Irrtum der Woche: Ideen sind geistiges Eigentum

Der Fernsehsender RTL plant eine eigene Wettshow nach dem Vorbild „Wetten, dass…?“. Der ZDF-Unterhaltungschef Manfred Teubner echauffierte sich darüber kurz vor Weihnachten gegenüber der „Bild am Sonntag“:

Das ist Diebstahl geistigen Eigentums und wird im Zweifel von Juristen zu prüfen sein

Der Irrtum fängt schon bei dem Begriff „geistiges Eigentum“ an. Reden Sie Klartext Herr Teubner! Wo fühlen Sie sich in Ihren Rechten verletzt? Reden wir über Urheberrechte? Über Markenrechte? Patente?

Selbst wenn – keines dieser Schutzrechte schützt bloße Ideen! Ich bin zwar kein Jurist, aber ich wette trotzdem, dass Herr Teubner keine Ansprüche geltend machen kann. Top, die Wette gilt! Werde ich jetzt vom ZDF verklagt? 😉

Irrtum der Woche: Kinderpornografie per Mausklick verbannen!

Bald ist ja Weihnachten und da darf sich bekanntlich jeder etwas wünschen. Vielleicht sollte aber mal jemand Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann darauf hinweisen, dass es den Weihnachtsmann gar nicht gibt und Wünsche irgendwie mit der Realtität vereinbar sein müssen.

Herr Schünemann hat nämlich zu Beginn der Woche gefordert, dass doch einfach alle Internetprovider ihre Kunden vertraglich verpflichten sollen, eine Filtersoftware zu installieren:

Mit dieser Selbstverpflichtung wird bereits beim Internet-Kunden die Möglichkeit zum Zugriff auf kinderpornografisches Material unterbunden.

Aber natürlich! Das da vorher noch niemand drauf gekommen ist!

Diese Forderung ist so lächerlich und naiv, dass sie kaum eines Kommentares würdig ist. Wie sollen kinderpornografische von legalen Inhalten technisch unterschieden werden? Wie wird verhindert, dass rechtmäßige Inhalte herausgefiltert werden? Im Internet gibt es laut einer aktuellen wissenschaftlichen Analyse sowieso keine offen zugängliche Kinderpornografie. Wie stellt sich Herr Schünemann das vor? Für mich klingt das wie ein verfrühter Aprilscherz, oder eben wie die vorweihnachtlichen Tagträume eines Innenministers.

Irrtum der Woche: Vorratsdatenspeicherung dient dem Schutz der Menschenwürde

Die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung dienen auch dem Schutz des Menschen, der Privatsphäre. […] Die Vorratsdatenspeicherung als europäische Vorgabe ist ein Instrument, das dem Menschenrechtsschutz dient.

behauptete am Montag Dirk Heckmann, Rechtsprofessor aus Bayern. Da bin ich ja fast schon sprachlos. Die Vorratsdatenspeicherung sei nötig um Nutzer hinter IP-Adressen aufzudecken und so z.B. Kinderpornografie wirksam verfolgen zu können, so seine Begründung.

Das hat mit Schutz der Menschenrechte natürlich überhaupt nichts zu tun, sondern bestenfalls mit dem Schutz vor Kriminalität. Die Grund- und Menschenrechte werden durch die Maßnahme nicht geschützt, sondern eingeschränkt.

Doch wie sieht es mit dem Schutz der Menschen selbst aus? Kann die Vorratsdatenspeicherung uns und unsere Kinder vor kriminellen Übergriffen schützen? Auch in diesem Punkt irrt Heckmann, denn durch die Vorratsdatenspeicherung können Straftaten bestenfalls im Nachhinein aufgeklärt werden. Allerdings ist es für Kriminelle leicht, die Datensammlung zu umgehen, indem sie zum Beispiel Anonymisierungsdienste benutzen. Die tatsächliche Aufklärungsrate ist verschwindend gering. Die Vorratsdatenspeicherung greift also unverhältnismäßig in unsere Privatssphäre ein.

Die Datenmassen die über unser Telekommunikationsverhalten gesammelt werden schützen uns nicht, sondern sind eine Gefahr. Vorhandene Daten wecken Begehrlichkeiten und sind anfällig für Missbrauch. Wir müssen vor diesem Missbrauch geschützt werden – und das gelingt nur wenn die Daten erst gar nicht gesammelt werden.