Der Pirat aus der SPD

Eigentlich wollte ich mich gestern in Karlsruhe nur mit einem interessierten Neupiraten treffen, doch plötzlich lief uns Jörg Tauss (SPD), Mitglied des Bundestags, über den Weg.

Erfreulicherweise hatte er kurz Zeit und setzte sich zu uns . Er schien sogar ganz froh mal ein paar Piraten persönlich kennen zu lernen. „Natürlich“ hatte er schon von uns gehört. Wir sprachen über die aktuelle Zensurdebatte, die diesbezügliche Petition, über Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.

Überschneidungen seiner Ansichten mit denen der Piratenpartei sind nicht von der Hand zu weisen. Seine Ämter in der SPD hatte er nach der KiPo-Affäre aufgegeben und auch für den Bundestag kandidiert er dieses Mal nicht. Trotzdem sei er „seiner SPD“ weiterhin treu . Wenn ich ihn richtig verstanden habe geht es ihm dabei auch darum, dass die kritischen Stimmen nicht ganz aus dieser Partei verschwinden. Kann ich irgendwie nachvollziehen, ich habe aber die Hoffnung bei der SPD schon aufgegeben…

Zu seiner KiPo-Affäre gestand er ein, in weiten Teilen „blauäugig“ gehandelt zu haben. Er gibt auch bekanntlich zu, dass er Kontakte in diese Kreise gehabt hat, jedoch um die Vorgehensweise der Szene zu verstehen. Er sei natürlich kein Pädophiler. Seine Familie und Freunde stehen zum Glück hinter ihm, und auch die Nachbarschaft tratsche trotz Hausdurchsuchung nicht und pflegt weiterhin guten Kontakt zu ihm.

Überrascht war ich, dass er damals der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat. Das war mir nicht bewusst und hätte ich auch nicht gedacht. Er begründet es damit, dass er selbst an den Verhandlungen mit den politischen Gegnern beteiligt war und und in stundenlangen Diskussionen einen „Kompromiss“ auf 6 Monate ausgehandelt habe. Alles was weiter als die EU-Richtlinie gehe, kam für ihn nicht in Frage. „Nur über meine Leiche“, habe er damals gesagt. Wenn man aber nun nach solch langwierigen Verhandlungen den selbst ausgehandelten Kompromiss ablehne, würde man sich zum Narren machen, sagt Tauss.

In meinen Augen hätte man dann nie einen solch (faulen!) Kompromiss aushandeln dürfen. Einem Gesetzesvorhaben welches so offensichtlich unverhältnismäßig und grundrechtswidrig ist, darf man einfach nicht zustimmen und sei es 20x EU-Richtlinie. Offenbar lehnt er die VDS aber trotzdem ab und hofft auf einen Stopp durch das Bundesverfassungsgericht. Er hat ganz klar gegen das BKA-Gesetz gestimmt und auch das Zensurgesetz wird er ablehnen.

Mal gespannt, vielleicht tritt er doch noch irgendwann in die Piratenpartei ein. 🙂 Es war auf jeden Fall ein tolles Gespräch mit ihm und ich bin immer noch über dieses zufällige Treffen überrascht. Wie klein die Welt doch manchmal ist!

Identifikationsnummer – Einspruchsverfahren

Nachdem ich vor einigen Monaten meine Identifikationsnummer zugeteilt bekam, bin ich dem Vorschlag der Humanistischen Union gefolgt, einen Beschwerdebrief an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu senden.

Landläufig ist die Identifikationsnummer auch als Steuer-ID bekannt, weil sie angeblich nur für steuerliche Zwecke verwendet werden darf. Tatsächlich unterliegt sie jedoch keiner Zweckbindung. Die „überlebenslange“ Gültigkeit (bis 20 Jahre nach dem Tod!) macht sie zu einem eindeutigen Personenkennzeichen, welches vom Bundesverfassungsgericht bereits 1983 im „Volkszählungsurteil“ verboten wurde.

Mein Protestschreiben verweist auf ein Musterverfahren beim Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 2 K 2822/08). Das BZSt weist mich nun darauf hin, dass ein Urteil des Finanzgerichts noch nicht vorliegt und das gegen dieses vermutlich Revision eingelegt würde, sodass der Bundesfinanzhof entscheiden müsse. Weiterhin werde man das Einspruchsverfahren ruhen lassen. Sollte ich dennoch auf den Einspruch bestehen, müsste man diesen als unzulässig verwerfen.

