderen Personen an Recht und Gesetz gebunden.

Der Bürger als Bittsteller

Die Antwort auf Frage 1 verdeutlicht die Position des Bürgers aus Sicht unseres Staates: Wir Bürger sind nicht der Souverän, dem die Verwaltung Rechenschaft schuldet, damit wir sie kontrollieren können, sondern (lästige?) Bittsteller. Eine moderne, demokratische Wissensgesellschaft funktioniert anders: In ihr ist der mündige Bürger Mittelpunkt staatlichen Handelns und es gilt das Prinzip der Offenheit, statt des Prinzips der Geheimhaltung. Staatliche Daten und Dokumente müssen dem Bürger proaktiv zur Verfügung gestellt werden und nicht erst auf dessen Antrag hin.

Einschüchterung statt Aufklärung

Dass die Stadt bunte Informationsbroschüren drucken kann, die eine schöne heile Welt vorgaukeln, hat sie bereits bewiesen. Wenn es jedoch um die Klarstellung von Fakten rund um das Projekt geht, wird die Jura-Keule ausgepackt. Der Hinweis auf die Verschwiegenheitspflichten und die „gesetzlichen Vorgaben“ in Antwort 2 soll jedem Verwaltungsangestellten klarmachen: Whistleblower sind unerwünscht und werden mit der Härte des Gesetzes bestraft. Aufgeklärte, mündige Bürger, die Einblicke in das Projekt bekommen, sind unerwünscht – von effektiver Mitbestimmung ganz zu schweigen.

Deckmantel Datenschutz

Die Antwort auf Frage 3 schmerzt besonders, wenn man als engagierter Bürgerrechtler für den Schutz persönlicher Daten vor Missbrauch kämpft. Hier wird der Datenschutz als Vorwand für intransparentes Verwaltungshandeln vorgeschoben. Datenschutz ist ein Grundrecht und dient weder der Verschleierung staatlichen Handelns noch der Sicherung von Geschäftsgeheimnissen.

Fazit

Die Antwort der Verwaltung ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden interessierten Bürgers. Als solcher wird man zum Bittsteller degradiert, von wesentlichen Informationen abgeschnitten und das alles auch noch unter dem Deckmantel der eigenen Grundrechte. Grundrechte die eigentlich den Bürger vor dem Staat beschützen sollen – und nicht umgekehrt.