Hier ist das vollständige Schreiben:

derzeit sind bei dem Finanzgerichtshof Köln mehrere allgemeine Leistungsklagen nach § 40 Abs. 1 letzte Alternative Finanzgerichtsordnung (FGO) und Feststellungsklagen nach § 41 FGO gegen die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer anhängig, Urteile des Finanzgerichts Köln liegen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln Revision eingelegt werden wird, somit wird voraussichtlich der Bundesfinanzhof über den Streitgegenstand entscheiden.

Ich halte es daher für verfahrensökonomisch, eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes abzuwarten und das Einspruchsverfahren zunächst nach § 363 Abs. 2 Satz 1 der Abgagenordnung (AO) ruhen zu lassen. Sollten Sie gleichwohl eine Fortführung Ihres Einspruchsverfahrens wünschen, bitte ich um Nachricht. Ich müsste dann Ihren Einspruch als unzulässig verwerfen, da ein Einspruch nur gegeben ist, wenn ein Verwaltungsakt angefochten oder der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt wird. Die Zuteilung der Steueridentifikationsnummer ist aber nach behördlicher Auffassung kein Verwaltungsakt.

Jetzt stellt sich die Frage: Was tun? Macht es Sinn das Verfahren einfach ruhen zu lassen, oder sollte man weiter auf Einspruch bestehen? Ich freue mich über Hinweise in den Kommentaren. Ich denke ich bin nicht der einzige der das Schreiben bekommen hat.

Update: Der Foebud hat sich mittlerweile der Sache angenommen und gibt Entwarnung:

Diejenigen, die mit einem Protestschreiben auf die Zuweisung der Steuer-ID reagiert haben, bekamen in den letzten Wochen unerwartet ein Antwortschreiben, welches für reichlich Verwirrung sorgte. Nach Übersetzung der Paragraphenhinweise und juristischer Fachbegriffe scheint das Schreiben jedoch keiner Reaktion zu bedürfen.

Das Einspruchsverfahren wird lediglich ruhen gelassen, bis die Musterklage der Humanistischen Union endgültig in dieser oder nächster Instanz entschieden wird oder gar das Bundesverfassungsgericht sich dieser Frage annimmt.

Wir raten den Empfängern dieses reichlich verwirrenden und umständlich ausformulierten Schreibens daher die Ruhe zu bewahren und sich nicht beunruhigen zu lassen.

Alle die das Protestschreiben noch nicht abgeschickt haben, können das auch jetzt noch tun:

Des Weiteren machen wir alle Nicht-Empfänger darauf aufmerksam, dass die Jahresfrist noch nicht abgelaufen ist und sie daher herzlichst dazu aufgefordert sind, ein Protestschreiben an das Bundeszentralamt für Steuern zu senden. Freuen sie sich jetzt schon auf ihr automatisch erstelltes Antwortschreiben und sehen sie es einfach als eigenwillige Eingangsbestätigung an.

Irrtum der Woche: Online-Durchsuchung nur gegen Terroristen

Der Bundestrojaner

Es war das wohl meist geäußerte Argument bei der Diskussion um den „Bundestrojaner“: Eine heimliche Online-Durchsuchung würde ja nur gegen Terroristen eingesetzt. Es ginge schließlich darum, Anschläge zu verhindern und so Leben von unschuldigen Bürgern zu retten.

Dass dieses Argument nur der Beschwichtung dient, haben viele Kritiker schon von Anfang an befürchtet. Nun gesteht Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung ein, dass die Bundesregierung den Zugriff auf die Computer der Bürger auch zur Strafverfolgung erlauben möchte:

Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen.

Der massive Grundrechsteingriff, den eine solche Maßnahme mitbringt, soll also nun auch im Nachhinein möglich sein – wenn die Tat schon passiert ist. Leben werden damit nicht mehr gerettet, und von Terroristen spricht plötzlich auch niemand mehr. Es geht um Strafverfolgung, und das ist höchst problematisch. Denn unter Verdacht geraten auch die, die unschuldig sind und nichts zu verbergen haben. Aber gegen einen heimlichen Eingriff kann sich niemand wehren.

Ich bezweilfe stark, dass die Pläne der Regierung den strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Aber das ist ja nichts neues. Auch dass die SPD zunächst zurückrudert, ist keine neue Erscheinung, sondern gehört offenbar in das taktische Kalkül dieser Partei.

Foto: maha-online / flickr.com (Lizenz: cc-by-sa)

Irrtum der Woche: Es geht um den Schutz der Kinder

KinderterroristenDass Internet-Filter nicht dazu geeignet sind, Kinder vor Missbrauch zu schützen sollte mittlerweile jeder verstanden haben. Auch den Zugriff auf KiPo-Seiten kann man nicht zuverlässig unterbinden, ohne das Internet kaputt zu machen. Dass die CDU trotz allem darauf beharrt eine Zensur-Infrastruktur aufzubauen, ist ein erstes Indiz dafür, dass es der Union gar nicht um den Schutz der Kinder geht.

Diese Woche wurde es offiziell: Die Union möchte unsere Kinder nicht schützen, sondern sieht in ihnen potentielle Terroristen! Hans-Peter Uhl von der CSU bestätigte gegenüber der Berliner Zeitung, dass der Verfassungsschutz deutlich mehr Daten von Minderjährigen sammeln dürfen soll:

Damit solle eine bessere Überwachung terrorverdächtiger Minderjähriger erreicht werden

Nicht „Schutz von Kindern“, sondern „Schutz vor Kindern“ also.

Auch die SPD und die Linke sind da nicht besser: Die Rot-Rote Regierung in Berlin hat nämlich nun eine zentrale Schülerdatei beschlossen. Der Chaos Computer Club warnt und ruft zum Datenboykott auf:

Detaillierte personenbezogene Informationen über alle Kinder im schulpflichtigen Alter sollen erhoben, zentral verarbeitet und abfragbar gemacht werden âEUR“ natürlich mit umfangreichem Zugriff für Polizei und andere „Sicherheits“-Behörden. Die Datenskandale der letzten Monate haben deutlich gezeigt, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis sensible Informationen aus der Schülerdatei verlorengehen und von Kriminellen missbraucht werden. Der Chaos Computer Club (CCC) ruft daher alle Eltern zum Boykott der Erfassung ihrer Kinder auf, um sie vor Datenverbrechern zu schützen.

Ich empfehle dringend, diesen Boykott zu unterstützen.

Foto: HugoDeschamps / flickr.com (Lizenz: cc-by-sa)

Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Phase

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Bild: flickr.com / gak

Seit Anfang des Jahres sind bereits alle Anbieter von Telefon und Mobilfunk zur anlasslosen Speicherung der Verbindungsdaten jeglicher Kommunikation verpflichtet. Für Internet, E-Mail und VoIP galt eine Übergangsfrist bis 2009. Das ist morgen! Spätestens ab heute Nacht wird also auch jede Internetverbindung, jede E-Mail und jedes IP-Telefonat protokolliert.

Wirklich jede? Nein, ein kleines gallisches Dorf… äh… der Internetprovider Manitu widersetzt sich der Speicherung weiterhin! Sie stützen sich dabei auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, die schon BT Deutschland vor der Speicherung bewahrt hat:

Allerdings hat sich in jüngster Zeit ein entscheidendes Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichts Berlin ergeben, welches die Vorratsdatenspeicherung in soweit als verfassungswidrig erklärt hat, da die Anbieter (wie wir) nicht für den Aufwand entschädigt werden. Dieses Urteil gilt zwar nur zugunsten des klagenden Anbieters, dennoch werden wir uns ebenfalls darauf stützen.

Wir haben daher die Bundesnetzagentur als die für uns zuständige Aufsichtsbehörde darüber informiert, dass wir auch 2009 nicht speichern werden, und haben sie zugleich aufgefordert, uns zu bestätigen, dass sie die Umsetzung, begründet durch die Entscheidung des VG Berlin, nicht erzwingen wird. Sollte die Bundesnetzagentur uns dies nicht, wie zu erwarten, bestätigen, werden wir selbst eine einstweilige Verfügung beim selben Gericht beantragen, von der auszugehen ist, dass ihr stattgegeben wird.

Als einem der wenigen Anbieter geht es Manitu laut eigener Aussage nicht allein um Finanzielles:

Unser Ziel ist es nicht, die Vorratsdatenspeicherung durchzuführen und dafür entschädigt zu werden. Wir möchten lediglich Zeit bis zur endgültigen Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts gewinnen.

Schade dass nicht mehr Provider ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und sich gegen die VDS wehren.

Hilf mit das BKA-Gesetz zu kippen

Es sieht so aus, als müsste ich meine Einschätzung schon korrigieren und das BKA-Gesetz wird nicht vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Derzeit bahnt sich an, dass es bereits im Bundesrat scheitert. Alle Bundesländer in denen die Linke, die Grünen oder die FDP mit in der Regierung sitzt haben werden sich enthalten, da die Koalitionen keinen gemeinsamen Nenner finden. Damit entsteht eine hauchdünne Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen für das BKA-Gesetz. Mittlerweile hat sich aber auch die SPD in Sachsen und Schleswig-Holstein, die in diesen Ländern in einer großen Koalition mit der CDU regiert, aber ebenfalls quer gestellt. Das wäre ein schneller Tod für Schäubles Lieblingskind. Auf die dünne Mehrheit sollten wir uns aber nicht verlassen. Mit ein bisschen Lobbyarbeit lässt sich die SPD vielleicht auch in anderen Ländern überzeugen. Insbesondere Rheinland-Pfalz, wo die SPD alleine regiert, zählt zu den noch unentschlossenen Ländern. Der SPD-Fraktionschef Rheinland-Pfalz hat sich bereits kritisch gegenüber der Online-Durchsuchung geäußert. Jetzt gilt es die Regierung zu überzeugen im Bundesrat gegen das Gesetz zu stimmen, oder sich wenigstens zu enthalten (was de-facto das gleiche ist). Im Wiki des AK-Vorrat werden Anschreiben vorbereitet die du verwenden kannst um die Mitglieder der Landesregierungen anzuschreiben. Noch mehr kann ein persönlicher Anruf bewirken. Dabei gilt wie immer: Freundlich bleiben und sachlich argumentieren.

Update: Das ging ja schneller als ich dachte. Tagesschau.de berichtet:

Nach Sachsen und Schleswig-Holstein regt sich jetzt in Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Berlin Widerstand.

Schäuble ist richtig motzig:

Wenn die Länder das BKA-Gesetz jetzt verhindern, dann bleiben sie eben für die Abwehr der Gefahren aus dem internationalen Terrorismus verantwortlich.

Noch trotziger, beinahe kindisch, reagierte aber Hans-Peter Uhl:

Die Bundes-SPD hat sich nichts zuschulden kommen lassen. Unsere Gesprächspartner waren ja nicht irgendwelche Wichtigtuer aus Sachsen, sondern Profis.

Das „Best of“ seiner Aussagen zum Thema gibts bei netzpolitik.org

Der Anfang vom Ende des BKA-Gesetzes

Disclosure: Ich bin Mitglied der Piratenpartei

Ich behaupte jetzt einfach mal, dass sich das BKA-Gesetz in die Lange Liste der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Überwachungsgesetze einreihen wird. Bereits kurz nachdem der Bundestag das Gesetz heute mit 375 Ja zu 168 Nein Stimmen verabschiedet hat, kündigte die Bürgerrechtlerin Twister Verfassungsbeschwerde an:

Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird. Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt.

Die Piratenpartei hat ihr sogleich Unterstützung zugesagt:

Die Piratenpartei sieht das BKA-Gesetz als einen schweren Angriff auf die Freiheit an und begrüßt daher die Ankündigung des Parteimitglieds Bettina Winsemann alias „Twister“, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen. […] Neben der Unterstützung der Verfassungsbeschwerde ruft die Piratenpartei auch weiterhin die Bevölkerung auf, sich von der Angst vor dem Terrorismus zu lösen und aktiv für mehr Freiheit und die Bewahrung der Bürgerrechte zu engagieren. Bürger und Staat müssen besonnen auf Bedrohungen reagieren und nicht in Hysterie und Panik den Blick für das Wesentliche verlieren.

Ich glaube zwar nicht, dass das Gesetz vollständig gekippt wird, aber die besonders kritischen Teile werden wohl rausfliegen. Die Online-Durchsuchung musste das BVerfG ja schonmal entsorgen, mal gespannt was die Richter zu den stark erweiterten exekutiven und präventiven Befugnissen sagen.

Wie sehen Atomkraftgegner aus?

Nichts Böses ahnend – und vor allem: nichts Böses vorhabend – bin ich heute Mittag aus dem Haus gegangen. Aber wer etwas böses vorhat und wer nicht, das beurteilt in diesem Land jemand anderes.

Eigentlich wollte ich nur einkaufen gehen, doch die Polizei hielt mich für verdächtig. Ich wunderte mich schon über das hohe Polizeiaufgebot; plötzlich fuhr ein Wagen an mir vorbei und hielt etwas vor mir mit Warnblinklicht. Als ich mich näherte stiegen zwei Beamte aus und wollten meinen Ausweis sehen: Allgemeine Personenkontrolle.

Einen Anlass gäbe es nicht, es sei auch nichts besonderes passiert, so einer der Beamten auf Nachfrage. Besonders dreist fand ich die Frage, was ich denn hier mache? Muss man sich jetzt schon rechtfertigen, wenn man einkaufen geht? Dann wollte man auch noch meinen Rucksack durchsuchen! Ich bin mir nicht sicher, ob das so ohne weiteres rechtens ist. Deshalb lies ich mir nochmal den Ausweis zeigen und fragte nach der Rechtsgrundlage. Einer der Beamten kommentierte das mit „Da haben wir ja genau den Richtigen!“.

Die Rechtsgrundlage nannte man mir nicht, versicherte jedoch, dass sie dazu befugt sind. Nützt ja auch nichts, sich dann mit denen anzulegen, zumal ich mir über die genaue Rechtslage im Unklaren war. Die „Durchsuchung“ war ein Witz, nur das hintere Fach wurde kontrolliert, vorne hätte ich Drogen, Waffen und Sprengstoff drinhaben können… Erst danach klärte man mich auf, dass heute ein Castortransport stattfindet und deshalb Kontrollen durchgeführt werden.

Ok, und warum gerade ich und nicht die 10 anderen Personen, die noch dort her liefen? Ich sähe halt aus wie ein typischer Atomkraftgegner! Atomkraftgegner zu sein ist in diesem Land übrigens (noch?) keine Straftat und auch demonstrieren sei legal, versicherte mir der Beamte. Solange es denn beim friedlichen demonstrieren bliebe. Zur Erinnerung: Ich wollte weder friedlich noch feindlich demonstieren, ich wollte einfach nur einkaufen! Nur gut, dass ich nicht aussehe wie ein Araber, sonst wäre ich wohl gleich überrumpelt worden. Meine Daten wurden mal vorsorglich erfasst. Sie würden aber nach dem Einsatz gelöscht werden. Schriftlich versichern wollte man mir das nicht (Ob ich denn nicht dem Wort eines Polizeibeamten traue!?). Ich solle mich einfach an die Polizeibehörde wenden.

Was sie sich genau erhofft haben zu finden, weiß ich leider auch nicht. Wäre es problematisch gewesen, wenn ich Ketten im Rucksack gehabt hätte? Oder hätte es schon gereicht, wenn meine Pfandflaschen nicht aus Plastik, sondern aus gemeingefährlichem Glas wären? Ich weiß es nicht.

Das rheinland-pfälzische Polizeigesetz habe ich mir derweil mal näher angesehen und es gibt tatsächlich eine Grundlage für die Durchsuchung von Personen und Dingen. Da der Castortransport prinzipiell ein gefährdetes Objekt ist und ich mich auch noch in der Nähe der Gleise aufhielt (die Hauptstraße läuft nun mal parallel zur Bahnstrecke…) ist es möglich sich dort aufhaltende Personen zu durchsuchen. Es beunruhigt mich nun noch mehr, wenn das BKA nächste Woche ebenfalls diese Rechte bekommt.

Neues zu Vorratsdaten und Online-Durchsuchung

Zum Thema Überwachung gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst: Die Bundesregierung hat sich gestern auf einen Entwurf des neuen BKA-Gesetzes geeinigt. Der Entwurf beinhaltet weitreichende Befugnisse für das BKA, die kaum einer Kontrolle unterliegen. Die lange Liste der Probleme gibt es auf daten-speicherung.de.

Besonders brisant sind weiterhin die heimlichen Online-Durchsuchungen. Schon die Tatsache, dass diese heimlich erfolgen widerstrebt dem rechtsstaatlichen Gedanken. Problematisch ist insbesondere, dass sich das BKA selbst kontrolliert. Statt einem Richter werden die ermittelten Daten von zwei Kriminalbeamten begutachtet. Zwar konnte die SPD durchsetzen, dass außerdem noch der Datenschutzbeauftragte der Behörde mit draufschaut, aber das erscheint mir als Augenwischerei und wird kaum dazu reichen, Missbrauch zu verhindern.

Leider ist die Gefahr-im-Verzug-Regelung immer noch mit drin. Dadurch kann im „Eilfall“ die richterliche Genehmigung vorerst ausbleiben. Warum es bei einer technisch angeblich so lange vorbereiteten Maßnahme eine Regelung für den Eilfall bedarf ist mir schleierhaft. BKA-Chef Ziercke brachte diesen Widerspruch auf den Punkt, als er darauf hinwies, dass jede Online-Durchsuchung ein „sorgfältig programmiertes Unikat“ sei, während er gleichzeitig die Wichtigkeit der Eilbefugnis betonte.

Die neu hinzugekommene Befristung bis 2020 kann ich nur als schlechten Scherz betrachten. Wenn sich die Online-Durchsuchung jetzt durchsetzt, wird keine Frist mehr einen zukünftigen Einsatz verhindern, insbesondere wenn diese so weit in der Zukunft liegt. Bleibt zu hoffen, dass die Online-Durchsuchung abermals vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. Nach der Entscheidung zu der Regelung in NRW habe ich daran kaum Zweifel.

Auch die heutige Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung lässt hoffen: Die Verfassungsrichter haben die Maßnahme weiter eingeschränkt. Die Entscheidung vom März wurde bereits im September um 6 Monate verlängert. Zwischenzeitlich gab es jedoch Änderungen im bayerischen Polizei- und Verfassungsschutzrecht, die den Geheimdiensten Zugriff auf die Vorratsdaten gestatten. Der neue Entscheid des Bundesverfassungsgerichts schiebt dem nun einen Riegel vor. Gleichzeitig wurde die Beschränkung um 6 Monate verlängert.

Update: Der von der großen Koalition beschlossene Kompromiss zum BKA-Gesetz liegt netzpolitik.org vor.

Scheinargumente, Verharmlosung, Verdrehung

Schäubles Kritiker werden gewonheitsmäßig mit dem Kopf schütteln, wenn sie ein Interview lesen, wie das kürzlich bei taz erschienene. Es ist beeindruckend, aber auch beängstigend wie sich der Innenminister immer wieder aus einer sachlichen Diskussion um Bürgerrechte und Datenschutz herauswindet und gleichzeitig seine Gegner als naiv darstellt.

In einem zweiteiligen Telepolis-Artikel erörtert Michael Lohmann wie Wolfgang Schäuble gezielt mit Scheinargumenten arbeitet und seine wahren Absichten rhetorisch verschleiert.

Im ersten Teil geht Lohmann darauf ein, wie Schäuble das Thema Bürgerrechte geschickt umschifft und entlarvt dessen falsches Verständnis von Datenschutz. Er legt dar, wie der Innenminister die Frage nach dem Datenschutz auf eine Frage nach der Handlungsfähigkeit des Staates zurückstutzt und sein eigentliches Ziel, den Handlungsspielraum der Polizei zu erweitern, geschickt kaschiert.

Für die öffentliche Debatte folgert Lohmann daraus

dass der Innenminister bei diesem Thema gestellt werden muss, indem seine Scheinargumente offen dekonstruiert werden. Schäuble muss gezwungen werden, seine Lippenbekenntnisse bezüglich der Bürgerrechte aufzugeben und die Diskussion anhand konkreter Fälle und auf der Basis klarer Bestimmungen von Bürgerrechten zu führen

Im zweiten Teil seiner ausführlichen Analyse erklärt Lohmann, wie Schäuble staatliche Überwachung verharmlost indem er wichtige Fakten und Zusammenhänge auslässt. Er legt dar, wie Schäuble konkrete Gefährdungen des Lebens und der Gesundheit mit der Gefährdung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vermischt und welche rhetorischen Tricks er dabei anwendet um von den tatsächlichen Grundrechtsgefährdungen abzulenken.

Abschließend befasst er sich mit dem Nutzen der Kritik an Schäuble.

Fazit: Absolut lesenswert.

Hier nochmal die Links:
Teil 1: Wie der Bundesinnenminister das Thema Bürgerrechte umgeht und was ihn wirklich interessiert
Teil 2: Wie der Bundesinnenminister mit fingierten Zusammenhängen Propaganda macht